Western_Track736 6. Juli Guten Tag, bis vor kurzem war ich felsenfest davon überzeugt, dass ich vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten bin. Meine langjährige Bank hat auch nie Kirchensteuer von den Kapitalerträgen abgezogen. Letztes Jahr habe ich die Bank gewechselt und nun festgestellt, dass die neue Bank Kirchensteuer abgeführt hat. Dadurch verunsichert, habe ich per Bescheinigungsabruf in Mein ELSTER festgestellt, dass dort tatsächlich immer noch eine Religionszugehörigkeit eingetragen ist! Eine Bescheinigung über meinen damaligen Kirchenaustritt finde ich nicht, kann also die Frage, ob er wirklich stattgefunden hat oder meine felsenfeste Überzeug nur auf Einbildung basierte, nicht mehr klären. Aber in jedem Fall müssten mich doch alle Banken kirchensteuerlich gleich behandeln - zumal sie sich die Religions-Daten jährlich vom BZSt holen, wie ich nun per Google herausgefunden habe... Hat vielleicht jemand eine Idee, wie es trotzdem zu dieser Uneinheitlichkeit kommen kann, und wie ich damit in der Anlage KAP umgehen soll (die ich dieses Jahr erstmals ausfüllen muss)? Freundliche Grüße Ursula Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 6. Juli vor 22 Minuten von Western_Track736: ...Eine Bescheinigung über meinen damaligen Kirchenaustritt finde ich nicht, kann also die Frage, ob er wirklich stattgefunden hat oder meine felsenfeste Überzeug nur auf Einbildung basierte, nicht mehr klären.... Irgendwie musst Du ja seinerzeit das Finanzamt überzeugt haben. Man konnte früher beim Ummelden nach einem Unzug einfach keine Religionszugehörigkeit angeben. Damit war man ohne Austrittserklärung und Austrittsgebühren raus. Man hat aber halt auch keinen Nachweis. Auf Deine eigentlich Frage habe ich leider keine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Western_Track736 6. Juli · bearbeitet 6. Juli von Western_Track736 Danke für den Beitrag. vor 33 Minuten von CorMaguire: Irgendwie musst Du ja seinerzeit das Finanzamt überzeugt haben. Mittlerweile bezweifle ich sogar, dass das Finanzamt jemals von meiner Konfessionslosigkeit überzeugt war. Meine aktuelle Abfrage in ELSTER ergab ja, dass ich noch Kirchenmitglied sei. Auch wurde auf mein Arbeitseinkommen zwar nie Kirchensteuer erhoben, da es unterhalb des Grundfreibetrags lag, doch stand in den Steuerbescheiden immer "9 % Kirchensteuer auf 0 € steuerpflichtiges Einkommen = 0 €" (obwohl ich bei der Steuererklärung immer "konfessionslos" eingetragen hatte). Diese Schreibweise scheint mir jetzt, wo ich drüber nachdenke, auch darauf hinzudeuten, dass ich dem Finanzamt wohl immer als Kirchenmitglied gegolten habe - nur der alten Bank halt nicht... vor 33 Minuten von CorMaguire: Man konnte früher beim Ummelden nach einem Unzug einfach keine Religionszugehörigkeit angeben. Damit war man ohne Austrittserklärung und Austrittsgebühren raus. Guter Hinweis, das könnte tatsächlich so passiert sein. Bis wann gab es diese Regelung denn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 6. Juli vor einer Stunde von Western_Track736: Eine Bescheinigung über meinen damaligen Kirchenaustritt finde ich nicht, kann also die Frage, ob er wirklich stattgefunden hat oder meine felsenfeste Überzeug nur auf Einbildung basierte, nicht mehr klären. Bei welchem Standesamt bzw. Amtsgericht (bundeslandabhängig) soll der Kirchenaustritt denn gewesen sein? Prinzipiell könnten die noch Unterlagen haben. Zuständig für den Eintrag ist jedenfalls die Meldebehörde, die muss gegebenenfalls eine Korrektur vornehmen, wenn es den Kirchenaustritt tatsächlich gab. vor einer Stunde von Western_Track736: wie ich damit in der Anlage KAP umgehen soll Wenn es keinen Kirchenaustritt gab, angeben: „Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.“ Dann wird die Kirchensteuer nachberechnet. Außerdem die Vorjahre überprüfen, nicht dass da möglicherweise Kirchensteuer hinterzogen worden ist (nur bei Erträgen über dem Freibetrag). Wenn du tatsächlich schon letztes Jahr kein Kirchenmitglied warst, Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen (nachdem der Eintrag im Melderegister korrigiert wurde). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio 6. Juli · bearbeitet 6. Juli von Malvolio Ist Dir das denn erst in diesem Jahr aufgefallen? Das war doch dann in den Vorjahren schon in den Steuerbescheiden erkennbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 6. Juli vor einer Stunde von Western_Track736: Mittlerweile bezweifle ich sogar, dass das Finanzamt jemals von meiner Konfessionslosigkeit überzeugt war. Meine aktuelle Abfrage in ELSTER ergab ja, dass ich noch Kirchenmitglied sei. Auch wurde auf mein Arbeitseinkommen zwar nie Kirchensteuer erhoben, da es unterhalb des Grundfreibetrags lag, doch stand in den Steuerbescheiden immer "9 % Kirchensteuer auf 0 € steuerpflichtiges Einkommen = 0 €" (obwohl ich bei der Steuererklärung immer "konfessionslos" eingetragen hatte). Diese Schreibweise scheint mir jetzt, wo ich drüber nachdenke, auch darauf hinzudeuten, dass ich dem Finanzamt wohl immer als Kirchenmitglied gegolten habe - nur der alten Bank halt nicht... Mit anderen Worten: Du hast es selbst verschlampt. Also Kirchenaustritt (noch einmal?) erklären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 6. Juli · bearbeitet 6. Juli von stagflation vor 2 Stunden von Western_Track736: Aber in jedem Fall müssten mich doch alle Banken kirchensteuerlich gleich behandeln - zumal sie sich die Religions-Daten jährlich vom BZSt holen, wie ich nun per Google herausgefunden habe... Ich kenne es eher so, dass man bei der Kontoeröffnung seine Religionszugehörigkeit selbst angibt. Am Ende jeden Jahres muss man überprüfen, ob die Bank die Kirchensteuern korrekt berechnet und abgeführt hat. Falls es nicht stimmen sollte, muss man den Fehler in der Einkommensteuererklärung korrigieren. Und natürlich zusehen, dass die Daten bei der Bank/dem Broker korrigiert werden, damit die Steuern zukünftig korrekt abgeführt werden. Seit ein paar Jahren fragen die Banken die Religionszugehörigkeit wohl auch selbst beim BZSt ab. Aber ob das immer funktioniert? Kunden können Sperrvermerke setzen. Und natürlich kann es Pannen und Fehler geben. Damit greift wieder die obige Regel, dass man selbst verpflichtet ist, die Abführung der Kirchensteuer zu überprüfen und ggf. im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu korrigieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien 6. Juli · bearbeitet 7. Juli von Belgien vor 21 Stunden von stagflation: Ich kenne es eher so, dass man bei der Kontoeröffnung seine Religionszugehörigkeit selbst angibt. Seit 2015 führen Banken die Kirchensteuer gemeinsam mit der Abgeltungssteuer automatisch ab. Der Broker fragt die Kirchenzugehörigkeit allerdings nicht beim Kunden ab, sondern erfragt die Zustimmung zum Abruf dieses Merkmals beim BZSt. Erteilt der Kunde die Zustimmung, so nimmt der Kunde an diesem automatischen Verfahren teil. Die Abfrage des Merkmals erfolgt einmal pro Jahr bzw. - bei den meisten Banken - direkt zu Beginn der Geschäftsbeziehung. Falls der Kunde der Abfrage nicht zustimmt, nimmt der Kunde nicht am automatischen Abzug der Kirchensteuer teil, beim BZSt wird ein Sperrvermerk eingetragen und das BZSt meldet in diesem Fall für Kirchenangehörige an das Wohnsitzfinanzamt, dass eine Anlage KAP zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge einzureichen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni 6. Juli Wenn der Austritt schon viele Jahre zurückliegt, könnte es sich ggfs. um ein Problem handeln, was insbesondere die evangelische Kirche in den neuen Bundesländern betrifft (Schwerpunkt: Berlin und Brandenburg). Zu den Details gab es vor einiger Zeit etliche Berichte in der Presse, wie z.B. hier: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/fiskus-verlangt-bescheinigungen-kirchenaustritt-kann-teuer-werden-1597032.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Western_Track736 9. Juli Vielen Dank für die weiteren Beiträge. Nach wie vor würde mich interessieren, bis zu welchem Jahr die von CorMaguire erwähnte Regelung bestand, dass man "beim Ummelden nach einem Unzug einfach keine Religionszugehörigkeit angeben" konnte und dadurch "ohne Austrittserklärung und Austrittsgebühren raus" war. Gibt es dazu vielleicht eine Quelle, wo ich diese Info finden kann? (Mit der von Tooni erwähnten Problematik bei den neuen Bundesländern hat die Situation bei mir jedenfalls nichts zu tun.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien 10. Juli Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 ist die Angabe der Religionszugehörigkeit im Melderegister keine reine Freiwilligkeit mehr, sondern wird bei der Anmeldung einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft abgefragt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 10. Juli Am 9.7.2025 um 11:34 von Western_Track736: Nach wie vor würde mich interessieren, bis zu welchem Jahr die von CorMaguire erwähnte Regelung bestand, dass man "beim Ummelden nach einem Unzug einfach keine Religionszugehörigkeit angeben" konnte und dadurch "ohne Austrittserklärung und Austrittsgebühren raus" war. Gibt es dazu vielleicht eine Quelle, wo ich diese Info finden kann? Rein formal ist eine falsche Angabe zur Kirchenmitgliedschaft bei der Ummeldung nach einem Umzug kein Kirchenaustritt. In der Schweiz soll ein "stiller Kirchenaustritt" bis 2008 möglich gewesen sein. Ich habe keine Quelle gefunden, dass das in Deutschland jemals möglich war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 10. Juli Am 6.7.2025 um 13:03 von Western_Track736: ....Guter Hinweis, das könnte tatsächlich so passiert sein. Bis wann gab es diese Regelung denn? Ob es eine Regelung gab weiss ich nicht. Das wurde unter Kirchenaustrittswilligen Ende des letzten Jahrtausends erzählt um sich die 40 DM Gebühren zu sparen. Kann gut sein, dass das einfach deswegen funktioniert hat, weil es niemand kontrolliert hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag