slowandsteady 20. Mai Renten-Schlupfloch: Wie Rentner legal zurück in die GKV wechseln können Zitat Im konkreten Fall ging es um einen 1945 geborenen Rentner, der bis Ende Januar 2022 bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert war. Er hatte sein Gewerbe zum 31. Dezember 2021 abgemeldet und bezog eine Altersvollrente. Seine Ehefrau war hingegen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab dem 1. Februar 2022 entschied sich der Rentner dafür, seine Rente vorübergehend als Teilrente zu beziehen – konkret nur 458,16 Euro im Monat. Damit lag das Einkommen des Rentners unter der zu diesem Zeitpunkt gültigen Einkommensgrenze von 470 Euro, die für die kostenfreie Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V gilt. 2025 liegt das gesetzlich festgelegte Gesamteinkommen eines Rentners, um die Familienversicherung des Ehepartners in Anspruch zu nehmen, bei 535 Euro. Die Krankenkasse der Ehefrau bestätigte dem Rentner zunächst die Familienversicherung. Doch wenige Monate später – als der Rentner seine Rente wieder auf den vollen Betrag aufstockte – wollte die Krankenkasse die Familienversicherung rückwirkend aufheben. Sie argumentierte, der Rentner habe bewusst das System ausgenutzt, um sich aus der PKV zu retten. Außerdem sei eine Rückkehr in die GKV ab 55 Jahren ausgeschlossen. System ausgedribbelt wuerde ich sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli 20. Mai Ich hoffe auf das Bundessozialgericht: Zitat Der Fall ist bislang nicht endgültig abgeschlossen. Die Krankenkasse hat Revision beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eingelegt. Das höchste deutsche Sozialgericht muss nun entscheiden, ob das Landessozialgericht den Fall richtig beurteilt hat – oder ob der Gesetzgeber tatsächlich eine Grenze ziehen wollte, die durch die Wahl einer Teilrente nicht zu unterlaufen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk 20. Mai · bearbeitet 20. Mai von fgk Der Vorwurf: vor 18 Minuten von slowandsteady: der Rentner habe bewusst das System ausgenutzt, um sich aus der PKV zu retten scheint mir hier nicht ganz aus der Luft gegriffen zu sein. Insofern könnte die Entscheidung im Revisionsverfahren spannend werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 20. Mai · bearbeitet 20. Mai von slowandsteady vor 6 Minuten von fgk: scheint mir hier nicht ganz aus der Luft gegriffen zu sein. Insofern könnte die Entscheidung im Revisionsverfahren spannend werden. Naja, die Rechtslage ist entscheidend, nicht die Motivation des Rentners oder die "moralische Verwerflichkeit". Das erste Gericht hat ja auch schon geurteilt: Zitat Das Gericht hält es zwar für offensichtlich, dass der Kläger die Teilrente wählte, um die Einkommensgrenze der Familienversicherung zu unterschreiten und damit Zugang zur GKV zu erhalten. Doch: Das allein ist laut Urteil rechtlich nicht relevant. Auf die Motivation des Rentners, weshalb er (vorübergehend) nur eine Teilrente in Anspruch nehme, komme es nicht an. Auch ein Plan, die Rente später wieder aufzustocken, ändert laut Gericht nichts an der rechtlichen Beurteilung. Mich wundert nur, dass diesen "Trick" noch niemand vorher gemacht hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 20. Mai · bearbeitet 20. Mai von s1lv3r vor 12 Minuten von slowandsteady: Mich wundert nur, dass diesen "Trick" noch niemand vorher gemacht hat. Das Wissen wir ja auch gar nicht. Wir wissen nur, dass die (eine) Krankenkasse in diesem spezifischen Fall jetzt dagegen vorgegangen ist. (Was vielleicht auch nur daran liegt, dass der Rentner den zeitlichen Abstand zu sportlich gewählt hat. Hätte er 1-2 Jahre damit gewartet, wieder auf die volle Rente aufzustocken, wäre es vielleicht so durchgegangen ...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 20. Mai · bearbeitet 20. Mai von satgar ABER: dieser folgende Passus ist extrem wichtig: "Das Gericht stellte außerdem klar, dass die Kasse bei der Prognose des Einkommens die tatsächliche Rentenhöhe zum Zeitpunkt des Antrags berücksichtigen musste. Da der Rentner zunächst nur 458,16 Euro erhielt, lag er unter der Grenze und war berechtigt familienversichert. Die spätere Erhöhung der Rente auf über 470 Euro beendete diese Berechtigung – der Rentner wurde ab diesem Zeitpunkt freiwilliges Mitglied durch die obligatorische Anschlussversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V)." Irgendwann wird er wieder erhöhen wollen oder hatte erhöht. Dann gilt er als freiwilliges Mitglied ohne Kvdr. Er hat also letztlich nur den Vorteil, überhaupt in die GKV wieder gekommen zu sein. Hat aber den gleichen Nachteil wie jemand, der mit 48 zurück in die GKV wechselt und keinen kvdr Zugang erhält: Mitgliedsbeiträge in voller Höhe auf sämtliche Einkunftsarten außer der GRV-Rente. Na herzlichen Glückwunsch, dass kann auch diesem pfiffigen Rentner hier, wieder auf die Füße fallen. Je nachdem, wie er sonst seinen Lebensunterhalt so bestreitet. Ich finds nur so semi-clever. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 20. Mai vor 2 Stunden von satgar: Hat aber den gleichen Nachteil wie jemand, der mit 48 zurück in die GKV wechselt und keinen kvdr Zugang erhält: Mitgliedsbeiträge in voller Höhe auf sämtliche Einkunftsarten außer der GRV-Rente. Jaja, aber die Höhe der Beiträge ist nach oben gedeckelt. Das kann schon preiswerter als eine PKV sein. Müssen nicht private Krankenversicherungen inzwischen ohnehin einen Tarif anbieten, der denen der GKV entspricht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 20. Mai · bearbeitet 20. Mai von satgar vor einer Stunde von Bolanger: Müssen nicht private Krankenversicherungen inzwischen ohnehin einen Tarif anbieten, der denen der GKV entspricht? Eben drum! Für viele ältere Versicherte der sogenannte Standard-Tarif. Erheblich billiger als die normale PKV oder als freiwillig versicherter Richtung GKV BBG. Das wird in den allermeisten Fällen der viel sinnvollere Weg sein. Aber so weit denkt manch einer gar nicht. Beispiel eines Falles den ich kenne: Person 1949er Baujahr beim Münchener Verein in der PKV. Beitragsanpassung per 01.01.2025 auf rund 833 EUR mtl. Möglichkeit zum Wechsel in den Standard Tarif auf GKV Niveau für 272 EUR. Das ist die Lösung die man dann wählt, wenns halt wirklich finanziell gar nicht mehr anders geht. Das wird und sollte so gut wie immer günstiger sein als die vorher hineingetrickste GKV als freiwillig Versicherter mit halben Beitragssatz auf die GRV Rente und vollen Beitragssatz auf alles andere. Für die Person hätte es übrigens noch eine andere Tarifkombination einer vollen PKV gegeben, die beim Münchener Verein 260 EUR kosten würde. Die ist aber dann trotzdem auch erheblich schlechter als die bisherige für 833 EUR, klar. Aber man sieht: es gibt genug Handlungsoptionen. Es braucht die GKV dafür nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reko 20. Mai vor 6 Stunden von Holgerli: ob der Gesetzgeber tatsächlich eine Grenze ziehen wollte, die durch die Wahl einer Teilrente nicht zu unterlaufen ist. Kommt es jetzt auf den mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers an? Ich dachte es gilt was im Gesetz steht. Verträge sind im Zweifel zu Lasten des Verfassers auszulegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 20. Mai vor 28 Minuten von reko: Kommt es jetzt auf den mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers an? Ich dachte es gilt was im Gesetz steht. Es gibt verschiedene Auslegungsmethoden. Die Auslegung nach dem Wortlaut ist nur eine davon; hinzu kommen die systematische Auslegung (nach dem weiteren Zusammenhang einer Regelung), die historische Auslegung (nach der Entstehungsgeschichte einer Regelung) und die teleologische Auslegung (nach dem Zweck einer Regelung). Außerdem muss man Prinzipien wie Treu und Glauben berücksichtigen. vor 31 Minuten von reko: Verträge sind im Zweifel zu Lasten des Verfassers auszulegen. Du sprichst wohl von allgemeinen Geschäftsbedingungen (und ihrem Verwender, der nicht der Verfasser zu sein braucht), nicht von Verträgen. Aber hier geht es auch gar nicht um Verträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 20. Mai vor 38 Minuten von reko: Verträge sind im Zweifel zu Lasten des Verfassers auszulegen. Aber nicht in Deutschland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 20. Mai vor 7 Stunden von slowandsteady: Naja, die Rechtslage ist entscheidend, nicht die Motivation des Rentners oder die "moralische Verwerflichkeit". Nochmals das Stichwort Treu und Glauben. Man kann da durchaus ein treuwidriges Verhalten sehen. Ob das Bundessozialgericht das tut, steht in den Sternen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MartinB 21. Mai vor 19 Stunden von s1lv3r: Das Wissen wir ja auch gar nicht. Wir wissen nur, dass die (eine) Krankenkasse in diesem spezifischen Fall jetzt dagegen vorgegangen ist. (Was vielleicht auch nur daran liegt, dass der Rentner den zeitlichen Abstand zu sportlich gewählt hat. Hätte er 1-2 Jahre damit gewartet, wieder auf die volle Rente aufzustocken, wäre es vielleicht so durchgegangen ...) Wenn das BSG die Vorinstanz bestätigen sollte, dann dürfte der Gesetzgeber in absehbarer Zeit hier tätig werden. Es ist ja offensichtlich, dass es sich um eine Gesetzeslücke handelt, die der Gesetzgeber so auf keinen Fall wollte und will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 21. Mai vor 22 Stunden von slowandsteady: Mich wundert nur, dass diesen "Trick" noch niemand vorher gemacht hat. Dieser Trick ist mittlerweile Beratungsstandard bei Rentenberatern und wurde sicher schon tausende Male praktiziert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 21. Mai · bearbeitet 21. Mai von oktavian fällt die Familienversicherung nicht sofort wieder weg, wenn er normal Rente bezieht? Ab welcher Rentenhöhe+sonstige Einnahmen ist die freiwillig gesetzliche KV überhaupt billiger als seine PKV? @satgarhat erwähnt, dass er nicht in die Kvdr käme. Auch könnte es Welchselmöglichkeiten innerhalb der PKV geben. Mir ist es auch nicht so klar, wo nun der Vorteil ist? Ich kann mir vorstellen er sei krank und spart dann in der GKV etwas Aufwand, da man das Geld nicht vorschießen muss. Oder in der PKV ist etwas ausgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 21. Mai vor 20 Stunden von Bolanger: Jaja, aber die Höhe der Beiträge ist nach oben gedeckelt. Das kann schon preiswerter als eine PKV sein. Müssen nicht private Krankenversicherungen inzwischen ohnehin einen Tarif anbieten, der denen der GKV entspricht? Sogar zwei: Standardtarif und Basistarif. In den Standardtarif kannst Du wenn Du u. a. in einem Bisextarif bist, bist Du in einem Unisextarfif dann Basistarif. In den Basistarif musst Du auch wenn Du Grundsicherung erhältst, dann wird der Beitrag aber nochmal halbiert. Habe gerade mal bei mir geschaut: Der Basistarif wäre bei 420 €, der Standardtarif bei 200 €. Finde ich auch interessant aber hier OT Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 21. Mai · bearbeitet 21. Mai von s1lv3r vor 11 Minuten von oktavian: Mir ist es auch nicht so klar, wo nun der Vorteil ist Man weiß ja gar nicht, wie der Rentner finanziell aufgestellt ist. Wenn er einer der vielen Selbständigen ist, die gar nichts bis kaum etwas zurückgelegt hat, kriegt er vielleicht ausschließlich 1500€ GRV Rente und zahlt 1000€ PKV-Beitrag im Monat. Da wäre er in der GKV auch ohne KVdR und mit Verbeitragung aller Einkünfte immer noch wesentlich besser dran, als im Status quo. Und um genau solche Fälle geht es ja meistens, wenn jemand mit 55+ auf einmal wieder krampfhaft aus der PKV raus will ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 21. Mai · bearbeitet 21. Mai von CorMaguire vor 46 Minuten von s1lv3r: Man weiß ja gar nicht, wie der Rentner finanziell aufgestellt ist. Wenn er einer der vielen Selbständigen ist, die gar nichts bis kaum etwas zurückgelegt hat, kriegt er vielleicht ausschließlich 1500€ GRV Rente und zahlt 1000€ PKV-Beitrag im Monat. Da wäre er in der GKV auch ohne KVdR und mit Verbeitragung aller Einkünfte immer noch wesentlich besser dran, als im Status quo. Und um genau solche Fälle geht es ja meistens, wenn jemand mit 55+ auf einmal wieder krampfhaft aus der PKV raus will ... Stimmt man weiss nicht wie es genau aussieht. Aber sehe ich wie @satgar Im Standard- oder Basistarif mit GRV-Zuschuss ist man, glaube ich, nicht weit weg vom GKV freiwillig-Tarif. Vorteil GKV ist natürlich, man hat nicht das "Theater" beim Arzt mit der Tariferklärung und die Arbeit mit den Rechnungen. Btw 1500€ GRV-Rente wären vermutlich gar nicht schlecht für einen "der vielen Selbständigen ist, die gar nichts bis kaum etwas zurückgelegt" haben. Ein Bekannter bekam keinen dreistelligen Betrag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 21. Mai · bearbeitet 21. Mai von s1lv3r vor 4 Minuten von CorMaguire: Im Standard- oder Basistarif [...] Ich hatte bis jetzt immer das Verständnis, dass beide Tarife oftmals auch nur ein bisschen unter dem Höchstbeitrag der GKV liegen. Also ebenso mehr in Richtung 1000€ im Monat ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 21. Mai Gerade eben von s1lv3r: Ich hatte bis jetzt immer das Verständnis, dass beide Tarife auch nur ein bisschen unter dem maximalen Beitrag der GKV liegen. Also ebenso mehr in Richtung 1000€ im Monat ... Basistarif ja, Standard Tarif keinesfalls! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 21. Mai vor 2 Minuten von s1lv3r: Ich hatte bis jetzt immer das Verständnis, dass beide Tarife auch nur ein bisschen unter dem maximalen Beitrag der GKV liegen. Also ebenso mehr in Richtung 1000€ im Monat ... Da gibt wohl auch eine gewisse Spannbreite. Ein anderer Basistarif den ich kenne ist bei 1.080 € ./. 460 € Alterrückstellungen also 620€. Allerdings sind in den von mir genannten Beiträgen in #16 noch keine Altersrückstellungen abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 21. Mai vor 37 Minuten von CorMaguire: Allerdings sind in den von mir genannten Beiträgen in #16 noch keine Altersrückstellungen abgezogen. Wobei ich im Hinterkopf habe, dass bei der Anrechnung von persönlichen Altersrückstellungen in den Basistarif eine Besonderheit gegeben war. Irgendein Nachteil. Es fällt mir aber gerade nicht ein. Für meinen benannten Fall oben wäre der Basistarif übrigens 409 EUR gewesen. Der Basistarif stellt in der Regel nur für die Leute eine Option dar, die die Voraussetzungen für den Standard-Tarif nicht erfüllen, und der PKV Versicherer auch keinen anderen günstigen/billigen Tarif anbietet, den man ins Kalkül ziehen könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 21. Mai vor 28 Minuten von satgar: ...Für meinen benannten Fall oben wäre der Basistarif übrigens 409 EUR gewesen. Der Basistarif stellt in der Regel nur für die Leute eine Option dar, die die Voraussetzungen für den Standard-Tarif nicht erfüllen, und der PKV Versicherer auch keinen anderen günstigen/billigen Tarif anbietet, den man ins Kalkül ziehen könnte. Schon eine spannende Spannbreite .... in meinem Beispiel in #21 war die versicherte Person 10 Jahre älter und 60 Jahre privat versichert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 21. Mai · bearbeitet 21. Mai von satgar vor 22 Minuten von CorMaguire: Schon eine spannende Spannbreite .... in meinem Beispiel in #21 war die versicherte Person 10 Jahre älter und 60 Jahre privat versichert. Ja, es ist wirklich komplett verschieden. Es hängt an so vielen Faktoren, dass Aussagen zu treffen, extrem schwer ist. Selbst im gleichen Konzern. Jede Person ist einfach super individuell. Deswegen muss man sich auch sehr genau beraten lassen. An sich ist die PKV eine Entscheidung bis zum Tode. Wenn das finanziell aber nicht geht, muss man Dinge wie Standard- und Basistarif, Kvdr und Einkünfte in der Rentenphase sehr genau anschauen. Sonst wird aus der vormalig cleveren Lösung, wieder in die GKV zu kommen, nen Bumerang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 21. Mai vor 15 Minuten von satgar: An sich ist die PKV eine Entscheidung bis zum Tode. Wenn das finanziell aber nicht geht, muss man Dinge wie Standard- und Basistarif, Kvdr und Einkünfte in der Rentenphase sehr genau anschauen. Sonst wird aus der vormalig cleveren Lösung, wieder in die GKV zu kommen, nen Bumerang. Ist es nicht immer besser als immer GKV bis 42 Jahre PKV und dann gesetzliche damit KVdR? Manchmal ist dauerhaft PKV besser. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag