Yorick 23. August · bearbeitet 23. August von Yorick Hallo an alle, ich beschäftige mich gerade mit diesem Fall: Nach dem Tod des Vaters vor einigen Jahren sind dessen Frau und der gemeinsame Sohn die einzigen Erben. Da der Sohn das Erbe zu dem Zeitpunkt nicht benötigt, beschließen er und die Mutter, dass die Mutter davon Fonds in ihr Depot kauft. Da jetzt (Jahre später) der Depotanbieter die Konditionen wesentlich unattraktiver macht, möchten die Mutter und Sohn das zum Anlass nehmen und dem Sohn "seine" Fonds in sein Depot transferieren. Kann die Mutter beim Antrag für den Depotübertrag jetzt "Erbe" auswählen oder würde es da wohl Probleme mit dem Finanzamt geben? Sollte/Kann die Mutter das vorab beim Finanzamt ankündigen? Hattet ihr mal einen vergleichbaren Fall? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 23. August Das hängt von ganz vielen Details ab. Am besten einen Anwalt fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Theobuy 24. August Wurde der damalige Beschluss irgendwo notariell/gegenüber dem Nachlassgericht schriflicht fixiert? Sind die Summen, um die es geht, oberhalb des steuerlichen Freibetrags bei einer Schenkung Mutter -> Sohn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Newton 24. August Und war das Geld zu irgendeineinem Zeitpunkt mal auf einem Konto der Sohnes und ist dann wieder zur Mutter zurückgeflossen? (Ggfs mit schriflichem Beschluss wie oben gefragt?) Was man beim Depotübertrag gegenüber der Bank angibt, ist eine Sache: Gut möglich, dass die Bank die Behandlung als Erbfall ablehnt und als Schenkung einstuft (und meldet), weil der Depotinhaber (Mutter) ja nicht verstorben ist. Maßgeblich ist jedoch, was das Finanzamt daraus macht. Das wird sicherlich prüfen, ob die Mutter dadurch einen Steuervorteil hatte, dass z.B. Dividenden bei ihr günstiger versteuert wurden als sie beim Sohne versteuert worden wären. Probleme kann auch die Bank machen, da die Mutter hier ggfs. auf fremde Rechnung angelegt hat, was in den meisten Fälllen bei Privatdepots ein AGB-Verstoß ist. Wie @Theobuy fragt: Die Summen entscheiden, wie genau das Finanzamt hier hinschaut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 24. August · bearbeitet 24. August von reckoner Hallo, vorweg, warum lese ich hier absolut nichts über die Größenordnung? Solange sich das Ganze unterhalb der Freibeträge bewegt kann man sich den Thread sparen. Daher gehe ich mal von mehr als 100.000 Euro aus, oder sogar mehr als 400.000 Euro. Wer hat denn das Erbe damals versteuert? Ich denke mal der Sohn, und zumindest gegenüber dem Finanzamt ist er dann auch erstmal Eigentümer geworden. Zitat ... beschließen er und die Mutter, dass die Mutter davon Fonds in ihr Depot kauft. Ob das wiederum eine Schenkung war, oder was auch immer hängt vom Einzelfall ab. Und das könnte auch das größte Problem sein, der Freibetrag in Richtung "Sohn zu Mutter" ist niedriger (nur 100.000 20.000). Könnte aber verjährt sein (leider fehlen hier wieder die Fakten). Zitat Probleme kann auch die Bank machen, da die Mutter hier ggfs. auf fremde Rechnung angelegt hat, was in den meisten Fälllen bei Privatdepots ein AGB-Verstoß ist. Was für Probleme sollten das sein? Erstens wird das familienintern oft akzeptiert. Aber selbst wenn nicht droht im schlimmsten Fall die Kündigung (und die ist ja eh schon geplant ). Über Geldwäsche brauchen wir hier nicht nachzudenken, die Herkunft des Vermögens ist zu 100% nachweisbar. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kunibert65 24. August vor 48 Minuten von reckoner: der Freibetrag in Richtung "Sohn zu Mutter" ist niedriger (nur 100.000). Ich meine sogar nur 20.000€ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 24. August vor 4 Minuten von Kunibert65: vor 53 Minuten von reckoner: der Freibetrag in Richtung "Sohn zu Mutter" ist niedriger (nur 100.000). Ich meine sogar nur 20.000€ Das stimmt: 100.000 € sind es nur im Erbfall, für Schenkungen sind es 20.000 € (Steuerklasse II nach § 15 Abs. 1 ErbStG). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 24. August Hallo, stimmt, ich war mal wieder im falschen Film (passiert mir in diesem speziellen Fall immer wieder mal ). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 24. August vor 20 Stunden von Yorick: Da der Sohn das Erbe zu dem Zeitpunkt nicht benötigt, beschließen er und die Mutter, dass die Mutter davon Fonds in ihr Depot kauft. Technisch sehe ich darin die Fortführung der Erbengemeinschaft. Es fehlt am Auseinandersetzungswillen, und solange der nicht erkennbar ist, wird die Erbengemeinschaft fortgeführt. Dass die Mutter das Depot führt, ist eine Art Geschäftsführungsauftrag der Erbengemeinsschaft bestehend aus Sohn und Mutter. vor 20 Stunden von Yorick: möchten die Mutter und Sohn das zum Anlass nehmen und dem Sohn "seine" Fonds in sein Depot transferieren. ... und das ist dann eine Auseinandersetzung (Abwicklung, Beendigung) der Erbengemeinschaft durch Realteilung. Ob komplett oder nur in Teilen hängt davon ab, ob z.B. noch weitere Vermögensgegenstände Bestandteil der Erbengemeinschaft sind (z.B. Grundvermögen), die nicht gleichzeitig aufgeteilt werden. Da aber die Informationen insgesamt unvollständig sind, rate ich zu einem Gespräch mit einem StB. Vielleicht war der Sohn nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer usw. Der Teufel steckt da im Detail. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yorick 24. August vor 12 Stunden von Theobuy: Wurde der damalige Beschluss irgendwo notariell/gegenüber dem Nachlassgericht schriflicht fixiert? Sind die Summen, um die es geht, oberhalb des steuerlichen Freibetrags bei einer Schenkung Mutter -> Sohn? Nein zu beiden Fragen. Das Erbe des Sohns (Pflichtteil an einem kleinen Eigenheim plus ca. 60.000 Euro (um die es hier geht, die in Fonds investiert wurden) liegt weit unter dem Freibetrag i.H.v. 400.000 Euro. Es ist aber ersichtlich, dass vom Konto der Eltern bzw. der Mutter (nach dem Tod des Vaters) die 60.000 Euro nicht an den Sohn geflossen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yorick 24. August vor 12 Stunden von Newton: Und war das Geld zu irgendeineinem Zeitpunkt mal auf einem Konto der Sohnes und ist dann wieder zur Mutter zurückgeflossen? (Ggfs mit schriflichem Beschluss wie oben gefragt?) Was man beim Depotübertrag gegenüber der Bank angibt, ist eine Sache: Gut möglich, dass die Bank die Behandlung als Erbfall ablehnt und als Schenkung einstuft (und meldet), weil der Depotinhaber (Mutter) ja nicht verstorben ist. Maßgeblich ist jedoch, was das Finanzamt daraus macht. Das wird sicherlich prüfen, ob die Mutter dadurch einen Steuervorteil hatte, dass z.B. Dividenden bei ihr günstiger versteuert wurden als sie beim Sohne versteuert worden wären. Probleme kann auch die Bank machen, da die Mutter hier ggfs. auf fremde Rechnung angelegt hat, was in den meisten Fälllen bei Privatdepots ein AGB-Verstoß ist. Wie @Theobuy fragt: Die Summen entscheiden, wie genau das Finanzamt hier hinschaut. Das gesamte Erbe liegt weit unter den 400.000 Euro und es wurden damals Fonds im Wert von ca. 60.000 Euro gekauft. Diese 60000 Euro sind nicht von der Mutter an den Sohn geflossen (wobei, um ganz genau zu sein, immer mal wieder kleinere Summen (unter 1.000 Euro) in beide Richtungen flossen, weil mal der eine, mal die andere z.B. Rechnungen aus organisatorischen Gründen beglichen hat). Meint ihr es macht Sinn, da vorab beim Finanzamt aufzuschlagen und ihnen den Fall schildern? Die Mutter hatte sicherlich einen (minimalen - die Fonds haben kaum was ausgeschüttet, die Ausschüttungen beliefen sich in der Größenordnung von wenigen hundert Euro pro Jahr) Steuervorteil, weil sie zu diesem Zeitpunkt den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hatte (im Gegensatz zum Sohn). Der Sohn würde diesen Vorteil natürlich begleichen. Wenn man das nicht ganz "sauber" als Erbe abwickeln kann, wie würdet ihr es dann am besten handhaben? Die Mutter alles verkaufen und dem Sohn das Geld überweisen (das würde dann auch ggf. als Schenkung gesehen vom Finanzamt?!) vor 10 Stunden von reckoner: Hallo, vorweg, warum lese ich hier absolut nichts über die Größenordnung? Solange sich das Ganze unterhalb der Freibeträge bewegt kann man sich den Thread sparen. Daher gehe ich mal von mehr als 100.000 Euro aus, oder sogar mehr als 400.000 Euro. Wer hat denn das Erbe damals versteuert? Ich denke mal der Sohn, und zumindest gegenüber dem Finanzamt ist er dann auch erstmal Eigentümer geworden. Ob das wiederum eine Schenkung war, oder was auch immer hängt vom Einzelfall ab. Und das könnte auch das größte Problem sein, der Freibetrag in Richtung "Sohn zu Mutter" ist niedriger (nur 100.000 20.000). Könnte aber verjährt sein (leider fehlen hier wieder die Fakten). Was für Probleme sollten das sein? Erstens wird das familienintern oft akzeptiert. Aber selbst wenn nicht droht im schlimmsten Fall die Kündigung (und die ist ja eh schon geplant ). Über Geldwäsche brauchen wir hier nicht nachzudenken, die Herkunft des Vermögens ist zu 100% nachweisbar. Stefan Wieso kann man sich den Thread sparen, wenn das unterhalb des Freibetrags liegt (was es tut mit ca. 60.000 Euro, für die damals die Fonds gekauft wurden - mittlerweile ist der Wert bei ca. 80.000). Wie ist das eigentlich mit dem Erbe - gibt es da irgendwo eine Pflicht, dass es sofort von der Mutter an den Sohn ausgezahlt werden muss (selbst wenn sich beide einigt sind, dass das nicht nötig ist?). Man könnte es ja z.b. auch als zinsloses Darlehen des Sohns an die Mutter sehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 24. August vor 4 Stunden von Yorick: Das Erbe des Sohns (Pflichtteil an einem kleinen Eigenheim plus ca. 60.000 Euro (um die es hier geht, die in Fonds investiert wurden) Darin steckt ein Widerspruch – entweder wird man Erbe oder man bekommt einen Pflichtteil. Oder nichts von beidem. Aber jedenfalls nicht beides gleichzeitig. Damit sind wir wieder bei dieser Empfehlung: vor 6 Stunden von MeinNameIstHase: Da aber die Informationen insgesamt unvollständig sind, rate ich zu einem Gespräch mit einem StB. Vielleicht war der Sohn nicht Erbe, sondern nur Vermächtnisnehmer usw. Der Teufel steckt da im Detail. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 25. August vor 10 Stunden von Yorick: Wie ist das eigentlich mit dem Erbe? Ohne Testament werden Mutter und Sohn gesetzliche Erben und bilden automatisch eine Erbengemeinschaft (Quotal entsprechend ihrer Erbquoten). Ausnahme, ein Erbe schlägt die Erbschaft binnen einer Frist von 6 Wochen (§ 1944 BGB) aus. Mit Testament kann alles Mögliche als Ergebnis heraus kommen. Der GAU ist, wenn im Testament alle möglichen Leute mit einem Vermächtnis bedacht werden, aber niemand als Erbe eingesetzt wird. Denn die "Erben" haben die Hohheit über die Erbschaft und erfüllen die Verpflichtungen, den anderen dann ihr Vermächtnis zu vermachen. Daher ist ein Vermächtnis eine "Schuld" (oft eine Sachschuld) im Erbvermögen. Gleiches gilt für Pflichtteile, die die Erben dann als Geldschuld aus der Erbschaft befriedigen müssen. Bei Ehen gibt es unter Umständen noch den Zugewinnanteil, der schon vor der Erbschaft dem überlebenden Ehepartner zusteht bzw. im umgekehrten Fall dann Teil der Erbschaft wird. So betrachtet endet die Ehe mit dem Tod, bevor die Erbschaft entsteht. Es gibt keine Fristen für die Auseinandersetzung (Aufteilung, Abwicklung) einer Erbengemeinschaft. Im Grunde ist es eine "Gemeinschaft", wie jede andere auch ... bzw. fast, denn sie entsteht halt zwangsweise. Allerdings kann jedes Mitglied (= Erben) der Erbengemeinschaft eine Teilauseinadersetzung verlangen, um zumindest selbst auszutreten. Im Ergebnis eine Frage, wie einig sich die Erben sind. Oft fangen da die Probleme ja an. Die ErbSt wird unabhängig einfach nach dem Anteil am Erbvermögen (Steuerpflichtiger Erwerb = Bereicherung von Todes wegen eines jeden, der aus der Erbschaft profitiert) berechnet. Dabei gibt es eine Reihe Besonderheiten bzgl. Eigenheim, Betriebsvermögen, aber im Grunde nichts besonderes bei Wertpapieren (für ErbSt einfach Marktwert zum Todeszeitpunkt, dann Aufteilung nach Quote für jeden Erben). Technisch erfolgt die Steuererklärung zweistufig: Man ermittelt erst das Erbvermögen bzw. zeigt die Erbschaft "grob" an, das FA fordert dann die ErbSt-Erklärung aller Erben an. Oft ist es so, dass in Familienkreisen nur Einer die Erbschaft anzeigt und dem FA die Quoten der anderen Erben mitteilt (und damit im Zweifel die anderen mit vertritt). Liegen die Werte der Erben und Vermächtnisnehmer bzw. Pflichtteilsberechtigten offensichtlich unter den persönlichen Freibeträgen, verzichtet das FA regelmäßig auf eine Erbschaftssteuererklärung, weil die eh bei null liegen würde. Aber eine sog. ErbSt-Anzeige sollte man dennoch machen, in der man grob erklärt, was alles zur Erbschaft gehört und wer mit welcher Quote beteiligt ist. Dazu gehört auch, wer was als Vermächtnis kriegt oder per Pflichtteil, denn das sind Verbindlichkeiten in der Erbschaft und zugleich Steuerpfl. Erwerbe bei den Begünstigten. Beispiel: Witwe mit Eigenheim und Depot stirbt, Tochter und Sohn erben. Tochter hat geheiratet und wohnt mit reichem Mann weit weg. Mutter hat Testament und setzt beide Kinder als Erben ein und vermacht ihr Eigenheim (unter Anrechnung auf die Erbschaft) an den Sohn, da die Tochter dort eh nie einziehen würde. Erbschaft = Haus und Depot minus Vermächtnisschuld (=Haus) Sohn und Tochter bilden eine Erbengemeinschaft Sohn erbt Haus (er erbt es nicht, sondern ihm wird es von der Erbengemeinschaft "vermacht"), das Depot wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung zwischen Sohn und Tochter aufgeteilt, wobei dem Sohn sein Haus angerechnet wird. Hoffentlich ist das Depot mehr wert als das Haus, sonst kriegt er nur das Haus und zahlt die Schwester sogar noch einen Anteil aus oder im Testament war bestimmt, dass für diesen Fall die Tochter wertmäßig weniger kriegt. Erbschaftsteuerlich sieht das so aus: Steuerpflichtiger Erwerb Sohn: anteilig Erbschaft (aus Haus und Depot minus Haus als Vermächtnisschuld) + Vermächtnis (Haus, bei sofortiger Selbstnutzung u.U. steuerfrei) Steuerpflichtiger Erwerb Tochter: anteilig Erbschaft (aus Haus und Depot minus Haus als Vermächtnisschuld) (also im Ergebnis ihr Depotanteil) Das sieht halt kompliziert aus, zeigt aber, wie eine Vermächtnisschuld in der Erbschaft abzubilden ist. Unabhängig davon müssen für Einkünfte nach dem Tod aus dem Vermögen der Erbengemeinschaft (Mieten, Zinsen usw.) einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen beim FA (im Zweifel das alte FA vom Erblasser) erklärt werden. Das ist fast wie eine normale ESt-Erklärung, aber zusätzlich mit einer Auflistung, wer quotal mit wieviel in der Gemeinschaft beteiligt ist. Die Gemeinschaft bekommt eine eigene Steuernummer und das FA berücksichtigt diese quotalen Einkünfte dann von Amts wegen bei jedem Beteiligten in seinem ESt-Bescheid. Die können das zusätzlich in ihrer jeweiligen ESt-Erklärung mit erklären und ersparen sich so Änderungen der ESt-Bescheide, falls ihr FA schneller ist als das für die Erbengemeinschaft. Im Grunde reichen da sogar Schätzungen bzw. vorläufige Zahlen. Das FA ändert bei Abweichungen auf die endgültigen Zahlen von Amts wegen, aber die "Überraschung" ist dann kleiner. Im Rahmen einer Teilauseindersetzung kann es vorkommen, dass einer aus der Gemeinschaft aussteigt. Das muss man dann bei den Feststellungserklärungen quotal und unterjährig auch zeitanteilig berücksichtigen, je nachdem was die Gemeinschaft diesbezüglich beschlossen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 25. August vor 8 Stunden von chirlu: [...] entweder wird man Erbe oder man bekommt einen Pflichtteil. Oder nichts von beidem. Aber jedenfalls nicht beides gleichzeitig. Doch, selbst das wäre unter Umständen möglich – als Zusatzpflichtteil (§ 2305 BGB), wenn der zugewendete Erbteil weniger wert ist als der Pflichtteil. vor 12 Stunden von Yorick: Wieso kann man sich den Thread sparen, wenn das unterhalb des Freibetrags liegt (was es tut mit ca. 60.000 Euro, für die damals die Fonds gekauft wurden - mittlerweile ist der Wert bei ca. 80.000). Möglicherweise stand die Hälfte dieser 60.000 Euro dem Sohn zu. Dann könnte das eine Schenkung von 30.000 Euro vom Sohn an die Mutter gewesen sein. Und für so eine Schenkung gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Das Gesamtbild bleibt undurchsichtig... vor 8 Stunden von chirlu: Damit sind wir wieder bei dieser Empfehlung: vor 14 Stunden von MeinNameIstHase: Da aber die Informationen insgesamt unvollständig sind, rate ich zu einem Gespräch mit einem StB. [...] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 25. August Hallo, Zitat Wieso kann man sich den Thread sparen, wenn das unterhalb des Freibetrags liegt (was es tut mit ca. 60.000 Euro, für die damals die Fonds gekauft wurden - mittlerweile ist der Wert bei ca. 80.000). Weil dann - so oder so - keine Steuern anfallen. Davon, dass noch viel mehr Vermögen vorhanden ist und der Freibetrag reserviert werden soll gehe ich mal nicht aus. Und die Sache mit der möglichen Schenkung von Sohn an Mutter - die ich übrigens nicht sehe - wurde ja schon angesprochen. Fazit: Übertragt die Fondsanteile als Schenkung, und fertig. Zitat Wie ist das eigentlich mit dem Erbe - gibt es da irgendwo eine Pflicht, dass es sofort von der Mutter an den Sohn ausgezahlt werden muss (selbst wenn sich beide einigt sind, dass das nicht nötig ist?). Wie von Hase schon ausführlich beschrieben gibt es da keine Frist. Aber solange nicht aufgeteilt ist muss es - eigentlich* - anders versteuert werden. *eigentlich, weil es den Finanzämtern oft egal ist wer letztendlich versteuert, solange es die volle Abgeltungsteuer ist (25% sind 25%). Wenn keine Kirchensteuerpflicht vorliegt kann man im Regelfall ein solches Gemeinschaftsdepot sogar völlig ohne Steuererklärung laufen lassen - und zwar völlig legal. Zitat Man könnte es ja z.b. auch als zinsloses Darlehen des Sohns an die Mutter sehen? Ja, das wäre eine Möglichkeit. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yorick 2. September Am 25.8.2025 um 11:48 von reckoner: Hallo, Weil dann - so oder so - keine Steuern anfallen. Davon, dass noch viel mehr Vermögen vorhanden ist und der Freibetrag reserviert werden soll gehe ich mal nicht aus. Und die Sache mit der möglichen Schenkung von Sohn an Mutter - die ich übrigens nicht sehe - wurde ja schon angesprochen. Fazit: Übertragt die Fondsanteile als Schenkung, und fertig. Wie von Hase schon ausführlich beschrieben gibt es da keine Frist. Aber solange nicht aufgeteilt ist muss es - eigentlich* - anders versteuert werden. *eigentlich, weil es den Finanzämtern oft egal ist wer letztendlich versteuert, solange es die volle Abgeltungsteuer ist (25% sind 25%). Wenn keine Kirchensteuerpflicht vorliegt kann man im Regelfall ein solches Gemeinschaftsdepot sogar völlig ohne Steuererklärung laufen lassen - und zwar völlig legal. Ja, das wäre eine Möglichkeit. Stefan Genau, das Vermögen bestand nur aus 50% des Eigenheims und eben dieses Geldvermögen, dass dann in die Fonds gesteckt wurde (insgesamt gut unter den 400.000 Euro Freibetrag). Wenn die beiden das nun als Schenkung deklarieren, kann das auch Implikationen bei anderen Dingen - z.B. wenn die Mutter später ins Pflegeheim muss - haben, und die Schenkung dann zurückgefordert wird. Gibt es eine gute Übersicht, wo die Schenkung später ggf. mal eine Rolle spielen kann? Am 25.8.2025 um 01:52 von chirlu: Darin steckt ein Widerspruch – entweder wird man Erbe oder man bekommt einen Pflichtteil. Oder nichts von beidem. Aber jedenfalls nicht beides gleichzeitig. Damit sind wir wieder bei dieser Empfehlung: ok, das war doof von mir formuliert. Es handelt sich ganz regulär um die gesetzliche Erbfolge (es gab kein Testament o.ä.), bei dem das Vermögen des Vaters zu gleichen Teilen auf die Ehefrau und den Sohn überging. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 2. September vor 40 Minuten von Yorick: Genau, das Vermögen bestand nur aus 50% des Eigenheims und eben dieses Geldvermögen, dass dann in die Fonds gesteckt wurde (insgesamt gut unter den 400.000 Euro Freibetrag). Der Nachlass des Vaters bestand also im Wesentlichen aus 50 % Miteigentumsanteil an dem Eigenheim und aus 60.000 Euro flüssiger Geldmittel. Die 60.000 Euro hat die Mutter in ihrem eigenen Namen in Investmentfonds angelegt. Aber was ist mit dem Eigenheim passiert – wer ist da jetzt Eigentümer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yorick 2. September vor 16 Minuten von franko: Der Nachlass des Vaters bestand also im Wesentlichen aus 50 % Miteigentumsanteil an dem Eigenheim und aus 60.000 Euro flüssiger Geldmittel. Die 60.000 Euro hat die Mutter in ihrem eigenen Namen in Investmentfonds angelegt. Aber was ist mit dem Eigenheim passiert – wer ist da jetzt Eigentümer? Die 50 % Miteigentumsanteil des Vaters an dem Eigenheim wurden (gem. gesetzlicher Erbfolge) je zur Hälfte auf die Mutter und den Sohn übertragen - die Mutter besitzt also nun 75% des Eigenheims und der Sohn die restlichen 25%. Wie ist das für diesen Fall hier relevant? (Die 60.000 € sind schon der Anteil für den Sohn - die ges. Barmittel des Vaters betrugen 120.000€) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 2. September Hallo, ich weiß auch nicht auf was franko hinaus will. Um das Erbe geht es ja gar nicht, sondern nur um die 60.000. Und selbst wenn die Immobilie noch nicht aufgeteilt wäre, es würde nichts ändern. Relevant ist das restliche Vermögen imho nur, wenn damit später mal der Freibetrag doch noch übertroffen wird. Nur dann kann es - steuerrechtlich - sinnvoll sein, jetzt klarzustellen das die 60.000 keine Schenkung sind. Wird das Erbe von der Mutter (incl. dem 3/4-Haus) unter 340.000 liegen ist es hingegen völlig egal. Der Punkt mit den Pflegekosten ist ein anderes Thema. Da die Mutter aber noch Immobilienvermögen hat dürfte das wohl auch erstmal keine Rolle spielen, denke ich. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 2. September Die Mutter hat damals 60.000 Euro bekommen, die ihr nach Erbquote gar nicht zustanden. Wäre es damals eine Schenkung vom Sohn an die Mutter gewesen, dann wäre dafür bereits Schenkungsteuer fällig gewesen. Wenn die Mutter das Geld aber nur für den Sohn verwaltet hat, ist es auch jetzt keine Schenkung. Ungewöhnlich finde ich auch, dass zwar die Immobilie nach Erbquoten aufgeteilt wurde, die Barmittel aber nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 2. September Hallo, Zitat Die Mutter hat damals 60.000 Euro bekommen, die ihr nach Erbquote gar nicht zustanden. Wäre es damals eine Schenkung vom Sohn an die Mutter gewesen, dann wäre dafür bereits Schenkungsteuer fällig gewesen. Genau. Das war auch einer meiner ersten Kommentare. Zitat Wenn die Mutter das Geld aber nur für den Sohn verwaltet hat, ist es auch jetzt keine Schenkung. Und das ist die entscheidende Frage. Aber ich sehe es auch so, dass es damals keine Schenkung war, und zwar selbst wenn es dann ein bisschen illegal war (Kontenwahrheit ist hier glaube ich ein gutes Stichwort - wobei wie schon angedeutet familienintern ein Grenzbereich ist). Zitat Ungewöhnlich finde ich auch, dass zwar die Immobilie nach Erbquoten aufgeteilt wurde, die Barmittel aber nicht. Das ist schon deshalb nicht ungewöhnlich weil es nicht so war (siehe # 18 ). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 2. September vor 2 Stunden von reckoner: Zitat Ungewöhnlich finde ich auch, dass zwar die Immobilie nach Erbquoten aufgeteilt wurde, die Barmittel aber nicht. Das ist schon deshalb nicht ungewöhnlich weil es nicht so war (siehe # 18 ). Wie war es denn? Der Nachlass bestand aus: 50 % Miteigentumsanteil an dem Eigenheim – der wurde hälftig aufgeteilt. 120.000 Euro Barmittel – die wanderten komplett in das Depot der Mutter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 2. September · bearbeitet 2. September von reckoner Hallo, Zitat 120.000 Euro Barmittel – die wanderten komplett in das Depot der Mutter. Na eben nicht, darum dreht sich doch der ganze Thread. Auch die 120.000 wurden 50:50 aufgeteilt - dann aber komplett von der Mutter verwaltet. Du meintest aber bestimmt, dass das ein Argument für "nicht geschenkt" wäre (hatte ich denke ich falsch verstanden). Da gebe ich dir Recht. Wenn überhaupt, dann wäre es beispielsweise logisch gewesen, dass der Sohn die komplette Hälfte der Immobilie bekommen hätte, und die Mutter dafür den gesamten Rest. Nicht aber solche krummen Ideen. Fazit: Allein weil die Immobilie genau aufgeteilt wurde spricht das durchaus dafür, dass das auch bei dem Barvermögen so sein sollte. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag