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spacefed

Tarifwechselbetrag bei Bausparvertragswechsel

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spacefed

Hallo zusammen,

 

habe eine Frage an euch Experten bezüglich eines Bausparvertragwechsels.

Habe meinen Bausparvertrag in einen anderen Tarif gewechselt.

Der neue hat weniger Guthabenverzinsung.

Laut dem Verkäufer geht die Bausparkasse nun her und rechnet seit dem Datum des Abschlusses des ursprünglichen Vertrages die erhaltenen Zinsen mit den Werten des neuen Vertages neu aus.

Da dies bei mir wie gesagt im neuen Tarif weniger Verzinsung ist, werden mir die bereits im ursprünglichen Vertrag gezahlten Zinsen als eine Gebühr (Tarifwechselbetrag) vom bestehenden Guthaben abgezogen.

Nun habe ich die ursprünglich erhaltenen Zinsen natürlich in den vergangen Jahren versteuert und sehe dies somit als quasi Verlust (negativer Zins) an.

 

Angaben der Bausparkasse zu diesem Vorgehen
Aufgrund der Tarifumwandlung fällt ein Tarifwechselbetrag an und es erfolgt die Belastung der Abschlussgebühr [...].

  • Ein Tarifwechselbetrag fällt an, wenn der Guthabenzinssatz im neuen Tarif niedriger als im bisherigen Tarif ist. Er ist somit der Ausgleich für den Wechsel in einen Tarif mit niedrigeren Guthaben- und Darlehenszinsen. Grundsätzlich orientiert sich der Tarifwechselbetrag an der unterschiedlichen Guthabenverzinsung. Der Tarifwechselbetrag wird mit Wirkung zum Beginn des Jahres der Tarifumwandlung Ihrem Bausparkonto belastet.

 

Sehe ich das so richtig? Kennt jemand dazu einen Paragraphen bzw. ein BMF Schreiben?

Wie würdet ihr das in der Anlage KAP angeben, als Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (Anlage KAP Zeile 15)?

danke für euren Input.

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PrivateBanker
· bearbeitet von PrivateBanker

Mal weg von der steuerlichen Betrachtung.

Was ist der tiefere Sinn hinter deinem Vorgehen? So wie ich es verstehe stellst du dich doch wirtschaftlich viel schlechter !!

Ich geb doch keine Mehrverzinsung für die Vergangenheit auf. Welchen evtl.Vorteil erhälst du dafür??

Du bist in der Ansparphase, dann würde ich den Vertrag nicht weiter besparen und evtl. einen neuen abschließen, wenn du unbedingt irgendwann das Darlehen in Anspruch nehmen willst.

Welche BSK, Tarif, Summe , gutgeschriebene Zinsen?

Ich denke hier steht eindeutig die Geschäftspolitik der BSK und ein Vertriebsziel des Beratersim Vordergrund.

Prüfe sicherheitshalber mal deine Widerspruchsfrist !!!

 

Zur Steuer: Eine Gebühr sind keine negative Zinsen, somit mMn steuerlich nicht relevant

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satgar
vor einer Stunde von PrivateBanker:

Welchen evtl.Vorteil erhälst du dafür??

Es geht wahrscheinlich um einen niedrigeren Darlehenszins, den der TO hier als sinnvoller erachtete als die damalige Guthabensverzinsung in seinem Altvertrag. Darlehenszins und Guthabenszins hängen ja oft direkt zusammen.

 

In meinen Debeka Bausparverträgen habe ich zB 3% Guthabenszins und 5% Darlehenszins. Mir wird dort auch immer angeboten in Tarife zu wechseln, die weniger Guthabens- und auch weniger Darlehenszins haben. Das würde sich aber nur lohnen, wenn man dafür "nichts bezahlen" muss und auch wirklich das Darlehen nutzen wird und gleichzeitig dieses Darlehen billiger sein wird als ein normales Annuitätendarlehen. Viele ABERS, weshalb ich das in 99% der Fälle auch nicht eintauschen würde.

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