Dett 29. Juli Moin, erzielte Fremdwährungsgewinne bzw. Verluste beim Verkauf von Aktien (ausländischer Broker) wurde ja schon mehrfach besprochen, aber ich stehe hier bei meiner Steuererklärung für das Jahr 2024 immer noch auf dem Schlauch. Wäre jemand so nett und erklärt einem Steuerdummy, in welchen Zeilen in der Anlage KAP die Gewinne und Verluste anzugeben sind? Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 29. Juli · bearbeitet 29. Juli von reckoner Hallo, wenn sie denn wirklich in die Anlage KAP gehören, dann: Gewinne in Z19, Verluste in Z19 und Z22 (in Z22 ohne Minuszeichen). Wenn es aber keine Kapitalerträge sind, dann in die Anlage SO Z42 ff (ich hoffe die Zeilennummer stimmt noch). Dabei sind die Spekulationsfrist (1 Jahr) und die Freigrenze (1.000 Euro) zu beachten. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dett 29. Juli Danke für die schnelle Antwort. In den vergangenen Jahren habe ich die Gewinne bzw. Verluste immer in der Anlage SO erklärt. Nun hatte ich gelesen, dass diese ab 1.1.2025 unter Kapitalerträge fallen und in die Anlage KAP gehören. Verunsichert bin ich halt auch, ob das schon für das Steuerjahr 2024 gilt. Rolf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 31. Juli Am 29.7.2025 um 22:55 von Dett: Verunsichert bin ich halt auch, ob das schon für das Steuerjahr 2024 gilt. Es wird lt. BMF-Schreiben vom 11.07.2023 nicht beanstandet, wenn die Neuauslegung erst ab dem 1.1.2025 angewendet wird. Für die erstmalige Anwendung ist hierbei auf den Anschaffungszeitpunkt der Kapitalforderung abzustellen. Wie das Gesetz bzgl. Währungsgewinne zukünftig auszulegen ist, steht in Randnummer 131 des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 14.05.2025. Dort verweisen sie ganz am Ende in Rn. 325 auf das Schreiben 11.07.2023 zur zeitlichen Anwendung, obwohl sie es selbst in Rn. 324 abweichend zitieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag