HPeterH 27. August Hallo, ich würde mich über eine Diskussion zum Thema Zweitbeschäftigung freuen, da mir noch der Überblick über die Implikationen fehlt. Seit längerer Zeit betreiben ich und ein Bekannter jeweils ein Nebengewerbe im gleichen Bereich. Wir sind quasi Wettbewerber. Allerdings ist der Umsatz und Kundenzahl des Bekannten signifikant größer als bei mir. Daraus ist nun die Überlegung entstanden, gemeinsam eine Kapitalgesellschaft mit einem Verhältnis von 1/3 und 2/3 zu gründen, in die wir unsere bisherigen Aktivitäten einbringen.Ich würde dann als Geschäftsführer angestellt, während mein Bekannter (vorerst) nur als Gesellschafter fungiert. Mein zeiteinsatz würde sich vergrößern, der des bekannten verringern. In diesem Thread möchte ich erstmal nicht über die Vor- und Nachteile einer solchen 1/3-2/3-Lösung diskutieren. Nach meinem Verständnis bin ich als Minderheits-Gesellschafter den Weisungen des Bekannten unterlegen und meine Tätigkeit als Geschäftsführer wäre rechtlich wie eine zweite abhängige Beschäftigung zu bewerten. Das Gehalt aus dieser Tätigkeit würde sich wahrscheinlich im Bereich einer Midi-Beschäftigung bewegen, ggf. auch knapp darüber einpendeln. Parallel dazu habe ich noch meine Hauptbeschäftigung mit einem Gehalt über den Bemessungsgrenzen. Mein Arbeitgeber ist über meine Nebentätigkeit informiert und hat keine Einwände. Wie funkitoniert es nun mit den Sozialversicherungsabgaben? Angenommen der Hauptjob habe ein Einkommen von 9K pro Monat und aus dem Nebenjob würde sich ein Einkommen von 1K pro Monat ergeben. WEürden dann 90% der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung vom hauptarbeitgeber bezahlt und 10% vom zweiten Arbeitgeber?`In dem Fall hätte der hauptarbeitgeber ja Vorteile bei den Sozialversicherungsabgaben, wenn ich quasi aus meiner Selbständigkeit die ohnehin schon ausgeübte Tätigkeit über ein Angestelltenverhältnis ausübe. Was passiert im Falle eins Verlustes des Hauptjobs? Bekäme ich dann 90% des Arbeitslosengeldes, da ich auch nur 90% des Einkomens verliere? oder müsste man das anhand des Zeitaufwandes aufteilen, wenn z.B. der Hauptjob nur 80% der zeit benötigt (4-tage-Woche), wöhrend der Nebenjob mit 20% der Zeit weniger zum Gesamteinkommen beiträgt? Hat hier jemand Erfahrungen mit solchen Konstellationen und kann Tipps zur sinnvollen Ausgestaltung geben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 27. August vor 2 Stunden von HPeterH: WEürden dann 90% der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung vom hauptarbeitgeber bezahlt und 10% vom zweiten Arbeitgeber? Ja. Pflegeversicherung auch. vor 2 Stunden von HPeterH: Was passiert im Falle eins Verlustes des Hauptjobs? Bekäme ich dann 90% des Arbeitslosengeldes, da ich auch nur 90% des Einkomens verliere? oder müsste man das anhand des Zeitaufwandes aufteilen, wenn z.B. der Hauptjob nur 80% der zeit benötigt (4-tage-Woche), wöhrend der Nebenjob mit 20% der Zeit weniger zum Gesamteinkommen beiträgt? Du kannst arbeitslos sein, wenn du noch weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Der Verdienst wird prinzipiell angerechnet, wobei es da Freibeträge gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Newton 30. August Also ganz so einfach (90:10) ist es in diesem Fall nicht. Die genauen Regeln findest Du hier: https://www.lohn-info.de/mehrfachbeschaeftigung.html In kurz: Die Sozialversicherungsabgaben werden auf die beiden Arbeitgeber aufgeteilt. Bei einem Einkommen von 9K im Hauptjob (genauer: 9K SV-Brutto, also Lohn + ggfs SV-Zusätze über die bAV-Beiträge etc) liegt man dort schon oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) für RV/AV und KV/PV. Dadurch, dass in der Formel der Beitrag des Hauptjobs auf die BBG gekürzt wird, zahlt der kleine Job relativ gesehen etwas mehr. In Deinem Beispiel: RV/AV-Brutto Hauptjob: 8050 / (8050 + 1000) * 8050 Euro = 7161 Euro RV/AV-Brutto Nebenjob: 1000 / (8050 + 1000) * 8500 Euro = 939 Euro Von diesen Zahlen wird dann mit dem jeweiligen Beitragssatz (z.B. 18,6% für RV) der Beitrag berechnet. KV/PV-Brutto Hauptjob: 5.512,50 / (5.512,50 + 1000) * 5.512,50 Euro = 4666 Euro KV/PV-Brutto Nebenjob: 1000 / (5.512,50 + 1000) * 5.512,50 Euro = 846 Euro Da kommt man dann auf eine Aufteilung von ca. 85:15 Ja, der Hauptarbeitgeber hat einen Vorteil, wenn der Nebenjob so angemeldet wird, weil seine AG-Beiträge sinken. Für die Arbeitslosigkeit gilt, dass sich das Arbeitslosengeld anhandet der Beiträge bemisst, die sich wiederum von dem AV-Brutto ableiten: Aktuell bist Du bei monatlich 9K Einkommen maximal abgesichert, da Beiträge bis zur BBG von 8050 Euro gezahlt werden. Sobald der Nebenjob startet, wären es "nur" noch 7161 Euro pro Monat (siehe oben), der Anspruch auf Arbeitslosengeld sinkt also entsprechend (gleitend über 12 Monate, für die ja im Rückblick das Arbeitslosengeld häufig berechnet wird). Der Bezug von Arbeitslosengeld ist möglich auch wenn der Nebenjob weiterläuft (nennt sich Teilarbeitslosengeld). Da Du nach Tipps zur Abwicklung gefragt hattest: - Stelle sich, dass beide Arbeitgeber die SV-Beiträge zur gleichen Krankenkasse abführen. Nur dann ist sichergestellt, dass ggfs überzahlte Beiträge im Folgejahr automatisch korrigiert werden. - Eine gesetzliche Krankenkasse ist auch dann als Einzugsstelle für die RV/AV-Beiträge zuständig, wenn Du privat krankenversichert sein solltest. - Wenn Du den Arbeitgebern die jeweils auf der anderen Seite angefallenen Gehälter (also genauer: SV-Bruttos) meldest und diese aktuell hältst, können diese bereits unterjährig die Beiträge richtig berechnen - vorausgesetzt, das Lohnbüro ist kompetent. Dennoch würde ich Dir raten, das nochmal kompetent prüfen zu lassen. Zum einen würde ich abklären, dass es beim Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der Nebenbeschäftigung nicht zu Problemen kommt (da gibt es zahlreiche Bedingungen, die ausschließen sollen, dass man sich durch ein eigenens Unternehmen zu Ansprüchen verhilft). Zum anderen würde ich prüfen lassen, ob es nicht eine bessere Möglichkeit als den Midijob gibt, da ja hier wie oben geschrieben in nennenswertem Umfang Beiträge vom Hauptarbeitgeber auf den Nebenarbeitgeber umverlagert werden, Du also effektiv Beiträge (und auch AG-Beiträge) übernimmst, die aktuell Dein Hauptarbeitgeber zahlt. Das klingt nicht attraktiv. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag