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spacefed

Tarifwechselbetrag bei Bausparvertragswechsel

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spacefed

Hallo zusammen,

 

habe eine Frage an euch Experten bezüglich eines Bausparvertragwechsels.

Habe meinen Bausparvertrag in einen anderen Tarif gewechselt.

Der neue hat weniger Guthabenverzinsung.

Laut dem Verkäufer geht die Bausparkasse nun her und rechnet seit dem Datum des Abschlusses des ursprünglichen Vertrages die erhaltenen Zinsen mit den Werten des neuen Vertages neu aus.

Da dies bei mir wie gesagt im neuen Tarif weniger Verzinsung ist, werden mir die bereits im ursprünglichen Vertrag gezahlten Zinsen als eine Gebühr (Tarifwechselbetrag) vom bestehenden Guthaben abgezogen.

Nun habe ich die ursprünglich erhaltenen Zinsen natürlich in den vergangen Jahren versteuert und sehe dies somit als quasi Verlust (negativer Zins) an.

 

Angaben der Bausparkasse zu diesem Vorgehen
Aufgrund der Tarifumwandlung fällt ein Tarifwechselbetrag an und es erfolgt die Belastung der Abschlussgebühr [...].

  • Ein Tarifwechselbetrag fällt an, wenn der Guthabenzinssatz im neuen Tarif niedriger als im bisherigen Tarif ist. Er ist somit der Ausgleich für den Wechsel in einen Tarif mit niedrigeren Guthaben- und Darlehenszinsen. Grundsätzlich orientiert sich der Tarifwechselbetrag an der unterschiedlichen Guthabenverzinsung. Der Tarifwechselbetrag wird mit Wirkung zum Beginn des Jahres der Tarifumwandlung Ihrem Bausparkonto belastet.

 

Sehe ich das so richtig? Kennt jemand dazu einen Paragraphen bzw. ein BMF Schreiben?

Wie würdet ihr das in der Anlage KAP angeben, als Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (Anlage KAP Zeile 15)?

danke für euren Input.

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PrivateBanker
· bearbeitet von PrivateBanker

Mal weg von der steuerlichen Betrachtung.

Was ist der tiefere Sinn hinter deinem Vorgehen? So wie ich es verstehe stellst du dich doch wirtschaftlich viel schlechter !!

Ich geb doch keine Mehrverzinsung für die Vergangenheit auf. Welchen evtl.Vorteil erhälst du dafür??

Du bist in der Ansparphase, dann würde ich den Vertrag nicht weiter besparen und evtl. einen neuen abschließen, wenn du unbedingt irgendwann das Darlehen in Anspruch nehmen willst.

Welche BSK, Tarif, Summe , gutgeschriebene Zinsen?

Ich denke hier steht eindeutig die Geschäftspolitik der BSK und ein Vertriebsziel des Beratersim Vordergrund.

Prüfe sicherheitshalber mal deine Widerspruchsfrist !!!

 

Zur Steuer: Eine Gebühr sind keine negative Zinsen, somit mMn steuerlich nicht relevant

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satgar
vor einer Stunde von PrivateBanker:

Welchen evtl.Vorteil erhälst du dafür??

Es geht wahrscheinlich um einen niedrigeren Darlehenszins, den der TO hier als sinnvoller erachtete als die damalige Guthabensverzinsung in seinem Altvertrag. Darlehenszins und Guthabenszins hängen ja oft direkt zusammen.

 

In meinen Debeka Bausparverträgen habe ich zB 3% Guthabenszins und 5% Darlehenszins. Mir wird dort auch immer angeboten in Tarife zu wechseln, die weniger Guthabens- und auch weniger Darlehenszins haben. Das würde sich aber nur lohnen, wenn man dafür "nichts bezahlen" muss und auch wirklich das Darlehen nutzen wird und gleichzeitig dieses Darlehen billiger sein wird als ein normales Annuitätendarlehen. Viele ABERS, weshalb ich das in 99% der Fälle auch nicht eintauschen würde.

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spacefed

Hallo ihr zwei. danke, dass ihr euch die Zeit genommen habt mir zu antworten. Auch wenn es jetzt schon recht lange her ist, dass ich gefragt habe möchte ich euch eure Fragen beantworten.

 

Es ging tatsächlich wie von satgar gesagt um eine Änderung des Darlehenszins was auch die Guthabenzinsen verändert hat.

 

Bausparen habe ich noch von früher und betreibe das derzeit nicht mehr aktiv. Mein Berater hatte mich irgendwann Ende 2024 angesprochen ob wir mal reden sollen. Weiß nicht mehr wieso ich drauf eingegangen bin. Jedenfalls habe ich am Ende bei einem Vertrag das Darlehen genommen und den anderen Umgestellt. Daher dann auch meine Frage hier wegen der Verrechnung der Zinsen usw. Tatsächlich war er nicht wie andere Verkäufer sondern hat mich tatsächlich beraten und versucht mir eine gute Lösung zu bieten oder auch gar nichts zu machen.

 

Der Alte Vertrag hatte eine Guthabenverzinsung von 0,50%, einen Sollzins von 2,75% und einen effektiven Jahreszins von 3,01%

Der neue Vertrag hat nun eine Guthabenverzinsung von 0,01%, einen Sollzins von 0,95% und einen effektiven Jahreszins von 1,60%

 

Somit denke ich, dass ich vom Guthabenzins her von fast nix auf nix gewechselt bin dafür aber deutlich weniger Zinsen für das Darlehen bezahlen muss. Auf dem Vertrag sind schon Punkte drauf da er schon lange läuft und auch etwas Geld. Derzeit zahle ich dort kein weiteres GEld ein. Wenn ich ihn in Ansprung nehmen möchte, werde ich eine Einmalzahlung machen und nach ein paar Wochen/ Monaten ist er dann Auszahlungsreif. So habe ich das auch bei dem gemacht den ich jetzt in Anspruch genommen habe.

 

Die Zinsen die mir über den Tarifwechselbetrag abgezogen wurden habe ich als Verlust in der Steuererklärung geltendgemacht mit der Erklärung wie die Bausparkasse zu der Berechnung gekommen ist und es wurde akzeptiert. Es handelt sich nicht um die Abschlussgebühr, sondern wie im ursprünglichen Beitrag beschrieben um einen Umrechnung der Zinsen auf den gesamten Vertrag (rückwirkend bis zum Tag des initialen Vertragsbeginns). Es ist also kein neuer Vertrag, sondern die Konditionen meines bestehenden Vertrages wurden geändert. Nach der Logik müsste es auch in die andere Richtung funktionieren, dass man in einen Vertrag wechselt der mehr Guthabenzinsen zahlt und dann sollte man quasi eine Einmalzahlung bekommen. Diese wiederum müsste man dann auch versteuern. Ob das eine Bausparkasse machen wird steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Ich bin alles in allem ganz Zufrieden wie das jetzt gelaufen ist.

 

Wie gesagt, danke für eure Rückmeldung

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