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Rotenstein

Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Notwendig oder überflüssig?

Umfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung  

215 Stimmen

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PEOPLES
vor 2 Stunden von MatthiasHelberg:

Es gab zwei Begutachtungen und beide kamen zu dem Schluss, dass sie mit Post-Covid19, Fatigue und einem Erschöpfungssyndrom zwar nicht mehr ihren anspruchsvollen Bürojob ausüben könne (viel Organisiererei, Planung, Recherche, Berichterstattung gegenüber Geschäftsführung = hohe Konzentration, wenig Fehlertoleranz), aber 6 Stunden / Tag "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" ginge schon noch.

Ganz ehrlich: Natürlich doof für die Betroffene, sicherlich nicht einfach, aber in Sinne der Versicherung ok. Sie kann noch arbeiten und anderweitig für den Lebensunterhalt aufkommen. Ist es dann noch so schön, kann sie noch so viel Geld ausgeben wie vorher -> Wahrscheinlich nicht. Aber die DRV ist nicht das Instrument dafür, genau dafür ist die BU-Versicherung da. Sowas sollte nicht von der Gemeinschaft getragen werden. 

 

vor einer Stunde von satgar:

Müsste meine Wohnung komplett so wiederhergestellt werden, nehm ich einfach meine 50.000 EUR und gut is. Immerhin hab ich das Geld, also ist ein Versicherung letztlich unnötig. Das könnte man bei Teil- und Vollkasko bei der Wiederbeschaffung eines Autos genauso sehen.

Eine Versicherung (generell) nimmt einem ein Risiko und will eine Prämie dafür. Und das kann sich dann jeder für sich durchrechnen. Ich würde mal vermuten, dass @Emitter so "stabil" aufgestellt ist, dass er eine Absicherung analog einer BU aus eigenem Vermögen hinbekommt. Vermutlich ist das Vermögen da etwas mehr als "nur" 5-Stellig.
Ich habe auch deutlich weniger als die empfohlenen 80% Netto versichert (bzw. ich habe die Versicherung nicht nachgezogen), da ich mittlerweile auch die Differenz aus eigenen Mitteln bereitstellen kann. Also analog einer BU quasi bis zum Versicherungsende.

Sollte ich irgendwann Mal soweit sein, dass ich das auch komplett aus eigenen Mitteln stemmen kann, dann macht es nur Sinn die Versicherung dafür zu kündigen. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von PEOPLES:

Ganz ehrlich: Natürlich doof für die Betroffene, sicherlich nicht einfach, aber in Sinne der Versicherung ok. Sie kann noch arbeiten und anderweitig für den Lebensunterhalt aufkommen. Ist es dann noch so schön, kann sie noch so viel Geld ausgeben wie vorher -> Wahrscheinlich nicht. Aber die DRV ist nicht das Instrument dafür, genau dafür ist die BU-Versicherung da. Sowas sollte nicht von der Gemeinschaft getragen werden. 

Stimm ich dir aus Sicht der Gesellschaft absolut zu! Für dein einzelnen Betroffenen klingt es aber manchmal wie blanker Hohn, weil man sich gerade selber nicht vorstellen kann, noch einen anderen Beruf über 6h jeden Tag zu leisten. Da kann dieses Fatigue Syndrom ja schon ziemlich krass sein.

 

Also gesagt zu bekommen : „nee, gibt nix. Sie können durchweg 6h je Tag irgendwas arbeiten“… und selber in der gesundheitlichen Situation zu stecken, sind halt hier und da auch zwei verschiedene Paar Schuhe. Immerhin entscheidet die GRV quasi nach aktenlage. Wie sich der Betroffene mit seiner Krankheit wirklich fühlt und in der Lage im Stande sieht, ist nicht das gleiche. 
 

Und dann kommt sowieso noch der Staats-Verdruss dazu:… für alles und jeden ist Geld da, sowohl Inland als auch Ausland. Aber für die „eigenen Leut“… die hart gearbeitet und eingezahlt haben, für die gibts wieder nix……

 

Sowas hört man dann..

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MatthiasHelberg
vor 21 Minuten von PEOPLES:

Aber die DRV ist nicht das Instrument dafür, genau dafür ist die BU-Versicherung da.

Ja genau - und damit ist auch diese Frage beantwortet: "warum sollte man für die Absicherung dieser Risiken dann eine BU leisten, sofern einem im Einzelfall die EWR-Höhe genügen würde?"

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 2 Stunden von satgar:

Sagen wir, man spart und investiert fleißig und hat ein (Altersvorsorge-)Vermögen von 50.000 EUR erreicht. Gleichzeitig hatte man bisher für 50 EUR im Jahr eine Hausratversicherung für seine 50qm Wohnung mit 50.000EUR Versicherungssumme. Jetzt könnte man gleichsam sagen: Zweck erfüllt, die kann ich jetzt kündigen. Müsste meine Wohnung komplett so wiederhergestellt werden, nehm ich einfach meine 50.000 EUR und gut is. Immerhin hab ich das Geld, also ist ein Versicherung letztlich unnötig. Das könnte man bei Teil- und Vollkasko bei der Wiederbeschaffung eines Autos genauso sehen.

Die Diskussion wäre sicher eine andere, wenn sich die BU-Beiträge größenordnungsmäßig im Bereich einer Hausratversicherung o.ä. bewegen würden...

vor 47 Minuten von satgar:

Wie sich der Betroffene mit seiner Krankheit wirklich fühlt und in der Lage im Stande sieht, ist nicht das gleiche. 

So ist es. Ich will mich dann auch nicht um irgendeinen Job bemühen müssen, sondern in so einem Fall lieber auf die Genesung konzentrieren.

vor 47 Minuten von satgar:

Und dann kommt sowieso noch der Staats-Verdruss dazu:… für alles und jeden ist Geld da, sowohl Inland als auch Ausland. Aber für die „eigenen Leut“… die hart gearbeitet und eingezahlt haben, für die gibts wieder nix……

Es sind ja auch politische Entscheidungen wie das Geld verteilt wird, und dann wird da auch drüber diskutiert.

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PEOPLES

D ist von aussen betrachten schon ein rechter Vollkasko-Staat. Den muss man sich aber leisten können oder wollen. Die Lohnnebenkosten liegen für AN und AG bei irgendwo 50-70%. Das ist schon krass. Weil eben nahezu alles und jedes "Zwangsversichert" über die Sozialversicherungen wird.

 

Wir haben aber auch das "Glück" in D, dass wir nahezu alles absichern/versichern können. In anderen Ländern geschieht sowas auch "sozial" im Rahmen der eigenen Familie. Wenn du in Brasilien ins Krankenhaus gehst, dann musst du jemanden bringen, der sich um dich sorgt! Also Essen, waschen, ... macht die Familie. Oder du hast eine private KV die diesen "Luxus" mit abdeckt. 

 

Ich kann alle individual-Schicksale verstehen und möchte nicht tauschen, aber die grosse Sozialgemeinschaft kann doch nicht alles und jeden tragen. Das ist völlig ausgeufert, jeder meint, er ist der Ärmste und braucht Hilfe vom Staat. Und oftmals gehts da um Statuserhalt, nicht um wesentliche Dinge.

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satgar
vor 3 Minuten von PEOPLES:

D ist von aussen betrachten schon ein rechter Vollkasko-Staat. Den muss man sich aber leisten können oder wollen. Die Lohnnebenkosten liegen für AN und AG bei irgendwo 50-70%. Das ist schon krass. Weil eben nahezu alles und jedes "Zwangsversichert" über die Sozialversicherungen wird.

Ich beantworte das mal mit meinem Liebling Volker Pispers 

 

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Pieky
4 hours ago, Emitter said:

Ich habe zum Start meines Berufslebens eine BU abgeschlossen und sie vor kurzem beitragsfrei gestellt, weil ich das Risiko mittlerweile durch aufgebautes Vermögen selbst absichern kann. Zweck erfüllt, es kommt also auf die Lebenssituation an.

Wie hast du das für dich definiert + Buffer für Altersvorsorge? Wie alt bist du? Ich bin da noch zu keinem Entschluss gekommen, da doch erhebliche Beitrage auf der hohe Kante liegen müssten. (nahe Million?)

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satgar
· bearbeitet von satgar

Interessanter Bericht mit ähnlicher Diagnose wie beim Fall von Helberg. Natürlich nur ausschnittsweise. Jeder Fall ist individuell. Hier ging es dann auch noch um eine ganze andere Frage einer Begleitperson: https://www.n-tv.de/ratgeber/Mit-Begleitung-zum-Renten-Gutachten-Nachteil-oder-nicht-article26056767.html

https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/erwerbsminderungsrente-worauf-es-bei-gutachten-ankommt-154121.php

 

Das Thema greift über zu dem anderen Thread hinsichtlich Rechtschutzversicherung. Da schilderte chirlu zwar schon, das die Gerichtskosten selbst, vor Sozialgerichten, kostenlos sind. Aber nicht das Thema Anwalt und Gutachten. Diese sind zu bezahlen. Da hier der Kläger gewonnen hat, musste sicherlich die Gegenseite alle Kosten letztlich begleichen. Das man auf jeden Fall schauen sollte, wie man mit der EMR umgeht, zeigt sich nochmal hier 

 

 

IMG_0179.png

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Der Horst
· bearbeitet von Der Horst
falsche Formel
On 9/25/2025 at 6:24 PM, satgar said:

 

IMG_0179.png

Das heißt, wenn ich bereit bin (bzw. meine Rechtsschutzversicherung) zu klagen mit Berufung, dann habe ich eine 1-(55% * (1-20%) * (1-30%) * (1-20%)) Change meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente durchzubekommen? Das wären immerhin etwa 75% Erfolgsquote.

 

EDIT: Formal war nicht korrigiert

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 22 Minuten von Der Horst:

Das heißt, wenn ich bereit bin (bzw. meine Rechtsschutzversicherung) zu klagen mit Berufung, dann habe ich eine 1-(55% * 20% * 30% * 20%) Change meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente durchzubekommen? Das wären immerhin etwa 75% Erfolgsquote.

 

Die Rechnung ist falsch, aber offenbar hast du anders (und richtiger) gerechnet als geschrieben, nämlich 1−((1−55%)*(1−20%)*(1−30%)*(1−20%)), was tatsächlich rund 75% sind. Voraussetzung für diese Rechnung wäre natürlich, dass jeder Antragsteller aus dieser Statistik erforderlichenfalls auch tatsächlich bis zum Landessozialgericht zieht. Man könnte annehmen, dass einige Leute vorher entweder aufgeben oder aber einsehen, dass sie wirklich nicht rentenberechtigt sind, und dadurch die Statistik verbessern.

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Caveman8

Ich hänge es mal hier mit an:

 

Hat jemand einen tieferen Einblick bzw. Erfahrung mit der BU der HDI bezüglich des Verzichts auf die konkrete Verweisung
 

Fall: Ich bin BU in Job A. Kann aber Job B ausführen und bekomme dort das selbe Gehalt und habe einen vergleichbaren Status. 
 

Bekomme ich dann die Leistung aus dem Vertrag? 
 

Ich habe in Vorbereitung auf meinen Leistungsantrag Kontakt mit mehreren Experten für BU Leistungsanträge gehabt und dort leider widersprüchliche Infos bekommen. 
 

Die Bierls schreiben dazu:

Zitat

Die HDI verzichtet nun auch komplett auf die konkrete Verweisung.

Sprich = wurde der Leistungsfall in der BU-Versicherung anerkannt, kann die versicherte Person aber noch jeden anderen Beruf ausüben. Unabhängig vom Verdienst oder der genauen Tätigkeit.

 

https://www.finanzberatung-bierl.de/leistungen/berufsunfaehigkeit/hdi/

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MatthiasHelberg
vor 1 Minute von Caveman8:

Ich habe in Vorbereitung auf meinen Leistungsantrag Kontakt mit mehreren Experten für BU Leistungsanträge gehabt und dort leider widersprüchliche Infos bekommen. 

Den vollständigen Verzicht auf die konkrete Verweisung hat der HDI Anfang 2024 eingeführt - für Neuverträge.

 

Ist dein Vertrag ein paar Jahre älter, gilt der Verzicht auf die konkrete Verweisung nur in der Erstprüfung, nicht aber bei den späteren Folgeprüfungen. 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 38 Minuten von MatthiasHelberg:

Den vollständigen Verzicht auf die konkrete Verweisung hat der HDI Anfang 2024 eingeführt - für Neuverträge.

 

Ist dein Vertrag ein paar Jahre älter, gilt der Verzicht auf die konkrete Verweisung nur in der Erstprüfung, nicht aber bei den späteren Folgeprüfungen. 

Mein Vertrag ist von 10/ 2024. Dort lautet der Passus wie im Beispiel von der Seite der Bierls. 
 

Das heißt, sofern mein Vertrag dort wirklich darunter fällt, mein jetziges Gehalt spielt keine Rolle, solange ich den alten Beruf noch immer nicht zu mehr als 50% ausführen kann? 
 

Danke dir! 

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MatthiasHelberg
vor 4 Stunden von Caveman8:

Das heißt, sofern mein Vertrag dort wirklich darunter fällt, mein jetziges Gehalt spielt keine Rolle, solange ich den alten Beruf noch immer nicht zu mehr als 50% ausführen kann? 

Korrekt. Und zwar nicht nur jetzt bei der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit, sondern auch bei allen Folgeprüfungen.

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Caveman8
vor 20 Minuten von MatthiasHelberg:

Korrekt. Und zwar nicht nur jetzt bei der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit, sondern auch bei allen Folgeprüfungen.

Danke für die Bestätigung. Das war auch bisher meine Auffassung. Nachdem ich die AVBs nun nochmal im Detail gelesen habe, passt das auch sicher. 
 

Mich hatte nur eine gegenteilige Info eines „BU Experten“ verunsichert. Dann kannten die den Tarif aber wohl nicht im Detail. 
 

Grüße 

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