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BBVA Deutschland (neue Direktbank)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 33 Minuten von vormtor:

Durch die einmalige Zinszahlung am Laufzeitende entfällt der mögliche Zinseszinseffekt. Der effektive Jahreszins liegt beim FG mit fünf Jahren Laufzeit daher bei 3,01%. Ansonsten: Ja, 3,2 % sind 3,2 %... 

 

Möglicherweise bekommt aber auch mehr - und nicht weniger. 

 

Es hängt von den genauen Bedingungen der Zinszahlung und der Abführung der Abgeltungssteuer ab. Leider gibt es bei Festgeldern sehr unterschiedliche Berechnungsmethoden.

 

Wenn es so ist, dass die Zinszahlung von 3,2% erst nach den 5 Jahren erfolgt und dass auch erst dann die Abgeltungssteuer berechnet und abgeführt wird, dann hat man am Ende mehr als bei einem Festgeld mit gleichen Konditionen und jährlicher Zinsauszahlung. Man profitiert vom Zinseszinseffekt - und sogar vom Zinseszinseffekt auf die noch nicht abgeführten Abgeltungssteuern.

 

Hier eine Beispielrechnung:

 

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DennyK
vor 5 Stunden von gravity:

... im Preis- und Leistungsverzeichnis steht auf Seite 4:

Also erstmal den Saldo auf 0,00 € reduzieren und warten, bis die monatliche Zinsgutschrift ebenfalls 0,00 € beträgt. Danach kann man "verlustfrei" kündigen. Ich warte wahrscheinlich bis Q2/2027 wegen der Steuerbescheinigung 2026.

Natürlich würde ich bis zur letzten Zinszahlung warten ;-)

Eine Steuerbescheinigung brauche ich nicht, habe meinen FSA schon komplett ausgenutzt. 
(Eigentlich sollten sie einem die Steuerbescheinigung aber auch nach der Kündigung noch zukommen lassen.)

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Holgerli
vor 6 Minuten von DennyK:

(Eigentlich sollten sie einem die Steuerbescheinigung aber auch nach der Kündigung noch zukommen lassen.)

Hatte ich seinerzeit bei der CoDi auch gedacht. Aber: Pustekuchen. 

Nachdem ich hier im Forum gelesen hatte, dass alle anderen Kunden im April ihre Steuerbescheinigung bekommen haben, habe ich im Mai bei der CoDi angefragt und der lapidare Kommentar war: Nein, wenn sie gekündigt haben und das Konto aufgelöst ist müssen sie die Steuererklärung explizit und schriftlich anfordern. Im Endeffekt musste ich dann noch ein Fax schicken (wegen schriftlich) und dann flatterte zwei Wochen später die Steuererklärung per Papierbrief ein. 

Also: Nicht drauf verlassen. 

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Didymos
vor 3 Stunden von stagflation:

Hier eine Beispielrechnung:

Die stimmt aber nicht: Zins pro Jahr 320,00 Euro, ergibt mal 5 = 1.600,00 Euro und nicht 1.705,73 Euro. Was ist da für eine Formel hinterlegt? 1.600,00 Euro - 422,00 Euro Steuer ergibt 1.178,00 Euro, somit eine Gesamtsumme von 11.178,00 Euro und damit 56,83 Euro weniger. Diesen eklatanten Fehler sieht man doch sofort. Pfft, einem alten Affen das Lausen lehren.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@Didymos und @vormtor: vergesst nicht den Zinseszins! 3,2% p.a. bedeutet: 3,2% p.a. - und nicht 3,01% p.a.

 

10.000 € * ( 1 + 3,2% )^5 - 10.000 € = 1.705,73 €.

 

Keine Ahnung, wie die BBVA rechnet. Ich hatte Festgelder mit Zinszahlung bei Fälligkeit bei Pbb und IKB. Die haben so gerechnet wie ich (mit Zinseszins).

 

Hier die Abrechnung bei der IKB: Anlagebetrag: 25.000 €, 2,2% Zinsen p.a., 3 Jahre, Zinszahlung bei Fälligkeit:

 

image.png.60da98fdf4a4234b61ddfc16b440571d.png

 

Zinsen sind: 25.000 € * ( 1 + 2,2% )^3 - 25.000 € = 1.686,56 €. Und eben nicht:  3 * 25.000 € * 2,2% = 1.650 €

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enma
· bearbeitet von enma
vor 14 Stunden von stagflation:

@Didymos und @vormtor: vergesst nicht den Zinseszins! 3,2% p.a. bedeutet: 3,2% p.a. - und nicht 3,01% p.a.

 

10.000 € * ( 1 + 3,2% )^5 - 10.000 € = 1.705,73 €.

 

Keine Ahnung, wie die BBVA rechnet.

Aus der FAQ der BBVA: „Beispiel: Bei einer Anlage von 10.000 € über 5 Jahre zu 3,20% p. a. nominal werden am Ende der Laufzeit insgesamt 1.500 € Zinsen ausgezahlt. Das entspricht einem effektiven Jahreszins von 2,84 % p. a.“

 

Solange nicht „effektiver Jahreszins“ angegeben ist, kann man aus „p.a.“ keinen Zinseszins schließen.

 

Wobei die BBVA in der zitierten FAQ immer noch falsch gerechnet hat, nämlich mit nur 3,0 % nominalem Zins.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Vielen Dank für die Information. Der Unterschied zwischen Zinssatz p.a. und dem effektiven Zinssatz p.a. war mir so auch nicht bewusst. BBVA legt auf ihrer Internetseite auch keinen großen Wert darauf, auf diesen Umstand hinzuweisen. 

 

Bei Verbraucherkrediten ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen effektiven Jahreszins anzugeben ... bei mehrjährigen Festgeldern offenbar nicht. 

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chirlu
vor 2 Minuten von Malvolio:

Bei Vernbraucherkrediten ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen effektiven Jahreszins anzugeben ... bei mehrjährigen Festgeldern offenbar nicht.

 

Bei z.B. Tagesgeldkonten mit unterjähriger Zinszahlung (monatlich oder quartalsweise) ist es oft auch nicht hundertprozentig klar, was der Zinssatz aussagt.

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Malvolio
Gerade eben von chirlu:

 

Bei z.B. Tagesgeldkonten mit unterjähriger Zinszahlung (monatlich oder quartalsweise) ist es oft auch nicht hundertprozentig klar, was der Zinssatz aussagt.

Schon klar. Aber da gibt es ja in der Regel immerhin (hoffentlich) mindestens einmal jährlich eine Zinszahlung. Bei unterjähriger Zinszahlung, ist der effektive Zins ja dann auch i.d.R. geringfügig höher als der genannte nominelle Zins .... da weisen die Institute dann meistens auch schon von sich aus darauf hin. 

 

Bei einem 5jährigen Festgeld macht dass dann unter Umständen schon einen gewissen Unterschied. Und Leuten die nicht so genau hinschauen oder sich nicht mit sowas auskennen, bemerken dass dann wahrscheinlich gar nicht.

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