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membersound

ETF-Depot, Rentenpunkte oder RV zur Aufstockung der Frührente?

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membersound
· bearbeitet von membersound
vor 9 Minuten von chirlu:

 

Gehst du jetzt von 65% Beitragssatz aus oder wie? :blink:

Jo, hab schon bemerkt, scheinbar irgendwo vertan :(

Ekst + KV/PV werden für 1235€ dann in Summe so bei 300 € liegen +-.

Dann bleiben 900-950 € zusätzlich aus den Rentenpunkten. Das würde dann ja doch eher für die GRV sprechen, sofern man ihr nicht misstraut.

vor 9 Minuten von satgar:

Wie ich schon schrieb: das kann die Police auch. 

Ja, aber die Police wird bei Renteneintritt ja, wenn ich das nicht falsch verstanden habe, in Rentenpunkte zum Renteneintrittsalter umgewandelt.

Klar, bis dahin könnte ich jederzeit Entnahme machen. Aber danach eben nicht mehr, im Gegensatz zum ETF-Sparplan, der scheinbar in seiner Rendite der Police ja gar nicht im Nachteil ist - zumindest nach meiner Rechnung.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 18 Minuten von membersound:

Ja, aber die Police wird bei Renteneintritt ja, wenn ich das nicht falsch verstanden habe, in Rentenpunkte zum Renteneintrittsalter umgewandelt.

Klar, bis dahin könnte ich jederzeit Entnahme machen. Aber danach eben nicht mehr, im Gegensatz zum ETF-Sparplan, der scheinbar in seiner Rendite der Police ja gar nicht im Nachteil ist - zumindest nach meiner Rechnung.

Ah ok, das stimmt. Ich dachte die Aussage spielte nur auf die Sparphase an. Sonst hast du in der Regel recht, ja. 

vor 44 Minuten von membersound:

Nettopolice:
Nehmen wir mal eine ETF Rendite von 6%, und eine Police die 0,5% Kosten verursacht.
Kapital mit 63J: 280.000 €
"Entnahme" durch lebenlange Rente (Rentenfaktor 30) -> 777 € Brutto / Monat
Abzüglich Steuern -> ca. 750 € Netto / Monat

Hier nur noch Mal eine Einordnung mit aktuellen Zahlen, die ich mal durchgespielt habe:

 

Alte Leipziger HFR10

Effektivkostenquote mit UBS MSCI World ETF: 0,46% p.a.

Gesamtrente per 63 Lebensjahr mit Überschuss brutto: 942,40 EUR (davon Überschussanteil: 185,79 EUR)

Guthaben per 63 gesamt brutto: 273.884,11 EUR

 

Oder auch:

 

LV1871 Mein Plan Netto

Effektivkostenquote mit ishares Core MSCI World ETF: 0,61% p.a.

Gesamtrente per 63 Lebensjahr mit Überschuss brutto: 1.054 EUR (davon Überschussanteil: wird nicht ausgewiesen)

Guthaben per 63 gesamt brutto: 268.724 EUR

 

Nur mal so als Beispiele. Deine unterstellte Rente in der Police ist daher vielleicht zu niedrig gewählt. Es gibt mehr am Markt. Alternativ zu einem klassisch verzinsten Rentenbezug gibt es neuerdings auch Modelle mit einem fondsgebundenen Rentenbezug. Fondsanleger sprach das schon an. Ein Großteil bleibt davon aber trotzdem verzinslich angelegt. Nur ein kleinerer Teil, bleibt in der Rentenphase in Fonds investiert. Es soll die Rendite etwas pimpen. Die genannte Rente bei der LV1871 läge dann abweichend von 1.054 EUR bei 1.114 EUR.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 41 Minuten von membersound:

Das stimmt nicht!

 

Okay, dann ziehe ich meine etwas provokative Aussage zurück! Dein letzter Post gefällt mir gut. Jetzt bist Du auf dem richtigen Weg! :thumbsup:

 

Eine wichtige Frage ist, ob Du im Rentenalter eine gleichbleibende Rente bzw. Entnahme haben willst, oder ob die Entnahmen mit der Inflation steigen sollen, also z.B. jedes Jahr um 2%. Hört sich harmlos an, macht aber einen großen Unterschied. Das ist auch das erste, was man sich bei den diversen Webseiten und Beispielrechnungen im Internet ansehen sollte: wird mit einer Steigerung gerechnet? Und wie hoch ist sie?

 

Wenn man eine Steigerung haben will, müsste man bei privaten Rentenversicherungen eine (teil-) dynamische Auszahlung wählen. Dadurch sind die Auszahlungen am Anfang niedriger. Wie viel das ausmacht, kannst Du Dir bei Online-Rechnern im Internet ansehen.

 

Auch bei einem eigenen Entnahmedepot müssen die Entnahmen am Anfang geringer sein, wenn man eine Steigerung möchte. Hier kommt hinzu, dass es nicht jedes Jahr 6% Rendite gibt, sondern mal mehr und mal weniger. Das führt zu der SORR-Problematik (Sequence Of Returns Risk). Im Wesentlichen läuft es darauf hinaus, dass man seine Entnahmen im Rentenverlauf erhöhen kann, wenn das Depot höhere Renditen erwirtschaftet, als die angenommenen 6%. Falls sich das Entnahmedepot schlechter entwickelt, muss man die Entnahmen jedoch kürzen, damit das Geld nicht irgendwann alle ist. Man muss also gut planen. Oft bleibt bei Entnahmedepots am Ende viel Geld übrig. Man kann also etwas vererben. Wenn man nichts vererben will, ist das vielleicht keine so gute Option.

 

Bei der GRV gibt es automatisch einen ungefähren Inflationsausgleich, was ein weiterer Vorteil ist. Insbesondere würde die GRV einen heftigen Crash ohne Erholung und hohe Inflationsraten überstehen. Noch ein Vorteil. Man sollte allerdings einplanen, dass es bei der GRV wahrscheinlich Kürzungen geben wird. Ich würde vorsichtshalber 10% abziehen.

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membersound
· bearbeitet von membersound
vor 10 Minuten von stagflation:

Bei der GRV gibt es automatischen einen ungefähren Inflationsausgleich, was ein weiterer Vorteil ist. Allerdings sollte man einplanen, dass es bei der Rente wahrscheinlich Kürzungen geben wird. Ich würde vorsichtshalber 10% abziehen.

Du meinst, bis ich in Rente gehe, fällt die prognostizierte Rente 10% geringer aus als aus heutiger Sicht? Ja, das mag sein.

Wahrscheinlich muss ich auch noch mit einrechnen, dass ich - wenn ich aus heutiger Sicht mit 63J in Frührente gehen würde - ja auch 14,x% Kürzung einstreiche auf die gekauften RPs.

Also, sagen wir in Summ irgendwas zwischen 15-25% weniger. In der Tat, dann wäre GRV vermutlich in etwa auf dem Level meiner ETF-Berechnungen.

 

Prozentuale Rentensteigerung - die man bei der GRV ja automatisch hat - auch ein guter Punkt, danke!

Bei den Nettopolicen habe ich aber bisher nicht gesehen, dass das überhaupt möglich ist, oder? Es scheint mir so, als würden die ein Lebenlang immer den selben Betrag auszahlen.

Im unabhängigen ETF-Depot klar, da kann man das entsprechend selbst anpassen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 10 Minuten von membersound:

Bei den Nettopolicen habe ich aber bisher nicht gesehen, dass das überhaupt möglich ist, oder? Es scheint mir so, als würden die ein Lebenlang immer den selben Betrag auszahlen.

Das ist gerade nicht der Fall. Hier werden verschiedene Modelle skizziert, die die Versicherer so nutzen: https://www.franke-bornberg.de/blog/altersvorsorge-ueberschuesse-im-rentenbezug-teil-1-die-qual-der-wahl

 

Es werden aber jetzt auch eventuell User wie Sapine kommen, die dir schildern, das deren Rente seit Jahren nicht angepasst wird. Ich erkläre dir kurz warum.

 

Die Rente eines Vertrages und auch der Rentenfaktor wird mit einem hinterlegten Zins berechnet, dem Höchstrechnungszins. Viele nennen ihn auch Garantiezins. Er liegt seit diesem Jahr wieder bei 1% p.a., lag aber auch schon bei nur 0,25% oder vor Jahrzehnten bei 4%. Personen mit einem Vertrag, der 4% Garantiezins enthält, haben auch eine damit berechnete Rente und auch noch eine Sterbetafel, die vor Jahrzehnten noch viel "besser" aussah, als heute. Diese Personen kriegen also für das gleiche Guthaben deutlich mehr Rente. ABER: diese steigt durch Überschüsse nur dann, wenn der Versicherer in der Rentenphase mal wieder mehr als 4% erlöst. Davon sind wir derzeit noch ein ziemlich gutes Stück entfernt. Ob man überhaupt mal wieder darüber kommt, weiß niemand. Es kann also sein, dass diese Personen mit hohen Garantierenten gestartet sind, diese aber nicht mehr steigen, weil der Garantiezins derer Verträge nicht vom Versicherer übertroffen wird.

 

Anders Kunden mit Garantiezins 0,25%, 0,9% oder auch 1%. Für die ist es mMn so gut wie sicher, dass diese immer Überschüsse generieren werden. Je nach Bezugssystem der Rente (siehe Link), wird damit dann auch Rentensteigerung ermöglicht. Ich bevorzuge aber trotzdem die "konstanten Bezugsmodelle". Die LV1871 nennt das z.B. "flexible Rente", die Alte Leipziger "Bonusrente". Es sind andere Worte für das gleiche System, was gemeinhin offiziell "konstante Rente" heißt. Ich habe diese Version auch für meine Berechnungen oben verwendet, die ich die für LV1871 und AL präsentiert habe.

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membersound
· bearbeitet von membersound

Okay, aber was mir vor allem wichtig ist: abschätzen zu können, ob eine der Anlagearten einen wesentlichen monatlichen Kapitalvorteil gegenüber den anderen bringt.

Nach meinen Berechnungen scheint der kapitale Unterschied ja eher marginal zu sein, wenn man rein auf die monatlichen "Rentenbeiträge" schaut.

 

Dann ist die Anlageart also eher eine Frage nach dem Konstrukt:

- Will ich maximale Sicherheit und vertraue dem GRV System -> Rentenpunkte

- Will ich maximale Flexibilität -> ETF (Entweder Sparplan oder Police)

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membersound
· bearbeitet von membersound
vor 24 Minuten von satgar:

Ich habe diese Version auch für meine Berechnungen oben verwendet, die ich die für LV1871 und AL präsentiert habe.

Ach, hatte dein Edit oben gar nicht gesehen, danke.

Wo genau hast du das durchgespielt? Bei der AL habe ich beispielsweise nur gefunden, dass bei 25J Laufzeit man in etwa mit einer Umwandlung mit Rentenfaktor 30 rechnen kann.

Aber scheinbar ist diese Annahme dann ja zu gering? Oder ist der das "mehr", was du rausbekommst, der Überschussanteil? Ohne Überschuss liegt deine Berechnung der AL ja auch bei ca 750 €, also genau wie meine Überschlagsrechnung. Nur habe ich halt keine Überschussanteile einberechnet.

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monstermania
· bearbeitet von monstermania
vor 1 Stunde von membersound:

GRV Rentenpunkte:
Mit 138.000 € könnte ich, nehmen wir mal an die Kosten für einen RP steigen jedes Jahr um 2% -> ca 19 Rentenpunkte erwerben,...

So läuft es aber nicht! Du kannst nicht nach Gutdünken Rentenpunkte 'dazukaufen'. Das mit dem Kauf von Endgeltpunkten ab 50 ist dafür gedacht den Rentenabschlag, der Dir durch die Rente mit 63 und Abschlag entsteht, auszugleichen.

Nehmen wir mal an, Du hast bis 63 regulär 45 Rentenpunkte erwirtschaftet. Davon würden Die dann bei einem vorgezogenen Renteneintritt mit 63 14,4% (48 Monate x 0,3%) abgezogen bzw. Dein Rentenzugangsfaktor gesenkt. Du kannst durch den Nachkauf nun diesen Abschlag ausgleichen. Das wären dann im Beispiel der Gegenwert von 6,48 Endgeltpunkten.

Aber mal eben zusätzlich 19 Rentenpunkte kaufen geht nicht.

 

 

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satgar
vor 34 Minuten von membersound:

Ach, hatte dein Edit oben gar nicht gesehen, danke.

Wo genau hast du das durchgespielt? Bei der AL habe ich beispielsweise nur gefunden, dass bei 25J Laufzeit man in etwa mit einer Umwandlung mit Rentenfaktor 30 rechnen kann.

Aber scheinbar ist diese Annahme dann ja zu gering? Oder ist der das "mehr", was du rausbekommst, der Überschussanteil? Ohne Überschuss liegt deine Berechnung der AL ja auch bei ca 750 €, also genau wie meine Überschlagsrechnung. Nur habe ich halt keine Überschussanteile einberechnet.

Bin aus der Branche, daher hab ich die ganze Software dafür. Du selbst kannst das alleine nicht nachsehen.

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Sapine

Auch wenn es nicht zur Originalfragestellung gehört, würde ich das ganze noch mal unter dem Aspekt der Hinterbliebenenversorgung hinterfragen. Ich unterstelle mal Du lebst in einer stabilen Beziehung. In zehn Jahren soll das Haus abbezahlt sein und irgendwann sind die Kinder mehr oder weniger flügge. Wie soll die Altersversorgung des Partners aussehen nach Deinem Tod? Ist eine Absicherung notwendig und welches der drei genannten Systeme bietet das in ausreichendem Umfang? 

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oktavian
vor 2 Stunden von stagflation:

Oft bleibt bei Entnahmedepots am Ende viel Geld übrig. Man kann also etwas vererben. Wenn man nichts vererben will, ist das vielleicht keine so gute Option.

man hat immer die Call-Option auf Sozialhilfe bzw. Schulden Put-Option durch Insolvenz. Es kann nichts gekürzt werden bei Sozialhilfe. Sagen wir mal du zahlst unrückzahlbar 200.000 fürs Altersheim im vorraus (gebundenes Vermögen): Dann wirst du auch da bleiben können in dem teuren Heim und gleichzeitig Sozialhilfe bekommen. Nur meine laienhafte Einschätzung. Also kann durchaus das Geld rausballern. Gibt ja genug im Alter ohne Kinder, die sich von Kindern anderer Leute durchfüttern lassen. Das wird zunehmen, denn Singlehaushalte nehmen nicht gerade ab. Bin daher auch beim Rentenniveau nicht optimistisch.

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Fondsanleger1966
vor 3 Stunden von membersound:

Frage: wo liegt mein Denkfehler? Demnach wäre es ja wesentlich sinnvoller Rentenpunkte zu kaufen, statt mit ETFs (egal ob Sparplan oder RV vorzusorgen).
Welche Annahme habe ich falsch getroffen?

Es ist eine größere Anzahl von Denk- und Rechenfehlern.

 

Einer besteht darin, dass Du die GRV-Rentenabschläge für den vorgezogenen Rentenbeginn mit 63 Jahren vergessen hast. Dann sind es nicht mehr 64 € Brutto-Monatsrente/Rentenpunkt, sondern nur noch 55 €. 

 

Du kannst außerdem nicht beliebig viele Rentenpunkte kaufen.

 

Die Steuererstattung gibt es zudem nicht unbegrenzt.

 

2% p.a. Rentensteigerung sind nicht unbedingt konservativ, wenn man bedenkt, dass auch demographische Faktoren bei der Rentenanpassung eine Rolle spielen. 

 

Der Steuerabzug beim ETF dürfte deutlich zu hoch sein.

 

Die Verrentung bei der FRV ist zu niedrig angegeben (28x30=840 Euro/Monat).

 

Ein ganz wichtiges Thema ist - wie schon geschrieben - GKV vs. PKV. Wenn es dazu keine Infos gibt, braucht man gar nicht erst weiterzudiskutieren.

 

Einen sehr wichtigen Hinweis hat Dir @stagflation bereits in #2 gegeben: Alle wichtigen Ausgaben mit Renten absichern. Dann kannst Du aus den ETFs, die für die optionalen Ausgaben zuständig sind, flexibel entnehmen und so dem hohen Aktienrisiko weitestgehend den Stachel ziehen.

 

Wie so etwas aussehen kann, lässt sich im Musterdepot von @Sapine verfolgen.

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Sherlock_Fuchs

Bekommst du noch zusätzlich eine Betriebsrente?

 

Sonst sieht das ganze doch (abgezahlte Immobilie, ETF) doch sehr solide aus.

 

Auf jeden Fall besser als beim Durchschnittsbürger.

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binchenTrbOb

Wenn man beschließt für Schulzeiten nachzuzahlen und nicht den Maximalbetrag wählt kann das negativ für eine eventuelle Erwerbsminderungsrente sein. Das wurde mir zumindest mal in einem Beratungsgespräch genannt.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 34 Minuten von binchenTrbOb:

Wenn man beschließt für Schulzeiten nachzuzahlen und nicht den Maximalbetrag wählt kann das negativ für eine eventuelle Erwerbsminderungsrente sein. Das wurde mir zumindest mal in einem Beratungsgespräch genannt.

Ja, es stimmt, dass man dort nicht den Minimalbeitrag einzahlen sollte. Das steht auch in einem Artikel bei Finanztip: Vor- und Nachteile freiwilliger Einzahlungen in die Rente

 

@membersound: wie wäre es mit folgender Idee: in den nächsten 2 bis 4 Jahren zahlst Du in die GRV für Deine Schulzeiten ein. Vielleicht kannst Du bei dieser Gelegenheit auch Dein GRV-Konto klären. Ansonsten wird die GRV deswegen auf Dich zukommen, i.d.R. wenn man 42 ist. Parallel dazu kannst Du Dein ETF-Depot weiterbesparen. Außerdem versuchst Du, Deine Rentenzeit noch besser zu planen. Hilfreich wäre, wenn Du herausfinden könntest, wie hoch Dein Steuersatz sein wird (ungefähr) und wie viel Du für die Krankenkasse bezahlen musst (Themen sind, wie @Fondsanleger1966 geschrieben hat, GKV, KVdR, PKV). In drei oder vier Jahren nimmst Du Dir das Thema erneut vor - und entscheidest dann, welche der angedachten Möglichkeiten Du wählen möchtest.

 

Ein Thema, das Du parallel überlegen könntest: gibt es Möglichkeiten zur Gehaltssteigerung? Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zurzeit bei 96.600 €. Damit würdest Du wahrscheinlich am allermeisten für Deine Rente tun...

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 10 Minuten von stagflation:

es stimmt, dass man dort nicht den Minimalbeitrag einzahlen sollte

Seh ich ja nicht so. Man hat halt das Risiko zu bewerten.

 

Es könnte ja mal jemand vorrechnen, wie es sich genau auswirkt (im Hinblick auf die Erwerbsminderungsrente). Dann kann man darüber nachdenken.

 

Ich halte aber von meiner privaten BU ohnehin mehr als von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Das nur am Rande ;)

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stagflation

Wenn man freiwillig einzahlt, um seine Rente zur erhöhen, wird man doch sowieso nicht den Minimalbeitrag einzahlen, sondern die Nachzahlung für Ausbildungszeiten bestmöglich bzw. maximal nutzen?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von stagflation:

Wenn man freiwillig einzahlt, um seine Rente zur erhöhen, wird man doch sowieso nicht den Minimalbeitrag einzahlen, sondern die Nachzahlung für Ausbildungszeiten bestmöglich bzw. maximal nutzen?

Nein, wieso? Man würde das für das 16 bis 17 Lebensjahr mit dem Höchstbeitrag einzahlen, wenn man das Jahr an Anrechungszeit haben will UND eine höhere Rente.

 

Ich ganz persönlich, würde aber nur das Jahr Anrechnungszeit haben wollen. Die zusätzliche Rente, interessiert mich dabei gar nicht.

 

Finanztest hat dazu auch mal nen Artikel geschrieben. Sie sagen u.a.:

 

Motiv klären. Geht es Ihnen nur darum, Mindest­versicherungs­zeiten zu erreichen, zahlen Sie wenig ein. Wollen Sie Ihre Rente deutlich erhöhen, müssen Sie viel Geld in die Hand nehmen. Unsere Rechenbeispiele helfen bei der Entscheidung.“

 

„Warte­zeiten für frühen Renten­start erfüllen

Selbst wenn Versicherte ihre Rente gar nicht erhöhen wollen, können Nach­zahlungen sinn­voll sein. Und zwar dann, wenn sie sich ihre Rente möglichst früh auszahlen lassen möchten. Denn je nach Renten­art müssen Versicherte dafür vorher eine recht lange Versicherungs­zeit, die sogenannte Warte­zeit, erfüllen.


Vorzeitig in Rente mit 63. Die Warte­zeit für Versicherte, die bereits mit 63 Jahren ihre Alters­rente beziehen möchten, beträgt 35 Versicherungs­jahre. Bei dieser Alters­rente fallen Rentenkür­zungen, sogenannte Abschläge an.

 

Abschlags­frei in den Ruhe­stand. Um ohne Abschläge eine vorgezogene Alters­rente beziehen zu können, müssen Versicherte auf 45 Versicherungs­jahre kommen. In dem Fall können sie bis zu zwei Jahre vor ihrem regulären Renten­eintritts­alter die Rente erhalten. Hier zählen Nach­zahlungen allerdings nur mit, wenn auf dem Konto bei Renten­start auch mindestens 18 Jahre verbucht sind, in denen sie pflicht­versichert waren, etwa durch sozial­versicherungs­pflichtige Beschäftigung, Kinder­erziehung oder die Pflege Angehöriger.


Regeln für Schwerbehinderte. Ebenfalls 35 Versicherungs­jahre müssen Menschen vorweisen, die eine Altersrente für Schwerbehinderte beziehen möchten. Menschen mit Schwerbehin­derung können ihre Rente bis zu fünf Jahre vor der allgemeinen Regel­alters­grenze beziehen.

 

Reguläre Alters­rente. Natürlich lässt sich auch die Warte­zeit für die reguläre Alters­rente mit Nach­zahlungen auffüllen. Das wird aber bei den wenigsten Beschäftigten nötig sein. Die Mindest­versicherungs­zeit beträgt nur fünf Beitrags­jahre.

 

Tipp: Wir haben die verschiedenen Optionen für einen vorgezogenen Start in die Rente umfassend untersucht. Die Ergeb­nisse finden Sie in unseren Artikeln zur Frührente und zur Rente für Menschen mit Schwerbehinderung.“

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membersound
· bearbeitet von membersound

Mein GRV Konto ist bereits geklärt. Und ja, ich würde mit 45J dann den Maximalbetrag für die Schulzeit erkaufen, das sind wohl 14 Monate.

Wahrscheinlich macht es Sinn, bis dahin erstmal den bestehenden ETF weiter zu besparen. Und dann schauen wo man nach den GRV Zahlungen steht.

Trotzdem bin ich froh mich hier intensiv mit auseinander zu setzen, denn das kann in der Zwischenzeit sacken und ich fange in ein paar Jahren dadurch ja nicht bei 0 beim Verständnis an.

 

@stagflationbzgl Gehalt: mit junger Familie im Rücken ist der Spielraum für Experimente in gewisser Weise begrenzt. Ich bin sehr zufrieden in einem familienfreundlichen mittelständischen Unternehmen angekommen zu sein. Das wiegt mehr als $ auf dem Konto. Die Gehaltssprünge werden hier aber nicht wesentlich von den 2-5% p.a. abweichen, da bin ich realistisch.

 

@Sherlock_Fuchs eine kleine Betriebsrente bekomme ich tatsächlich, wenn es so weitergeht werden das satte 25 € / Monat. Deshalb hab ich das aus der Betrachtung bisher rausgelassen ;)

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chirlu
vor 2 Stunden von satgar:

Es könnte ja mal jemand vorrechnen, wie es sich genau auswirkt (im Hinblick auf die Erwerbsminderungsrente). Dann kann man darüber nachdenken.

 

 

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Fondsanleger1966
vor 2 Stunden von membersound:

Trotzdem bin ich froh mich hier intensiv mit auseinander zu setzen, denn das kann in der Zwischenzeit sacken und ich fange in ein paar Jahren dadurch ja nicht bei 0 beim Verständnis an.

Das scheint mir eine sehr sinnvolle Sichtweise zu sein. Das Thema ist sehr komplex und man braucht m.M.n. weit mehr als nur einen Anlauf, um es halbwegs zu durchdringen. Zumindest bei mir war es so.

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satgar
vor 7 Stunden von chirlu:

 

 

Mathe war noch nie so mein Mega Ding. Formel gesehen, ok. Aber als Gefühl hab ich trotzdem nur, dass das wenig ausmachen wird. Insbesondere, wenn man schon länger arbeitet und mehr Jahre vorweisen kann, in denen schon gearbeitet und Beitrag gezahlt wurde. Arbeitet man schon von 20 an und zahlt per 44 Lebensjahr dann den Mindestbeitrag für dieses 17 Lebensjahr nach, sollte das für die EM Rente und die Auswirkung darauf, extrem überschaubar sein. Insbesondere, weil die EM Rente ja ohnehin auch eine Hochrechnng beinhaltet, für weiteres zukünftiges „Gehalt, was verdient worden wäre“. Das wird alles viel mehr Gewicht haben, als dieses eine, niedrige 17 Mindest-Beitragsjahr.

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Fondsanleger1966
vor 4 Stunden von satgar:

Mathe war noch nie so mein Mega Ding. Formel gesehen, ok. Aber als Gefühl hab ich trotzdem nur, dass das wenig ausmachen wird. Insbesondere, wenn man schon länger arbeitet und mehr Jahre vorweisen kann, in denen schon gearbeitet und Beitrag gezahlt wurde. Arbeitet man schon von 20 an und zahlt per 44 Lebensjahr dann den Mindestbeitrag für dieses 17 Lebensjahr nach, sollte das für die EM Rente und die Auswirkung darauf, extrem überschaubar sein.

Ist es aber nicht, weil wie Du selbst schreibst:

vor 4 Stunden von satgar:

Insbesondere, weil die EM Rente ja ohnehin auch eine Hochrechnung beinhaltet, für weiteres zukünftiges „Gehalt, was verdient worden wäre“.

Und genau dieses Hochrechnen von "Was wäre künftig noch verdient worden" basiert auf dem bisherigen Durchschnittswert, der wiederum von der Nachzahlung für das 17. Lebensjahr beeinflusst wird (natürlich mit 44 Jahren nicht mehr so stark wie mit 35).

 

vor 4 Stunden von satgar:

Das wird alles viel mehr Gewicht haben, als dieses eine, niedrige 17 Mindest-Beitragsjahr.

Logikfehler erkannt?

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chirlu
vor 4 Stunden von satgar:

Insbesondere, weil die EM Rente ja ohnehin auch eine Hochrechnng beinhaltet, für weiteres zukünftiges „Gehalt, was verdient worden wäre“.

 

Das ist ja die Hochrechnung.

 

vor 4 Stunden von satgar:

Arbeitet man schon von 20 an und zahlt per 44 Lebensjahr dann den Mindestbeitrag für dieses 17 Lebensjahr nach, sollte das für die EM Rente und die Auswirkung darauf, extrem überschaubar sein.

 

Im einfachsten Fall (25 Jahre à 1 Entgeltpunkt vorher/21 Jahre danach) sinkt der Gesamtleistungswert pro Jahr um 3,3% (von 25/25 = 1 auf 25,15/26 = 0,9673) und die potentielle Erwerbsminderungsrente, die zu diesem Zeitpunkt beginnt, somit um 1,2% (von 25+21 = 46 auf 25,15+21*0,9673 = 45,46). Die Auswirkung wird größer, je höher der Verdienst liegt, je später der Berufseinstieg und je früher die Zahlung erfolgt.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 20 Minuten von chirlu:

Im einfachsten Fall (25 Jahre à 1 Entgeltpunkt vorher/21 Jahre danach) sinkt der Gesamtleistungswert pro Jahr um 3,3% (von 25/25 = 1 auf 25,15/26 = 0,9673) und die potentielle Erwerbsminderungsrente, die zu diesem Zeitpunkt beginnt, somit um 1,2% (von 25+21 = 46 auf 25,15+21*0,9673 = 45,46). Die Auswirkung wird größer, je höher der Verdienst liegt, je später der Berufseinstieg und je früher die Zahlung erfolgt.

Ja, so hab ich das eben auch gesehen, ohne es aber exakt nachgerechnet zu haben. Ich find das absolut harmlos. Insbesondere dann, wenn man sich ohnehin höherwertiger mit einer privaten BU ausstatten. Da kann einem das doch herzlich egal sein hier bei der EM.

vor 23 Minuten von Fondsanleger1966:

Ist es aber nich

Vielleicht war meine Herleitung nicht genau richtig, aber chirlu hat ja was berechnet. Das ist doch total Wumpe, was bei der EM passiert, wenn man den Mindestbeitrag für das 17 Lebensjahr einzahlt.

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