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Testtest20

Steuerberater für Interactive Brokers/Stillhaltergeschäfte?

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Testtest20

Hi, 

 

ich habe heute meine Steuererklärung für meine Kapitalerträge die ich mit dem Broker Interactive Brokers erzielt hab über ELSTER abgegeben. 

 

Hab normal meine Gewinne und Verluste angegeben. Ich verkaufe Optionen und habe diese Positionen auch über das Jahr hinweg gehalten. Die Stillhalterprämien die ich dafür erhalten hab hab ich natürlich nicht angegeben??

 

Jetzt hab ich online teilweise gelesen man müsse die Stillhalterprämie in dem Jahr versteuern in dem man die Option verkauft hat und nicht erst wenn man den Gewinn realisiert z.B. durch Kauf oder verfall der option?? Das ergibt doch gar keinen Sinn?!

 

Ich Blicke da gar nicht durch, kennt wer einen Steuerberater der sich da auskennt und mich beraten würde? Ist meine Steuererklärung die ich schon abgegeben hab jetzt falsch, kann/soll ich die noch zurückziehen? 

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etherial

Üblicherweise ist es schon so, dass man das versteuern muss, was man bekommt und dann, wenn man es bekommt.

Da du die Prämie einer Short-Option bekommst, wird sie genau dann versteuert. Dafür darfst du
- für die gezahlte Prämie bei Glattstellung Verluste ausweisen/verrechnen (komplett)
- im Fall einer Short-Put-Option, die gegen die ausgebüt wurde als Einstandskurs deine Optionsprämie annehmen

 

Wo hast du denn gelesen, dass man die Stillhalterprämien erst bei Glattstellung versteuern müsste?

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG:

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören

... Stillhalterprämien, die für die Einräumung von Optionen vereinnahmt werden; schließt der Stillhalter ein Glattstellungsgeschäft ab, sind die im Glattstellungsgeschäft gezahlten Prämien zum Zeitpunkt der Zahlung als negative Einnahmen zu berücksichtigen.

 

Ich bin kein Steuerberater, aber soviel ich weiß gilt hier das Zuflussprinzip. D.h. die erhaltenen Prämien werden zum Zeitpunkt des Zuflusses realisiert und die ggf. später eintretenden Abflüsse bei Glattstellung dann ggf. zu dem späteren Zeitpunkt.

 

Ich hatte dieses Problem aber nie, weil ich nie offene Positionen über das Jahresende halte.

 

https://ziel-voraus.de/optionsgeschaefte-zu-und-abflussprinzip-bei-vereinnahmung-einer-stillhalterpraemie-und-zahlung-der-glattstellungspraemie/

https://www.haufe.de/id/beitrag/kapitalanlagen-abc-stillhalterpraemien-HI7376289.html

 

Ist der Fehler in diesem Jahr zum ersten mal passiert, oder geht das Problem auch auf früherer Jahre zurück? Falls ersteres der Fall ist, sollte sich das relativ einfach korrigieren lassen,

https://www.accountable.de/blog/fehler-in-der-steuererklaerung/

https://www.hanseaticbank.de/klarmacher/wissen/fehler-in-der-steuererklaerung-was-nun

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MarkyMark787

Wie meine Vorredner schon sagten, gilt hier grundsätzlich das Zuflussprinzip. Und natürlich ergibt das Sinn, denn du hast ja Geld erhalten. Daher lautet die Antwort auf die letzte Frage: Ja, die Steuererklärung ist falsch. Du kannst diese aber nicht zurückziehen, sondern musst eine neue, korrigierte Erklärung abgeben.

 

Einen Steuerberater zu finden, der sich mit solchen Dingen befassen möchte, dürfte schwierig bis unmöglich sein. In den meisten Fällen wäre es zudem nicht wirtschaftlich.

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padavona

Kann ich bestätigen: Stillhalterprämien sind bei Zufluss zu versteuern. Ich bin aber auch nur Steuerlaie.

Das Problem ist halt das Reporting von IB, das denn Gewinn/Verlust erst bei Schließung des Geschäfts ausweist.

 

Leider kennen sich Steuerberater auch oft nicht mit Termingeschäften aus. Und die Spezialisten sind i. d. R. ziemlich überlaufen. Man muss sich einfach selbst drum kümmern. Das ist mit einem Internetanschluss aber alles machbar.

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Mkoll
vor 21 Stunden von Testtest20:

 Ist meine Steuererklärung die ich schon abgegeben hab jetzt falsch, kann/soll ich die noch zurückziehen? 

 

Du kannst einfach eine neue abgeben, es wird immer die letzt hochgeladene vom Finanzamt dann iwann gezogen. Dieses WE arbeitet dort keiner mehr, also erstmal alles kein Stress.

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Rubberduck
Am 22.8.2025 um 08:20 von MarkyMark787:

Einen Steuerberater zu finden, der sich mit solchen Dingen befassen möchte, dürfte schwierig bis unmöglich sein. In den meisten Fällen wäre es zudem nicht wirtschaftlich.

 

This.

 

Bei einem Lohnsteuerhilfeverein braucht man das erst gar nicht versuchen. Da ist die Qualität viel zu unterschiedlich.

(Meine Ex-Lohi-Beraterin türmte unangekündigt Mitte letzten Jahres und wurde Immo-Maklerin.)

Der Steuerberater macht natürlich wenn überhaupt, dann die ganze Steuererklärung. Kosten vermutlich in der Ecke 400-500 Euro.

Und bei Peanuts nimmt der einen vermutlich gar nicht als Kunden.

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Allesverwerter

Da musst Du Dich schon einarbeiten und Jährlich ein Excel erstellen.

 

Ein Excel-File der relevanten Trades über das Account Management mittels "Berichte -> Aktivität -> Flex Queries". Folgende Felddaten exportieren:

 

AssetClass

Open/CloseIndicator

Symbol

Description

Trade Date

Buy/Sell

Quantity

Multiplier

TradePrice

IB Commission

Currency

FXRateToBase

 

Dazu kommen noch Zinsen/Dividenden aus dem Jahres-PDF.

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