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verlustvortrag

Verlustvortrag Aktien auch für Gewinne auf ETFs oder Geldmarktfonds?

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verlustvortrag

Hi, meine Eltern (ca. 80) haben noch einen Verlustvortrag für Aktien in Höhe von ca. 6000 €. Da sie dafür Aktien mit Gewinn verkaufen müssen, frage ich mich ob es auch gilt wenn sie ETFs oder Geldmarktfonds mit Gewinn verkaufen oder ob es echt reine Aktien sein müssen. Sonst könnte man ja einen Geldmarktfonds kaufen und mit Gewinn verkaufen und wäre wie Zinskonto. Da Geldmarktfonds jedoch oft ausschüttend sind müsste man drauf achten es rechtzeitig vor der Ausschüttung zu verkaufen oder einen thessaurierenden zu suchen.

Der Verlustvortrag ist ja nicht vererbbar. Deshalb haben sie überlegt, dass man sich in den nächsten Jahren  vorsorglich drum kümmern muss. Oder geht der Verlustvortrag eines Ehepartners bei Tod von ihm automatisch auf den anderen über?

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PrivateBanker

x-mal hier im Forum dokumentiert:

 

Aktienverluste können nur mit realisierten steuerpflichtigen Aktiengewinnen verrechnet werden. Entweder direkt bei der Bank, die den Verlustvortrag hat oder über die Steuererklärung im Folgejahr.

 

Bleibt also nur Einzeltitel einsammeln bei niedrig(er)en Kursen und hoffen auf zukünftige zu realisierende Kursgewinne.

 

 

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Rotenstein
vor 5 Minuten von verlustvortrag:

Hi, meine Eltern (ca. 80) haben noch einen Verlustvortrag für Aktien in Höhe von ca. 6000 €. Da sie dafür Aktien mit Gewinn verkaufen müssen, frage ich mich ob es auch gilt wenn sie ETFs oder Geldmarktfonds mit Gewinn verkaufen oder ob es echt reine Aktien sein müssen.

Das wäre ja viel zu einfach und sogar logisch - so funktionieren deutsche Steuern und Gesetze aber nicht. Aktien gehen in einen separaten Topf, d.g., du kannst Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen, und nicht etwa mit einem ETF, der Aktien enthält. Wo käme man denn hin, wenn Steuern und Gesetze bürgerfreundlich und realitätsnah wären?

 

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verlustvortrag

Ok, das wusste ich nicht. Also werden ETF-Gewinne in der Steuerbescheinigung nicht in Zeile 8 gelistet?

Dann muss man gucken was man verkaufen soll. Leider haben sie im Depot mehr Depotleichen als gewinnbringende Aktien und halt viele Fonds und ETFs.

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odensee

Meinen Standardtipp: BRK.B Aktien kaufen und irgendwann Gewinne realisieren gebe ich bei 80jährigen nicht mehr. Aber eventuell wird das Gesetz ja geändert. 

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verlustvortrag
· bearbeitet von verlustvortrag

Hab gerade ins Depot geguckt. Paar Aktien die Gewinn in der genannten Höhe haben wie SAP, Allianz, Müncher Ruck haben die schon. Ist nur noch die Frage ob sich des überhaupt lohnt. Verlustvortrag 6000 € heißt ja am Ende bekommt man 1500 € Steuern zurück wenn man Aktiengewinne verrechnet. Bei der Größenordnung kann man diesen Gewinn aber auch schnell wieder verpassen wenn man zu einem schlechten Zeitpunkten aus den Aktien aussteigt...

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 23 Minuten von verlustvortrag:

Hab gerade ins Depot geguckt. Paar Aktien die Gewinn in der genannten Höhe haben wie SAP, Allianz, Müncher Ruck haben die schon. Ist nur noch die Frage ob sich des überhaupt lohnt. Verlustvortrag 6000 € heißt ja am Ende bekommt man 1500 € Steuern zurück wenn man Aktiengewinne verrechnet. Bei der Größenordnung kann man diesen Gewinn aber auch schnell wieder verpassen wenn man zu einem schlechten Zeitpunkten aus den Aktien aussteigt...

Verlustvorträge können nicht vererbt werden. Sie verfallen bei Tod. Hast du selbst ja auch geschrieben. Das wäre doch super dumm. 

 

Also Gewinne realisieren und Verluste nutzen, ist doch ganz klar. Deine Eltern sind 80! Da kann das immer mal Thema sein.

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chirlu
vor 22 Minuten von verlustvortrag:

wenn man zu einem schlechten Zeitpunkten aus den Aktien aussteigt...

 

Wenn sie nicht aussteigen wollen, einfach verkaufen und sofort wieder kaufen.

 

vor 3 Stunden von verlustvortrag:

meine Eltern (ca. 80)

 

Aber aufpassen, dass die Aktienbestände nicht noch von vor 2009 sind.

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satgar
vor 24 Minuten von verlustvortrag:

Verlustvortrag 6000 € heißt ja am Ende bekommt man 1500 € Steuern zurück wenn man Aktiengewinne verrechnet.

Ob du hier allerdings richtig gerechnet hast,weiß ich nicht. Das müssen die Profis sagen.

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verlustvortrag

Sieht man das denn irgendwo ob es von vor 2009 ist? 

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chirlu
vor 54 Minuten von verlustvortrag:

Sieht man das denn irgendwo ob es von vor 2009 ist?

 

Bei manchen Banken ja (z.B. Comdirect, Flatex). Ansonsten im seinerzeitigen Kaufbeleg.

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reckoner

Hallo,

 

erstmal kannst du deine Eltern ja fragen, sie leben ja Gott sei dank noch.

 

Falls auch die sich nicht mehr an den Kaufzeitpunkt erinnern können würde ich auf die Suche nach Depotauszügen gehen. Erstmal einen von Ende 2008, alles was dort fehlt ist sicher später angeschafft.

Mit Kaufabrechnungen wäre es natürlich noch einfacher.


Bei einer Filialbank kann man auch einfach mal hingehen, die können das Kaufdatum in ihrem System sehen (kann eine Onlinebank auch, aber die stellen sich manchmal etwas quer - das weicht halt von den Standards ab).

 

Alternativ kann man auch testweise eine kleine Menge verkaufen, an der Abrechnung sieht man dann ob es steuerpflichtig ist oder nicht.


Und nochmal was grundsätzliches: Geld bekommt man dabei nicht. Denn die Steuer die erstattet wird muss man ja erst einmal zahlen (bzw. es wird sofort verrechnet).

Der Vorteil liegt darin, dass die Bestandspositionen im Gewinn noch versteuert werden müssten, das entfällt dann.

 

Stefan

 

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 15 Minuten von reckoner:

 


Und nochmal was grundsätzliches: Geld bekommt man dabei nicht.

 

Das ist zwar korrekt, doch letztlich führt ein nicht genutzter Verlustverrechnungstopf, in dem sich 6000€ vorgetragene Verluste befanden, zu einem „Finanzschaden“ in Höhe von mindestens 1582,50 € (plus ggf.  8/9% KiSt). Wenn man dies durch Wash-Sales verhindern kann, sehe ich keinen Grund, dies nicht zu tun.

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Rotenstein
vor 5 Stunden von verlustvortrag:

Bei der Größenordnung kann man diesen Gewinn aber auch schnell wieder verpassen wenn man zu einem schlechten Zeitpunkten aus den Aktien aussteigt...

Ihr könntet ja darüber nachdenken, den Verkauf gleich für einen Depotputz zu nutzen und die verkauften Einzelaktien nicht mehr zurückzukaufen, sondern das Geld in einen risikoärmeren, weil diversifizierten weltweiten Aktien-ETF zu reinvestieren. 

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oktavian
vor 7 Stunden von odensee:

Meinen Standardtipp: BRK.B Aktien kaufen und irgendwann Gewinne realisieren gebe ich bei 80jährigen nicht mehr. Aber eventuell wird das Gesetz ja geändert. 

Steuerliche Einstandskurse gehen auf Erben über. Der Verlustvortrag vom Depot geht meines Wissens verloren. Möglich wäre auch den Eltern eigene Aktien im Plus zu schenken.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das ist zwar korrekt, doch letztlich führt ein nicht genutzter Verlustverrechnungstopf, in dem sich 6000€ vorgetragene Verluste befanden, zu einem „Finanzschaden“ in Höhe von mindestens 1582,50 €

Klar, ich hatte den Vorteil ja auch erwähnt.

Ich wollte aber klarstellen, dass man die gut 1.500 Euro erstmal nicht bekommt (es gibt da immer wieder Fragesteller, die das Geld gedanklich sogar schon ausgeben).
 

Zitat

Steuerliche Einstandskurse gehen auf Erben über. Der Verlustvortrag vom Depot geht meines Wissens verloren.

Genau. Und deshalb funktioniert die besagte Strategie, relativ sichere Aktien ohne Dividenden zu kaufen, eben nicht mehr unbedingt wenn man schon 80 ist. Mitunter muss man dann zulange auf die Gewinne warten.

 

Zitat

Möglich wäre auch den Eltern eigene Aktien im Plus zu schenken.

Guter Tipp.
 

Stefan

 

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Carol Jarecki
Am 2.8.2025 um 12:13 von PrivateBanker:

x-mal hier im Forum dokumentiert:

 

Aktienverluste können nur mit realisierten steuerpflichtigen Aktiengewinnen verrechnet werden. Entweder direkt bei der Bank, die den Verlustvortrag hat oder über die Steuererklärung im Folgejahr.

 

Bleibt also nur Einzeltitel einsammeln bei niedrig(er)en Kursen und hoffen auf zukünftige zu realisierende Kursgewinne.

 

 

Richtig, allerdings hat der Bundesfinanzhof in 2020 im Zuge einer Klage in diesem Sachverhalt entschieden das diese vermutlich verfassungswidrig ist und den Fall an das BVG weitergegeben. Siehe Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18). Das heißt mit etwas Glück wird das ganze in 2-3 Jahren gekippt.

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PrivateBanker
vor 22 Stunden von Carol Jarecki:

Richtig, allerdings hat der Bundesfinanzhof in 2020 im Zuge einer Klage in diesem Sachverhalt entschieden das diese vermutlich verfassungswidrig ist und den Fall an das BVG weitergegeben. Siehe Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18). Das heißt mit etwas Glück wird das ganze in 2-3 Jahren gekippt.

Was kann der TO damit anfangen?

Entscheidungen auf die Zukunft vertagen nach dem Prinzip Hoffnung?

Hoffen, dass dann positiv entschieden wird und seine Eltern noch beide leben ?

 

 

 

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