GreatGatsby 12. Juli Hallo, kurze Frage zu Zeile 22 der Steuererklärung 2024. Diese lautet: "In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien", bezieht sich also aus inländische und ausländische Kapitalerträge. Nun ist es so, dass laut BMF-Schreiben Fremdwährungsgewinne den Kapitalerträgen zugerechnet werden sollen, zumindest will ich das so für dieses Jahr veranschlagen. Für den Aktienhandel gibt es bereits Zeile 20 und 23, in denen jeweils noch mal nach Gewinnen und Verlusten aufgespalten wird. Heißt, angenommen ich habe im Jahr einen Trade zu +1000€ und einen zweiten zu -2000€ realisiert, kämen 1000€ Gewinn in Zeile 20, 2000€ Verlust in Zeile 23 und der Saldo -1000€ in Zeile 19, wenn ich das richtig sehe. So weit so gut. Wie verhält sich das nun mit Fremdwährungs-G&V? Angenommen auch hier, meine aufsummierten Gewinne über das Jahr belaufen sich auf 100€ und meine aufsummierten Verluste auf -200€. Insgesamt komme ich also auf -100€ Verlust im Jahr. Landen in Zeile 22 nun also die 200€ Verlust (analog zu der Aufteilung bei Aktien) oder der Verlustsaldo von 100€, der dann entsprechend immer 0€ wäre, wenn ich per Saldo Gewinne im Jahr realisiert hab? Denn der Saldo wandert ja auch schon inkl. Vorzeichen in Zeile 19. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 12. Juli Hallo, ich hatte die Diskussion, ob auch Sonstige Gewinne und Verluste verrechnet werden dürfen erst vor kurzem. Und ich kam zu dem Schluss, dass das zulässig sein sollte. Du musst bedenken, dass die Zeile 22 ansich gar nichts mit der Steuerberechnung zu tun hat (praktisch ist sie sogar komplett unnütz, denn Sonstige Verluste sind sowieso unbegrenzt mit allem* verrechenbar, genauso wie die Zeile 19 abzüglich der Zeile 23 - ich hoffe du verstehst was ich meine). *das stimmt mittlerweile sogar für Termingeschäfte Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 14. Juli · bearbeitet 14. Juli von MeinNameIstHase Am 12.7.2025 um 17:14 von GreatGatsby: Wie verhält sich das nun mit Fremdwährungs-G&V? Angenommen auch hier, meine aufsummierten Gewinne über das Jahr belaufen sich auf 100€ und meine aufsummierten Verluste auf -200€. Insgesamt komme ich also auf -100€ Verlust im Jahr. Die Formulare sind so ausgelegt, dass man vorab nicht saldiert, sondern die Zahlen "brutto" einträgt. Hintergrund ist, dass es die Einzelgeschäfte sind, die Grundlage der Besteuerung darstellen. Du hast also 100 Euro Gewinn aus diversen Einzelgeschäften und andererseits 200 Euro Verlust aus anderen Einzelgeschäften. Diese Nichtsaldierung fällt in die Kategorie "Erläuterungspflicht" Deiner Einkünfte. Deshalb die einzelnen Felder in der Anlage KAP. Sonst könnte man ja auch alles in einer Zeile zusammenfassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag