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rhino

Steuerrechtliche Frage zu Depot Schenkung DE-CH und Verkauf

Empfohlene Beiträge

rhino
· bearbeitet von rhino
Zusätzliche Angabe

Hallo 

Vorweg, vielen Dank für diese tolle Möglichkeit, sich über diverse Finanz- und Steuerthemen auszutauschen.

Habe zu meiner Frage auf beiden Länderseiten bereits etwas gegoogelt aber mittlerweilemehr verunsichert.

 

Rahmenbedingungen: DE-Bürger seit über 5 Jahren in CH wohnhaft und unbeschränkt dort steuerpflichtig. In DE keine Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlichlicher Zugehörigkeit.

 

Mutter möchte nun Wertschriften Depot (nur ETF, kleiner 100k) zu Lebzeiten an mich im Rahmen einer Schenkung übergeben. So wie ich es verstanden habe, ist zwar eine der beiden Parteien (Mutter) in DE steuerpflichtig, jedoch aufgrund des Freibetrags nicht Schenkungssteuerpflichtig.

Mein Depot liegt in CH, broker akzeptiert jedoch keine Schenkungsüberträge. Würde dafür dann ein neues machen.

 

Fragen:

1) ist ein Depotübertrag als Schenkung unter Berücksichtigung des Freibetrags für die Mutter steuerfrei?

2) Falls nach 2-3 Jahren rückzug von CH nach DE von mir anstehen sollte und eine vorherige steuerfreie Veräußerung des Depots (CH Kursgewinne steuerfrei) getätigt wird, zieht das irgendwelche Konsequenzen in DE nach sich, sobald dort wieder steuerpflichtig?

3) Ergänzend zu 2 gefragt: ist es sinnvoll, das CH Depot in CH steuerfrei zu veräussern und nach Rückkehr nach DE dort eiin neues Depot zu eröffnen und die gewünschten Titel erneut zu kaufen und von einem "reset" des Anschaffungsdatums zu profitieren, was sich auf die Vorabpauschale auswirkt?

 

Besten Dank für eure Zeit und lieben Gruss

 

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Theobuy

Mal wild herumspekuliert und ich würde mir professionellen Rechtsrat suchen (da gibt es nämlich eine Haftung; hier nicht).

 

Was meine kurze Recherche ergibt ist folgendes:

 

Die Schenkungssteuer müsste bei einer Schenkung der Beschenkte (genauer: beide, hier und faktische Herangehensweise hier) zahlen. Bei Auslandsbezug ergeben sich die Freibeträge aus der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht. Ob du "unbeschränkt" (vermutlich eher nicht) oder bereits "erweitert unbeschränkt" bzw. "beschränkt" steuerpfichtig wärest müsstst du schauen.

Weiter könnte die Schenkung in der Schweiz steuerpflichtig sein, dann du würdest ggf. doppelt zahlen.

Das Abkommern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung scheint Schenkungen/Erbschaften mit der Schweiz nicht zu erfassen, d.h. es gibt keine Anrechnung. Das heißt also im schlimmsten Fall zweimal Steuern zahlen, wenn man oberhalb der Freibeträge in D und CH wäre.

 

Zu den Fragen:

 

1) Ich vermute Steuerfreiheit in D nur in Höhe des geringeren Freibetrags nach § 16 Abs. 2 ErbStG nach deutschem Recht. Defakto wird wohl deine Mutter als in D einen Wohnsitz habend zahlen müssen. Du zahlst entsprechend der Regelung in CH. (Ich würde hier weiter prüfen, dass wenn es einen Freibetrag + geringe/keine Steuer in CH gibt, wie häufig du das durchziehen kannst und ggf. entsprechend zeitlich strecken/stückeln).

2) Ich würde sagen nein.

3) Ich vermute weiter, dass, wie du annimmst, ein Verkauf in CH und anschließendem Wiederkauf in D vernünftig wäre, um neue Einstandspreise für eine spätere Besteuerung in Deutschland zu haben. (Das plane ich selbst, habe aber mangels Aktualität nicht weiter recherchiert).

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rhino

Hallo Theobuy

Vielen Dank für deine Antwort.
Bevor ich da definitiv etwas unternehmen würde, natürlich zuerst rechtliche Beratung einholen. Hilft  jedoch schon, sich vorher ein paar Anregungen/Meinungen abzuholen um konkretere Fragen an den professionellen Berater zu stellen.

 

Somit hätten wir:
- Schenker in DE "unbeschränkt" steuerpflichtig.
- Beschenkter aufgrund weit über 5 Jahre im Ausland in DE weder "beschränkt" noch "erweitert unbeschränkt" steuerpflichtig.
- Freibetrag Schenkung von 400'000 würde aufgrund Verwandschaftsgrad (Eltern->Nachkomme) greifen. Betrag (Depot) kleiner 100'000.

- Wohnsitzland (CH) bzw. Kanton Beschenkter erhebt keine Schenkungssteuer bei Nachkommen.

 

Was meint ihr dazu? Damit habe ich bereits ein paar Anhaltspunkte um es abklären zu lassen.

 

Besten Dank!

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Theobuy
Am 21.8.2025 um 15:47 von rhino:

Was meint ihr dazu?

Hört sich doch ganz gut an, seine Frage zu formulieren. Jedenfalls kannst du für eine Anfrage jede Menge Details liefern, auf die es ankommen könnte. Ergebnis scheint ja zu sein, dass ihr etwas über den geringen Freibetrag hinausgehend versteuern müsst in D.

 

Ansonsten - vielleicht über alternative Szenarien nachdenken: später nach der Rückkehr nach D. schenken; vielleicht ist das hilfreich vor dem Hintergrund des Gesamterbes? Aus der Schenkung ein Darlehn machen oder sonstige Konstruktionen?

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rhino

Frage zu dem "geringen Freibetrag" in Deutschland auf den du dich beziehst. Übersehe ich etwas, oder ist der nicht für eine Schenkung von Eltern zu Nachkommen 400´000 Euro alle 10 Jahre?

 

Besten Dank.

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cpandrea
Am 21.8.2025 um 10:37 von Theobuy:

Mal wild herumspekuliert und ich würde mir professionellen Rechtsrat suchen (da gibt es nämlich eine Haftung; hier nicht).

 

Was meine kurze Recherche ergibt ist folgendes:

 

Die Schenkungssteuer müsste bei einer Schenkung der Beschenkte (genauer: beide, hier und faktische Herangehensweise hier) zahlen. Bei Auslandsbezug ergeben sich die Freibeträge aus der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht. Ob du "unbeschränkt" (vermutlich eher nicht) oder bereits "erweitert unbeschränkt" bzw. "beschränkt" steuerpfichtig wärest müsstst du schauen.

Weiter könnte die Schenkung in der Schweiz steuerpflichtig sein, dann du würdest ggf. doppelt zahlen.

Das Abkommern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung scheint Schenkungen/Erbschaften mit der Schweiz nicht zu erfassen, d.h. es gibt keine Anrechnung. Das heißt also im schlimmsten Fall zweimal Steuern zahlen, wenn man oberhalb der Freibeträge in D und CH wäre.

 

Zu den Fragen:

 

1) Ich vermute Steuerfreiheit in D nur in Höhe des geringeren Freibetrags nach § 16 Abs. 2 ErbStG nach deutschem Recht. Defakto wird wohl deine Mutter als in D einen Wohnsitz habend zahlen müssen. Du zahlst entsprechend der Regelung in CH. (Ich würde hier weiter prüfen, dass wenn es einen Freibetrag + geringe/keine Steuer in CH gibt, wie häufig du das durchziehen kannst und ggf. entsprechend zeitlich strecken/stückeln).

2) Ich würde sagen nein.

3) Ich vermute weiter, dass, wie du annimmst, ein Verkauf in CH und anschließendem Wiederkauf in D vernünftig wäre, um neue Einstandspreise für eine spätere Besteuerung in Deutschland zu haben. (Das plane ich selbst, habe aber mangels Aktualität nicht weiter recherchiert).

 

1) https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

 

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 16 Freibeträge

(1) Steuerfrei bleibt in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 1) der Erwerb

1. des Ehegatten und des Lebenspartners in Höhe von 500 000 Euro;

2. der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 400 000 Euro;

3. der Kinder der Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 000 Euro;

4.der übrigen Personen der Steuerklasse I in Höhe von 100 000 Euro;

5.der Personen der Steuerklasse II in Höhe von 20 000 Euro;

6. (weggefallen)

7. der übrigen Personen der Steuerklasse III in Höhe von 20 000 Euro.

(2) In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nummer 3) wird der Freibetrag nach Absatz 1 um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht dem Verhältnis der Summe der Werte des in demselben Zeitpunkt erworbenen, nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögens und derjenigen, nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallen sind, zum Wert des Vermögens, das insgesamt innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallenen ist. Die früheren Erwerbe sind mit ihrem früheren Wert anzusetzen.

Fußnote (+++ § 16: Zur Anwendung vgl. § 37 Abs. 4, 7, 14 +++)

 

ich verstehe es nicht (2) was bedeutet genau. Bitte es erläutern, wenn möglich mit einem Beispiel. 

danke  

 

 

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chirlu
vor 14 Minuten von cpandrea:

Bitte es erläutern, wenn möglich mit einem Beispiel.

 

Du wohnst außerhalb Deutschlands, dein Kind ebenfalls. Du schenkst ihm 200000 Euro Vermögen in Deutschland (z.B. deutsche Immobilien) und 800000 Euro Vermögen im Ausland. Dann unterliegen (nur) die 200000 Euro der deutschen Schenkungssteuer, und es gelten dafür nur 20% (=200000/(200000+800000)) des regulären Freibetrags, also 80000 Euro.

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cpandrea
vor 15 Stunden von chirlu:

 

Du wohnst außerhalb Deutschlands, dein Kind ebenfalls. Du schenkst ihm 200000 Euro Vermögen in Deutschland (z.B. deutsche Immobilien) und 800000 Euro Vermögen im Ausland. Dann unterliegen (nur) die 200000 Euro der deutschen Schenkungssteuer, und es gelten dafür nur 20% (=200000/(200000+800000)) des regulären Freibetrags, also 80000 Euro.

danke 

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