ikarus72 14. Juli Hallo zusammen, eine us-Amerikanisch Firma, von der ich Aktien halte, gibt an die Bestandsaktionäre Warrants aus. Pro gehaltene 7 Aktien bekomme ich eine Option die mich berechtigt, eine Aktie zu 8,75$ zu erwerben (derzeitiger Kurs ca. 14 $). Ich könnte die Optionen an sich aber auch verkaufen ( wie ich verstanden habe, werden die dann wie ganz normale Aktien gehandelt). Da ich die Optionen verkaufen möchte frage ich mich nun, ob ich diesen Gewinn, der ja wahrscheinlich der Abgeltungssteuer unterliegt, mit einen meiner beiden Verlusttöpfe (Verluste Aktien oder sonstige Verluste) verrechnen kann. Vorab vielen Dank für die Rückmeldungen. Gruß Ikarus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 14. Juli Hallo, das scheint eine gewöhnliche Kapitalerhöhung zu sein. Und der Verkauf der Bezugsrechte zählt dann zu den Sonstigen Gewinnen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ikarus72 14. Juli vor 42 Minuten von reckoner: Hallo, das scheint eine gewöhnliche Kapitalerhöhung zu sein. Und der Verkauf der Bezugsrechte zählt dann zu den Sonstigen Gewinnen. Stefan Also, dann leider auch nur mit den sonstigen Verlusten berechenbar und nicht mit den Verlusten aus Aktien? Das wäre schlecht, denn sonstige Verluste habe ich kaum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag