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Rotenstein

Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Notwendig oder überflüssig?

Umfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung  

243 Stimmen

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PEOPLES
vor 2 Stunden von MatthiasHelberg:

Es gab zwei Begutachtungen und beide kamen zu dem Schluss, dass sie mit Post-Covid19, Fatigue und einem Erschöpfungssyndrom zwar nicht mehr ihren anspruchsvollen Bürojob ausüben könne (viel Organisiererei, Planung, Recherche, Berichterstattung gegenüber Geschäftsführung = hohe Konzentration, wenig Fehlertoleranz), aber 6 Stunden / Tag "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" ginge schon noch.

Ganz ehrlich: Natürlich doof für die Betroffene, sicherlich nicht einfach, aber in Sinne der Versicherung ok. Sie kann noch arbeiten und anderweitig für den Lebensunterhalt aufkommen. Ist es dann noch so schön, kann sie noch so viel Geld ausgeben wie vorher -> Wahrscheinlich nicht. Aber die DRV ist nicht das Instrument dafür, genau dafür ist die BU-Versicherung da. Sowas sollte nicht von der Gemeinschaft getragen werden. 

 

vor einer Stunde von satgar:

Müsste meine Wohnung komplett so wiederhergestellt werden, nehm ich einfach meine 50.000 EUR und gut is. Immerhin hab ich das Geld, also ist ein Versicherung letztlich unnötig. Das könnte man bei Teil- und Vollkasko bei der Wiederbeschaffung eines Autos genauso sehen.

Eine Versicherung (generell) nimmt einem ein Risiko und will eine Prämie dafür. Und das kann sich dann jeder für sich durchrechnen. Ich würde mal vermuten, dass @Emitter so "stabil" aufgestellt ist, dass er eine Absicherung analog einer BU aus eigenem Vermögen hinbekommt. Vermutlich ist das Vermögen da etwas mehr als "nur" 5-Stellig.
Ich habe auch deutlich weniger als die empfohlenen 80% Netto versichert (bzw. ich habe die Versicherung nicht nachgezogen), da ich mittlerweile auch die Differenz aus eigenen Mitteln bereitstellen kann. Also analog einer BU quasi bis zum Versicherungsende.

Sollte ich irgendwann Mal soweit sein, dass ich das auch komplett aus eigenen Mitteln stemmen kann, dann macht es nur Sinn die Versicherung dafür zu kündigen. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von PEOPLES:

Ganz ehrlich: Natürlich doof für die Betroffene, sicherlich nicht einfach, aber in Sinne der Versicherung ok. Sie kann noch arbeiten und anderweitig für den Lebensunterhalt aufkommen. Ist es dann noch so schön, kann sie noch so viel Geld ausgeben wie vorher -> Wahrscheinlich nicht. Aber die DRV ist nicht das Instrument dafür, genau dafür ist die BU-Versicherung da. Sowas sollte nicht von der Gemeinschaft getragen werden. 

Stimm ich dir aus Sicht der Gesellschaft absolut zu! Für dein einzelnen Betroffenen klingt es aber manchmal wie blanker Hohn, weil man sich gerade selber nicht vorstellen kann, noch einen anderen Beruf über 6h jeden Tag zu leisten. Da kann dieses Fatigue Syndrom ja schon ziemlich krass sein.

 

Also gesagt zu bekommen : „nee, gibt nix. Sie können durchweg 6h je Tag irgendwas arbeiten“… und selber in der gesundheitlichen Situation zu stecken, sind halt hier und da auch zwei verschiedene Paar Schuhe. Immerhin entscheidet die GRV quasi nach aktenlage. Wie sich der Betroffene mit seiner Krankheit wirklich fühlt und in der Lage im Stande sieht, ist nicht das gleiche. 
 

Und dann kommt sowieso noch der Staats-Verdruss dazu:… für alles und jeden ist Geld da, sowohl Inland als auch Ausland. Aber für die „eigenen Leut“… die hart gearbeitet und eingezahlt haben, für die gibts wieder nix……

 

Sowas hört man dann..

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MatthiasHelberg
vor 21 Minuten von PEOPLES:

Aber die DRV ist nicht das Instrument dafür, genau dafür ist die BU-Versicherung da.

Ja genau - und damit ist auch diese Frage beantwortet: "warum sollte man für die Absicherung dieser Risiken dann eine BU leisten, sofern einem im Einzelfall die EWR-Höhe genügen würde?"

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
vor 2 Stunden von satgar:

Sagen wir, man spart und investiert fleißig und hat ein (Altersvorsorge-)Vermögen von 50.000 EUR erreicht. Gleichzeitig hatte man bisher für 50 EUR im Jahr eine Hausratversicherung für seine 50qm Wohnung mit 50.000EUR Versicherungssumme. Jetzt könnte man gleichsam sagen: Zweck erfüllt, die kann ich jetzt kündigen. Müsste meine Wohnung komplett so wiederhergestellt werden, nehm ich einfach meine 50.000 EUR und gut is. Immerhin hab ich das Geld, also ist ein Versicherung letztlich unnötig. Das könnte man bei Teil- und Vollkasko bei der Wiederbeschaffung eines Autos genauso sehen.

Die Diskussion wäre sicher eine andere, wenn sich die BU-Beiträge größenordnungsmäßig im Bereich einer Hausratversicherung o.ä. bewegen würden...

vor 47 Minuten von satgar:

Wie sich der Betroffene mit seiner Krankheit wirklich fühlt und in der Lage im Stande sieht, ist nicht das gleiche. 

So ist es. Ich will mich dann auch nicht um irgendeinen Job bemühen müssen, sondern in so einem Fall lieber auf die Genesung konzentrieren.

vor 47 Minuten von satgar:

Und dann kommt sowieso noch der Staats-Verdruss dazu:… für alles und jeden ist Geld da, sowohl Inland als auch Ausland. Aber für die „eigenen Leut“… die hart gearbeitet und eingezahlt haben, für die gibts wieder nix……

Es sind ja auch politische Entscheidungen wie das Geld verteilt wird, und dann wird da auch drüber diskutiert.

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PEOPLES

D ist von aussen betrachten schon ein rechter Vollkasko-Staat. Den muss man sich aber leisten können oder wollen. Die Lohnnebenkosten liegen für AN und AG bei irgendwo 50-70%. Das ist schon krass. Weil eben nahezu alles und jedes "Zwangsversichert" über die Sozialversicherungen wird.

 

Wir haben aber auch das "Glück" in D, dass wir nahezu alles absichern/versichern können. In anderen Ländern geschieht sowas auch "sozial" im Rahmen der eigenen Familie. Wenn du in Brasilien ins Krankenhaus gehst, dann musst du jemanden bringen, der sich um dich sorgt! Also Essen, waschen, ... macht die Familie. Oder du hast eine private KV die diesen "Luxus" mit abdeckt. 

 

Ich kann alle individual-Schicksale verstehen und möchte nicht tauschen, aber die grosse Sozialgemeinschaft kann doch nicht alles und jeden tragen. Das ist völlig ausgeufert, jeder meint, er ist der Ärmste und braucht Hilfe vom Staat. Und oftmals gehts da um Statuserhalt, nicht um wesentliche Dinge.

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satgar
vor 3 Minuten von PEOPLES:

D ist von aussen betrachten schon ein rechter Vollkasko-Staat. Den muss man sich aber leisten können oder wollen. Die Lohnnebenkosten liegen für AN und AG bei irgendwo 50-70%. Das ist schon krass. Weil eben nahezu alles und jedes "Zwangsversichert" über die Sozialversicherungen wird.

Ich beantworte das mal mit meinem Liebling Volker Pispers 

 

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Pieky
4 hours ago, Emitter said:

Ich habe zum Start meines Berufslebens eine BU abgeschlossen und sie vor kurzem beitragsfrei gestellt, weil ich das Risiko mittlerweile durch aufgebautes Vermögen selbst absichern kann. Zweck erfüllt, es kommt also auf die Lebenssituation an.

Wie hast du das für dich definiert + Buffer für Altersvorsorge? Wie alt bist du? Ich bin da noch zu keinem Entschluss gekommen, da doch erhebliche Beitrage auf der hohe Kante liegen müssten. (nahe Million?)

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satgar
· bearbeitet von satgar

Interessanter Bericht mit ähnlicher Diagnose wie beim Fall von Helberg. Natürlich nur ausschnittsweise. Jeder Fall ist individuell. Hier ging es dann auch noch um eine ganze andere Frage einer Begleitperson: https://www.n-tv.de/ratgeber/Mit-Begleitung-zum-Renten-Gutachten-Nachteil-oder-nicht-article26056767.html

https://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/erwerbsminderungsrente-worauf-es-bei-gutachten-ankommt-154121.php

 

Das Thema greift über zu dem anderen Thread hinsichtlich Rechtschutzversicherung. Da schilderte chirlu zwar schon, das die Gerichtskosten selbst, vor Sozialgerichten, kostenlos sind. Aber nicht das Thema Anwalt und Gutachten. Diese sind zu bezahlen. Da hier der Kläger gewonnen hat, musste sicherlich die Gegenseite alle Kosten letztlich begleichen. Das man auf jeden Fall schauen sollte, wie man mit der EMR umgeht, zeigt sich nochmal hier 

 

 

IMG_0179.png

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Der Horst
· bearbeitet von Der Horst
falsche Formel
On 9/25/2025 at 6:24 PM, satgar said:

 

IMG_0179.png

Das heißt, wenn ich bereit bin (bzw. meine Rechtsschutzversicherung) zu klagen mit Berufung, dann habe ich eine 1-(55% * (1-20%) * (1-30%) * (1-20%)) Change meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente durchzubekommen? Das wären immerhin etwa 75% Erfolgsquote.

 

EDIT: Formal war nicht korrigiert

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 22 Minuten von Der Horst:

Das heißt, wenn ich bereit bin (bzw. meine Rechtsschutzversicherung) zu klagen mit Berufung, dann habe ich eine 1-(55% * 20% * 30% * 20%) Change meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente durchzubekommen? Das wären immerhin etwa 75% Erfolgsquote.

 

Die Rechnung ist falsch, aber offenbar hast du anders (und richtiger) gerechnet als geschrieben, nämlich 1−((1−55%)*(1−20%)*(1−30%)*(1−20%)), was tatsächlich rund 75% sind. Voraussetzung für diese Rechnung wäre natürlich, dass jeder Antragsteller aus dieser Statistik erforderlichenfalls auch tatsächlich bis zum Landessozialgericht zieht. Man könnte annehmen, dass einige Leute vorher entweder aufgeben oder aber einsehen, dass sie wirklich nicht rentenberechtigt sind, und dadurch die Statistik verbessern.

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Caveman8

Ich hänge es mal hier mit an:

 

Hat jemand einen tieferen Einblick bzw. Erfahrung mit der BU der HDI bezüglich des Verzichts auf die konkrete Verweisung
 

Fall: Ich bin BU in Job A. Kann aber Job B ausführen und bekomme dort das selbe Gehalt und habe einen vergleichbaren Status. 
 

Bekomme ich dann die Leistung aus dem Vertrag? 
 

Ich habe in Vorbereitung auf meinen Leistungsantrag Kontakt mit mehreren Experten für BU Leistungsanträge gehabt und dort leider widersprüchliche Infos bekommen. 
 

Die Bierls schreiben dazu:

Zitat

Die HDI verzichtet nun auch komplett auf die konkrete Verweisung.

Sprich = wurde der Leistungsfall in der BU-Versicherung anerkannt, kann die versicherte Person aber noch jeden anderen Beruf ausüben. Unabhängig vom Verdienst oder der genauen Tätigkeit.

 

https://www.finanzberatung-bierl.de/leistungen/berufsunfaehigkeit/hdi/

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MatthiasHelberg
vor 1 Minute von Caveman8:

Ich habe in Vorbereitung auf meinen Leistungsantrag Kontakt mit mehreren Experten für BU Leistungsanträge gehabt und dort leider widersprüchliche Infos bekommen. 

Den vollständigen Verzicht auf die konkrete Verweisung hat der HDI Anfang 2024 eingeführt - für Neuverträge.

 

Ist dein Vertrag ein paar Jahre älter, gilt der Verzicht auf die konkrete Verweisung nur in der Erstprüfung, nicht aber bei den späteren Folgeprüfungen. 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8
vor 38 Minuten von MatthiasHelberg:

Den vollständigen Verzicht auf die konkrete Verweisung hat der HDI Anfang 2024 eingeführt - für Neuverträge.

 

Ist dein Vertrag ein paar Jahre älter, gilt der Verzicht auf die konkrete Verweisung nur in der Erstprüfung, nicht aber bei den späteren Folgeprüfungen. 

Mein Vertrag ist von 10/ 2024. Dort lautet der Passus wie im Beispiel von der Seite der Bierls. 
 

Das heißt, sofern mein Vertrag dort wirklich darunter fällt, mein jetziges Gehalt spielt keine Rolle, solange ich den alten Beruf noch immer nicht zu mehr als 50% ausführen kann? 
 

Danke dir! 

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MatthiasHelberg
vor 4 Stunden von Caveman8:

Das heißt, sofern mein Vertrag dort wirklich darunter fällt, mein jetziges Gehalt spielt keine Rolle, solange ich den alten Beruf noch immer nicht zu mehr als 50% ausführen kann? 

Korrekt. Und zwar nicht nur jetzt bei der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit, sondern auch bei allen Folgeprüfungen.

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Caveman8
vor 20 Minuten von MatthiasHelberg:

Korrekt. Und zwar nicht nur jetzt bei der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit, sondern auch bei allen Folgeprüfungen.

Danke für die Bestätigung. Das war auch bisher meine Auffassung. Nachdem ich die AVBs nun nochmal im Detail gelesen habe, passt das auch sicher. 
 

Mich hatte nur eine gegenteilige Info eines „BU Experten“ verunsichert. Dann kannten die den Tarif aber wohl nicht im Detail. 
 

Grüße 

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MatthiasHelberg

... und dennoch bekommen einige unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden auch eine Erwerbsminderungsrente.

Das macht es im Übrigen so herausfordernd, eine gute Höhe für die BU-Rente zu bestimmen: Setzt man darauf, "nur" BU zu sein, oder kalkuliert man die "50-%-Chance" auf eine Erwerbsminderungsrente mit ein? 

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1+1=10

Danke für den Artikel, statgar.

Auch interessant "Zugleich habe die Untersuchung gezeigt, dass häufig eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente vereinbart worden sei. So habe die Zurich im Jahr 2025 im Leistungsfall durchschnittlich rund 900 Euro BU-Rente ausgezahlt."

Die Nachversicherungsgarantie - bei bspw. Geburt des Kindes, Heirat, Gehaltserhöhungen, ... - sollte immer wieder Mal in Anspruch genommen werden.

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MatthiasHelberg
· bearbeitet von MatthiasHelberg

Die Zurich hat leider nur eine Pressemitteilung dazu herausgegeben und keine Details.

 

Ein paar Anmerkungen dazu:

 

1.: Durchschnittszahlen helfen leider wenig - für die Beratung, wie für die individuelle Entscheidung: Wenn der eine 14 Jahre lang eine BU-Rente bekommt und der andere 2 Jahre lang, liegt der Durchschnitt bei 8 Jahren.

 

2.: Die Zurich nennt die Dauer der Leistungsfälle - also für welchen Zeitraum die BU-Rente gezahlt wird. Das darf man nicht verwechseln mit der Dauer der Berufsunfähigkeit ansich. Schon vor Jahren haben wir Zahlen eines anderen Versicherers dazu veröffentlicht, die auch von einem Rückversicherer bestätigt wurden: Die meisten Leistungsfälle enden, weil der Vertrag endet (oft zu kurze Laufzeit gewählt). Dann, weil Leute wieder ihren Beruf ausüben können und dann, weil Versicherte während der Leistungsdauer sterben, z.B. an Krebs.

 

3.: Auch die durchschnittliche BU-Rentenhöhe sagt nicht sooo viel über die tatsächlichen Umstände: Hat ein Versicherter z.B. zwei BU-Verträge bei der Zurich, einen Hauptvertrag und einen Nachversicherungsvertrag - zählt das dann als ein oder als zwei Leistungsfälle? Da sich die Versicherungsbedingungen unterscheiden können, sollten es zwei Leistungsfälle sein. Außen vor bleibt auch, wenn jemand 2 BUs bei 2 unterschiedlichen Versicherern hat.

 

Immerhin wird klarer, dass die noch immer im Netz kursierde Zahl von durchschnittlich 3 Jahren Dauer einer Berufsunfähigkeit Murks ist.

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1+1=10
vor 1 Stunde von MatthiasHelberg:

Außen vor bleibt auch, wenn jemand 2 BUs bei 2 unterschiedlichen Versicherern hat.

Bei deinen anderen Anmerkungen kann ich mitgehen, aber das hier ist sicherlich ein Ausnahmefall.

Speziell unter dem Gesichtspunkt, dass ohnehin nur jeder 4.-5. hier überhaupt eine BU-Versicherung hat.

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MatthiasHelberg
vor einer Stunde von 1+1=10:

Bei deinen anderen Anmerkungen kann ich mitgehen, aber das hier ist sicherlich ein Ausnahmefall.

Speziell unter dem Gesichtspunkt, dass ohnehin nur jeder 4.-5. hier überhaupt eine BU-Versicherung hat.

Es ging um die durchschnittlich ausgezahlte BU-Rente der Zurich. Und wie in vielen Statistiken - z.B. auch des GDV und kritisiert vom Verbraucherschutz - finde ich, dass man schnell einen falschen Eindruck bekommt, wenn man von der Höhe einer (1) BU-Rente auf die Gesamt-Absicherung eines Menschen schließt.

Die Zweivertragslösung ist bei vielen Kollegen wie auch bei uns seit vielen Jahren üblich, wenn sich jemand mit mehr als z.B. 2.500 bis 3.000 Euro BU-Rente absichern will, oder sich maximale Nachversicherungsoptionen sichern möchte. 

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slowandsteady

900 Euro BU-Rente koennen auch reichen, um Sozialleistungen zu vermeiden und selbstbestimmt leben zu koennen. Insb. wenn man ohne Miete im abbezahlten Eigenheim wohnt und/oder schon teilweise durch vorhandenes Vermoegen abgesichert ist, aber eben noch nicht ganz.

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MatthiasHelberg
vor 6 Minuten von slowandsteady:

900 Euro BU-Rente koennen auch reichen, um Sozialleistungen zu vermeiden und selbstbestimmt leben zu koennen. Insb. wenn man ohne Miete im abbezahlten Eigenheim wohnt und/oder schon teilweise durch vorhandenes Vermoegen abgesichert ist, aber eben noch nicht ganz.

Höhe BU-Rente: 900 Euro
abzgl. GKV-Beitrag, wenn freiwillig versichert: -195 Euro oder auch voller PKV-Beitrag
abzgl. Einkommenssteuer, wenn man durch anderes Einkommen über dem Freibetrag von 1.029 Euro liegt: - ? Euro

 

Bitte nicht vergessen: Die versicherte BU-Rente ist eine Brutto-Rente.

 

Es kann wenig Abzüge geben, wenn man...

  • z.B. durch Bezug einer Erwerbsminderungsrente pflichtversichert in der GKV wird,
  • die BU in Schicht 3 und nicht etwa als Kombivertrag mit einer Basisrente oder im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hat.

Aber selbst dann bleibt das Thema Kaufkraftverlust durch Inflation, der sich besonders bei solchen Schmalspurabsicherungen schmerzlich auswirkt. 

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PEOPLES
vor 34 Minuten von slowandsteady:

900 Euro BU-Rente koennen auch reichen, um Sozialleistungen zu vermeiden und selbstbestimmt leben zu koennen. Insb. wenn man ohne Miete im abbezahlten Eigenheim wohnt und/oder schon teilweise durch vorhandenes Vermoegen abgesichert ist, aber eben noch nicht ganz.

Das ist ja eher eine unuebliche Konstellation. Zumal sowas "per Zufall" passieren kann, aber die BU wird ja idR schon deutlich vorher abgeschlossen, also meist zu einem Zeitpunkt, an dem weder die Huette abbezahlt ist, noch die Depots so dick sind, dass sich das ausgehen wuerde. Naja, und in der Regel auch zu einem Zeitpunkt, an dem man das noch nicht so vorraus planen kann. 

 

Ich habe eine BU mit 20/21 abgeschlossen (meine Mutter hatte die mir aufs Auge gedrueckt) mit eher mittelmaessigen Rahmenbedingungen. Aktuell sind da 2300EUR abgedeckt, wuerde bei mir netto (nach KV) rund 1800EUR bringen. Damit komme ich vielleicht grad so hin, wenn ich mich ordentlich einschraenke. Aber ich bekomme keine Rentenpunkte mehr und kann auch kein weiteres Vermoegen aufbauen.
In meiner aktuellen Situation passt das fuer mich, da ich ungern eine hoehere Praemie zahlen will, auf der anderen Seite aber so aufgestellt bin, dass ich heute mit der BU und spaeter dann mit der Rente das Depot moderat mit vernuenftigen SWRs entsparen koennte. 
ABER vor 10 Jahren war das noch nicht klar, und haette auch nicht wirklich funktioniert. 

 

Zumindest in D gibt es ja noch die Erwerbsminderungsrenten. Wer BU ist, koennte ja theoretisch noch was anderes arbeiten, wer das nicht mehr kann, der hat Anspruch auf die EMR. Theoretisch.
Man koennte also argumentieren: Wer BU ist, koennte noch was dazu verdienen, aber nicht mehr in seinem eigentlichen Job. Wer das auch nicht mehr kann, der sollte eigentlich noch EMR bekommen, aber auch dazu muss man vorher erstmal Rentenpunkte gesammelt haben. 
Da ist halt die Frage, ob man das mit reinrechnen will oder nicht. 

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