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verlustvortrag

Ändert sich der Verlustvortrag über die Jahre wenn man Kapitalerträge angibt?

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verlustvortrag
· bearbeitet von verlustvortrag

Hallo zusammen,

ich mache gerade die Steuererklärung für meine Eltern und stehe vor folgendem Problem:

Sie haben den Bescheid zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2023 leider verlegt oder verloren. In den letzten Jahren war der Verlustvortrag immer gleich, da sie vergessen hatten, ihre Kapitalerträge anzugeben – dadurch blieb der Betrag konstant.

Für die Steuererklärung 2023 (also eingereicht letztes Jahr) habe ich dann alle Kapitalerträge korrekt angegeben, was durch den vorhandenen Verlustvortrag zu einer Erstattung von ca. 3.000 € geführt hat.

Jetzt frage ich mich:
Muss ich für die neue Steuererklärung (2024) einen anderen Verlustvortrag zum 31.12.2023 angeben? Im Programm (z. B. WISO/Elster) wird ja konkret danach gefragt. Vermutlich ist der Verlustvortrag ja durch die Verrechnung im letzten Jahr gesunken?

Wie komme ich nun am besten an den korrekten Wert?

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fgk
· bearbeitet von fgk

Wiso Steuer fragt den Verlustvortrag für Kapitalerträge zwar ab, aber nur für interne Berechnungen und ist nicht Teil der Formulare. Das Finanzamt verwendet deshalb immer den zuvor festgestellten Verlustvortrag und rechnet dann die neuen Werte gegen.

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verlustvortrag
Gerade eben von fgk:

Wiso Steuer fragt den Verlusvortrag zwar ab, aber nur für interne Berechnungen und ist nicht Teil der Formulare. Das Finanzamt verwendet deshalb immer den zuvor festgestellten Verlustvortrag und rechnet dann die neuen Werte gegen.

Also eigenlich voll unnötig des überhaupt anzugeben? Und des blieb die Jahre wohl nur unverändert da meine Eltern keine Kapitalerträge angegeben haben?  Ist eigentlich nicht Wiso, sondern das Aldi Steuerprogramm, aber auch von Buhl. 

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fgk

Die angegeben Werte dienen der Berechnung der Prognose. Das Programm kann für die erwartete Steuererstattung nur korrektes Ergebnis errechnen, wenn die Daten stimmen. Ans Finanzamt übertragen wird der Verlustvortrag aber nicht, das kann man sich in der Formularansicht ansehen.

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verlustvortrag
vor 16 Minuten von fgk:

Die angegeben Werte dienen der Berechnung der Prognose. Das Programm kann für die erwartete Steuererstattung nur korrektes Ergebnis errechnen, wenn die Daten stimmen. Ans Finanzamt übertragen wird der Verlustvortrag aber nicht, das kann man sich in der Formularansicht ansehen.

Leider sind über hundert Seiten, das blick ich nicht durch. Ich habe nur in der Vorschau gesehen, dass zumindest übermittelt wird, die Antwort auf die Frage: Es wurde ein Verlustvortrag festgestelltt = ja. Aber konkrete Werte habe ich nicht gesehen. Dann hoff ich mal dass es egal ist was man angibt.

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fgk

Anlage KAP müßten drei Seiten sein, hier das Formular: https://www.steuertipps.de/downloads/article/aav_11786726810/1/aav_anlage_kap_2024.pdf?link=https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/anlage-kap-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen

 

Wenn der angegebene Wert zu stark abweicht, weicht auch die Prognose des Programmes ab. Beispiel: Verlustvortrag 0, dann wird das Programm keine Verlustvorträge gegen Gewinne verrechnen können und eine entsprechend höhere Steuerlast errechnen. Auswirkungen auf den Steuerbescheid hat das nicht.

 

 

 

 

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verlustvortrag
vor 9 Minuten von fgk:

Anlage KAP müßten drei Seiten sein, hier das Formular: https://www.steuertipps.de/downloads/article/aav_11786726810/1/aav_anlage_kap_2024.pdf?link=https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/anlage-kap-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen

 

Wenn der angegebene Wert zu stark abweicht, weicht auch die Prognose des Programmes ab. Beispiel: Verlustvortrag 0, dann wird das Programm keine Verlustvorträge gegen Gewinne verrechnen können und eine entsprechend höhere Steuerlast errechnen. Auswirkungen auf den Steuerbescheid hat das nicht. 

 

 

du hast recht, in der vorschau von Anlage KAP wird das gar nicht angezeigt. Aber ich habe es an anderer Stelle gefunden: In "Anlage Sonstiges" . Dort wird wie gesagt auf die Frage ob Verlustvortrag nach 10d estg festgestellt wurde, mit ja geantwortet. Aber wie gesagt kein genauer Betrag übermittelt, also ist das wohl egal

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fgk
· bearbeitet von fgk

Die Kapitalerträge anzugeben, ist übrigens nur sinnvoll, wenn diese über dem Freibetrag liegen (€2000) oder nicht freigestellt wurden (oder das Einkommen insgesamt so gering ist, daß der persönliche Steuersatz unter dem pauschalen Steuersatz für Kapitalerträge liegt).

Anderenfalls fielen ohnehin keine Steuern an und es würde gegen den Verlustvortrag statt den Freibetrag, der dann verfällt, verrechnet werden.

 

§10d müßte übrigens der allgemeine Verlustabzug sein, Verlustvortrag Kapitaleinkünfte wäre §20.

 

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
12 minutes ago, fgk said:

Die Kapitalerträge anzugeben, ist übrigens nur sinnvoll, wenn diese über dem Freibetrag liegen (€2000) oder nicht freigestellt wurden.

Da würde ich aber widersprechen:

https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html

 

Steuererklärungspflicht:

"Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug oder ein nachversteuerungspflichtiger Betrag im Sinne von § 34a Absatz 3 Satz 3 des Gesetzes festgestellt worden ist."

 

Kapitalerträge nicht anzugeben, würde ja bedeuten, dass man den Sparerfreibetrag jedes Jahr nutzen kann, den Verlustvortrag aber für zukünftige Jahre "konservieren" kann.

 

@MeinNameIstHase zu Hilfe!

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fgk
· bearbeitet von fgk

Ja, das geht, wenn Abgeltungssteuer einbehalten wurde (denn dann ist die Steuerschuld bereits „abgegolten“). Haben wir hier schon mehrfach besprochen.

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verlustvortrag
vor 9 Minuten von fgk:

Die Kapitalerträge anzugeben, ist übrigens nur sinnvoll, wenn diese über dem Freibetrag liegen (€2000) oder nicht freigestellt wurden.

Anderenfalls fielen ohnehin keine Steuern an und es würde gegen den Verlustvortrag statt den Freibetrag, der dann verfällt, verrechnet werden.

 

§10d müßte übrigens der allgemeine Verlustabzug sein, Verlustvortrag Kapitaleinkünfte wäre §20.

 

 Die Kapitalerträge liegen deutlich über dem Freibetrag. Außerdem wurden nur 1633 € freigestellt. Das Programm hat selbst ohne Verlustvortrag ca. 100 € mehr Erstattung errechnet, als wenn man es nicht angegeben hätte. Sind zwar nur Peanuts, aber ab dieses Jahr habe ich dafür gesorgt dass meine Eltern ihren Freistellungsauftrag ausnutzen. Sind auch Aktiengewinne mit ausländischer Steuer. 

 

Außerdem steht auf einer Steuerbescheinigung das: 

Zitat

Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG): Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG

Das würde auch die Steuerlast enorm senken. Aber ich habe online schon gelesen, wenn man seine Kapitalerträge in den Vorjahren nie angegeben hat, darf man das eh nicht eintragen.

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mmusterm

@fgk

Halten wir also fest: Eine Pflicht zur Abgabe einer EST-Erklärung bei Verlustvortrag besteht, allerdings muss man keine quellenversteuerten Kapitalerträge angeben siehe z.B.

https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-webanwendungen/mein-elster/369593-pflicht-zur-abgabe-von-kap-bei-verlustvortrag#post369703

 

Das heißt, ich kann meinen Pauschbetrag EUR 1.000 bei der Bank ausnutzen, ohne dass die Kapitalerträge meinen Verlustvortrag schmälern. Der Verlustvortrag wird trotz pauschalversteuerten Kapitalerträgen in unveränderter Höhe im Feststellungsbescheid fortgeschrieben.

 

 

 

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verlustvortrag

Ihr beunruhigt mich etwas. Das heißt, es kann Konstellationen geben, wo es besser ist, keine Kapitalerträge anzugeben, wenn man Verlustvortrag hat? Die Kapitalerträge sind halt in meinem Fall deutlich über dem Freistellungsbetrag und nur teilweise freigestellt gewesen....

 

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chirlu
vor 1 Minute von verlustvortrag:

Das heißt, es kann Konstellationen geben, wo es besser ist, keine Kapitalerträge anzugeben, wenn man Verlustvortrag hat?

 

Ja. Wenn man den Pauschbetrag ungenutzt verfallen lässt, ist das immer ungünstig.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Verlustverrechnung hat im Rahmen der ESt-Veranlagung stets Vorrang vor FSA-Nutzung, so dass es durchaus sinnvoll sein kann, die Kap-erträge nicht in der ESt-Erklärung anzugeben und den bestehenden Verlust dadurch in die Zukunft vorzutragen.

 

Beispiel: Ehepaar mit 5.000€ bescheinigtem Verlust. Kap-erträge in Höhe von 3.000€. Abgeltungssteuern nach FSA-NUtzung: 250€ plus Soli und ggf. KiSt.

 

Variante A: Angabe der Kap-erträge in der ESt-Erklärung -> Bescheinigter Verlust wird auf 2.000€ reduziert, Rückerstattung aller Steuern

Variante B: Keine Angabe der Kap-erträge in der ESt-Erklärung -> Bescheinigter Verlust bleibt auf 5.000€, keine Rückerstattung der Steuern

 

In Variante B hat man zwar keine 250€ Steuerrückerstattung, doch besteht hier in der Zukunft die "Hoffnung" auf eine Rückerstattung des dreifachen Betrags (750€ plus Soli/KiSt), da der bescheinigte Verlust nicht reduziert wird und der FSA nicht verschenkt wurde.

 

Quintessenz: Nur wenn man Kap-erträge hat, die oberhalb von bescheinigtem Verlust plus FSA liegen, ist die Sachlage eindeutig: Dann sollte man auf jeden Fall die Kap-erträge in der ESt-Veranlagung angeben. Ansonsten ist es eine Abwägung, ob man die Hoffnung hat, einmalig in der Zukunft innerhalb eines Steuerjahres Kap-erträge generieren zu können, die oberhalb von bescheinigtem Verlut plus FSA liegen.

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verlustvortrag
· bearbeitet von verlustvortrag

Hab jetzt tatsächlich doch die Bescheinigung gefunden, sie war ganz woanders verlegt worden.

 

Der Verlustvortrag (Einkünfte ohne Veräußerung von Aktien) (ca. 5000 €) wurde tatsächlich komplett aufgebraucht und ist nun 0€, da ich schon in der Steuererklärung für 23 alles angegeben habe.

Der Verlustvortrag (Veräußerung von Aktien) blieb allerdings unverändert. Wie kann ich den auch aufbrauchen? Müssen dafür Aktien verkauft werden?

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west263
vor 9 Minuten von verlustvortrag:

Der Verlustvortrag (Veräußerung von Aktien) blieb allerdings unverändert. Wie kann ich den auch aufbrauchen? Müssen dafür Aktien verkauft werden?

Aktien Verluste können nur durch Aktien Gewinne ausgeglichen werden

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

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verlustvortrag

Ok dann noch folgende Frage:

 

Kann die Angabe der Kapitalerträge nachteilig sein, wenn die Aktienverkäufe deutlich unter dem Verlustvortrag sind, aber insgesamt die Kapitalerträge (Ausschüttungen, Zinsen) etc den Freibetrag mehrfach übersteigen und man den Sparerfreibetrag nur teilweise ausgenutzt hat? Oben schriebt ihr ja, manchmal sollte man sich hüten die Kapitalerträge anzugeben.

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chirlu
vor einer Stunde von verlustvortrag:

Kann die Angabe der Kapitalerträge nachteilig sein, wenn die Aktienverkäufe deutlich unter dem Verlustvortrag sind, aber insgesamt die Kapitalerträge (Ausschüttungen, Zinsen) etc den Freibetrag mehrfach übersteigen und man den Sparerfreibetrag nur teilweise ausgenutzt hat?

 

Wenn es ein Aktien-Verlustvortrag ist und die Kapitalerträge ohne Aktiengewinne mehr als der Freibetrag sind, kannst du alles angeben. Also Beispiel: 10000 Euro Verlustvortrag Aktien, kein Verlustvortrag Sonstige, 1000 Euro Aktiengewinne, 3000 Euro sonstige Erträge (einschließlich Dividenden von Aktien); dann werden die Aktiengewinne mit dem Verlustvortrag verrechnet (Verlustvortrag Aktien reduziert sich auf 9000 Euro), aber die 3000 Euro an sonstigen Erträgen bleiben bestehen zur Nutzung des Freibetrags.

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verlustvortrag
vor 52 Minuten von chirlu:

 

Wenn es ein Aktien-Verlustvortrag ist und die Kapitalerträge ohne Aktiengewinne mehr als der Freibetrag sind, kannst du alles angeben. Also Beispiel: 10000 Euro Verlustvortrag Aktien, kein Verlustvortrag Sonstige, 1000 Euro Aktiengewinne, 3000 Euro sonstige Erträge (einschließlich Dividenden von Aktien); dann werden die Aktiengewinne mit dem Verlustvortrag verrechnet (Verlustvortrag Aktien reduziert sich auf 9000 Euro), aber die 3000 Euro an sonstigen Erträgen bleiben bestehen zur Nutzung des Freibetrags.

und sollte ich dann in den nächsten jahren von der depotbank den freistellungsauftrag entfernen und auf andere banken verteilen? Weil wäre ja blöd wenn der Freistellungsauftrag dann für die Aktiengewinne benutzt wird.

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chirlu
vor einer Stunde von verlustvortrag:

sollte ich dann in den nächsten jahren von der depotbank den freistellungsauftrag entfernen und auf andere banken verteilen? Weil wäre ja blöd wenn der Freistellungsauftrag dann für die Aktiengewinne benutzt wird.

 

Das kann sinnvoll sein, wenn du anderswo genug Erträge hast für den Freibetrag (Sparerpauschbetrag). Dann brauchst du nur die Erträge bei der Bank, bei der du Aktiengewinne realisierst, in der Steuererklärung anzugeben, damit die mit dem Aktien-Verlustvortrag verrechnet werden können.

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verlustvortrag
· bearbeitet von verlustvortrag
vor einer Stunde von chirlu:

 

Das kann sinnvoll sein, wenn du anderswo genug Erträge hast für den Freibetrag (Sparerpauschbetrag). Dann brauchst du nur die Erträge bei der Bank, bei der du Aktiengewinne realisierst, in der Steuererklärung anzugeben, damit die mit dem Aktien-Verlustvortrag verrechnet werden können.

aber ich nehme an dass es keine sonstigen Nachteile hat jetzt alle Kapitalertäge (die deutlich über freistellungsauftrag und verlustvortrag liegen) anzugeben, obwohl der freistellungsauftrag bei der depotbank war, da der verlustvortrag für aktien dann ja nicht angetastet wird und man in einem anderen Jahr es dann nutzen kann? 

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fgk
· bearbeitet von fgk

Es kann sogar Vorteile haben, weil man nämlich dann die Aktiengewinne mit dem Verlustvortrag verrechnen läßt und der Freibetrag wieder vollständig für die sonstigen Kapitaleinkünfte frei wird.

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verlustvortrag
vor 37 Minuten von fgk:

Es kann sogar Vorteile haben, weil man nämlich dann die Aktiengewinne mit dem Verlustvortrag verrechnen läßt und der Freibetrag wieder vollständig für die sonstigen Kapitaleinkünfte frei wird.

also wenn ich zb bei einer Bank aktiengewinn 200 € habe und ausschüttungen 4000 €, ist das finanzamt dann wirklich so schlau den freistellungsauftrag nur auf die ausschüttung anzurechnen und auf aktiengewinn nur den verlustvortrag?

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