Zum Inhalt springen
Gabriele

Neobroker insolvent / Verlustbescheinigung / Jahressteuerbescheinigung(en) / KAP

Empfohlene Beiträge

Gabriele

 

Fiktives Beispiel:

 

Ein Neobroker wird insolvent und von keinem anderen Broker übernommen. Der Depotinhaber hat bedauerlicherweise Verluste in seinem Depot angehäuft.

 

 

Frage 1: Der Depotinhaber erhält vom Neobroker eine Verlustbescheinigung. Muss der Depotinhaber in der Steuererklärung alle seine Jahressteuerbescheinigungen einreichen, wenn er mehrere Bankverbindungen hat oder reicht es, wenn er nur eine Jahressteuerbescheinigung einreicht, um seine Verluste geltend zu machen?

 

Frage 2: Der Depotinhaber erhält von seinem insolventem Neobroker keine Verlustbescheinigung. Kann er dann anhand der Kauf- und Verkaufsabrechnungen seine Verluste geltend machen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 4 Stunden von Gabriele:

Muss der Depotinhaber in der Steuererklärung alle seine Jahressteuerbescheinigungen einreichen?

 

Nein. Aber es gibt dann natürlich nichts zu verrechnen, der Verlust kann nur auf künftige Jahre vorgetragen werden.

 

vor 4 Stunden von Gabriele:

Der Depotinhaber erhält von seinem insolventem Neobroker keine Verlustbescheinigung.

 

Wird bei einem deutschen Anbieter nicht passieren. Bei ausländischen Anbietern gibt es sowieso (auch im Nicht-Pleite-Fall) keine Verlustbescheinigungen und keine Jahressteuerbescheinigungen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation

Probieren wir es mal andersherum: wenn man eine Insolvenz seines Neobrokers befürchtet: wäre es nicht besser, zu einem etablierten Broker zu gehen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gabriele
Am 25.7.2025 um 07:03 von chirlu:

Nein. Aber es gibt dann natürlich nichts zu verrechnen, der Verlust kann nur auf künftige Jahre vorgetragen werden.

Am einfachsten wäre es dann wohl, wenn man eine zweite Bankverbindung hat, die den Verlust (des gleichen Verlusttopfes) im gleichen Steuerjahr mindestens ausgleicht. Dann bekommt man die Steuern sofort zurück und braucht den Verlustvortrag in Zukunft nicht mehr kontrollieren (auf dem Einkommenssteuerbescheid) und man braucht nur eine Steuerbescheinigung einreichen!? Alle Steuerbescheinigungen von anderen Banken brauchen nicht miteingereicht werden, weil sie durch die Abgeltungssteuer bereits abgegolten sind!?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
vor 27 Minuten von Gabriele:

Am einfachsten wäre es dann wohl, wenn man eine zweite Bankverbindung hat, die den Verlust (des gleichen Verlusttopfes) im gleichen Steuerjahr mindestens ausgleicht.

Dafür müsste der Verlusttopf erst einmal von insolventen Neobroker zum anderen Broker übertragen werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 10 Minuten von Fondsanleger1966:

Dafür müsste der Verlusttopf erst einmal von insolventen Neobroker zum anderen Broker übertragen werden.

 

Die Formulierung

vor 41 Minuten von Gabriele:

man braucht nur eine Steuerbescheinigung einreichen

deute ich so, dass an eine Verrechnung über die Einkommenssteuererklärung gedacht war. Das geht natürlich, wenn man eben so viel Gewinn hat anderswo, dass der Verlust bei der einen Bank ausgeglichen ist. Sonst entsteht wieder ein Verlustvortrag beim Finanzamt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 31 Minuten von chirlu:

Die Formulierung

[...]

deute ich so, dass an eine Verrechnung über die Einkommenssteuererklärung gedacht war. Das geht natürlich, wenn man eben so viel Gewinn hat anderswo, dass der Verlust bei der einen Bank ausgeglichen ist. Sonst entsteht wieder ein Verlustvortrag beim Finanzamt.

Mich hatte das 

vor einer Stunde von Gabriele:

Dann bekommt man die Steuern sofort zurück

irritiert.

 

Sofort (oder zumindest relativ zeitnah) geht das durch die Übertragung des Verlusttopfes. Über die Steuererklärung dauert es naturgemäß entsprechend länger.

 

vor einer Stunde von Gabriele:

Am einfachsten wäre es dann wohl, wenn man eine zweite Bankverbindung hat, die den Verlust (des gleichen Verlusttopfes) im gleichen Steuerjahr mindestens ausgleicht. Dann bekommt man die Steuern sofort zurück und braucht den Verlustvortrag in Zukunft nicht mehr kontrollieren (auf dem Einkommenssteuerbescheid) und man braucht nur eine Steuerbescheinigung einreichen!? Alle Steuerbescheinigungen von anderen Banken brauchen nicht miteingereicht werden, weil sie durch die Abgeltungssteuer bereits abgegolten sind!?

Siehe z.B.

Zitat

Den Antrag in Zeile 5 (Eintragung „1“ ) stellen Sie z. B., wenn Sie Ihre Freistellungsaufträge ungünstig verteilt haben und Ihnen infolgedessen zu viel Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) einbehalten worden ist oder wenn Sie Verluste aus Börsengeschäften erlitten haben, die bankintern nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten. In diesen Fällen reicht es aus, nur die «falsch» besteuerten Erträge (Anlage KAP Zeilen 7-15; Spalte 1) und die von Ihnen korrigierten (z. B. um Verluste geminderten) Erträge (Spalte 2) anzugeben (Erläuterungen bitte auf einem separaten Blatt beifügen). In diesen Fällen sind Eintragungen bezüglich des bisher in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags (freigestellte Beträge) in den Zeilen 16 und 17 notwendig. Ebenso Eintragungen zu bisher einbehaltenen Steuern (Anlage KAP Zeilen 37-42). Treffen mehrere der genannten Gründe zu, sind entsprechend mehrere Eintragungen in den Zeilen 4-6 notwendig. In allen anderen Fällen reicht es aus, auf der Anlage KAP nur die Zeilen auszufüllen, die Kapitalerträge betreffen, bei denen durch die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) die Besteuerung nicht erledigt ist.

https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-kap

 

oder beim Sachbearbeiter im Finanzamt direkt nachfragen.

 

Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

 

Am 25.7.2025 um 02:29 von Gabriele:

Frage 2: Der Depotinhaber erhält von seinem insolventem Neobroker keine Verlustbescheinigung. Kann er dann anhand der Kauf- und Verkaufsabrechnungen seine Verluste geltend machen?

Vermutlich nicht, denn diese könnten schon verrechnet worden sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gabriele
Am 25.7.2025 um 22:46 von stagflation:

Probieren wir es mal andersherum: wenn man eine Insolvenz seines Neobrokers befürchtet: wäre es nicht besser, zu einem etablierten Broker zu gehen?

 

Ja - aber es stellt sich dann ja die Frage, wie man am besten mit aufgelaufenen Verlusten umgeht.

Und es muss auch nicht unbedingt eine befürchtete Insovenz sein - ein (grösserer) Vertrauensverlust reicht ja schon aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...