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Crittl

kurzfristige Beschäftigung Steuer

Empfohlene Beiträge

Crittl
· bearbeitet von Crittl

Hallo,

ich nehme im August eine kurzfristige Beschäftigung auf. Der Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung meldet mich auf die Lohnsteuerklasse 1 an. Diese habe ich auch auf meinem „Hauptberuf“. Weitere Nebeneinkünfte habe ich nicht. 
Gearbeitet wir 27 Tage lang. Laut seiner Auskunft bekommen ich die Lohnsteuer zu 100% wieder zurück. Verdienst ca 3500-4000€ daraus.

Verdienst aus meinem Vollzeitjob sind ca 60.000€ jährlich.

 

Kann ich mir wirklich die gezahlte Lohnsteuer wieder vom Finanzamt zurück holen ? 
Wenn ich es spaßeshalber in meine Steuererklärung eingebe müsste ich sogar noch einmal 70€ nachzahlen. 
 

Bin gerade etwas verzweifelt ob die Aussage stimmt oder nicht. 

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chirlu
vor 4 Minuten von Crittl:

ich nehme im August eine kurzfristige Beschäftigung auf. Der Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung meldet mich auf die Lohnsteuerklasse 1 an. Diese habe ich auch auf meinem „Hauptberuf“.

 

Das geht schon mal nicht. Eine der beiden Tätigkeiten (sinnvollerweise die mit dem höheren Verdienst, aber es geht auch andersherum) bekommt Steuerklasse 1, die andere bekommt Steuerklasse 6.

 

vor 6 Minuten von Crittl:

Laut seiner Auskunft bekommen ich die Lohnsteuer zu 100% wieder zurück.

 

Unwahrscheinlich. Bei Lohnsteuerklasse 6 gibt es möglicherweise etwas zurück, aber sicher nicht alles.

 

Alternativ kann der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen eine pauschale Steuer von 25% abführen, aber 27 Tage ist zu lang dafür.

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CorMaguire
vor 14 Minuten von Crittl:

...Wenn ich es spaßeshalber in meine Steuererklärung eingebe müsste ich sogar noch einmal 70€ nachzahlen. ...

Ein Bekannter der sich die letzten Jahre (Stkl. 6) was dazu verdiente musste nachzahlen. Die in 6 abgezogene Steuer berücksichtigt ja nicht Deinen Hauptverdienst.

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fgk
vor 26 Minuten von chirlu:

Unwahrscheinlich. Bei Lohnsteuerklasse 6 gibt es möglicherweise etwas zurück, aber sicher nicht alles.

Bei insgesamt maximal 9000 Euro liegt er doch unter dem Grundfreibetrag, dann müßte er schon alles zurückholen können.

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CorMaguire
vor 1 Minute von fgk:

Bei insgesamt maximal 9000 Euro liegt er doch unter dem Grundfreibetrag, dann müßte er schon alles zurückholen können.

Ach so dann ja. Ich habe die 5000€ als Monatseinkommen nicht als Jahreseinkommen verstanden

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PrivateBanker

2 mal Steuerklasse 1 geht nicht, wie @chirlu schon geschrieben hat. Am Ende wird die Steuer über den LST-Jahresausgleich bzw, Est-Erklärung festgesetzt und die einbehaltenen Lohnsteuern darauf angerechnet !!

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chirlu
vor 6 Minuten von fgk:

Bei insgesamt maximal 9000 Euro liegt er doch unter dem Grundfreibetrag, dann müßte er schon alles zurückholen können.

 

Dann ja, aber die 5000 Euro sind wohl eher monatlich, also 60000 Euro im Jahr. (Selbst zum Mindestlohn kann man keinen „Vollzeitjob“ mit nur 5000 Euro Jahresverdienst machen.)

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odensee

@Crittl "Hinweise für neue Nutzer" hast du vermutlich nicht gelesen. Daher hier ein Ausschnitt...

Am 16.12.2011 um 17:56 von Ramstein:

Wenn du dann den ersten Beitrag entworfen hast und in der Beitragsvorschau(!) ansiehst, statt zum Anlageberater, Steuerberater, Anwalt, Verbraucherberatung, etc. zu gehen, so stelle dir bitte noch folgende Frage: "Welche Informationen müsste ich dem (z.B.) Anwalt geben, damit er mir eine richtige Antwort geben kann?" Dann schau deine Beitragsvorschau gezielt an, ob diese Informationen auch enthalten sind. Bei unvollständigen Fakten kann keine gute Antwort oder Diskussion erwartet werden, sondern nur zielloses Geschwurbel.

... betrifft die 5000 €

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Crittl

Sorry. Mein Jahreseinkommen im hauptjob liegt bei 60000€. Sprich 5000€ mtl. 

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Crittl

Ich habe nun einmal mit der Steuerberaterin telefoniert. 
die sagt folgende Daten:

Ich darf einen nebenjob besitzen in dem ich knapp 6000€ im Jahr zusätzlich verdienen darf. 
Die Steuerklasse 1 kann ich bei diesem nebenjob anwenden, solange ich keinen weiteren habe. 
die Lohnsteuer wird an das Finanzamt gezahlt. Jedoch bekomme ich diese zu 100% zurück. 
egal wie viel ich in meinem hauptjob verdiene. 
wichtig ist nur das ich nicht über die Verdienstgrenze komme. 
 

jetzt blicke ich gar nicht mehr durch. 
wenn ich auf verschiedenen Seiten schaue steht dort alles genau anders….
 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich habe nun einmal mit der Steuerberaterin telefoniert.

Wirklich?

Die Antworten hören sich nämlich nicht danach an. Oder du hast es ziemlich falsch verstanden.

 

Zitat

Ich darf einen nebenjob besitzen in dem ich knapp 6000€ im Jahr zusätzlich verdienen darf. 

Vermutlich meint sie einen pauschal versteuerten Minijob. Das passt aber nicht nur zu einem Monat.

 

Zitat

 

Die Steuerklasse 1 kann ich bei diesem nebenjob anwenden, solange ich keinen weiteren habe. 

die Lohnsteuer wird an das Finanzamt gezahlt. Jedoch bekomme ich diese zu 100% zurück.

 

Was für ein wirrer Satz, da ist ja praktisch alles falsch.

Die Steuerklasse 1 kann man nur einmal verwenden (wie schon mehrmals hier im Thread gesagt). Und bei über 60.000 Euro Jahreseinkommen gibt es sicher nicht 100% zurück. Eher im Gegenteil ist eine Nachzahlung sehr wahrscheinlich.

 

Zitat

egal wie viel ich in meinem hauptjob verdiene. 
wichtig ist nur das ich nicht über die Verdienstgrenze komme.

Unsinn, es ist natürlich nicht egal wie viel du verdienst. Und von welcher Verdienstgrenze ist hier die Rede? Vielleicht wieder vom Minijob?
 

Fazit: Ich glaube du hast da einiges durcheinander geworfen.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 8 Minuten von reckoner:

Fazit: Ich glaube du hast da einiges durcheinander geworfen.

 

Ja, es klingt sehr nach einer laufenden geringfügigen Beschäftigung („556-Euro-Job“), aber da ergeben sich die rund 6000 Euro nur über ein ganzes Jahr. Pro Monat gehen nur 556 Euro. Und das …

vor 46 Minuten von Crittl:

Die Steuerklasse 1 kann ich bei diesem nebenjob anwenden, solange ich keinen weiteren habe.

… ist auch dann falsch, denn bei der pauschalen Versteuerung (mit 2% dann) gibt es gar keine Steuerklasse.

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Crittl

Ich habe es jetzt noch mal dem Arbeitgeber weiter gegeben. der soll das prüfen.

 

laut seiner Auskunft und der des Steuerberater ist es möglich eine kurzfristige Arbeit ebenfalls mit der Steuerklasse 1 auszuüben bei einer Anmeldung. Ebenfalls bekomme ich die Abzüge laut ihnen von meiner Steuer zurück. 
 

kann ich zwar nicht glauben was ich alles gelesen haben und ihr mir gesagt habt. 
wenn dann soll er es mit schwarz auf weis geben. 
 

Danke euch für die Hilfe! :)

 

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EddisHerrchen

Hallo Crittl,

 

nur zur Sicherheit - den Nebenjob hat dein Arbeitgeber vom Hauptjob auch genehmigt? Arbeitsvertrag prüfen, ob Du das auch darfst.

Falls nicht riskierst du den Hauptjob damit.

 

Gruß

Eddisherrchen

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Crittl

Das ist abgeklärt. Hat nichts dagegen :)

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