Zum Inhalt springen
BarbarossaII

Gesetzliche Rentenversicherung: Renteninformation mit Wechselnden Berichtszeiträumen

Empfohlene Beiträge

BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

was ist der Hintergrund, dass bei der Gesetzlichen Rentenversicherung die Renteninformation mit wechselnden Berichtszeiträumen (mal 31.12 Vorjahr, mal anderes Datum als End-Datum Berichtszeitraum) versendet werden?

 

Im Voraus Danke,

Barbarossa II

 

* bei mir kommt die Renteninformation im September per Post an

* der Anfang der berücksichtigen Einzahlungszeiten ist immer gleich (erste Beitragszahlung)

* das Ende der berücksichtigen Einzahlungszeiten ist unterschiedlich - meist der 31.12. des Vorjahres, aber manchmal der 31.03. des laufenden Jahres oder ein anderes Datum.

* dadurch liegen zwischen zwei Renteninformationen nicht immer 12 bzgl. Einzahlungen berücksichtige Kalendermonate  
* macht die Vergleichbarkeit schwierig, wieviele Punkte seit der letzten Renteninformation hinzugekommen sind
 

* war durchgehend als Angestellter beschäftigt

* hoffe, dass Krankenkassenwechsel (bin gesetzlich versichert) oder "Umfirmierungen" des Arbeitgebers da nicht reinspielen

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 30 Minuten von BarbarossaII:

das Ende der berücksichtigen Einzahlungszeiten ist unterschiedlich - meist der 31.12. des Vorjahres, aber manchmal der 31.03. des laufenden Jahres oder ein anderes Datum.

 

Immer das Datum, zu dem die letzte Meldung von rentenrechtlichen Zeiten vorliegt. Bei einem einzigen, dauerhaften Arbeitsverhältnis ist das normalerweise der 31. Dezember, weil nur einmal im Jahr der Verdienst gemeldet wird (sogenannte Jahresmeldung, spätestens bis Ende Februar für das gesamte abgelaufene Kalenderjahr).

 

vor 30 Minuten von BarbarossaII:

hoffe, dass Krankenkassenwechsel (bin gesetzlich versichert) oder "Umfirmierungen" des Arbeitgebers da nicht reinspielen

 

Doch, bei unterjährigem Krankenkassenwechsel erfolgt logischerweise eine unterjährige SV-Meldung. Bei „‚Umfirmierungen‘ des Arbeitgebers“ kommt es darauf an, was du damit meinst. Eine tatsächliche bloße Umfirmierung, also ein reiner Namenswechsel, hat keine Auswirkung.

 

vor 30 Minuten von BarbarossaII:

macht die Vergleichbarkeit schwierig, wieviele Punkte seit der letzten Renteninformation hinzugekommen sind

 

Die Vergleichbarkeit ist sowieso schwierig, weil die Entgeltpunkte zuerst mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt berechnet und später dann korrigiert werden. Besser einfach selbst rechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Cauchykriterium
vor 10 Stunden von BarbarossaII:

* macht die Vergleichbarkeit schwierig, wieviele Punkte seit der letzten Renteninformation hinzugekommen sind

Dafür gibt es bekanntlich weitere Auskunftsmöglichkeiten, die Du jederzeit bestellen kannst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII
vor 22 Stunden von chirlu:

 

Immer das Datum, zu dem die letzte Meldung von rentenrechtlichen Zeiten vorliegt.

Top Info! --- Das löst alle scheinbaren Ungereimtheiten auf... DANKE!

 

vor 22 Stunden von chirlu:

Bei „‚Umfirmierungen‘ des Arbeitgebers“ kommt es darauf an, was du damit meinst.

Spin-Off mit Betriebsübergang (was laut Internetsuchmaschine eine unterjährige SV-Meldung nach sich zieht, da der Arbeitgeber nachher ein anderer ist)

 

Da laut Internetsuchmaschine auch Krankengeldbezug und Kurzarbeitergeld eine unterjährige SV-Meldung nach sich ziehen können, sind die Termine nun erklärbar.

 

 

vor 12 Stunden von Cauchykriterium:

Dafür gibt es bekanntlich weitere Auskunftsmöglichkeiten, die Du jederzeit bestellen kannst.

jup - kann mir mit Perso/Kartenleser die Rentenauskunft/Versicherungsverlauf downloaden - das wollte ich mir sparen/nur alle 5-10 Jahre machen, was für einfache vergleichbarkeit der Renteninformation aber in der Renteninformation ein Berichtsende immer zum 31.12. des Vorjahres vorausgesetzt hätte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von BarbarossaII:

jup - kann mir mit Perso/Kartenleser die Rentenauskunft/Versicherungsverlauf downloaden - das wollte ich mir sparen/nur alle 5-10 Jahre machen, was für einfache vergleichbarkeit der Renteninformation aber in der Renteninformation ein Berichtsende immer zum 31.12. des Vorjahres vorausgesetzt hätte.

 

Wie gesagt, sind die Zahlen auch bei Meldung nur zum 31. Dezember trotzdem nicht vergleichbar. Aber du kannst alle fünf bis zehn Jahre den Versicherungsverlauf holen und selbst rechnen; ist ja nicht schwierig, Entgelt geteilt durch Durchschnittsentgelt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarbarossaII

 

Am 29.9.2025 um 00:44 von chirlu:

Die Vergleichbarkeit ist sowieso schwierig, weil die Entgeltpunkte zuerst mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt berechnet und später dann korrigiert werden.

vor 18 Stunden von chirlu:

Wie gesagt, sind die Zahlen auch bei Meldung nur zum 31. Dezember trotzdem nicht vergleichbar. 

 

Ist meine Recherche richtig?    "Das vorläufige Durchschnittsentgelt wird am Jahresende festgelegt, das endgültige Durchschnittsentgelt erst im Dezember des Folgejahres."

 

(falls ja, wären die Rentenpunkte eines Jahres frühestens im Dez des Folgejahres fix)

 

Im Voraus Danke,

Barbarossa II

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 36 Minuten von BarbarossaII:

(falls ja, wären die Rentenpunkte eines Jahres frühestens im Dez des Folgejahres fix)

 

Ja, Dezember passt schon für die offizielle Festlegung (letztes Jahr zum Beispiel am 27. November). De facto weiß man es aber spätestens ab Anfang September. Das (endgültige) Durchschnittsentgelt für 2024 wird zum Beispiel bei 47085 Euro liegen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
flamie

Hallo, ich habe auch eine Frage zu meiner Renteninformation.

Ich habe meine beiden Informationen aus September 2024 und September 2025 vergleichend nebeneinandergelegt (Zeitpunkt 31.12.2023 bzw. 31.12.2024).

Ich habe 1,9252 Rentenpunkte dazu bekommen. Mein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze - und ich dachte man erhält dann 2,0 Rentenpunkte.

Irrglaube - oder wie erklärt sich der Zusammenhang?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fischauge
vor 47 Minuten von flamie:

Hallo, ich habe auch eine Frage zu meiner Renteninformation.

Ich habe meine beiden Informationen aus September 2024 und September 2025 vergleichend nebeneinandergelegt (Zeitpunkt 31.12.2023 bzw. 31.12.2024).

Ich habe 1,9252 Rentenpunkte dazu bekommen. Mein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze - und ich dachte man erhält dann 2,0 Rentenpunkte.

Irrglaube - oder wie erklärt sich der Zusammenhang?

Die maximale Anzahl an Rentenpunkten bemisst sich jedes Jahr neu als Verhältnis der BBG (Rente) zum Median-Einkommen (= 1 RP). Es schwankt in etwa um den Wert 2

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PEOPLES

Ich glaube man konnte auch schonmal 2.0x oder so bekommen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
flamie
vor 21 Minuten von Fischauge:

Die maximale Anzahl an Rentenpunkten bemisst sich jedes Jahr neu als Verhältnis der BBG (Rente) zum Median-Einkommen (= 1 RP). Es schwankt in etwa um den Wert 2

Besten Dank für die Aufklärung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 6 Stunden von flamie:

Ich habe meine beiden Informationen aus September 2024 und September 2025 vergleichend nebeneinandergelegt (Zeitpunkt 31.12.2023 bzw. 31.12.2024).

Ich habe 1,9252 Rentenpunkte dazu bekommen.

 

Dass das kein sinnvolles Vorgehen ist, habe ich in diesem Thread bereits gesagt:

Am 29.9.2025 um 00:44 von chirlu:

Die Vergleichbarkeit ist sowieso schwierig, weil die Entgeltpunkte zuerst mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt berechnet und später dann korrigiert werden. Besser einfach selbst rechnen.

In deinem Fall setzt sich die Änderung von 1,9252 Entgeltpunkten zusammen aus 1,9974 Entgeltpunkten für 2024 (wird noch korrigiert auf 1,9242 Entgeltpunkte) und der Korrektur für 2023 (von vorläufig 2,0305 Entgeltpunkten auf 1,9583 Entgeltpunkten).

 

vor 7 Stunden von flamie:

Mein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze - und ich dachte man erhält dann 2,0 Rentenpunkte.

Irrglaube - oder wie erklärt sich der Zusammenhang?

 

Beitragsbemessungsgrenze und Durchschnittsentgelt folgen beide der Lohnentwicklung. Da die Beitragsbemessungsgrenze im voraus feststehen muss – schließlich muss man die Beiträge berechnen können –, ist sie nur ein hochgerechneter Wert und kann zu niedrig oder zu hoch liegen. So kommen unterschiedliche Höchst-Entgeltpunkte in unterschiedlichen Jahren zustande.

 

vor 6 Stunden von PEOPLES:

Ich glaube man konnte auch schonmal 2.0x oder so bekommen.

 

Im Jahr 2020 gab es bis zu 2,1140 Entgeltpunkte. Das Durchschnittsentgelt ist wegen Corona sogar gesunken, was man 2019 bei der Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze für 2020 noch nicht wusste.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 16 Stunden von flamie:

Hallo, ich habe auch eine Frage zu meiner Renteninformation.

Ich habe meine beiden Informationen aus September 2024 und September 2025 vergleichend nebeneinandergelegt (Zeitpunkt 31.12.2023 bzw. 31.12.2024).

Ich habe 1,9252 Rentenpunkte dazu bekommen. Mein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze - und ich dachte man erhält dann 2,0 Rentenpunkte.

Irrglaube - oder wie erklärt sich der Zusammenhang?

 

Deshalb sind Dokumente wie dieses hier interessant: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026

 

Daraus kann man für 2026 entnehmen:

  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: 101.400 €
  • vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung: 51.944 €

Das ist der Referentenentwurf - und noch nicht rechtlich bindend. Zusammen mit dem Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung von 18,6 % kann man jetzt rechnen:

  • Maximaler Zahlbeitrag in der GRV in 2026: 101.400 € * 18,6% = 18.860,40 €
  • Für diesen Beitrag gibt es vorläufig 101.400 € /  51.944 € = 1,952 Rentenpunkte. Wenn man weniger als 18.860,40 € einzahlt, gibt es entsprechend weniger Rentenpunkte.

Das endgültige Durchschnittsentgelt für 2026 wird aber erst Ende 2027 festgelegt. Die Rentenpunkte werden dann neu berechnet - zumindest dann, wenn man nicht in 2026 oder 2027 in Rente geht (dann gilt, wenn ich mich richtig erinnere, eine Sonderregel). Dadurch kann sich die Anzahl der Rentenpunkte noch etwas ändern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
flamie

@chirlu, @stagflation 

Vielen Dank für euere zusätzlichen Erläuterungen.

Interessant. Damit hatte ich mich bis dato noch nicht näher beschäftigt. Aber mit zunehmenden Alter (gesetzlicher Renteneintritt in 2028) sollte man sich hier durchaus tiefergehende Gedanken machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...