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binratlos

Witwersplitting zur Steuerminderung wie nutzen?

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binratlos
· bearbeitet von binratlos
Typo

Ende vergangenen Jahres hatten meine Frau und ich knapp 140 K Bestand in ETFs. Für mich war absehbar, dass aufgrund des Todes meiner Frau Ende 2024 unsere gemeinsame NV-Bescheinigung keinen weiteren Bestand haben konnte. Daher habe ich per Unkenntnis die bestehende NV-Bescheinigung Anfang des Jahres schriftlich beim Finanzamt zurückgegeben. Erst später erfuhr ich, dass die Bescheinung auch während des Jahres 2025 noch nutzbar gewesen wäre. So zahle ich 2025 zwar Steuer auf meine Kapitalerträge, die ich allerdings zumindest teilweise per Steuererklärung für 2025 zurück erhalten kann.

 

Inzwischen habe ich meinen ETF-Bestand durch Verkäufe etwa halbiert. Hierfür habe ich Abgeltungssteuer bezahlt. Den Restbestand von 70 K habe ich zu Einstandskosten von knapp 50 K erworben. Meine finanzielle Situation derzeit neben dem ETF-Depot: etwa 270 K in Tagesgeldern, 25 K in physischem Gold und 10 K Bargeld. Ich erhalte eine sehr gute Rente, muss allerdings auch - unter anderem bedingt durch zusätzliche erweiterte Krankenversicherungen - einige 100 € monatlich entnehmen.

 

Ich frage mich, ob ich den verbliebenen ETF-Bestand noch im Wittwersplitting-Jahr 2025 verkaufen oder weiter behalten soll. Eine Investition in ein weiteres Tagesgeld - grösser als die bestehenden zwischen 0,2 und 1,75 % - wäre die Alternative.

 

Oft finde ich im Netz den Hinweis auf Geldmarktfonds als Alternative zu Tagesgeld. Davon verstehe ich allerdings rein garnichts. Als Beispiel habe ich mir den ETF A0Q4RZ angesehen. Wäre das etwas für mich?

 

Dafür ist sicher wichtig zu wissen, dass ich das achtzigste Lebensjahr relativ gesund überstanden habe. Zum Vererben muss nicht zwingend etwas überbleiben.

 

Ich freue mich über jeden ernstgemeinten Tip und kann gerne noch Ergänzungen liefern

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Theobuy
vor 1 Stunde von binratlos:

Ich frage mich, ob ich den verbliebenen ETF-Bestand noch im Wittwersplitting-Jahr 2025 verkaufen oder weiter behalten soll.

Das hängt von den Zielen ab - wofür brauchst du das Geld und warum soll es nicht in den ETFs (welchen?) investiert bleiben?

 

Ohne weitere Informationen finde ich es etwas schwer zu sagen, ob der Verkauf Sinn macht oder nicht. Wenn die Rente z.B. ausreicht, alle Fixausgaben zu decken, dann würde ich eher nichts verändern, sondern das Geld einfach liegen lassen. Bei der Summe im Tagesgeld sind alle Eventualitäten hinreichend abgedeckt.

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Malvolio

Wie mein Vorredner schon anmerkte ist das schwer ohne Detailkenntnisse zu beurteilen. Insgesamt scheinst Du aber doch schon recht gut aufgestellt zu sein. Du solltest vielleicht anstreben, alles möglichst einfach zu gestalten. Ich nehme an an mit ETF meinst du Aktien ETFs? Da kann man in Deiner Situation wohl in der Tat über eine Reduzierung nachdenken ... muss ja auch nicht auf einen Schlag geschehen. Du solltest auch mal darüber nachdenken, was mit dem Gold und dem Bargeld passiert, wenn du vielleicht plötzlich umziehen musst. Hast Du jemanden, der sich vertrauensvoll und in Deinem Sinne darum kümmert? Wie schon gesagt, es kommt letztendlich darauf an, was Deine Ziele und Absichten sind. Wenn Du das Vermögen langfristig für die Nachwelt erhalten willst, dann würde ich Aktien-ETF und Gold eher behalten .... wenn du die Kohle noch zu Lebzeiten unter die Leute bringen willst, würde ich sie eher verkaufen. Es kommt darauf an. ;) 

 

Was den A0Q4RZ (iShares eb.rexx Government Germany 0-1yr UCITS ETF) angeht, so ist das ein Anleihen-ETF (auch Renten ETF genannt), der in kurzfristigen Staatsanleihen aus Deutschland investiert. Du wirst hier eine eher kleine Rendite erwarten können, aber die Anlage kann man als recht sicher und wenig schwankungsanfällig ansehen. Damit machst Du erstmal nichts falsch. Auch wenn man natürlich trefflich diskutieren könnte, ob man das noch optimieren könnte. Wenn Du eine risikoarme und einfach Anlageform suchst, kann man diesen Fonds auf jeden Fall nehmen. 

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Sapine

Nachdem Euer gemeinschaftliches Einkommen offensichtlich recht niedrig war (NV Bescheinigung) und das Witwersplitting wohl auch noch nächstes Jahr gilt, macht es vermutlich Sinn das auch nächstes Jahr noch zu nutzen und nicht nur im laufenden Jahr. Bezüglich der Möglichkeit im Folgejahr, habe ich meine Weisheit von Google. Das würde ich beim Finanzamt hinterfragen, ob das korrekt ist, bevor man einen Fehler macht. Vermutlich wirst du für beide Jahre nicht um die Anlage KAP herumkommen. Aber auch für die Folgejahre kann es Sinn machen, da der persönliche Steuersatz oft niedriger ist als die Kapitalertragssteuer. 

 

Gold sollte kein Problem sein, solange Du es länger als 1 Jahr besitzt. 

 

Wenn Du regelmäßig Entnahmen machst, würde ich ausschüttende Fonds bevorzugen, dann wirst Du Dich seltener um Verkäufe kümmern müssen. 

 

Gibt es einen besonderen Grund, warum Du die Aktienquote jetzt um rund 70k heruntergefahren hast? Ist es Dir vom Risiko her lieber oder ging es mehr um die Ausschöpfung des Freibetrags? Grundsätzlich spricht nichts dagegen, auch im hohen Alter noch zu 40 % in Aktien investiert zu sein, wenn es Deiner Risikotoleranz entspricht. Schließlich ist nicht ausgeschlossen, dass Du noch mehr als zehn Jahre lebst und vielleicht willst Du auch noch was vererben. Zwingend ist der hohe Aktienteil aber nicht mehr. 

 

Je nach Bank kommen für den Geldmarktfonds unterschiedliche Produkte in Frage. Ich kann bei meinem Broker beispielsweise den A0F426 DWS ESG EURO MONEY MARKET FUND INH.ANT. O.N. kostenfrei kaufen und zurückgeben. Andere kaufen und verkaufen lieber ETFs über die Börse. 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ob es sinnvoll ist, in diesem Jahr das Einkommen künstlich zu erhöhen, hängt insbesondere von den Folgejahren ab (würden dort Steuern anfallen oder nicht).

Und natürlich muss es zu einer Versteuerung zum persönlichen Steuersatz kommen (positive Günstigerprüfung), nur dann kann ein Verschieben des Einkommens überhaupt etwas bringen (über den Sparer-Pauschbetrag brauchen wir nicht zu reden, der ist ja schon durch die Tagesgelder ausgeschöpft).


Sinnvoller als die Höhe des Vermögens wäre eine Info über das Einkommen. Also, wie hoch die Rente ist, und seit wann sie bezogen wird. Von einer Witwernrente gehe ich nicht aus, richtig?

 

Mich wundert übrigens, wie eine „sehr gute Rente“ und eine NV zusammenpassen. Vermutlich hatte deine Frau praktisch gar kein Einkommen, nur dann kann es imho passen.


@Sapine: Warum sollte das Splitting auch nächstes Jahr gelten? Das tut es nicht.


Stefan

 

 

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 5 Stunden von binratlos:

Ende vergangenen Jahres hatten meine Frau und ich knapp 140 K Bestand in ETFs ..

 

... noch im Wittwersplitting-Jahr 2025 verkaufen oder weiter behalten soll ...?

Steuerlich ist es egal, denn ein Veräußerungsgewinn oder Verlust der ETFs wird immer mit 25% besteuert. Dazu der Soli. Kapitaleinkünfte haben einen gesonderten Tarif. Auch bei gemeinsamer Veranlagung (Witwentarif), hat die verstorbene Frau keine eigenen Einkünfte mehr und auch keinen Sparerpauschbetrag mehr.

Edit: Lediglich, wenn die Günstigerprüfung bei gemeinsamer Veranlagung greift, könntest du noch profitieren.


Ab dem Todestag sind es Deine Einkünfte, selbst wenn es ein Gemeinschaftsdepot war, denn Du scheinst mir ja Erbe dann zu sein, oder?

Ansonsten muss der Anteil Deiner verstorbenen Frau aus dem Depot erst mal auf die Erben (Kinder?) aufgeteilt werden. Selbst wenn eine Erbengemeinschaft zunächst fortgeführt wird, entfallen Kapitaleinkünfte auf jeden nur anteilig seiner Quote. Im Rahmen einer Steuererklärung läuft das im Regelfall darauf hinaus, dass hierfür eine gesonderte und einheitlich Feststellung der Einkünfte der Erben in der Erbengemeinschaft erklärt wird. Die Erbengemeinschaft bekommt dafür eine eigene Steuernummer.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Edit: Lediglich, wenn die Günstigerprüfung bei gemeinsamer Veranlagung greift, könntest du noch profitieren.

Genau. Und die Günstigerprüfung ist hier nicht unwahrscheinlich, schließlich gab es ja sogar eine NV (das mich das etwas wundert hatte ich ja schon gesagt).

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 55 Minuten von reckoner:

@Sapine: Warum sollte das Splitting auch nächstes Jahr gelten?

§ 32a Absatz 6 Nr. 1 EStG:

Das Verfahren nach Absatz 5 (Splittingtarif) ist auch anzuwenden zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen

  1. bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,

 

Kommt drauf an, was hier mit "nächstes Jahr" gemeint war. Die Frau verstarb 2024, somit gilt das (noch) für 2025.

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Sapine
vor 9 Stunden von reckoner:

@Sapine: Warum sollte das Splitting auch nächstes Jahr gelten? Das tut es nicht.

Kategorie Fehlinformation duch das world wide web in kombi mit falscher Lesart (war von Tod 2025 ausgegangen statt 2024). Daher auch der Hinweis, das unbedingt zu prüfen, bevor man sich darauf verlässt. 

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binratlos

Guten Morgen,

 

da haben sich doch am späteren Abend noch einige Antworten zu Thema ergeben. Ich will auf alle antworten, tue dies aber zusammen gefasst in diesem Beitrag.

 

@Theobuy es ist nur noch ein ETF der A1JX52. Was die Rente angeht habe ich schon beim Themenstart erwähnt, dass ich monatlich zum Bestreiten der Kosten Geld entnehmen muss. Das waren im Schnitt zu Lebzeiten meiner Frau etwa 700 €. Jetzt ist es schwankend etwas mehr.

 

@Malvolio ich habe Geschwister die sich um den Nachlass kümmern werden. Sie beerben mich auch. Was die eher kleine Rendite beim Anleihen-ETF angeht: die habe ich beim Tagesgeld auch. Daher hoffe ich über den Anleihen-ETF doch etwas besser wegzukommen.

 

@Sapine unser gemeinsames Einkommen war relativ niedrig, da die Rente meiner Frau nur geringfügig über 200 € lag. Mein Gold habe ich zwischen 2010 und 2015 erworben. Entsprechend hoch ist jetzt der Bestand. Meine Aktienquote habe ich dieses Jahr herunter gefahren als ersten Schritt vom Wittwersplitting zu profitieren. Mein Fehler war natürlich, dass ich aus Unkenntnis die NV-Bescheinigung schon dieses Jahr zurück zog. So habe ich vorerst vom Restverkauf abgesehen, obwohl die zu erwartende Höhe der Abgeltungssteuer eher zu vernachlässigen ist.

 

@reckonermeine Rente beträgt netto etwas über 2.400 €, ich habe aber hohe laufende Kosten bedingt durch Vorsorgeaufwendungen und hohe Miete in einer Seniorenanlage.

 

@MeinNameIstHaseKinder habe ich nicht, weil mein Sohn bereits vor Jahren verstorben ist. Eine neue Steuernummer habe ich auch erhalten. Die Günstigerprüfung müsste greifen.

 

Danke für Eure Hinweise

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Theobuy
vor einer Stunde von binratlos:

Was die Rente angeht habe ich schon beim Themenstart erwähnt, dass ich monatlich zum Bestreiten der Kosten Geld entnehmen muss. Das waren im Schnitt zu Lebzeiten meiner Frau etwa 700 €. Jetzt ist es schwankend etwas mehr.

Überschlägig komme ich auf folgende Rechnung - bitte korrigieren, wenn ich falsch liege.

 

Wenn man von 1.000€ Entnahme/Monat Netto ausgeht, schlagen wir 25% Steuern drauf - dann sind es 1.250€/Monat die du entnehmen müsstest.

 

Bei einem Vermögen von 70K in A1JX52, 270K in Tagesgeldern, 25K in physischem Gold und 10K Bargeld = 375K. Das sind - Inflation außen vor; vermutlich verlierst du durch Inflation aktuell 1-2% jährlich aufs Gesamtvermögen - 300 Monate oder 25 Jahre.

 

Von daher würde ich den ETF nicht weiter reduzieren, sondern investiert bleiben. Wenn du nicht weniger brauchst und ausgibst als ich annehme, könnte der Aktien-ETF ein kleines Gegengewicht zur Inflation werden. Bei den Tagesgeldern könntest du zusäztlich überlegen - vor allem, wenn die Zinsen darauf 0,2% betragen - einen Teil in eine Festgeldleiter umzuschichten, z.B. 100K - um auch hier etwas der Inflation entgegen zu wirken. Der grundsätzlich Rat, die Dinge nicht unnötig zu verkomplizieren, spricht natürlich etwas gegen eine Festgeldleiter; aber da du hier fragst - Festgelder sind nicht schwer zu verstehen und relativ einfach umzusetzen, wenn du daran Freude hast. Selbst wenn du nichts änderst, sehe ich wenn die Gesundheit keinen Strich durch die Rechnung macht - keine Probleme.

 

Ggf. könntest du dich mit dem Thema vererben beschäftigen und schauen, ob dort alle Dinge so geregelt sind, wie gewünscht.

 

 

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west263
vor 14 Minuten von Theobuy:

Bei einem Vermögen von 70K in A1JX52, 270K in Tagesgeldern, 25K in physischem Gold und 10K Bargeld = 375K.

das habe ich vorhin auch so zusammengerechnet, bei einem Ü80 jährigen.

 

Glückwunsch zum entspannten Lebensabend und ich würde auch eher zunächst mal dass Tagesgeld nutzen.

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Sapine
vor 1 Stunde von Theobuy:

Überschlägig komme ich auf folgende Rechnung - bitte korrigieren, wenn ich falsch liege.

 

Wenn man von 1.000€ Entnahme/Monat Netto ausgeht, schlagen wir 25% Steuern drauf - dann sind es 1.250€/Monat die du entnehmen müsstest.

Die steuerliche Belastung ist sogar noch kleiner, weil ja nur die Gewinnanteile bei Verkäufen besteuert werden und nicht der komplette Betrag. Je nachdem wie hoch der Anteil an Ausschüttungen ist und wie viele Anteilverkäufe stattfinden, kommt man vermutlich mit 1100 - 1150 Euro brutto pro Monat aus. Bei der Entnahme aus Tagesgeld wären beispielsweise nur die Zinsen zu versteuern, die Entnahme selbst erzeugt keine Steuerbelastung.

 

Davon abgesehen sehe ich das ähnlich, das Geld wird gut reichen für ein auskömmliches Auskommen auf Sicht von 25+ Jahren. Weitere Verkäufe würde ich auch nicht machen, für 2025 dürfte das Volumen schon ausgeschöpft sein. Der Aktienanteil ist jetzt nicht mehr sehr hoch, muss er aber auch nicht sein. Natürlich könnte man die verkauften 70k auch wieder investieren, das ist eine Frage vom Temperament. Beides wäre grundsolide.

 

Beim Vererben ggf. mittels Vermächtnissen auf viele Köpfe aufteilen, also eventuell auch Partner, Kinder etc. mit berücksichtigen. Einfach mal mit den zukünftigen Erben drüber reden. Geschwister haben nur sehr kleine Freibeträge von aktuell 20k pro Kopf. Lediglich bei den Steuersätzen haben sie noch einen kleinen Vorteil. 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

meine Rente beträgt netto etwas über 2.400 €, ich habe aber hohe laufende Kosten bedingt durch Vorsorgeaufwendungen und hohe Miete in einer Seniorenanlage.

OK. So in der Art hatte ich es vermutet.

 

Mit über 80 bist du ca. 2010 in Rente gegangen, damit sind grob 75% der Rente steuerpflichtig (60% vom ersten Betrag plus Rentenanpassungsbeträge).

Das ergibt pro Jahr eine Bruttorente von 21.600 Euro, unterm Strich vielleicht 18.000. Das bedeutet, dass in Zukunft die besagte Günstigerprüfung nicht viel bringt (Grenzsteuersatz knapp unter 25%) - aber Achtung: allein aufgrund des Solis solltest du den Antrag immer stellen, eben weil es knapp ist (die Schätzungen anhand des Grenzsteuersatzes sind auch nicht ganz genau).

 

Zum Vergleich mit dem laufenden Jahr würde ich aber die volle Abgeltungsteuer nehmen.

Und dann ist es imho sinnvoll, dass Einkommen auf etwa 40.000 Euro zu erhöhen (ich würde vielleicht etwas Reserve lassen, also nur 35.000 oder so, das ändert am Ende nicht viel weil der Steuersatz dann noch niedriger wäre). Konkret sind das also etwa 15.000 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge - wieviel du davon schon hast musst du dir ausrechnen.

Die Kapitalerträge würden dann mit weniger als 25% belastet, und das wäre der Vorteil gegenüber dem Nichtstun.

 

Im nächsten Jahr musst du dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, mit Anlage KAP, und dort den Antrag Zeile 4 stellen. Weiterhin musst du dann alle Kapitalerträge erklären.

 

Die normale Miete kannst du übrigens nicht steuerlich geltend machen.

 

Zitat

Das waren im Schnitt zu Lebzeiten meiner Frau etwa 700 €. Jetzt ist es schwankend etwas mehr.

Das kann ich nicht nachvollziehen.

Du sprichst doch von der Kranken- und der Pflegeversicherung (oder?), warum soll die für dich alleine sogar höher sein?

 

Stefan

 

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binratlos

Danke für Eure weiteren Beiträge. Eure Rechnung kann ich nachvollziehen. Ich bin inzwischen auch zu der Ansicht gekommen in dem Aktien-ETF investiert zu bleiben. Bisher hatte ich die Absicht den ETF im Laufe diesen Jahres zu verkaufen. Insofern hat sich schon die Eröffnung des Themas gelohnt.

 

Zu den übrigen Punkten: eine Festgeldleiter hatte ich 2018 für 5 Jahre abgeschlossen, war auch zu guten Zinsen. Heute möchte ich nicht eine weitere Baustelle mit einer Festgeldleiter eröffnen. Zum Vererben habe ich ein notarielles Testament beurkunden lassen.

vor 40 Minuten von reckoner:

...

Das kann ich nicht nachvollziehen.

Du sprichst doch von der Kranken- und der Pflegeversicherung (oder?), warum soll die für dich alleine sogar höher sein?

 

Stefan

 

Da hast Du mich mißverstanden. Ich spreche nicht von der Kranken- und Pflegeversicherung, die für mich alleine höher seien, sondern dass ich meine, dass die gesamten monatlichen Entnahmen für mich etwas höher sein werden. Die von @Theobuyund @Sapinevermuteten Beträge werden wohl zutreffen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Da hast Du mich mißverstanden. Ich spreche nicht von der Kranken- und Pflegeversicherung, die für mich alleine höher seien, sondern dass ich meine, dass die gesamten monatlichen Entnahmen für mich etwas höher sein werden. Die von @Theobuyund @Sapinevermuteten Beträge werden wohl zutreffen.

Ok. Ich kann zwar immer noch nicht nachvollziehen, warum das für dich alleine dann mehr ist als vorher für deine Frau und dich.

Aber egal, spielt für die Steuer eh keine große Rolle.

 

Stefan

 

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fgk

Vermutlich, weil die Rente der Verstorbenen mittlerweile weggefallen ist.

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binratlos

 

vor 11 Stunden von fgk:

Vermutlich, weil die Rente der Verstorbenen mittlerweile weggefallen ist.

Auch deswegen, aber auch, weil ich ohne meine Frau lockerer beim Geldausgeben bin.

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