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ImperatoM

Intellego Technologies (Schweden)

Empfohlene Beiträge

ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 6 Stunden von oktavian:

Du hast leider keine Ahnung. 

Ahja, verstehe... 

Ich fürchte, Du bist hier selbst der Ahnungslose. Aber auf dem Niveau müssen wir auch nicht weiterdiskutieren.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
Am 3.2.2026 um 23:49 von ImperatoM:

Wir sprachen nicht darüber, was einem AR in einem Bilanzskandal gemacht hat. Es ging gerade ganz explizit um die Frage, was ein AR darf. Ich zitiere Dich nchmal: 

"Der Aufsichtsrat hat keine Zutrittsrechte. Nur was der Vorstand genehmigt bekommen die."

 

Können wir uns drauf einigen, dass das Quatsch war? ...

Ich denke das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Der AR darf sich zwar Unterlagen oder Betriebsstätten anschauen, hat aber praktisch weder Zutritt noch Zugriff. Ausgenommen auf die ihm zugeordneten Büros und ggf. ein für ihn eingerichtetes Informationssystem. Alles darüber hinaus muss erst eingerichtet werden und das geht nur über Vorstand/Vorstandssekretariat oder vielleicht Innenrevision, weil er nicht Bestandteil der operativen Unternehmensführung ist und keine Weisungsbefugnis hat. Mag in Schweden anders sein.

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oktavian
vor 12 Stunden von ImperatoM:

Ahja, verstehe... 

Ich fürchte, Du bist hier selbst der Ahnungslose. Aber auf dem Niveau müssen wir auch nicht weiterdiskutieren.

wenn der Vorstand kriminell ist und Unterlagen gefälscht wurden, kann der Aufsichtsrat nur sehr schwer prüfen. Selbst Wirtschaftsprüfer können ja nur das prüfen, was sie bekommen. Im Zweifel wird Testat verweigert und Aufsichtsrat kann zurücktreten. Richtigen Zugang im Sinne einer faktischen Ermittlung der realen Verhältnisse haben beide nicht. Du müsstest ja echt ad-hoc unangekündigtge Prüfungen machen können.

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ImperatoM
vor 17 Stunden von CorMaguire:

Ich denke das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Der AR darf sich zwar Unterlagen oder Betriebsstätten anschauen, hat aber praktisch weder Zutritt noch Zugriff. 

 

Dem widerspreche ich: Gerade in der Praxis wird kein Vorstand einem unabhängigen AR den Zutritt zu irgendetwas verweigern, denn der AR beruft den Vorstand, macht die Verträge mit ihm und setzt ihn auch vor die Tür, wenn nötig. Der AR sitzt da im Innenverhältnis zwischen AR und Vorstand am viel längeren Hebel. 

 

Noch wesentlicher ist aber ja, dass der AR noch nicht einmal Zugriff auf irgendetwas gehabt haben bräuchte. Ich schrieb: "Da reicht schon ein Telefonat oder eine Email mit nur einem der acht Kunden, um festzstellen, dass es keinen Umsatz gab." 

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TWP17
· bearbeitet von TWP17

Kann das sein das ihr aneinander vorbei schreibt. Es ist eigentlich, mMn, relativ klar im § 111 Abs. 2 AktG beschrieben, dass der Aufsichtsrat: Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen darf, Vermögensgegenstände (z. B. Kasse, Wertpapier‑ und Warenbestände) prüfen darf, und dafür Mitglieder oder Sachverständige beauftragen kann. Das bedeutet: Der Aufsichtsrat hat ein umfassendes Informations- und Kontrollrecht, das auch physische Prüfungen im Unternehmen einschließt. Der Vorstand muss Zutritt gewähren, sobald der Aufsichtsrat Einsicht oder Prüfung verlangt. Eine Verweigerung wäre rechtswidrig, weil sie die Überwachungspflicht blockiert. Natürlich geht das aber über den Vorstand, dieser organisiert die Unterlagen und Ansprechpartner, aber natürlich hat der AR dabei ein starkes Einsichts- und Prüfungsrecht. So läuft das zumindest bei meiner AG wo ich arbeite.

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CorMaguire
vor 4 Stunden von ImperatoM:

Dem widerspreche ich: Gerade in der Praxis wird kein Vorstand einem unabhängigen AR den Zutritt zu irgendetwas verweigern, ....

Da gibt es nichts zu widersprechen, davon dass der Vorstand irgendwas verweigert habe ich nämlich nichts geschrieben. :)

 

vor 4 Stunden von ImperatoM:

... Noch wesentlicher ist aber ja, dass der AR noch nicht einmal Zugriff auf irgendetwas gehabt haben bräuchte. Ich schrieb: "Da reicht schon ein Telefonat oder eine Email mit nur einem der acht Kunden, um festzstellen, dass es keinen Umsatz gab." 

Ich weiß nichts über den konkreten und Fall und wie gut ein AR-Mitglied des Lieferanten beim Vorstand des Kunden bekannt ist. Als Mitarbeiter würde ich jemand der sich als AR eines Lieferanten ausgibt keine Auskunft erteilen.

 

vor 4 Stunden von TWP17:

....Natürlich geht das aber über den Vorstand, dieser organisiert die Unterlagen und Ansprechpartner, aber natürlich hat der AR dabei ein starkes Einsichts- und Prüfungsrecht. So läuft das zumindest bei meiner AG wo ich arbeite.

Genau. Naja der Vorstand lässt organisieren :)

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oktavian
vor 7 Stunden von CorMaguire:
vor 12 Stunden von TWP17:

....Natürlich geht das aber über den Vorstand, dieser organisiert die Unterlagen und Ansprechpartner, aber natürlich hat der AR dabei ein starkes Einsichts- und Prüfungsrecht. So läuft das zumindest bei meiner AG wo ich arbeite.

Genau. Naja der Vorstand lässt organisieren

ja, klar. Normalerweise läuft es und AR bekommt echte Unterlagen und Einsicht in reale Vorgänge. Es ging um kriminellen Vorstand, der Unterlagen fälscht. Manchmal sind sogar mehrere Vorstandsmitglieder dabei und auch jemand im Aufsichtsrat. Glaubt ihr jeder unabhängige, einzelne AR hat vollen Zugriff+Zugang wegen des Gesetzes? Ich sage nur das ist naiv. 

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ChuckysEnkel

Mir fällt in der Diskussion ein grundlegender Punkt auf, der hier m.E. immer wieder durcheinandergerät:

Ein großer Teil der Argumentation stützt sich implizit oder explizit auf deutsches Aktienrecht bzw. auf das deutsche Aufsichtsrat/Vorstand-Modell. Das ist für Intellego Technologies aber schlicht nicht einschlägig.

Intellego ist eine schwedische „publikt aktiebolag (AB)“. Maßgeblich ist damit das schwedische Gesellschaftsrecht (Aktiebolagslagen) sowie die Regeln des Nasdaq First North – nicht das deutsche AktG.

Ein paar zentrale Unterschiede, die in der Diskussion oft übersehen werden:

Kein deutsches Zwei-Säulen-Modell
In Schweden gibt es keine Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat wie nach deutschem Recht.
Die „Styrelse“ (Board of Directors) vereint Leitungs- und Überwachungsfunktionen. Vergleiche mit §§ 90, 111 AktG oder deutschen Aufsichtsratsrechten greifen daher schon strukturell nicht.

Andere Rechte, andere Pflichten
Aussagen wie „der Aufsichtsrat müsste doch zwingend X prüfen“, „hat Zutrittsrechte wie in Deutschland“, „verletzt Überwachungspflichten nach AktG“ usw. setzen stillschweigend deutsches Recht voraus.
Ob und in welchem Umfang das schwedische Board Einsichts-, Prüf- oder Kontrollrechte hat, ergibt sich ausschließlich aus dem Aktiebolagslagen, ggf. ergänzt durch Börsenregeln – nicht aus deutschen Normen.

Deutsche Rechtsmaßstäbe sind hier kein Referenzrahmen
Dass deutsche Anleger investieren oder deutsche Foren darüber diskutieren, macht das Unternehmen nicht zu einem „faktisch deutschen“ Emittenten.
Man kann Management- oder Governance-Versagen kritisieren – aber bitte auf Basis des richtigen Rechtsrahmens.

Mein Eindruck ist daher:
Ein Teil der Diskussion argumentiert korrekt aus deutscher Sicht, nur leider am falschen Rechtssystem vorbei. Dadurch entstehen scheinbare „Pflichtverletzungen“, die sich bei Anwendung des schwedischen Gesellschaftsrechts zumindest nicht ohne Weiteres begründen lassen.

Vielleicht wäre es sinnvoll, die Diskussion klar zu trennen zwischen
– rechtlich tatsächlich einschlägigen Pflichten nach schwedischem Recht und
– Erwartungshaltungen, die aus dem deutschen Aktienrecht stammen, hier aber nicht automatisch gelten.

Das würde die Debatte m.E. deutlich schärfen und Missverständnisse vermeiden.

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ImperatoM
Am 6.2.2026 um 12:44 von ChuckysEnkel:

Mir fällt in der Diskussion ein grundlegender Punkt auf, der hier m.E. immer wieder durcheinandergerät:

Ein großer Teil der Argumentation stützt sich implizit oder explizit auf deutsches Aktienrecht bzw. auf das deutsche Aufsichtsrat/Vorstand-Modell. Das ist für Intellego Technologies aber schlicht nicht einschlägig.

Intellego ist eine schwedische „publikt aktiebolag (AB)“. Maßgeblich ist damit das schwedische Gesellschaftsrecht (Aktiebolagslagen) sowie die Regeln des Nasdaq First North – nicht das deutsche AktG.

 

Ja, da hast Du völlig recht. Das haben mehrere Diskussionsteilnehmer (ich auch) bereits erwähnt, aber die Diskussion wird etwas themenfremd, wenn man auf deutscher Rechtsgrundlage diskutiert, obwohl es um schwedisches Recht geht. Abschließend zur deutschen Rechtsgrundlage hier noch kommentarlos ein paar Links, damit sich interessierte Mitleser ein eigenes Urteil über die AR-Pflichten und -Möglichkeiten nach deutschem recht machen können:

 

https://kliemt.blog/2025/07/30/pflichtverletzungen-im-vorstand-wann-der-aufsichtsrat-ermitteln-muss/

https://www.aufsichtsrat-handbuch.de/handbuch/berichtspflichten-von-vorstand-bzw-geschaeftsfuehrung-gegenueber-dem-aufsichtsrat

https://www.aufsichtsrat-handbuch.de/handbuch/ueberwachungspflichten-des-aufsichtsrats-durch-das-bilmog

https://www.roedl.com/insights/gesteigerte-ueberwachungs-berichts-und-auskunftspflichten-aufsichtsrat-ag/

 

Damit können wir uns hier im Thread dann gerne wieder den kommenden Ereignissen in Schweden zuwenden.

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frogger321

https://www.stock-world.de/intellego-technologies-aktie-bilanzskandal-eskaliert/

 

Intellego Technologies Aktie: Bilanzskandal eskaliert

Intellego Technologies muss nach Bilanzmanipulationen Umsätze um 774 Millionen SEK korrigieren. Der CEO wurde entlassen und der Börsenplatz droht mit einem Ausschluss.

 

Intellego Technologies zieht nach massiven Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung radikale Konsequenzen. Innerhalb weniger Tage entließ der Vorstand den CEO, kündigte Entlassungen an und legte korrigierte Bilanzen vor, die einen tiefgreifenden Betrugsverdacht bestätigen. Während der Handel mit der Aktie weiterhin ausgesetzt ist, kämpft das Unternehmen um seine Existenz an der Börse.

 

Die am 20. Februar veröffentlichten Jahreszahlen für 2025 offenbaren das ganze Ausmaß der Krise. Eine forensische Analyse von KPMG deckte fehlerhafte Umsatzbuchungen auf, die massive Korrekturen erforderlich machten. Allein für das Jahr 2025 musste das Unternehmen Umsätze in Höhe von 640 Millionen SEK annullieren. Für 2024 wurden weitere 134 Millionen SEK rückwirkend gestrichen.

 

Übrig blieb für 2025 ein tatsächlicher Gruppenumsatz von lediglich 98 Millionen SEK – ein Bruchteil der ursprünglich gemeldeten Zahlen. Das operative Ergebnis schloss mit einem Verlust von 175 Millionen SEK ab. Kann sich das Unternehmen von diesem massiven Vertrauensverlust erholen?

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Marklam

Ich glaub viele haben einfach keine Ahnung wie sowas intern Abläuft. Mich überrascht sowas nicht wirklich, dass sowas möglich ist. Ich habe mit allen Seiten, AR/GF/WP zu tun. Es zählt halt nur wie es im echten Leben abläuft und nicht was die Theorie besagt;)

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Stift
· bearbeitet von Stift
Zitat

The Disciplinary Committee of Nasdaq Stockholm has decided to delist the shares in Intellego Technologies AB (publ) from Nasdaq First North Growth Market

Intellego Technologies AB (publ) (the "Company" or "Intellego") has today, 4 March 2026, received a decision from the Disciplinary Committee of Nasdaq Stockholm that the Company's shares shall be delisted from the trading platform Nasdaq First North Growth Market due to serious violations of Nasdaq First North Growth Market rulebook for issuers of shares and the EU Market Abuse Regulation.

Tja, und was kann man nun machen um seine Verluste wenigstens steuerlich zu nutzen?

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Churgast
vor 49 Minuten von Stift:

Tja, und was kann man nun machen um seine Verluste wenigstens steuerlich zu nutzen?

Dafür gibt es die "wertlose Ausbuchung". Consors erklärt es wie folgt:

"Wenn Sie ein Wertpapier wertlos ausbuchen, übernehmen wir dieses in unser eigenes Depot. Hierfür verwenden Sie bitte unser Formular „Wertlosausbuchung“. Für diesen Vorgang berechnen wir 19,95 Euro.

Der ermittelte steuerliche Verlust wird in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf bzw. in den Verlustverrechnungstopf Aktien (falls es sich bei dem betroffenen Wertpapier um eine Aktie handelt) gestellt.

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass bei einer gegenwertlosen Ausbuchung sämtliche Ansprüche an diesen Wertpapieren unwiderruflich verloren gehen.

Eine gegenwertlose Ausbuchung von Optionsscheinen und anderen Wertpapieren mit festgelegter Restlaufzeit ist nicht möglich."

https://www.consorsbank.de/web/Wissen/FAQ/wertpapierhandel/Wertlose-Wertpapiere

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Stift

@churgast: Danke für die hilfreiche Antwort!

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Doomer
· bearbeitet von Doomer
vor 5 Stunden von Stift:

@churgast: Danke für die hilfreiche Antwort!

Hier ist afaik aber zu bedenken, dass das eine Serviceleistung von Consors ist, die nicht jede Bank so übernimmt. Die CoDi wollte das bei mir beispielsweise mal nicht machen. Die Depotleiche verschwand paar Jahre später automatisch, als sie bei Clearstream als wertlos gebrandmarkt wurde. Polymetal wollte ich auchmal bei CoDi wertlos ausbuchen lassen, machten sie auch nicht. ING bietet den Service, glaube ich, ebenfalls nicht an.

 

Meine Intellego liegen bei TR, die bieten das beispielsweise generell nicht an. (selbst wenn, würde man wohl im Kundenservice keinen erreichen lol)

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Churgast
vor 53 Minuten von Doomer:

Die CoDi wollte das bei mir beispielsweise mal nicht machen.

Google sagt: CoDi und ING können wertlos ausbuchen und tun das auch, wenn man den First Level Support überwindet. TR macht so etwas nicht. Da hilft nur ein Depotübertrag weg von TR.

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Doomer
vor 6 Minuten von Churgast:

Google sagt: CoDi und ING können wertlos ausbuchen und tun das auch, wenn man den First Level Support überwindet. TR macht so etwas nicht. Da hilft nur ein Depotübertrag weg von TR.

Werde der CoDi wohl mal vorher eine Nachricht schicken, wie sie das handhabt. Schön wäre natürlich so wie bei Consors, mit automatischer Verrechnung in den Töpfen. Wie ich die CoDi kenne, geht es da aber immer noch über Anlage KAP, wenn sie es machen.

 

Da ich nur einen Spaß-Tausi drin hatte, geht es glücklicherweise um nicht so viel Steuerersparnis :dumb:

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Stift
vor 20 Minuten von Doomer:

Werde der CoDi wohl mal vorher eine Nachricht schicken, wie sie das handhabt. Schön wäre natürlich so wie bei Consors, mit automatischer Verrechnung in den Töpfen. Wie ich die CoDi kenne, geht es da aber immer noch über Anlage KAP, wenn sie es machen.

 

Da ich nur einen Spaß-Tausi drin hatte, geht es glücklicherweise um nicht so viel Steuerersparnis :dumb:

Meine Stücke liegen auch bei der CoDi. Wäre nett wenn du die Antwort teilen könntest.

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Churgast
vor einer Stunde von Doomer:

Werde der CoDi wohl mal vorher eine Nachricht schicken, wie sie das handhabt.

Besser schreibst Du dem First Level Support konkret: "Bitte schicken Sie mir das erforderliche Formular, um Wertpapiere gegenwertlos ausbuchen zu lassen."

Dann sieht der Empfänger sofort, dass der Kunde sich auskennt und wird im Zweifelsfall die Fachabteilung fragen.

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mmusterm
17 hours ago, Churgast said:

erforderliche Formular

Bei Targo kann man sich das Formular über die Depot-Hotline anfordern.

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ImperatoM

Ich werde noch abwarten. Zwar werden die Aktien in Schweden bis auf weiteres nicht gehandelt, das Management äußerte aber bereits das Bestreben, auch andere Börsen anzusprechen. Und wer weiß, vielleicht ist die Aktie in einem Jahr auch wieder in Schweden gelistet. Ich würde die Chance etwa 50:50 sehen, dass man die Aktie in einem Jahr wieder irgendwo handeln kann, und einen möglichen Restwert bei 20-50 Euro Cent je Aktie. Dafür warte ich lieber als dass ich voreilig ausbuche, die Option rennt mir ja nicht davon.

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