Gertjes 1. September · bearbeitet 1. September von Gertjes Hi zusammen, folgende Situation, die mich beschäftigt: - Kauf eines BTC-ETF im Depot des Vaters am 1.7. dieses Jahr (ca. 0,1 BTC) - Übertrag in das Depot des Kindes (minderjährig, 9 Jahre alt) am 1.8. dieses Jahr per Schenkung Wenn ich es richtig verstanden habe, wird der Einstandskurs sowie das Datum beim Kauf des Vaters auf das Kind mit dem WP-Übertrag übermittelt. Wichtige Info: Der ETF ist von der Abgeltungssteuer befreit und wird wie ein Gold-ETF behandelt wg. physischer Hinterlegung des Basiswerts. Sämtliche Kauf- und Übertragsbelege wurden zudem archiviert zum späteren Nachweis. Der ETF soll mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes gehalten werden und wird vorher definitiv nicht verkauft. Fragen: Macht es einen steuerlichen Unterschied, ob man 12 Monate wartet seit Kauf des Vaters oder ist es irrelevant, dass bereits nach so kurzer Zeit nach Kauf geschenkt worden ist? Zählt der Übertrag als fiktiver Verkauf? Der Vater macht sich Sorgen, dass es evtl. steuerliche Nachteile geben kann, weil er vor Ablauf der 12 Monate übertragen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 1. September Hallo, eine Schenkung ist kein Verkauf, daher kein Problem. Steuern würden erst anfallen, wenn das KInd bis zum 30.6.2026 verkaufen würde (was ja nicht geplant ist). Zitat Zählt der Übertrag als fiktiver Verkauf? Nein. Einen fiktiven Verkauf gibt es auch gar nicht, wenn dann wäre es ein richtiger Verkauf, hier vom Vater an das Kind. Das kommt zum Beispiel vor, wenn es in echt gar keine Schenkung ist (es gibt da immer mal so Ideen, wo sich zwei Personen etwas hin- und herschenken, und das kann dann gefährlich sein). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 1. September vor 40 Minuten von Gertjes: - Kauf eines BTC-ETF im Depot des Vaters am 1.7. dieses Jahr (ca. 0,1 BTC) [...] Der ETF ist von der Abgeltungssteuer befreit und wird wie ein Gold-ETF behandelt wg. physischer Hinterlegung des Basiswerts. Sämtliche Kauf- und Übertragsbelege wurden zudem archiviert zum späteren Nachweis. Wenn es sich wirklich um einen ETF handeln würde, könnte es Probleme geben, weil diese in D gar nicht zugelassen sind und deshalb einer Ersatzbesteuerung unterliegen können. Vermutlich sind ETPs mit einem besonderem Auslieferungsanspruch gemeint, ähnlich wie Xetra-Gold oder Euwax II Gold. Schenkungen müssen dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt werden. Ob und wie man das praktisch macht, hängt von den individuellen Umständen ab und wurde im Forum schon an anderer Stelle diskutiert. vor 49 Minuten von Gertjes: Der Vater macht sich Sorgen, dass es evtl. steuerliche Nachteile geben kann, weil er vor Ablauf der 12 Monate übertragen hat. Im Zweifel einen Steuerberater einschalten, wenn man auf jeden Fall sicher sein will, es richtig zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag