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eamon

Steuern, steuern, steuern.

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eamon

Ich denke gerade darüber nach, mein Portfolio umzustrukturieren. Da würde einiges an Gewinn zusammenkommen. Fast alles habe ich schon über ein Jahr gehalten. Ich frage mich nun, in wie fern die gewinne Steuerrelevant sind.

 

An manchen Orten steht, die Gewinne wären steuerfrei. An anderen steht, die Gewinne sind nur ab einen bestimmten Betrag frei, aber was nach dem Betrag passiert ist mir nicht klar. Ist das ein spezielles Einkommen? Oder ist das ganz normal Einkommen, und wenn ja, zählt das z.B. für die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge?

 

Ahnungslos,

 

Der Eamon.

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andy

Um welche Anlageformen handelt es sich denn?

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Gast240123

Hallo,

 

ob und in welcher Höhe Steuer anfallen hängt von den einzelnen Finanzprodukten ab.

 

Es gilt der einkommensteuerliche Grundsatz, dass die Vermehrung des Vermögensstammes im Privatvermögen nicht, die Früchte (Dividenden und Zinsen) daraus sehr wohl besteuert werden. Wie so oft gibt es allerdings auch hier Ausnahmen, so zum Beispiel bei der Besteuerung von Kursgewinnen. Soweit Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Einjahreszeitraum realisiert werden , so sind diese Einkünften steuerbar und steuerpflichtig. (Allerdings gibt es eine Freigrenze in Höhe von 512 Euro § 23 Abs. 4 EStG) Im Gegensatz dazu können Verluste verrechnet werden.

Sollte die Einjahresfrist überschritten worden sein und es handelt sich um eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von weniger als einem Prozent (§ 17 EStG), so wird die Vermögensmehrung (noch!) nicht der Besteuerung unterworfen. Dies gilt allerdings wiederum nicht, wenn sich die Anteile im BV oder im SBV des Gewerbebetriebs befinden. Anschauliches Informationsmaterial bietet die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zu dem umfangreichen Themenfeld an:

 

http://www.ey.com/global/content.nsf/Germa...nsparent_-_Home

 

Die nachstehend aufgeführten Materialien könnten von Interesse sein.

 

16.02.2006 Vollzugsdefizite bei der Besteuerung - Teil II: Die Besteuerung von Einkünften aus privaten

Wertpapierveräußerungsgeschäften auf dem Prüfstand

 

09.02.2006 Vollzugsdefizite bei der Besteuerung - Teil I: Die Besteuerung von Zinseinkünften auf dem

Prüfstand

 

15.12.2005 Steuerrückblick 2005 - das betrifft Kapitalanleger

 

27.01.2005 Europaweite Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinserträgen

 

16.09.2004 Das Minus bei Dividenden und Zinsen - die Kapitalertragsteuer

 

26.08.2004 Die Besteuerung von Private Equity-Fonds

 

09.10.2003 Das neue Investmentsteuergesetz

 

24.04.2003 Die geplante Zinsabgeltungssteuer

 

02.05.2002 Weiss - Grau - Schwarz

Die steuerliche Behandlung ausländischer Fonds

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eamon

Erst einmal danke für die Antworten.

 

Andy: Im Portfolio habe ich nur Aktien und Investementfonds. Manche ausschüttend, manche thesaurierend.

 

Schlafmütze,

 

Sollte die Einjahresfrist überschritten worden sein und es handelt sich um eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von weniger als einem Prozent (§ 17 EStG), so wird die Vermögensmehrung (noch!) nicht der Besteuerung unterworfen.

 

Ok. Das heisst, ich kann die Gewinne eintreichen und den Fiskus dabei vergessen, wenn ich die Teile länger als ein Jahr gehalten habe. Wenn kürzer als ein Jahr, dann muss ich nur Spekulationssteuer zahlen. Ist das richtig?

 

Dies gilt allerdings wiederum nicht, wenn sich die Anteile im BV oder im SBV des Gewerbebetriebs befinden.

 

Ich habe ein wenig danach gegoogelt, aber verstehe nur Bahnhof. Was bedeutet dass? Wie finde ich das heraus?

 

Nochmals vielen Dank,

 

Der Eamon.

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Oh, mein Fehler. Tschuldige! Betriebsvermögen (BV) und Sonderbetriebsvermögen (SBV) - spielt wahrscheinlich gar keine Rolle.

 

Ok. Das heisst, ich kann die Gewinne eintreichen und den Fiskus dabei vergessen, wenn ich die Teile länger als ein Jahr gehalten habe. Wenn kürzer als ein Jahr, dann muss ich nur Spekulationssteuer zahlen. Ist das richtig?

 

Ja, das ist richtig.

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