Zum Inhalt springen
Bolanger

Forums-Wissen zum vorzeitigen Berufsausstieg

Empfohlene Beiträge

Bolanger

Hallo,

 

Themen wie finanzielle Freiheit, finanzieller Ruhestand, "Fuck You"-Money usw. tauchen im Forum immer wieder auf. In dieser Vielzahl von Themen bin ich überrascht, wie viel Wissen und Erfahrung die Forenteilnehmer (vorgeben zu) haben. Eigentlich sollte man diese allgemeinen Hinweise sammeln. Der Privatier hat schon eine ausführliche Übersicht der verschiedensten Aspekte erstellt. Diese Seite würde ich jedem, der sich mit dem Thema beschäftigt, ans Herz legen.

 

Ganz aktuell habe ich hier gelernt, dass ein Arbeitnehmer nicht direkt nach dem Ausstieg aus dem Erwerbsleben das Arbeitslosengeld 1 beantragen muss, sondern sich damit auch durchaus Zeit lassen kann. Durch Warten bis zur Antragstellung kann man ggf. von der verlängerten Auszahldauer des ALG profitieren, wenn man dadurch in eine höhere Altersstufe rutscht und man kann damit seine Steuern optimieren, wenn das ALG in einem Jahr gezahlt wird, in dem nicht noch zusätzliche Zahlungen wie Abfindungen o.ä. zu versteuern sind. Mir war das bisher neu.

 

Vor wenigen Tagen gab es von einem der intensiven Forennutzer als Antwort auf einer der typischen Threads einen Hinweis, dass er für sich gerade mehrere Szenarien eines früheren Ausstiegs aus dem Erwerbsleben durchspiele. Eines der Szenarien ist eine Kündigung durch den Arbeitgbeber und darauf folgende Zeiten, die bis zum regulären Renteneintritt überbrückt werden müssen. Klar war mir, dass es Kündigungsfristen gibt und ALG1 abhängig vom Alter unterschiedlich lang gezahlt wird. Es wurde aber ganz kurz erwähnt, dass auch Zeiten einer möglichen Kündigungsschutzklage bedacht wurden. Diesen Hinweis kann ich bis jetzt noch nicht einordnen. Leider finde ich den Thread nicht mehr und kann mich auch nicht erinnern, wer diesen Hinweis gegeben hat. Vielleicht liest derjenige welche hier mit und kann seinen Hinweis etwas weiter ausführen. 

 

Grüße, 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
timk
vor 5 Stunden von Bolanger:

 Durch Warten bis zur Antragstellung kann man ggf. von der verlängerten Auszahldauer des ALG profitieren, wenn man dadurch in eine höhere Altersstufe rutscht

 

Gibt es dafür eine Quelle?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 1 Stunde von timk:

Gibt es dafür eine Quelle?

 

Das wurde in einem anderen Thread so erwähnt:

 

Finanziere die ersten 12 Monate selbst (Dispojahr), dann gibt es 24 Monate Geld vom Arbeitsamt.

 

Ich selbst habe mich damit noch nicht wirklich beschäftigt, vermute im Moment aber, dass man rechtlich zwei Schritte unterscheiden muss, die in der Praxis oft miteinander verknüpft werden. 

 

Eine Anspruchsvoraussetzung für ALG1 ist die Pflicht, sich zeitnah nach Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als arbeitssuchend zu melden. 

 

Eine weitere Voraussetzung ist es, in den letzten 30 Monaten vor Antrag auf Arbeitslosengeld min 12 Monate versichert gewesen zu sein. 

 

Ich habe auf die Schnelle aber keine Forderung gefunden, die von diesen 12 Monaten min. einen Monat direkt vor Antrag auf ALG1 fordert. Ich habe auch keine Vorschrift gefunden, die einen direkten zeitlichen Zusammenhang von  Antrag auf ALG1 und Arbeitslosmeldung vorsieht. Arbeitslosmeldung und Antrag auf Arbeitslosengeld scheinen zwei getrennte Verwaltungsakte zu sein, die vermutlich nur meistens zeitnah, wenn nicht gar zeitgleich, angestoßen werden, aber nicht müssen.

Das Beispiel hier: Ab einem Alter von 58 Jahren (bei Antrag auf Arbeitslosengeld) bekommt man 24 Monate ALG1, davor nur 18 Monate. Wenn man knapp vor den 58 Jahren ist, dann kann es sich lohnen den Antrag auf Arbeitslosengeld erst mit Erreichen der 58 Jahre zu stellen, um dann 6 Monate länger ALG1 zu erhalten. Analog müsste das für die anderen Altersstufen gelten. Bei den notwendigen Mindestversicherungszeiten pro Altersstufe müsste man allerdings aufpassen, dass man nicht zu weit nach hinten schiebt, denn sonst erreicht man die notwendigen Mindestversicherungszeiten in den letzten 5 Jahren nicht mehr. Bei der letzten Stufe werden 48 Monate Vorversicherung gefordert (und 12 Monate wären ohne möglich) während in der Stufe davor nur 36 Monate Vorversicherung gefordert wwerdedn, und damit 24 Monate ohne Versicherung möglich wären.  

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
CorMaguire

Arbeitssuchend, Arbeitslos melden und ALG beantragen sind unterschiedliche Aktionen

--> https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

In diesem Link steht's auch nochmal:

Zitat

Wie stelle ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld?

Wenn Sie sich arbeitslos melden, gilt dies als Tag der Antragstellung, es sei denn, Sie geben eine abweichende Erklärung ab.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird also standardmäßig automatisch mit der Meldung der Arbeitslosigkeit gestellt, es sei denn man gibt eine bewusste Erklärung ab, dass man (vorerst) kein Arbeitslosengeld beantragen möchte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Al Bundy
vor 7 Minuten von Bolanger:

Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird also standardmäßig automatisch mit der Meldung der Arbeitslosigkeit gestellt, es sei denn man gibt eine bewusste Erklärung ab, dass man (vorerst) kein Arbeitslosengeld beantragen möchte.

Das ist falsch. Arbeitslosengeld muss immer separat beantragt werden. Steht auch auf der Seite der Bundesagentur so (siehe Link von CorMaguire).

 

grafik.png.e11b7779e5622fa6029b0a7b4afe1663.png

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

Mein Zitat stammt von genau dieser Seite und ist den Details zur Beantragung des Arbeitslosengeldes entnommen. Dort ist explizit eine ansonsten abweichenden Erklärung erwähnt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Al Bundy
· bearbeitet von Al Bundy
Ergänzung
vor 2 Minuten von Bolanger:

Mein Zitat stammt von genau dieser Seite und ist den Details zur Beantragung des Arbeitslosengeldes entnommen. Dort ist explizit eine ansonsten abweichenden Erklärung erwähnt.

Ist aber so. Ich hab die Prozedur ja selbst schon durchgemacht.

Die abweichende Erklärung bezieht sich auf den Tag der Arbeitslosmeldung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger
vor 2 Stunden von Al Bundy:

Die abweichende Erklärung bezieht sich auf den Tag der Arbeitslosmeldung.

Ich kann Dir nicht folgen, glaube aber, das wir das selbe meinen. Hier mein Verständnis: Mit der Meldung zur Arbeitslosigkeit erfolgt kein automatischer Antrag auf Arbeitslosengeld. Den muss man separat stellen. Wenn man allerdings im Antrag auf ALG nicht explizit durch eine Erklärung einen anderen Starttag für die Zahlung des ALG angibt, dann wird der Tag der Arbeitslosmeldung auch für den Antrag auf ALG angenommen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PKW
vor 27 Minuten von Bolanger:

Mit der Meldung zur Arbeitslosigkeit erfolgt kein automatischer Antrag auf Arbeitslosengeld. Den muss man separat stellen.

So ist es.
Früher, als es noch keine Onlineanträge gab, da war das klarer ersichtlich.
Da ist man am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zum Amt gedackelt, hat seinen SV-Ausweis vorgelegt und sich persönlich arbeitslos gemeldet. Auf diese Art wurde man am Schalter vom Arbeitsamt zum Arbeitslosen geadelt.
Dann hat einem der Sachbearbeiter ein Papierformular zur Beantragung von Arbeitslosengeld in die Hand gedrückt, das hat man zu Hause ausgefüllt und im Amt eingereicht. Und irgendwann kam der Bescheid, dass es sounsolange soundsoviel Geld gibt. 

 

vor 4 Stunden von Bolanger:

Eine Anspruchsvoraussetzung für ALG1 ist die Pflicht, sich zeitnah nach Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als arbeitssuchend zu melden.

Oder spätestens 3 Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Man kann diese separate Arbeitsuchendmeldung auch unterlassen und kriegt dennoch ALG1. Aber man kassiert dafür eine Woche Sperre wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung. Dafür erspart man sich ggfs. 3 Monate Vermittlungsbemühungen.
Weil es noch keiner gepostet hat, viele Regularien finden sich im Dritten Sozialgesetzbuch, genauer in den  §136 - 159; die Sperren sind z.B. im $159 aufgeführt. (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html)
Und um auch das Amt zu Worte kommen zu lassen: Merkblatt für Arbeitslose

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
timk

Interessante Perspektive! Noch eine weitere Exitoption bzw Ergänzung...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bolanger

Der Vollständigkeit halber sollten wir hier noch kurz erwähnen, dass während einer Sperrzeit die Agentur für Arbeit dennoch die Kosten der Krankenversicherung übernimmt. Es scheinen aber keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu werden. Wenn man kein ALG beantragt gibt es weder Krankenversicherung, noch Rentenversicherung

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...