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Fragender1234

Elterngeld - 2 Monate Parallel-Bezug trotz neuer Regelung

Empfohlene Beiträge

Fragender1234
· bearbeitet von Fragender1234

Hallo liebes Forum!

der Parallelbezug von Basiselterngeld ist für beide Elternteile seit dem 1. April 2024 auf nur noch einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes beschränkt.
Nun zu unserer konkreten Überlegung: Meine Frau möchte für die 12 Monate nach Geburt das Basiselterngeld in Anspruch nehmen. Ich würde gerne parallel dazu für insgesamt zwei Monate Elterngeld beziehen, um sie zu unterstützen und Zeit mit unserem Kind zu verbringen.


Meine Frage ist nun, ob die folgende Konstellation trotz der Neuregelung möglich ist:

  • Meine Frau: 12 Monate Basiselterngeld
  • Ich: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeld Plus (beides innerhalb des Zeitraums, in dem meine Frau Basiselterngeld bezieht)

 

Hebelt die Kombination mit Elterngeld Plus diese Einschränkung für den zweiten Monat aus?
Ist das formal überhaupt möglich, vorallem

  • kann man nur einen Monat Elterngeld Plus beziehen ?
  • sind damit die zwei Monate Elterngeld, die man mindestens beziehen muss um Anspruchsberechtigt zu sein, erfüllt?
    Die offiziellen Seiten sind widersprüchlich: Auf dem Familienportal des Bundes steht
    Zitat

    Ein Elternteil muss mindestens 2 Lebensmonate (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) beantragen

    Auf Zentrum Bayern für Familie und Soziales steht 
    Zitat

    Die Bezugszeit des Basiselterngeldes für einen Elternteil muss mindestens zwei Lebensmonate...betragen

     


Hat hier jemand bereits Erfahrungen mit einer solchen Konstellation gemacht oder kann aus sicherer Quelle sagen, ob dieses Vorgehen zulässig ist?


Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Einblicke!
Viele Grüße

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus

Hast du es im System für den Elterngeld-Online-Antrag mal versucht, so einzugegeben? Ich kann mich erinnern, dass das System (für mein Bundesland) so klug war, dass da angezeigt wurde, was geht und was nicht geht.

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Mkoll
· bearbeitet von Mkoll
vor 1 Stunde von Fragender1234:

Hebelt die Kombination mit Elterngeld Plus diese Einschränkung für den zweiten Monat aus?

 

 

 

Dann würds doch jeder so machen und "1.5" Elterngeld mitnehmen  ; )  

 

Nach meinem Wissen: 

 Du kannst 2 Monate Elterngeld Plus ( je 50% vom 1 Monat Elterngeld )  machen oder einfac 1 Monat ganzes Elterngeld und dann im 2. Monat halt 0€.  Am Ende kommt aber eh immer die gleiche Summe raus.  

Die an der Hotline dort waren damals ganz nett und kennen sich aus.

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Peter23

Bitte auch beachten, dass es Elterngeld nur noch für Geringverdiener gibt und ihr daher ggf. gar nicht berechtigt seid.

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Nostradamus
vor 30 Minuten von Peter23:

Bitte auch beachten, dass es Elterngeld nur noch für Geringverdiener gibt und ihr daher ggf. gar nicht berechtigt seid.

Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 175000 € (gemeinsames zu versteuerndes Einkommen). Also schon hart an der Armutsgrenze.

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Peter23
vor 3 Minuten von Nostradamus:

Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 175000 € (gemeinsames zu versteuerndes Einkommen). Also schon hart an der Armutsgrenze.

Sag mir mal einen Job, indem man weniger als die Hälfte davon verdient aber gleichzeitig typischer Nutzer eines Wertpapierforums ist

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Nostradamus
vor 3 Minuten von Peter23:

Sag mir mal einen Job, indem man weniger als die Hälfte davon verdient aber gleichzeitig typischer Nutzer eines Wertpapierforums ist

Ich liebe diese WPF-Bubble einfach. :rolleyes:

Fraglich ist natürlich, wo sich das Ganze noch hinentwickeln könnte (vielleicht ja wirklich irgendwann in Richtung "Geringverdiener"):

"Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wurde für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Für Geburten ab 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 galt die Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes."

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chirlu
vor 9 Minuten von Peter23:

Sag mir mal einen Job, indem man weniger als die Hälfte davon verdient aber gleichzeitig typischer Nutzer eines Wertpapierforums ist

 

Wenn du jetzt sagst, dass jeder mit unter 100000 Euro brutto untypischer Nutzer ist, ist der Zirkelschluss vollendet.

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Peter23
vor 3 Minuten von chirlu:

Wenn du jetzt sagst, dass jeder mit unter 100000 Euro brutto untypischer Nutzer ist, ist der Zirkelschluss vollendet.

Wäre das denn falsch?

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chirlu
vor 7 Minuten von Peter23:

Wäre das denn falsch?

 

Ich denke schon. Hier eine Umfrage, wenn auch vor 16 Jahren gestartet:

Demnach wären eher 4500 Euro typisch. Bei einer großen Schwankungsbreite; und nur etwa 10% liegen über 8000 Euro.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 29 Minuten von chirlu:

wenn auch vor 16 Jahren gestartet

Nominallöhne (ungewichtet)

Laut Wikipedia stieg das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt in Deutschland von etwa 30 506 € im Jahr 2009 auf 45 358 € im Jahr 2024 an (Wikipedia). Das entspricht einem Zuwachs von ca. +48,6 % über 15 Jahre, also ungefähr von 2009 auf 2024.

Auf 16 Jahre (2009 bis 2025) hochgerechnet – unter der Annahme, dass der Wert für 2025 bei 50 493 € liegt (vorläufige Zahl) – ergibt sich ein Anstieg von ca. +65,5 % (Wikipedia).

 

 

Aber eigentlich geht es ja auch eher um 75k x2 = 150k

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chirlu
vor 4 Minuten von Peter23:

Auf 16 Jahre (2009 bis 2025) hochgerechnet

 

Die Umfrage ist, soweit ich sehe, immer noch offen. Die Antworten sind also nicht alle aus 2009, sondern auf den Zeitraum 2009 bis 2025 verteilt. – Auf die Details deiner Rechnung mit dem Durchschnittsentgelt gehe ich nicht ein, weil nebensächlich.

 

vor 7 Minuten von Peter23:

Aber eigentlich geht es ja auch eher um 75k x2

 

Zweimal ein zvE-Beitrag von 75000 Euro, also zweimal ein Brutto von ungefähr 100000 Euro. Selbst wenn man die 4500 Euro nach deiner Rechnung auf 7500 Euro hochrechnet, hat man die noch nicht erreicht.

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Peter23
vor 6 Minuten von chirlu:

sondern auf den Zeitraum 2009 bis 2025 verteilt

Mehr als 35% der Posts im Thread sind aus 2009 - keiner aus den letzten 5 Jahren.

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satgar
vor 2 Stunden von Peter23:

Bitte auch beachten, dass es Elterngeld nur noch für Geringverdiener gibt und ihr daher ggf. gar nicht berechtigt seid.

Ich habe herzlich gelacht. Danke dir ^^

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Peter23
vor 3 Minuten von satgar:

Danke dir ^^

Es war mir ein innig Vergnügen. :prost:

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W.Heisenberg
vor einer Stunde von Peter23:

Sag mir mal einen Job, indem man weniger als die Hälfte davon verdient aber gleichzeitig typischer Nutzer eines Wertpapierforums ist

175k Grenze ist zu versteuernde Einkommen. D.h. das Paar muss ca. 200k brutto verdienen. Das ist ein Top Einkommen und gehört wohl zu den obersten 1-2%

 

Es sei dem 98% sind für dich Geringverdiener...

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Peter23

Wie eilends das gemeine Volk hier die Forken erhebt – ein Zeugnis seiner inneren Dürftigkeit  :narr:

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odensee

@Peter23 heißt du mit Nachnamen zufällig Merz? (Stichwort: „Mittelschicht”) :lol:

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 5 Minuten von odensee:

@Peter23 heißt du mit Nachnamen zufällig Merz? (Stichwort: „Mittelschicht”) :lol:

In meinem Herzen gilt er als einer aus unserer Mitte

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Fragender1234
· bearbeitet von Fragender1234

Zunächst vielen Dank für die vielen Antworten.


Leider geht die Mehrheit der Posts um die 175k€ Grenze.
Dieses Thema wurde ausführlich in anderen Threads besprochen, eskaliert typischerweise da stark emotional getrieben - und ist nicht meine Frage.

 

Meine Frage war, ob die folgende Konstellation trotz der Neuregelung möglich ist:

  • Meine Frau: 12 Monate Basiselterngeld
  • Ich: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeld Plus (beides innerhalb des Zeitraums, in dem meine Frau Basiselterngeld bezieht)

Ist das formal überhaupt möglich, vorallem

  • kann man nur einen Monat Elterngeld Plus beziehen ?
  • sind damit die zwei Monate Elterngeld, die man mindestens beziehen muss um Anspruchsberechtigt zu sein, erfüllt?

 

vor 5 Stunden von Mkoll:

 

Dann würds doch jeder so machen und "1.5" Elterngeld mitnehmen  ; )  

 

Nach meinem Wissen: 

 Du kannst 2 Monate Elterngeld Plus ( je 50% vom 1 Monat Elterngeld )  machen oder einfac 1 Monat ganzes Elterngeld und dann im 2. Monat halt 0€.  Am Ende kommt aber eh immer die gleiche Summe raus.  

Der letzte Satzteil kann nicht korrekt sein, da man mindestens zwei Bezugsmonate braucht (vgl. Zitate im Start-Post). Ein Monat Basiselterngeld alleine geht nicht.

 

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Cauchykriterium

Es wurde schon geantwortet, dass es am einfachsten sei, dies einfach in das Online-Antrags-System Deines Bundeslands einzugeben. Du wirst dann schon sehen, ob es zulässig ist - oder nicht ...

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Peter23
vor 55 Minuten von Fragender1234:

Meine Frage war, ob die folgende Konstellation trotz der Neuregelung möglich ist:

  • Meine Frau: 12 Monate Basiselterngeld
  • Ich: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeld Plus (beides innerhalb des Zeitraums, in dem meine Frau Basiselterngeld bezieht)

 

Wenn ihr über 175k verdient (nicht brutto sondern …), dann (sicher) nein. Leider hast Du uns dazu keine Info gegeben (oder wenn habe ich sie nicht gesehen)

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Caveman8
vor 2 Stunden von Fragender1234:

 

 

Meine Frage war, ob die folgende Konstellation trotz der Neuregelung möglich ist:

  • Meine Frau: 12 Monate Basiselterngeld
  • Ich: 1 Monat Basiselterngeld und 1 Monat Elterngeld Plus (beides innerhalb des Zeitraums, in dem meine Frau Basiselterngeld bezieht)

 

 

Wird wohl nicht gehen. 1 Monat Elterngeld + 1 Monat Elterngeld Plus dürfte grundsätzlich kein Thema sein. Da kannst du ja sehr kurzfristig hin und herwechseln (hatten wir damals aufgrund verschiedener Projekte meiner Frau mehrfach gemacht) und du hältst die 2 Monate Mindestbezug ein. Beides parallel zum Elterngeldbezug deiner Frau nach neuer Regelung aber wohl nicht. 
 

Würde ich aber auch einfach über das System testen. Das war doch recht gut bedienbar. 

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Fragender1234

Habe nun mit der Elterngeldstelle telefoniert: Bezug von 1 Monat Basis-Elterngeld und 1 Monat Elterngeld Plus

  • erfüllt die Voraussetzung von zwei Bezugsmonaten
  • darf parallel zum Basis-Elterngeld Bezug des Partners erfolgen

Um einen Beitrag von oben zu zitieren:

vor 20 Stunden von Mkoll:

Dann würds doch jeder so machen und "1.5" Elterngeld mitnehmen  ; )  

 

Scheinbar ist diese Variante nicht allgemein bekannt. Ich habe im Netz absolut nichts dazu gefunden, aber die Elterngeldstelle war glasklar in ihrerer Aussage: das geht!

 

 

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

@Fragender1234
Deine Frage kann ich dir nicht beantworten. Aber einen Tip noch zu "Elterngeld Plus": Denke daran, dass da dein Einkommen in Teilzeit gegengerechnet wird. Wenn du da 50% in einem Gutverdiener-Job hast, wird dein Elterngeld nur noch den Mindestbetrag 300/2=150 pro Monat sein und nicht mehr 1800/2=900.

Das war mir damals nicht bewusst, dachte es gibt die gleiche Menge Geld. Ich habe das Elterngeld Plus aber auch nur 2 Monate gemacht um zurueck in die GKV zu kommen, daher war es irrelevant und ich haette es so oder so gemacht.

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