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DäMichel

Versicherung bezahlt nicht bei Nagerschäden obwohl versichert

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 43 Minuten von poipoi:

Muss man sich dann an den Nachbarn wenden?

Einen direkten Blitzeinschlag am Versicherungsort kann man meist an den Geräten erkennen. Der Schaden an den Geräten selbst sieht halt anders aus, als wenn das 1 km entfernt eingeschlagen war.  Sachverständige können ermitteln, welchen Grund es gab, warum ein Gerät kaputt ging.

 

Wo es Blitzeinschläge zudem gab, da gibt es auch Stellen für, die das protokollieren. Ich glaube der deutsche Wetterdienst macht das.

 

Für den Kunden selbst ist das immer blöd. Man hat ja überhaupt keine Ahnung, was passiert ist. Man stellt nur fest: Pc geht nicht mehr an, Router nicht mehr, dies und jenes lässt sich nicht mehr anschalten. Und dann muss man raus finden: welche (versicherte) Gefahr hat sich verwirklicht? Das ist gar nicht mal so leicht. Aber der Versicherungsnehmer muss den Nachweis führen. Immerhin macht er seinen Schaden geltend und begehrt Leistung aus seinem Vertrag. Den klar ist ja immer auch: jedes elektronische Gerät kann auch jederzeit einfach so „kaputt gehen“. Und das ist dann natürlich kein Versicherungsfall in aller Regel.

vor 1 Stunde von sparfux:

Was ist denn ein Beispiel für einen Schaden durch „Überstrom“?

Du kannst auch mal die KI befragen, was z.b. die Unterschiede zwischen Überspannung und Überstrom sind. Das eine hat mit der Spannung zu tun (Volt), und das andere mit der Stromstärke (Ampere). Darin begründet sich zumindest schon mal die unterschiedliche Namensgebung der versicherten Gefahren. Wie man erkennt, ob ein Gerät durch Spannung oder Stromstärke beschädigt wurde, da für bin ich kein Experte.

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poipoi
· bearbeitet von poipoi
vor 23 Stunden von satgar:

Einen direkten Blitzeinschlag am Versicherungsort kann man meist an den Geräten erkennen. Der Schaden an den Geräten selbst sieht halt anders aus, als wenn das 1 km entfernt eingeschlagen war.  Sachverständige können ermitteln, welchen Grund es gab, warum ein Gerät kaputt ging.

 

Wo es Blitzeinschläge zudem gab, da gibt es auch Stellen für, die das protokollieren. Ich glaube der deutsche Wetterdienst macht das.

 

Für den Kunden selbst ist das immer blöd. Man hat ja überhaupt keine Ahnung, was passiert ist. Man stellt nur fest: Pc geht nicht mehr an, Router nicht mehr, dies und jenes lässt sich nicht mehr anschalten. Und dann muss man raus finden: welche (versicherte) Gefahr hat sich verwirklicht? Das ist gar nicht mal so leicht. Aber der Versicherungsnehmer muss den Nachweis führen. Immerhin macht er seinen Schaden geltend und begehrt Leistung aus seinem Vertrag. Den klar ist ja immer auch: jedes elektronische Gerät kann auch jederzeit einfach so „kaputt gehen“. Und das ist dann natürlich kein Versicherungsfall in aller Regel.

Du kannst auch mal die KI befragen, was z.b. die Unterschiede zwischen Überspannung und Überstrom sind. Das eine hat mit der Spannung zu tun (Volt), und das andere mit der Stromstärke (Ampere). Darin begründet sich zumindest schon mal die unterschiedliche Namensgebung der versicherten Gefahren. Wie man erkennt, ob ein Gerät durch Spannung oder Stromstärke beschädigt wurde, da für bin ich kein Experte.

Ja der Unterschied ist sichtbar. Die Frage ist, wenn bei mir der Blitz einschlaegt und ueber eine Verbindung zum Nachbarn geht ein Teil der Energie des Blitzes zum Nachbarn und verursacht dort Schaden, hat dann dieser Nachbarn Ansprueche an mich? Und wenn kann ich diese an meinen Versicherer weiterleiten?

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 2 Stunden von poipoi:

Ja der Unterschied ist sichtbar. Die Frage ist, wenn bei mir der Blitz einschlaegt und ueber eine Verbindung zum Nachbarn geht ein Teil der Energie des Blitzes zum Nachbarn und verursacht dort Schaden, hat dann dieser Nachbarn Ansprueche an mich? Und wenn kann ich diese an meinen Versicherer weiterleiten?

 

Ich würde eher sagen, dass der Nachbar Ansprüche an den Blitz hat. Der hat den Schaden verursacht. Unglücklicherweise verschwinden Blitze recht schnell. Sie haben auch keine Postadresse, so dass man sie nicht verklagen kann.

 

Du selbst kommst in die Haftung, wenn Du etwas gemacht hast, was man besser nicht hätte machen sollen. Wenn Du beispielsweise ein loses Kabel zum Nachbarn gezogen hast, um dessen Strom- oder DSL-Anschluss mitzunutzen, damit Du Kosten sparen kannst. Oder wenn Dein Blitzschutz nicht den Anforderungen entspricht. Dann bist Du möglicherweise dran.

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chirlu
vor 57 Minuten von stagflation:

Ich würde eher sagen, dass der Nachbar Ansprüche an den Blitz hat. Der hat den Schaden verursacht. Unglücklicherweise verschwinden Blitze rechnet schnell. Sie haben auch keine Postadresse, so dass man sie nicht verklagen kann.

 

Bei Feuer gibt es das – wenn bei mir ein Brand entsteht und zum Nachbarn übergreift, bin ich schadensersatzpflichtig (Fall für die Haftpflichtversicherung).

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor einer Stunde von stagflation:

 

Ich würde eher sagen, dass der Nachbar Ansprüche an den Blitz hat. Der hat den Schaden verursacht. Unglücklicherweise verschwinden Blitze rechnet schnell. Sie haben auch keine Postadresse, so dass man sie nicht verklagen kann.

 

Du selbst kommst in die Haftung, wenn Du etwas gemacht hast, was man besser nicht hätte machen sollen. Wenn Du beispeilsweise ein loses Kabel zum Nachbarn gezogen hast, um dessen Strom- oder DSL-Anschluss mitzunutzen, damit Du Kosten sparen kannst. Oder wenn Dein Blitzschutz nicht den Anforderungen entspricht. Dann bist Du möglicherweise dran.

An sich richtig. Man darf aber die Gefährdungshaftung von Grundstückseigentümern nach BGB nicht vergessen. Da kann es auch haftungsfälle geben, die eben kein Verschulden bedürfen.

vor 7 Minuten von chirlu:

 

Bei Feuer gibt es das – wenn bei mir ein Brand entsteht und zum Nachbarn übergreift, bin ich schadensersatzpflichtig (Fall für die Haftpflichtversicherung).

Da gab es auch mal ein interessantes Urteil zu, wo auf dem Nachbargrundstück Arbeiten einer fachfirma ausgeführt wurden, die zu einem Brand beim anderen Nachbarn geführt hatten. Die Firma selber konnte nicht mehr haftbar gemacht werden, da insolvent. Also wandte sich der Geschädigte an seinen Nachbarn und bekam Recht. Denn ohne die Arbeiten auf dessen Grundstück, wäre es nie zum Schaden gekommen. Das ist dann Aufgabe der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die für selbstgenutztes Eigentum in jeder guten Privathaftpflicht kostenlos enthalten ist.

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sedativ
Am 27.9.2025 um 17:48 von DäMichel:

Der Raum ist zwar abgeschlossen und eigentlich auch dicht aber wir wohnen am Wasser, die Gartentür ist auch gleich nebendran und man hat ja nicht 24/7 alle Türen immer zu besonders im Sommer nicht .  

 

Wenn der Raum dicht wäre, gäbe es da auch keine Ratten. Ist das ein Durchgangsraum oder warum steht die Tür im Sommer offen? Gibt es einen Spalt zwischen Tür und Boden? Mäusegitter am Fenster?

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