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keinPlangemacht

Yuh Neobroker (CH) - Kapitalgewinne Steuererklärung DE

Empfohlene Beiträge

keinPlangemacht

Hallo,

 

ich stehe etwas auf dem Schlauch. Während andere ausländische Broker zumindest eine jährliche Steuerübersicht erstellen, gibt es bei Yuh quasi nichts für DE Kunden. Der angebotene eSteuerauszug ist nur für CH. Für uns DE-Kunden gibt es eine Zinsübersicht und einen Gesamtkontoauszug mit allen Aktivitäten. 

Wenn ich einen ETF in mehreren Teilen über das Jahr kaufe und in mehreren Teilen verkaufe, wie soll ich eventuelle Kapitalgewinne/verluste berechnen?

Muss ich jede Transaktion in ein Programm eingeben und das berechnet für mich meine Kapitalgewinne/verluste? Wie verhält es sich mit der Vorabsteuerpauschale?

Gibt es jemanden, der ebenfalls bei Yuh ist und das Thema clever gelöst hat? Kann mir jemand ein Tool empfehlen?    

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Leider ist das deutsche Steuerrecht so kompliziert, dass man nicht in ein paar Sätzen erklären kann, wie es funktioniert. Es gibt auch keine Tools, in die man alles einträgt - und die dann automatisch die Steuer berechnen. Man muss selbst wissen, wie es funktioniert. Dann gibt es Programme, die einen bei der Steuerberechnung unterstützen.

 

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Du gehst zu einem deutschen Broker. Der erledigt das Thema Steuern für Dich. (Empfohlene Variante)
  2. Du gehst zu einem Steuerberater und lässt den das Thema Steuern für Dich erledigen
  3. Du kaufst Dir ein paar Bücher und liest Dich in das deutsche Steuerrecht ein. Dann kannst Du es selbst machen.

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SlowHand7
vor 22 Minuten von keinPlangemacht:

Wenn ich einen ETF in mehreren Teilen über das Jahr kaufe und in mehreren Teilen verkaufe, wie soll ich eventuelle Kapitalgewinne/verluste berechnen?

Muss ich jede Transaktion in ein Programm eingeben und das berechnet für mich meine Kapitalgewinne/verluste? Wie verhält es sich mit der Vorabsteuerpauschale?
 

Warum tut man sich so etwas an, noch dazu mit ETF und VAP?

Die Ermittlung der VAP ist nicht trivial.

Wenn du dann noch manchmal Teilverkäufe machst wirst du das selbst schwer richtig abrechnen können.

 

Einziger Ratschlag:
Zumindest die ETF komplett verkaufen und bei einem deutschen Broker neu kaufen.

Dann hast du keine Probleme mit der Steuerberechnung.

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satgar
vor 13 Minuten von SlowHand7:

Warum tut man sich so etwas an, noch dazu mit ETF und VAP?

Die Ermittlung der VAP ist nicht trivial.

Wenn du dann noch manchmal Teilverkäufe machst wirst du das selbst schwer richtig abrechnen können.

 

Einziger Ratschlag:
Zumindest die ETF komplett verkaufen und bei einem deutschen Broker neu kaufen.

Dann hast du keine Probleme mit der Steuerberechnung.

Volle Zustimmung.

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Garbo999

Das Thema ETFs bei einem ausländischen Broker wird hier diskutiert: 

 

 

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keinPlangemacht

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Es gibt verschiedene Gründe, warum man – möglicherweise ergänzend – einen ausländischen Broker nutzen könnte, steuerliche Aspekte zählen jedoch nicht dazu ;-)
 

Inzwischen habe ich Artikel von Anlegern (inkl. Vorlagen) gefunden, die das Ganze mit Excel - zu Fuß lösen. Ich hab’s mit zwei KIs für mich geknackt (die eine KI hat der anderen quasi auf die Finger geschaut). Mit Kontoauszügen, historischen Kursen für ETFs und Währungen lief das (fast) wie am Schnürchen.

Hinweis: Keine Steuerberatung – ich bin nur ein Zahlenjongleur, kein Steuerakrobat!

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absolutebeginner
Am 13.7.2025 um 13:05 von keinPlangemacht:

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Es gibt verschiedene Gründe, warum man – möglicherweise ergänzend – einen ausländischen Broker nutzen könnte, steuerliche Aspekte zählen jedoch nicht dazu ;-)
 

Inzwischen habe ich Artikel von Anlegern (inkl. Vorlagen) gefunden, die das Ganze mit Excel - zu Fuß lösen. Ich hab’s mit zwei KIs für mich geknackt (die eine KI hat der anderen quasi auf die Finger geschaut). Mit Kontoauszügen, historischen Kursen für ETFs und Währungen lief das (fast) wie am Schnürchen.

Hinweis: Keine Steuerberatung – ich bin nur ein Zahlenjongleur, kein Steuerakrobat!

DA wäre ich sehr interessiert @keinPlangemacht, hatte fahrlässiger Weise ein Yuhkonto eröffnet und mich am unkomplizierten Trading erfreut. Bis zum bösen Erwachen. Denn ich stehe völlig auf dem Schlauch, wie ich das ganze für die Steuer aufbereiten soll. Wie löst du das konkret in Excel? 

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keinPlangemacht

Meine VAP berechne ich mit Hilfe von KI's. Excel nutze ich daher nicht. 

 

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absolutebeginner

Danke! Klingt innovativ. Gibt es einen Workflow, den du eventuell hier teilen magst? 

 

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keinPlangemacht
· bearbeitet von keinPlangemacht

Einen fertigen Prompt kann ich hier leider nicht teilen. Was mir aber bei der eigenen Berechnung geholfen hat: Mit den 'Activities' von Yuh, dem Jahresdepotauszug und dem offiziellen NAV vom Fondsanbieter haben mir die aktuell zwei intelligentesten KIs sehr geholfen – aber erst, nachdem ich mir die richtigen Vorgaben mühsam erarbeitet hatte.
 

KIs können Fehler machen, halluzinieren und Ungenauigkeiten produzieren. Rechnen an sich ist nicht das Problem – die richtige Reihenfolge und die saubere Datenbasis sind der Knackpunkt. Ich musste die KI zwingend 'an die Leine nehmen'. Ich lasse deshalb eine zweite KI die Berechnung der ersten gegenprüfen und gehe den exakten Rechenweg danach selbst noch einmal durch.
 

Dinge wie Teilfreistellung, Basiszins und die unterjährige Gewichtung von Anschaffungen hatten die von mir genutzten KIs drauf – ich würde mir das dennoch im Rechenweg explizit ausweisen lassen. 


Ein paar Fallstricke aus eigener Erfahrung:

Bei der 'Activities'-CSV musste ich besonders auf die Nachkommastellen achten. Bei mir wurde z. B. 6,706 als 6706 exportiert – Faktor 1.000. Die KI muss die Stückzahl daher aus dem Freitextfeld ('6,706x ...') ziehen, nicht aus der Zahlenspalte. Stornierte Orders tauchen ebenfalls in der CSV auf und müssen rausgefiltert werden.


Für den Wechselkurs nutze ich ausschließlich den Kurs aus dem Broker-Beleg. Broker verwenden eigene kommerzielle Kurse mit kleinen Spreads – nur dieser Kurs stimmt mit dem ausgewiesenen Euro-Depotwert auf dem offiziellen Dokument überein. EZB-Kurse erzeugen Abweichungen – und damit unnötige Rückfragen. Man lernt dazu. ;-)
 

Die Berechnung selbst gehört komplett in der Fondswährung (hier CHF) durchgeführt – umgerechnet wird erst ganz am Schluss.


Disclaimer: Keine Steuerberatung – ich bin nur ein Zahlenjongleur, kein Steuerakrobat! Wer KI als Werkzeug für die eigene Berechnung nutzen möchte, sollte das Ergebnis immer selbst prüfen und im Zweifel einen Steuerberater zurate ziehen.

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chirlu
vor 2 Stunden von keinPlangemacht:

Die Berechnung selbst gehört komplett in der Fondswährung (hier CHF) durchgeführt – umgerechnet wird erst ganz am Schluss.

 

Das ist schon einmal falsch. Auch sonst hätte ich nach der Beschreibung deines Vorgehens arge Zweifel, ob wirklich korrekte Werte herauskommen.

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keinPlangemacht

Nachtrag: Thema ist die Vorabpauschale (nur halten) ohne Teilverkäufe. BMF-Schreiben 21.05.2019, Rz. 18.6, wörtlich: „Bei in fremden Währungen notierenden Investmentanteilen sind für die Umrechnung in Euro die am jeweiligen Stichtag (Jahresanfang, Ausschüttungstermin, Jahresende) geltenden Referenzkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Grunde zu legen." Wenn das BMF vorschreibt, dass man an bestimmten Stichtagen umrechnet, dann impliziert das logisch, dass die Berechnung davor in der Fondswährung stattgefunden haben muss. Damit ist der EZB-Kurs die streng konforme Wahl – der Unterschied zum Brokerkurs beträgt bei meinem Bestand wenige Cent und ist irrelevant.

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rotten.demin
· bearbeitet von rotten.demin
vor 11 Minuten von keinPlangemacht:

Wenn das BMF vorschreibt, dass man an bestimmten Stichtagen umrechnet, dann impliziert das logisch, dass die Berechnung davor in der Fondswährung stattgefunden haben muss.

Nein, du musst den NAV zum Stichtag (Jahresanfang, Ausschüttungstermin, Jahresende) in EUR umrechnen und dann damit die VAP berechnen.

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absolutebeginner

Mann, ist das kompliziert! :D Vielen Dank jedenfalls für die Erläuterungen. Die Idee mit den 2 KIs ist sehr gut, mit der Option deep think wird auch etwas weniger schwadroniert. Vielen Dank noch mal! 

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keinPlangemacht
vor 8 Stunden von rotten.demin:

Nein, du musst den NAV zum Stichtag (Jahresanfang, Ausschüttungstermin, Jahresende) in EUR umrechnen und dann damit die VAP berechnen.

Sehr gut, vielen Dank für den konstruktiven Hinweis.  

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