verlustvortrag 24. Juli Das würde nämlich die Steuerlast verringern, aber ich hab gelesen das darf man nur angeben wenn man die Bescheinigungen immer angegeben hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 24. Juli vor 8 Minuten von verlustvortrag: aber ich hab gelesen das darf man nur angeben wenn man die Bescheinigungen immer angegeben hat? es geht nicht um irgendeine Bescheinigung, sondern darum, dass Du diese Erträge früher jährlich über deine Steuererklärung versteuert hast. Wenn Du es damals nicht getan hast, hat dieses dein Broker jetzt mit dem Verkauf getan. Dann darfst Du es natürlich nicht angeben. Solltest Du es getan haben, wurden diese Erträge nun doppelt besteuert und Du darfst diesen Betrag von deinen Kapitalerträgen abziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
verlustvortrag 24. Juli vor 18 Minuten von west263: es geht nicht um irgendeine Bescheinigung, sondern darum, dass Du diese Erträge früher jährlich über deine Steuererklärung versteuert hast. Wenn Du es damals nicht getan hast, hat dieses dein Broker jetzt mit dem Verkauf getan. Dann darfst Du es natürlich nicht angeben. Solltest Du es getan haben, wurden diese Erträge nun doppelt besteuert und Du darfst diesen Betrag von deinen Kapitalerträgen abziehen. ok, aber in meinem Programm hätte ich es fast "blind" angegeben da ich nur die werte abgetippt habe und es dort ein Feld für das nachrichtlich gibt. Müsste das dann die Jahre 2018 und früher betreffen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 24. Juli Hallo, wie schon gesagt, wenn du die nachrichtlichen Beträge angegeben hast dann darfst du das jetzt herausrechnen. Ob dein Programm das in die Steuererklärung übernommen hat wissen wir nicht. Da es aber abgefragt wurde ist wohl davon auszugehen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 24. Juli vor 9 Minuten von verlustvortrag: Müsste das dann die Jahre 2018 und früher betreffen? Gerade eben von reckoner: wie schon gesagt, wenn du die nachrichtlichen Beträge angegeben hast dann darfst du das jetzt herausrechnen und wenn nicht, dann besser lassen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 8. August Am 24.7.2025 um 13:45 von verlustvortrag: Müsste das dann die Jahre 2018 und früher betreffen? Die nachrichtliche Mitteilung betrifft nur Investmenterträge aus der Zeit vor 2018. Die nannten sich "ausschüttungsgleiche Gewinne" und Zwischengewinne und sind dann im fiktiven Veräußerungserlös per 31.12.2017 enthalten. Ab dem 1.1.2018 gibt es die nicht mehr. Der Veräußerungsgewinn setzt sich ja zusammen aus Wertzuwachs Kauf bis 31.12.2017 (Zeitpunkt der fiktiven Veräußerung) + Wertzuwachs ab 1.1.2018 bis zur Veräußerung (unter Berücksichtigung der dann geltenden Teilfreistellung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag