Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Moriaty

Ich habe im Jahr 2001 eine "BU mit Überschussbeteiligung" abgeschlossen. Dort ist geregelt: Dauer der Versicherung: 44 Jahre (1.11.2045). Dauer der Beitragszahlung: 24 Jahre (1.11.2025). 

Nun habe ich einen Brief der Versicherung bekommen, überschrieben mit "Ihre ablaufende Versicherung". Darin steht, dass meine Versicherungsleistung am 1.11.25 fällig wird. Und ich solle ein Konto benennen, auf das die Schlussüberschussbeteiligung ausgezahlt werden soll und solle den Versicherungsschein im Original übersenden.

Ich verstehe das nicht: Wenn im Vertrag steht "Dauer der Versicherung 44 Jahre bis 1.11.2045" wieso ist dann die Versicherung jetzt beendet? Was passiert, wenn ich nun berufsunfähig werde?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PrivateBanker

Wäre bis zu desen Datum die BU Rente max. gezahlt worden bei Eintritt einer BU vor Ablauf des 1.11.2025 ?

(2045= Endalter 65 Jahre?)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
dw_

Ich schlage vor im Vertragstext nochmal genau nachzulesen auf was sich die Beitragszahlung auswirkt. Es gilt ja immer der lange Vertragstext und nicht bunte Faltblättchen. Und diesen Text kennst nur du.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Turmalin

Kann es sein, dass du dir bei Abschluss der Versicherung gedacht hast, dass du in 24 ausreichend Versorgungsansprüche erarbeitet oder sonstwie erworben hast? 
Nach meiner Wahrnehmung wurden vor 25 Jahren BU- Versicherungen zwar auch schon von Stiftung Warentest und Co. empfohlen, waren aber dennoch nicht so populär wie heute ( wahrscheinlich auch aufgrund von anderen Versicherungsbedingungen). Wenn du jetzt noch 20 Jahre bis zum Ruhestand hast, wird sie erheblich billiger gewesen sein als eine Versicherung mit einem Risikozeitraum, der auch die 20 Jahre vor Renteneintritt umfasst. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

Mit hoher Wahrscheinlichkeit hast Du einen Vertrag abgeschlossen, der einen Risikozeitraum bis 31.10.2025 abdeckt. Wärest Du in diesem Zeitraum BU geworden (ein paar Wochen hast Du ja noch offen), dann wäre die versicherte Leistung jeden Monat bis zum 1.11.2045 geflossen.

Um das zu verifizieren, schaust Du einfach in Deinen Versicherungsschein, ggf. lädst Du ihn hier natürlich gerne anonymisiert hoch ...

vor 3 Stunden von Turmalin:

Nach meiner Wahrnehmung wurden vor 25 Jahren BU- Versicherungen zwar auch schon von Stiftung Warentest und Co. empfohlen, waren aber dennoch nicht so populär wie heute

Der damalige Knackpunkt war die Neuregelung ... *hust ... die Abschaffung der gesetzlichen BU-Absicherung (stark vereinfacht, bitte keine Diskussion)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rotenstein

Wenn ich das recht verstehe, kann es hier also sein, dass @Moriaty sich unwissentlich genau die Zeit seiner Erwerbsarbeit versichert hat, in der es unwahrscheinlich ist, dass er berufsunfähig wird. Eine erneute Versicherung wäre nun erheblich teurer, wegen des fortgeschrittenen Alters und möglicher bestehender Erkrankungen. 

 

Dies zeigt erneut, dass komplexe Versicherungen häufig nicht im Interesse des Versicherten sind, sondern lediglich der Versicherung. Der Versicherungsverkäufer kann einen Kunden immer an der Nase herumführen, ohne dass er dies merkt, und wenn es um spätere Prämienerhöhungen oder einen Versicherungsfall geht, steht der kleine Kunde gegen einen Grosskonzern, der anwaltlich hervorragend vertreten und politisch vernetzt ist. Dann wird es heissen: Haben Sie denn nicht gelesen, was auf Seite 76 rechts unten im Kleingedruckten steht?

 

Die BU-Industrie ist halt ein grosses Geschäft. Viele naive Kunden gehen geschickten Verkäufern auf den Leim. Für die meisten wäre es besser, wenn sie nicht solche komplexen Versicherungen abschliessen und stattdessen auf freien Vermögensaufbau setzen würden. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 1 Stunde von Rotenstein:

Dies zeigt erneut, dass komplexe Versicherungen häufig nicht im Interesse des Versicherten sind, sondern lediglich der Versicherung.

Son Quatsch! Was man abschließt, obliegt doch dem Kunden. 
 

Es ist sehr selten, dass die Leute Versicherungsdauer und Leistungsdauer entkoppeln. Wenn das gemacht wird, hat das häufig Gründe. Man will für die Versicherung zb nicht so viel bezahlen.

 

Aber dass das hier gemacht wurde, da hat der Versicherer doch mal so gar keine Schuld dran. Dieses stumpfe Versicherer bashing ist einfach furchtbar manchmal in diesem Forum, weil Leute keine Ahnung haben. Ganz schlimm.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe

Wenn man genau darüber nachdenkt ist es ja umgekehrt.

Die Versicherung hat ja keinen Vorteil davon, nur einen kleinen Teil der Erwerbsfähigkeit zu versichern - schließlich sind die Beiträge eben entsprechend niedriger.

Der Vermittler hat auch keinen Vorteil davon, wahrscheinlich sogar eher einen Nachteil, weil weniger Vergütung.

 

Wenn überhaupt, dann wollen die Versicherer und Vermittler überversichern. Es sind die Kunden, die Geld sparen wollen und dann eben solche Verträge wählen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 6 Stunden von Rotenstein:

Für die meisten wäre es besser, wenn sie nicht solche komplexen Versicherungen abschliessen und stattdessen auf freien Vermögensaufbau setzen würden. 

 

Da kann ich nur zustimmen!  :thumbsup:

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
vor 7 Stunden von Rotenstein:

Wenn ich das recht verstehe, kann es hier also sein, dass @Moriaty sich unwissentlich genau die Zeit seiner Erwerbsarbeit versichert hat, in der es unwahrscheinlich ist, dass er berufsunfähig wird. Eine erneute Versicherung wäre nun erheblich teurer, wegen des fortgeschrittenen Alters und möglicher bestehender Erkrankungen. 

 

Dies zeigt erneut, dass komplexe Versicherungen häufig nicht im Interesse des Versicherten sind, sondern lediglich der Versicherung. Der Versicherungsverkäufer kann einen Kunden immer an der Nase herumführen, ohne dass er dies merkt, und wenn es um spätere Prämienerhöhungen oder einen Versicherungsfall geht, steht der kleine Kunde gegen einen Grosskonzern, der anwaltlich hervorragend vertreten und politisch vernetzt ist. Dann wird es heissen: Haben Sie denn nicht gelesen, was auf Seite 76 rechts unten im Kleingedruckten steht?

Eine derartig unsinnige Absicherungsstruktur wird niemals auf Betreiben des Vertreters/Maklers zustande kommen. 

Mal ganz einfach erklärt: Weshalb sollte er sich die Mühe machen, so etwas zu verkaufen? Ist in 99% alle Fälle ziemlich ungeeignet, das Risiko abzusichern und er verdient weniger als an einer "normalen" BU.

Aber schön, wenn man es sich wieder so hinbiegen kann, dass es ins eigene Weltbild mit den bösen, habgieren Verkäufern passt.

 

Aus der Praxis: Solch unsinnigen Konstrukte (wie gesagt in 99% aller Fälle bullshit) kommen alleine aus einem einzigen Grunde zustande. 
- weil der Kunde es so haben will und der Verkäufer keinen Arsch in der Hose hat, dem Kunden so einen Blödsinn mit Fakten weg zu argumentieren.

In über zwanzig Jahren BU-Beratung sind solche Konstrukte maximal 5 mal bei mir über den Schreibtisch gegangen - immer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und mit guter, nachvollziehbarer Begründung.

Warum will der Kunde sowas haben?

 

Weil er schwäbisch-schottische Vorfahren hat, hier unbedingt als Ober-Cleverle noch ein paar Euro sparen will.. das Ganze dann begleitet von einer Blitz-Amnesie im Schadensfall .. (das hab ich nicht gewusst, hat mir keiner erzählt, der Vertreter hat mir was aufgeschatzt etc.) und dann gibts da noch so ganz, ganz Schlaue:

vor 7 Stunden von Rotenstein:

.. Für die meisten wäre es besser, wenn sie nicht solche komplexen Versicherungen abschliessen und stattdessen auf freien Vermögensaufbau setzen würden. 

 

vor einer Stunde von stagflation:

Da kann ich nur zustimmen!  :thumbsup:

q.e.d.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Caveman8
vor 8 Stunden von Rotenstein:

Für die meisten wäre es besser, wenn sie nicht solche komplexen Versicherungen abschliessen und stattdessen auf freien Vermögensaufbau setzen würden. 

Macht im Falle BU aber halt keinen Sinn. Der Supergau wäre ja eine frühe BU. Bis dahin hast du dann kaum etwas angespart und zahlst ab da auch nichts mehr in die GRV ein. Dann wohl doch besser eine BU abschließen und zu gegebener Zeit (7- Stelliges Depot) kündigen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Okabe
vor 14 Stunden von stagflation:

Da kann ich nur zustimmen!  :thumbsup:

Dann könnt ihr beiden ja mal vorrechnen an einem Beispiel.

Wie wäre es mit jemandem mit 60k Jahresbrutto (also ein gutes Stück über dem Median und Durchschnitt) mit einem typischen Bürojob. Und sagen wir - zu eurem Vorteil - die Person ist sehr sparsam.

 

Ab welchem Lebensjahr hat diese Person genug gespart, um den Verdienstausfall bis zur Rente und die unvollständigen Rentenbeiträge auszugleichen?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rotenstein

Ich will ungern diesen Strang kapern und habe deswegen einen anderen eröffnet zur Diskussion um die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung: 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moriaty
· bearbeitet von Moriaty

Vielen Dank erst mal für eure Antworten. Ich habe nun die gesamten AGB gelesen (und ein bisschen im VVG) - und bin immer noch nicht viel schlauer. In den AGB steht u.a., dass die BU "während der Dauer dieser Versicherung" versichert ist. Wobei ja gerade die Frage ist, wie lange diese Dauer ist. Dazu findet sich nur das oben Genannte: "Dauer der Versicherung: 44 Jahre" (also bis 2045) und "Dauer der Beitragszahlung: 24 Jahre" (also bis 2025). 

Der Wortlaut "Dauer der Versicherung" würde nun meiner Meinung nach auf 44 Jahre/2045 deuten (denn dort steht ja auch "Dauer der Versicherung"). Allerdings steht in den AGB, dass die Überschussbeteiligung "zum Ende der Versicherung" ausgezahlt wird. Und diese Auszahlung wollen die ja jetzt veranlassen. Außerdem wollen die den Versicherungsschein im Original als Voraussetzung der Auszahlung - das spricht ja auch dafür, dass nun Schluss ist. Alles sehr widersprüchlich finde ich.

 

Und noch eine komische Regelung, die ich nicht ganz verstehe bzw. die für mich keinen Sinn macht: Versicherungsnehmer ist mein Vater, versicherte Person bin ich. In den AGB ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer (also mein Vater) den Anspruch auf Zahlung der Versicherung im Fall meiner BU erwirbt - was ist das für eine Logik?

 

Was eure Diskussion angeht: Ich hätte den Vertrag so nie geschlossen. Nur war ich zu dem Zeitpunkt frisch aus der Schule und hab solche Dinge meinem Vater überlassen. Klar liegt so ein Vertrag in der freien Entscheidung, aber ob mein Vater das damals alles so richtig verstanden hatte ... ich bezweifel es (und verstehe es ja aktuell selbst nicht).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
vor 2 Stunden von Moriaty:

Und noch eine komische Regelung, die ich nicht ganz verstehe bzw. die für mich keinen Sinn macht: Versicherungsnehmer ist mein Vater, versicherte Person bin ich. In den AGB ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer (also mein Vater) den Anspruch auf Zahlung der Versicherung im Fall meiner BU erwirbt - was ist das für eine Logik?

Die ist nicht komisch. Versicherungsnehmer ist rechtlich der Chef des Vertrages. Der, der alle Rechte innehat. Dieser ist in 99% auch der bezugsberechtige von Leistungen. Die versicherte Person, hier also du, ist lediglich die, die versichert ist. Nicht mehr, und nicht weniger. Seit dem du volljährig bist, hättest du eigentlich längst schon die VN-Eigenschaft auf dich übertragen lassen sollen. Damit du rechtlich überhaupt Vertragsinhaber wirst, der Willenserklärungen abgeben kann. Das kann nämlich nur der VN.

 

Lad doch einfach mal Anonymisiert deinen Versicherungsschein hoch. Es wird aber wahrscheinlich so sein, wie cauchy schon sagte.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moriaty
· bearbeitet von Moriaty

Ich war zum Abschlusszeitpunkt volljährig. Ich denke aber auch, dass es so ist wie von cauchy beschrieben.

Und dass häufig Versicherungsverträge so oder ähnlich geregelt sind was Versicherungsnehmer/versicherte Person angeht ist sicher so. Aber dass im Fall der BU der Versicherungsnehmer den Leistungsanspruch erwirbt ist hier in dem Fall der BU der versicherten Person ja schon ... etwas unlogisch wie ich finde..

Nehme jetzt einfach die Überschussauszahlung (die wirklich sehr gering ist) und werde mich wohl nicht um eine weitere BU kümmern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Stunden von Moriaty:

BU der Versicherungsnehmer den Leistungsanspruch erwirbt ist hier in dem Fall der BU der versicherten Person ja schon ... etwas unlogisch wie ich finde..

Kann man alles beim Abschluss beliebig entscheiden. Es wäre auch anders abschließbar gewesen. Aber das wurde wohl nicht gemacht. Selbst nachträglich während der Vertragslaufzeit kann der Versicherungsnehmer die Bezugsberechtigung für Leistungen verändern. Es ist ein widerrufliches Bezugsrecht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium

@Moriatyjetzt mal Butter bei die Fische. Du schreibst viel, guckst aber nicht in den Versicherungsschein. So bleibst Du nur ein Zeiträuber ...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moriaty
· bearbeitet von Moriaty

@Cauchykriterium Habe wie gesagt den gesamten Schein gelesen und zum Vertragsende lediglich die angegebenen Informationen gefunden. Es ergibt wohl nur so Sinn, wie du es auch schon geschrieben hast - eindeutig ergeben tut sich das aus den Bedingungen nicht. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
vor 5 Stunden von Moriaty:
Am 7.9.2025 um 09:44 von Moriaty:

Vielen Dank erst mal für eure Antworten. Ich habe nun die gesamten AGB gelesen (und ein bisschen im VVG) - und bin immer noch nicht viel schlauer. In den AGB steht u.a., dass die BU "während der Dauer dieser Versicherung" versichert ist. Wobei ja gerade die Frage ist, wie lange diese Dauer ist. Dazu findet sich nur das oben Genannte: "Dauer der Versicherung: 44 Jahre" (also bis 2045) und "Dauer der Beitragszahlung: 24 Jahre" (also bis 2025). [..]

@Cauchykriterium Habe wie gesagt den gesamten Schein gelesen und zum Vertragsende lediglich die angegebenen Informationen gefunden. Es ergibt wohl nur so Sinn, wie du es auch schon geschrieben hast - eindeutig ergeben tut sich das aus den Bedingungen nicht. 

Also aus einem Versicherungsschein / den Versicherungsbedingungen sollte die Regelung doch eindeutig ableitbar sein. Und es sollte mehr geben als nur die AGB.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Moriaty
· bearbeitet von Moriaty

Richtig ... es SOLLTE eindeutig ableitbar sein. Ist es aber anscheinend nicht. Man kann es wohl so auslegen, wie bisher beschrieben (Versicherungsfall muss bis 2025 eintreten, Leistung in diesem Fall dann bis 2045). Die Begriffe werden aber widersprüchlich verwendet ("Dauer der Versicherung: 44 Jahre (2045)" und dann "versichert ist die BU während der Dauer der Versicherung" - gemeint ist hier aber sicherlich "Dauer der Beitragszahlung". Anschließend dann "Die Überschussauszahlung erfolgt zum Ende der Versicherung" - was jetzt, 2025, passiert.)

Vielleicht lohnt es sich zu erwähnen, dass es die Versicherung (Hamburg Mannheimer) und  vermutlich auch den Versicherungsvertrag in dieser Form schon lange nicht mehr gibt. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MatthiasHelberg

Moin,

es gibt auch Startertarife, bei denen die Versicherungs- und Leistungsdauer so auseinanderklaffen, z.B. vom HDI.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...