seemann 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von seemann Guten Morgen, bei meinem Anliegen geht es zwar nicht um Wertpapiere, aber um Steuern und Immobilienfinanzierung. Ich hoffe, ihr könnt mir hier eine Einschätzung geben. Die Eckdaten Mieteinnahmen Kaltmiete knapp über 1000 € Bruttoeinkommen knapp 75.000 Darlehenswert 60.000 Zinssatz 2,15%, den habe ich mir 2017 gesichert. IIch stehe vor der Frage, ob ich ein Bauspardarlehen in Anspruch nehme, obwohl ich das Geld eigentlich aus einer Erbschaft hätte und das Darlehen nicht bräuchte. Die Bankberaterin meinte das könne steuerlich günstiger sein, Weil ich die Zinszahlungen absetzen kann Und dann nicht so viel von der Miete ans Finanzamt abdrücken muss. Ich habe in der Wohnung in den letzten Jahren viel renoviert, sodass ich die Abschreibungen kann ich noch etwas strecken um die Steuern zu drücken. Aber irgendwann sind die Renovierungsmaßnahmen natürlich abgeschrieben. Ich habe leider noch keinen Steuerberater, sondern habe das bis jetzt alles mit WISO Steuer gemacht. Ab nächstes Jahr wollen wir als Ehepaar aber einen Steuerberater engagieren. Deswegen frage ich euch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von Malvolio Nun ... die Informationen sind etwas dürftig. Du würdest dann also ein Darlehen i.H.v. 60.000 aufnehmen. Die Frage ist ja nun, wofür würdest Du Dieses Geld verwenden? Willst du weitere Renovierungsarbeiten durchführen oder ein bestehendes Darlehen ablösen? Oder willst Du das über bereits in der Vergangenheit gemachten Arbeiten rechtfertigen? Du musst ja dem Finanzamt verklickern, dass das aufgenommen Geld zur Finanzierung der vermieteten Wohnung verwendet wird. Ob sich das dann lohnt oder nicht, ist dann auch wieder eine andere Frage. Dazu muss man dann wissen, ob die zu finanzierenden Ausgaben evt. zu Mehreinnahmen führen, wie Deine steuerliche Situation ist, wie du die Ausgaben sonst finanziert hättest (Opportunitätskosten), usw. Das kann man kaum pauschal beantworten, schon gar nicht, ohne die notwendigen Detailinformationen zu haben. Wenn Du es selber ausrechnen willst, dann würde ich zuerst mal jeweils Zahlungsreihen aufstellen in denen alle relevante Zahlungsströme (Ausgaben, Einnahmen, Zinsen, Tilgung, Steuern, Opportunitätskosten) für die verschiedenen Handlungsalternativen für den betrachteten Planungszeitraum enthalten sind ... und dann mal schauen, was übrig bleibt. Erst dann kann man entscheiden, welche Alternative voraussichtlich vorteilhaft ist. Genau sowas würde der Steuerberater auch tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seemann 18. Juli Ich habe ein Tilgungsaussetzungsdarlehen bei der Bausparkasse, d.h. einen Kredit, der nicht getilgt wurde, sondern nur Zinsen bezahlt wurden. Parallel wurde in den Bausparvertrag eingezahlt. Jetzt hat der Bausparvertrag 50% des Tilgungsaussetzungsdarlehens erreicht und ist zuteilungsreif. Ich habe also die Wahl, ob ich das Darlehen aus Eigenkapital tilge und den Bausparvertrag damit beende oder mit dem Bauspardarlehen, das ich dann noch abstottern muss. Renovieren will ich da aktuell nichts mehr. Möglich ist es auch, einen beliebigen Anteil zu tilgen und den Rest als Darlehen zu behalten. Mit diesem Darlehen wurde die Wohnung bezahlt, sodass das Finanzamt da kaum fragen stellen sollte. Der ist ja der selbe Kredit, es ändern sich nur die Raten. Wenn ich das Darlehen annehme und den Kredit aus meinem Eigenkapital tilge, dann würde ich das den Kreditbetrag als Rücklage in ETFs anlegen, also mit dem Kredit Geld erwirtschaften. Es sollte nicht so schwer sein, mehr als die 2,15% Zinsen zu verdienen, die ich selber zahlen muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von Malvolio OK. Das macht die Sache dann natürlich etwas einfacher. Vermutlich ist es dann wirklich günstiger, das Bauspardarlehen zu nehmen und das vorhandene Eigenkapital anzulegen. Und du musst überlegen, was du mit dem Rest des bestehenden Darlehens machst, dass nicht durch das Bauspardarlehen abgelöst wird .... oder muss das komplett getilgt werden? Du musst aber natürlich bedenken, dass du die Erträge aus den ETF auch versteuern musst und dass du hier auch Verluste erleiden kannst .... das ist ein Risiko, dass du eingehst, wenn du versuchst eine höhere Rendite zu erwirtschaften. Aber wie gesagt ... um eine fundierte Entscheidung zu treffen, muss man die erwarteten Zahlungsreihen der verschiedenen Alternativen aufstellen und miteinander vergleichen. Und du musst natürlich schauen, dass Du die Zinsen- und Tilgungsraten im Blick hast. Bauspardarlehen werden ja typischerweise relativ schnell getilgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 18. Juli Hallo, sorry, viele unbedeutende Infos, das Eigentliche fehlt aber: Was soll mit dem Darlehnen gemacht werden? Nach der bisherigen Schilderung sehe ich keine notwendige Verbindung zu den Mieterträgen, und damit wären die Zinsen nicht absetzbar. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seemann 18. Juli @Stefan, das steht doch in meinem letzten Beitrag. Der Bausparvertrag deckt exakt das Tilgungsaussetungsdarlehen. Es gibt noch einen weiteren kleinen Kredit, den ich nur mit limitierten Sondertilgungsn abstottern, beschleunigen lässt sich das nicht. Der ist aber auch bald raus aus der Zinsbindung und kann dann abbezahlt werden. Die Risiken von ETFs und anderen Formen der GEldanlage sind mir schon bewußt. Ich würde das dann auch aufteilen und einen Teil fest anlegen, einen Teil als Tagesgeld und einen Teil in ETFs. Das Geld würde uns als Familie auch Sicherheit geben. Wie viele Steuern zahle ich denn auf die Mieteinnahmen? Die Wohnung ist erst seit letztem Jahr vermietet und da konnte ich eben viel absetzen, habe aber noch keinen Steuerbescheid. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 18. Juli Hallo, Zitat Der Bausparvertrag deckt exakt das Tilgungsaussetungsdarlehen. Und du möchtest das praktisch Umschulden? Ja, das ginge dann. Was kostet denn das Tilgungsaussetzungsdarlehen aktuell/bisher? Zitat Wie viele Steuern zahle ich denn auf die Mieteinnahmen? Maßgeblich ist da dein persönlicher Grenzsteuersatz. Du musst aber bedenken, dass die alternative Anlage des Geldes auch wieder Steuern kostet (jedoch nur 25% plus Soli und Kirche, mit den Zinsen bei der Vermietung sparst du also schon etwas mehr). Das sind auch komplett andere Anlageklassen. Ein ETF kann auch Verluste einbringen, bei dem Bauspardarlehen ist das Ergebnis hingegen von vorn herein klar (es geht hier schließlich nicht um die Risiken der Immobilie, die hast du ja so oder so). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von Rubberduck vor 24 Minuten von reckoner: Und du möchtest das praktisch Umschulden? Ja, das ginge dann. Was kostet denn das Tilgungsaussetzungsdarlehen aktuell/bisher? Genau. Wenn das bisher schon in der Steuererklärung auftaucht, dann weiss doch der TE so ungefähr, was ihm das bringt. Wir aber nicht, da wir die Steuererklärung nicht kennen. Und auch nicht wissen, was sonst und wieviel von der Wohnung abgesetzt wird. Schlimmer noch: Die Steuererklärung ist ja ein "Gesamtkunstwerk". Da wir nicht wissen, was sonst noch abgesetzt wird, oder was die Ehefrau macht, ist hier orakeln völlig sinnfrei. ZEITDIEBSTAHL. Steuerberater kostet. (Kann man aber absetzen. ) Mit Lohnsteuerhilfe habe ich gemischte Erfahrungen gemacht. Qualität extrem verschieden. Meine vorletzte Beraterin tauchte ohne Kommentar unter und arbeitet jetzt als Immo-Maklerin. Bekam dann nach 1/2 Jahr ohne Antworten auf Emails auf einmal Post vom LoHi-Verein. Großes Kino. Wenn die WEG-Verwaltung schneller wäre, würde ich es selbst machen... Ich habe für die von mir vermietete ETW noch nie was nachzahlen müssen und muss auch keine Vorauszahlungen leisten. Das funktioniert, weil ich darauf achte, dass insgesamt erstattet werden muss. Im schlimmsten Fall mittels Stückzinstrick. Oder weil wir den KAP-Freibetrag meiner Frau erst in der Steuererklärung geltend machen. Oder weil wir die Kosten für den Kindergarten absetzen. Oder Oder Oder Und Und Und Wie gesagt: Gesamtkunstwerk. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seemann 18. Juli Das Darlehen aktuell kostet 1,25 %, hier ist aber natürlich der eff. Jahreszins viel schlechter, weil man eben überhaupt nichts tilgt. Deswegen wollte ich aus der Geschichte so schnell wie möglich raus und habe maximal eingezahlt. Allgemein traue ich Bausparkassen und Banken kaum noch. Deswegen frage ich auch hier nach zwecks Zweitmeinung. Denn die BSK hat natürlich ein Interesse daran, dass ich mein Darlehen in Anspruch nehme. Ich hoffe ich finde einen guten Steuerberater, der und da beraten kann obwohl er noch nie eine Steuererklärung von uns gemacht hat. Aber mit dem Steuerprogramm ist das einfach nichts mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von stagflation Wenn man sich um seine Finanzen kümmert, sollten Steueraspekte zunächst außen vor bleiben. Geldanlagen, Investitionen und Finanzierungen müssen passen und "an sich" sinnvoll sein. Wenn das nicht gegeben ist, nützen auch Steuervorteile nichts. Erst ganz am Ende kümmert man sich um das Thema Steuern - und optimiert vielleicht noch ein wenig in dieser Richtung. Insofern habe ich ein ungutes Gefühl, dass Du so sehr auf das "Steuern sparen" aus bist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von Rubberduck vor 34 Minuten von seemann: Ich hoffe ich finde einen guten Steuerberater, der und da beraten kann obwohl er noch nie eine Steuererklärung von uns gemacht hat. Aber mit dem Steuerprogramm ist das einfach nichts mehr. Uns würde hier keiner nehmen, weil viel zu geringes Einkommen. Bei der LoHi-Beratung zahlen wir den Maximalbetrag, ca. 450 Euro/Jahr IIRC. Nutzen dürftig. Mache ich im Wesentlichen für den späteren Abgabetermin. vor 24 Minuten von stagflation: Insofern habe ich ein ungutes Gefühl, dass Du so sehr auf das "Steuern sparen" aus bist. Die Butze hat er doch bereits. Und hat dafür auch schon den Kredit laufen. Sonst könnte er gar nix absetzen/vulgo Steuern sparen. Er geht mithin also gar nicht um eine Frage nach der Anlage, sondern eher um eine reine Steueroptimierung. Ansonsten stimme ich natürlich zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von Malvolio Das aktuelle Darlehen ist günstiger als das Bauspardarlehen? Warum willst du das dann überhaupt machen und lässt nicht einfach das ursprüngliche Darlehen weiter laufen? Oder was bedeuten diese 1,25%? Sind die 2,15% oben der Zinssatz des Bauspardarlehens? Wenn der Zinssatz des Bauspardarlehens höher ist als die bisherige Finanzierung, dann macht die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens erstmal nicht so viel Sinn. Es sei denn die sonstigen Konditionen der Darlehen legen das Nahe. Klar hat man höhere Werbungskosten, wenn man höhere Zinsen zahlt, aber am Ende wird es dann trotzdem teurer. Aber das ist alles unmöglich zu beurteilen, ohne die Details zu kennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seemann 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von seemann Das kann ich nicht, weil das Tilgungsaussetzungsdarlehen mit 1,25% nicht getilgt wird, sondern ewig weiter läuft. ich zahle seit 2017 den gleichen Zinssatz. diese Darlehen wird beendet, sobald der zugehörige Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Und für den muss ich dann 2,15% Zinsen zahlen. Ich habe bisher das Maximum in den Bausparvertrag eingezahlt um aus der Sache rauszukommen so schnell wie möglich. 800 € im Monat + Zinsen. Und jetzt mit dem Bauspardarlehen hätte ich wweniger Kosten monatlich, weil der Betrag nicht so hoch ist und ich nicht notgedrungen den Maximalbetrag tilgen muss. Sie hatt emir etwas von 500 € im Monat ausgerechnet, Tingung und Zinsen. Also fast 400 € weniger als ich aktuell zahle. Ich hab mir dieses Konstrukt nicht ausgedacht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von Allesverwerter Was ist denn Dein Grenzsteuersatz? vor 1 Stunde von seemann: Das Darlehen aktuell kostet 1,25 %, hier ist aber natürlich der eff. Jahreszins viel schlechter, weil man eben überhaupt nichts tilgt. Deswegen wollte ich aus der Geschichte so schnell wie möglich raus und habe maximal eingezahlt. Wieso macht man (aktuell) bei 1,25% (absetzbarem) Zins Sondertilgungen?? Da kauft man sich von dem Geld z.B. eine zum Zahlungstermin endfällige Bundesanleihe. vor 3 Minuten von seemann: Ich hab mir dieses Konstrukt nicht ausgedacht! Anscheinend aber auch net verstanden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seemann 18. Juli Verstanden erst hinterher. Ihr versteht es ja auch nicht. also Tilgungsaussetzungsdarlehen -> man zahlt bis in alle Ewigkeit 1,25% -> Wird aber nicht weniger, die Beträge decken nur die Zinsen. Der effektive Jahresszins ist daher weitaus höher! Bausparvertrag wird in der gleichen Zeit angespart bis zuteilungsreif. Hier daher Maximale Rate, damit so früh wie möglich zuteilungsreif. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, wird mit dem Guthaben und dem Bauspardarlehen das Tilgungsaussetzungsdarlehen vollständig getilgt. An dem Punkt bin ich jetzt. Auf diese Weise wollte mir die gelbe Bausparkasse die günstigen Zinsen lange sichern bsi größtmöglicher Flexibilität. Ja ich bin auch nicht mehr so begeistert von denen, daher frage ich jetzt ja euch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von satgar vor 46 Minuten von seemann: Auf diese Weise wollte mir die gelbe Bausparkasse die günstigen Zinsen lange sichern bsi größtmöglicher Flexibilität. Ja ich bin auch nicht mehr so begeistert von denen, daher frage ich jetzt ja euch! Dann ist die Antwort doch eigentlich klar: fernab von Steuern, hast du auf den Anbieter eigentlich keinen Bock mehr und verstehst das Finanzierungskonstrukt nur so semi. Also ist doch naheliegend, kurzen Prozess zu machen, wenn du die gesamte Kohle zum tilgen hast, und das platt zu machen und zu bezahlen. Gerade beim Thema Steuern können wir hier alle nur raten, such dir einen Fachmann. Und zwar nicht erst nächstes Jahr, sondern jetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von Allesverwerter Der effektive Jahreszins ist NICHT wegen der mangelnden Tilgung höher, sondern weil bei dem Konstrukt noch sonstige Kosten hinzukamen (z.B. Abschlussgebühr BSV). Der zu vergleichende Zins ist schon 1,25 bis 1,3% In den letzten drei Jahres hätte ICH alles dafür getan, dass der BSV nicht zuteilungsreif wird und und das Geld anderweitig angelegt, anstatt es einzuzahlen. Das hätte pro Jahr 1200 Euro mehr eingebracht. Aber das Kind liegt im Brunnen. Jetzt würde ich vergleichen: Grenzsteuersatz / Sollzins vom Bausspar-Darlehen und auf der anderen Seite sichere Anlagemöglichkeiten abgl. 25%+KirchenSt-+Soli Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von satgar vor 8 Minuten von Allesverwerter: Der effektive Jahreszins ist NICHT wegen der mangelnden Tilgung höher, sondern weil bei dem Konstrukt noch sonstige Kosten hinzukamen (z.B. Abschlussgebühr BSV). Der zu vergleichende Zins ist schon 1,25 bis 1,3% Die Konstrukte aus Tilgungsersatzleistung und endfälligem Darlehen sind extrem komplex in der Berechnung einer effektiven Verzinsung. So wie du es beschreibst, ist es auch nicht korrekt. Es ist sehr anspruchsvoll und gelingt den meisten nicht. Von der KI “Der Gesamteffektivzinssatz eines endfälligen Darlehens im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag ist komplexer zu berechnen als bei einem Annuitätendarlehen. Er hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Höhe des Darlehens, die Zinsen des Vorausdarlehens, die Zinsen und Sparbeiträge des Bausparvertrags, die Laufzeit und die Kosten für den Bausparvertrag. Da keine feste Tilgung erfolgt, wird der Zinsaufwand für das Vorausdarlehen über die gesamte Laufzeit gezahlt und muss bei der Berechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigt werden. Berechnung des Gesamteffektivzinssatzes: Die Berechnung ist nicht einfach, da sie eine Barwertberechnung erfordert, bei der alle zukünftigen Zahlungen auf den heutigen Tag abgezinst werden.Hier ist eine vereinfachte Darstellung: Berechnung der Gesamtkosten des Vorausdarlehens: Zinsen für die gesamte Laufzeit des Vorausdarlehens. Berechnung der Gesamtkosten des Bauspardarlehens: Zinsen für die gesamte Laufzeit des Bauspardarlehens. Berechnung der Sparerträge: Zinsen, die Sie auf Ihren Bausparvertrag erhalten. Berechnung der Gesamtkosten: Summe der Kosten aus 1 und 2, abzüglich der Erträge aus 3. Berechnung des Gesamteffektivzinssatzes: Dieser ergibt sich aus den Gesamtkosten, geteilt durch die Darlehenssumme und die Gesamtlaufzeit, und wird dann auf einen Jahreszinssatz hochgerechnet. Warum ist die Berechnung kompliziert? Da das Bauspardarlehen erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung steht, müssen die zukünftigen Zahlungen abgezinst werden, um den Barwert zu erhalten. Die Sparzinsen des Bausparvertrags mindern die Gesamtkosten, müssen aber auch abgezinst werden. Die genaue Berechnung ist von den spezifischen Konditionen des jeweiligen Bausparvertrags abhängig.“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von Allesverwerter vor 5 Minuten von satgar: Die Konstrukte aus Tilgungsersatzleistung und endfälligem Darlehen sind extrem komplex in der Berechnung einer effektiven Verzinsung. So wie du es beschreibst, ist es auch nicht korrekt. Es ist sehr anspruchsvoll und gelingt den meisten nicht. Stimmt, man hätte noch die Summe Bausparguthaben und den Habenszins mitbetrachten müssen bei der Alternativanlage anstatt frühe Zuteilung. Aber dafür ist es jetzt eh zu spät. Es wäre ja auch mal interessant, wie der effektiv Zins ist und das mal mit den Zinsen 2017 zu vergleichen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von satgar Hier findet man auch Infos dazu: https://www.fmh.de/artikel/gesamt-effektivzins-bei-bausparmodellen-2014-02-08 Generell kann man allen mitlesenden nur raten: Finger weg von solchen Bauspar- Kombi-Lösungen. Sie lohnen sich in erster Linie für den Anbieter und den Verkäufer, für den Finanzierenden nur selten. Sie sind hoch komplex und intransparent. Wenn dann noch was beim Zuteilungstermin schief läuft und man schlimmstenfalls ne Zwischenfinanzierung braucht, wirds erst richtig abstrus und teuer. Finanztest hatte die Beratung zu Bausparfinanzierungen mal getestet. Sie war unterirdisch. Falsch berechnete Zuteilungstermine, zu hohe oder zu niedrige Bausparsummen, und und und. Das war ein Trauerspiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seemann 18. Juli Bei mir hieß es auch letztes Jahr der Vertrag sei im September zuteilungsreif und jetzt heißt es im November. Aber das ist mir ja jetzt eigentlich egal, sind halt ein paar Zinszahlungen mehr. Eigentlich habt ihr recht und ich sollte wirklich schnellstmöglich raus aus dem Mist. DAs war eigentlich auch meine Meinung, bis sie mir das mit der Steuer sagte und das mein Vorgehen sehr "unüblich" sei. Ich war damals massiv im Stress, weil ich die Wohnung wollte und der Makler angeblich schon andere Interessenten hatte.Das war nicht schlau alles. Aber die gelbe Bausparkasse hat mich auch über den Tisch gezogen, schlecht beraten und kurz nach Abschluss war die Beraterin nicht mehr verfügbar. Das alles spricht nicht für die gelbe Bausparkasse. Das Konstrukt diente angeblich dazu, mir die günstigen Zinsen für eine lange Zeit zu sichern unter Wahrung der Flexibilität. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 18. Juli · bearbeitet 18. Juli von stagflation Weder die Bausparkassen-Berater, noch die Bank-Berater sind Berater. Sie sind Verkäufer. Wenn Du einen Bausparvertrag abschließt, bekommt die Bank eine Provision. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seemann 18. Juli Dito. Und deswegen musste es auch so ein Konstrukt sein statt einem simplen Kredit. Denn für den Bausparvertrag springen mehr €. Übrigens hätte ich den günstigen KfW Kredit (schon abbezahlt) problemlos über die doppelte Summe abschließen können. Aber dann wäre weniger für die gelbe Bausparkasse geblieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 18. Juli Hallo, Zitat Das Darlehen aktuell kostet 1,25 %, hier ist aber natürlich der eff. Jahreszins viel schlechter, weil man eben überhaupt nichts tilgt. Ich weiß nicht warum du immer die Tilgung in den Effektivzins einrechnen willst, die Tilgung hat damit rein gar nichts zu tun. Der Zins ist das was dich das Darlehen kostet (ohne Tilgung). Und vermutlich sind das bei dem Bauspardarlehen mehr als 1,25%. Zitat Das kann ich nicht, weil das Tilgungsaussetzungsdarlehen mit 1,25% nicht getilgt wird, sondern ewig weiter läuft. Warum kannst du das nicht? Sei doch froh, dass es ewig läuft. Jedes Prozent mehr was du am Kapitalmarkt erzielst ist dein Gewinn. Und wenn das Darlehen in 50 Jahren noch läuft, wo ist das Problem? Der ETF wird sich bis dahin vermutlich vervielfacht haben, das Darlehen bleibt aber konstant. Wenn ich ein Darlehen für 1,25% bekäme, ja da würde ich soviel nehmen wie man mir gibt, und wenn es Millionen sind. Das ist doch eine Gelddruckmaschine. Oder hat die Bausparkasse irgendein Kündigungsrecht? Gibt es sowas wie eine Laufzeit? Ist der Zins nicht für alle Zeiten fix? Mir ist das Produkt noch nicht so richtig klar. Natürlich ist das dann ein bisschen Spekulation auf Kredit wenn man anstatt Schulden abzubauen in Wertpapiere investiert (wovon ich sonst eher abraten würde, uns zwar weil der gesparte Zins meist die beste Rendite ist). Aber bei 1,25% ist die Verlockung geradezu riesig, das kann man ja wie schon gesagt sogar mit langlaufenden deutschen Staatsanleihen übertreffen. Auch Tagesgeld oder Festgeld gehen aktuell noch, das muss aber natürlich nicht so bleiben. Das der Bausparkasse die 1,25% ein Dorn im Auge sind ist klar, aber das muss dich nicht interessieren. Und selbst wenn irgendwann eine Kündigung kommt (gerade Bausparkassen sind da sehr kreativ), dann hast du doch das Geld und kannst komplett tilgen (bei einer dubiosen Kündigung sollte man das immer machen, also der Bausparkasse den Rücken zukehren). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 18. Juli vor 10 Minuten von reckoner: Das der Bausparkasse die 1,25% ein Dorn im Auge sind ist klar, aber das muss dich nicht interessieren. Das Konstrukt kostet derzeit doch aber gar keine 1,25%. Der TO hat das Konstrukt nicht richtig verstanden, und du anscheinend auch nicht gelesen, was ich dazu gepostet habe. Der TO hat zwar ein endfälliges Darlehen mit einen Zinssatz von 1,25%. Das stellt aber nicht die Gesamteffektivverzinsung dar, da man diese immer und unbedingt zusammen mit dem Tilgungsersatz (hier dem Bausparvertrag in der Ansparphase) berechnen und betrachten muss. Bitte schau dir meine Beiträge und links dazu nochmal an. Die meisten Leute verstehen diese Bauspar-Darlehens-Kombis vorne und hinten nicht. Du selbst zeigst mit deinem Beitrag auch, dass dem so ist. Jeder der hier mal „so eben“ die 1,25% ins Schaufenster stellt, hat nichts verstanden und ist dem Modell „Bausparkombi“ genau so auf den Leim gegangen, wie es von den Bausparkassen auch so geplant ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag