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schebitz

Interactive Brokers und Steuererklärung

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schebitz
· bearbeitet von schebitz

Wenn man in Deutschland seine Steuererklärung macht und die Gewinne und Verluste von IB einträgt:

 

Man nimmt bei IB die Umsatzübersicht vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 und schaut dort unter "Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance".

 

Dort steht unter "Realisiert":

S/T-Gewinn

S/T-Verlust

L/T-Gewinn

L/T-Verlust

Gesamt

 

Man nimmt die Zahl, die unter "Gesamt" steht für die Steuererklärung.

 

Ist das so richtig?

 

Die unrealisierten Gewinne und Verluste sind unwichtig, oder?

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reckoner

Hallo,

 

ja, alles Unrealisierte ist unwichtig.

 

Bei den realsierten Gewinnen musst du aber bedeutend mehr haben als nur die Summe. Was für Wertpapiere handelst du denn so?

 

Stefan

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

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schebitz
· bearbeitet von schebitz
vor 38 Minuten von reckoner:

Bei den realsierten Gewinnen musst du aber bedeutend mehr haben als nur die Summe. Was für Wertpapiere handelst du denn so?

Was muss man denn noch mehr haben als nur die Summe?

vor 38 Minuten von reckoner:

Was für Wertpapiere handelst du denn so?

Futures

Zertifikate

Aktien

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was muss man denn noch mehr haben als nur die Summe?

Schau dir das Formular mal an, konkret die Zeilen 19 bis 25 der Anlage KAP.

 

Auf was du achten solltest:

- erstmal ist die Z19 die Summe aus fast allem (leider nur fast, nämlich nur Z20 bis Z23), und einiges ist dort doppelt (also nochmal neben den anderen Zeilen)

- Verluste aus Termingeschäften müssen - eigentlich* - getrennt erklärt werden (Z24), also nicht mit Z21 verrechnet. Und sie sind auch nicht in Z19 enthalten.

- falls du Dividenden bekommen hast gehört der Bruttobetrag in Z19, und ggf. gezahlte Quellensteuern in Z41 (wobei es da auch einige Einschränkungen gibt, um mehr dazu zu sagen müsste ich die Länder wissen)

- Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar (umgekehrt gilt das aber nicht) - beim eintragen kann dir das aber erstmal egal sein

- Zertifikate sind hingegen einfach: Gewinne nur in Z19, Verluste in Z19 und Z22 (in Z19 mit Minuszeichen, in Z22 ohne Minuszeichen - ich hab's mir nicht ausgedacht)

 

* "eigentlich", weil sich Ende 2024 die Rechtsgrundlage fundamental geändert hat - die Formulare sind aber noch auf dem alten Stand, daher sollte man es imho noch so machen (alternative gingen Termingeschäfte auch als Sonstiges, also Z19 und Z22)

 

Stefan

 

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schebitz
vor 8 Stunden von reckoner:

- Zertifikate sind hingegen einfach: Gewinne nur in Z19, Verluste in Z19 und Z22 (in Z19 mit Minuszeichen, in Z22 ohne Minuszeichen - ich hab's mir nicht ausgedacht)

In Zeile 19:

Muss in Zeile 19 der Saldo aus Gewinnen und Verlusten aus Zertifikaten eingetragen werden?

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reckoner

Hallo,

 

in Z19 muss der Saldo von (fast) allem eingetragen werden; also auch der Saldo der Zertifikate.

 

Mach' dir einfach eine Tabelle mit folgendem:

Aktiengewinne (Z20)

Aktienverluste (Z23)

Gewinne aus Termingeschäften (Z21)

Verluste aus Termingeschäften (Z24)

Sonstige Gewinne (dafür gibt es keine Zeile)

Sonstige Verluste (Z22)

Totalverluste (T25)

 

Und in Z19 kommt dann Z20 + Z21 - Z22 - Z23 + Sonstige Gewinne (es fehlen aber ausdrücklich Z24 und Z25)

 

"Sonstige" hört sich übrigens so nebensächlich an, es handelt sich dabei aber um alles was nicht extra abgefragt wird (z.B. Kursgewinne/verluste aus Derivaten, Kursgewinne/verluste aus Anleihen, Kursgewinne/verluste aus Fonds, Zinsen, Dividenden u.e.m.).

 

Stefan

 

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GreatGatsby

MMn rechnet die Umsatzübersicht die G/V für die deutsche Steuererklärung, zumindest für Wertpapiere in Fremdwährung, nicht richtig aus. Sie berechnet nämlich den G/V in Fremdwährung und konvertiert diese Differenz zum Schlusskurs in EUR um. Richtig wäre aber, jeweils getrennt den Kauf- und Verkaufspreis zu den jeweiligen Tageskursen in EUR umzurechnen und auf Basis dieser Differenz den G/V auszurechnen. Hinzu kommen dann noch G/V, die beim An- und Verkauf von Fremdwährungsbeständen entstehen. Zumindest für den ersten Teil kann man sich den deutschen Steuerreport generieren lassen. Der war, was reinen Aktienhandel in Fremdwähung betrifft zumindest in meinem Fall korrekt. Das haben andere Benutzer, spätestens beim Thema Optionen allerdings schon anders berichtet. Im Idealfall sollte man also immer selbst die Möglichkeit haben, sich das anhand der Kontoauszüge alles selbst auszurechnen., zumindest wenn man auf der sicheren Seite sein will.

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reckoner

Hallo,

 

das alle Berechnungen in Euro stattfinden hatte ich natürlich vorausgesetzt.

 

Stefan

 

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