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BMF Schreiben 14.Mai.2025 - Optionen

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Flippo24
· bearbeitet von Flippo24

Hallo Leute,

Ich erstelle gerade die Steuererklärung für 2024 für meinen Auslands-Broker an Hand der Kontoauszüge. So weit so gut. Nun bin ich über das BMF-Schreiben vom Mai gestoßen und das wirft bei mir einige Fragen auf. 
Es geht um die Punkte 21-33 auf den Seiten 10-13. Zusätzlich Punkte 324 + 325 auf Seite 131.

 

Ich bin hauptsächlich Stillhalter und laut dem Schreiben ändert sich das Rückwirkende Ereignis. Option in 2023 verkauft und in 2024 zurückgekauft.
Alt: Aufwendung für Rückkauf mit Einnahme von Verkauf in 2023 verrechnen

Neu: Einnahme in 2023 verbuchen, Aufwendung in 2024 als Verlust verbuchen.

Andienung von Put Optionen:
Alt: Der Anschaffungspreis wird bei Verkauf um die vereinnahmte Optionsprämie gemindert. Und die Optionsprämie zum Zeitpunkt der Einnahme nicht verrechnet.
Neu: Der Anschaffungspreis wird Ergibt sich aus der Strikepreis und evtl. Aufwendungen. Die Optionsprämie wird zum Zeitpunkt der Einnahme verbucht.


Dann noch Seite 131:

Gilt das bereits für die Einkommensteuererklärung die ich aktuell bearbeite. Da dort alle offenen Fälle steht. Explizit ist dort auch Punkt 33 von einer nicht Beanstandung ausgenommen.

Wie seht ihr das?? Habe ich da was falsch verstanden? 
 

2025-05-14-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf

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IRRer-Zins
Am 11.7.2025 um 17:19 von Flippo24:

Ich bin hauptsächlich Stillhalter und laut dem Schreiben ändert sich das Rückwirkende Ereignis. Option in 2023 verkauft und in 2024 zurückgekauft.
Alt: Aufwendung für Rückkauf mit Einnahme von Verkauf in 2023 verrechnen

Wundere mich, dass die von dir als Alt bezeichnete Variante noch in 2023 gegolten haben soll.

Schau Mal in die Einzelfragen zur Abgeltungsteuer vom 19.05.2022. Da ist der Fall bereits wie bei dir in der neuen Variante beschrieben.

Den Rest auch nochmal kritisch prüfen, weil sich da mE nicht groß was geändert haben sollte (z.B. Rn 29 hat ihren Wortlaut in der Version 2025 im Vergleich mit 2022 nicht geändert).

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Flippo24

Danke das du dir das angeschaut hast, und bestätigst, dass sich nichts geändert hat. Ich musste den Text noch 3 mal lesen. Habe da wohl die beiden Parteien durcheinander gebracht.

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