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garak

Hallo zusammen,

 

ich möchte einen Nettovergleich (d.h. nach Steuern) zwischen GKV und PKV in Abhängigkeit von bestimmten Parametern in Excel erstellen.

Annahmen: Angestellter in Steuerklasse 1 ohne Kinder, Einkommen über Beitragsbemessungsgrenze (daher Höchstbeitrag GKV), Zusatzbeitrag 2,45%, Grenzsteuersatz 45,78%

 

Hier ein Beispiel:

grafik.png.e1d9a076f0dce61ae00c8b991cddf3fb.png

 

Die dunkleren Zellen sind meine Eingabefelder und ergeben sich aus den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für 2025 bzw. einem beispielhaften PKV-Vertrag.

 

Das Problem: Wenn ich einen Nettorechner (z.B. den TK-Gehaltsrechner) für beide Fälle separat befülle (mit einem realistischen Gehalt, um den angenommenen Grenzsteuersatz zu erreichen), ergibt sich zwischen beiden eine mtl. Nettodifferenz von ca. 52,90 EUR (im Gegensatz zu 22,39 EUR im Screenshot) und ich sehe nicht, woran es liegt. Gibt es irgendwo konkrete Berechnungsbeispiele (das finale Steuer-Brutto gibt der TK-Rechner leider nicht aus, wäre aber hilfreich) oder sieht jemand von euch auf Anhieb meinen Fehler?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 14 Minuten von garak:

sieht jemand von euch auf Anhieb meinen Fehler?

 

Jedenfalls verstehe ich nicht, wie auf der GKV-Seite der Betrag bei „steuerlich absetzbar“ zustande kommt. Du schreibst ja „96% KV + PV“, das wären aber 902,29 Euro (96% von 939,89 Euro) plus 231,53 Euro, also 1133,82 Euro.

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garak

Der Text „96% KV + PV“ ist in der Tat nicht ganz präzise und war mehr als knappe Notiz für mich gedacht.

 

Mein letzter Kenntnisstand ist, dass nur der AN-Anteil für die GKV um 4% vermindert werden muss (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG), also 1171,42 Euro minus 4% von (939,89 Euro minus 469,94 Euro). Da kann ich mich durchaus irren, aber es erklärt zumindest nicht die beobachtete Abweichung.

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chirlu
vor 44 Minuten von garak:

Mein letzter Kenntnisstand ist, dass nur der AN-Anteil für die GKV um 4% vermindert werden muss

 

Ja, das ist richtig:

Zitat

nicht der Basisabsicherung zuzurechnen ist der Beitragsanteil, der der Finanzierung des Krankengeldes dient. Dieser Anteil wird mit einem pauschalen Abschlag i. H. v. 4 % bemessen und von der Finanzverwaltung von den – ggf. um steuerfreie Beitragszuschüsse und Beitragsrückerstattungen geminderten – übermittelten Beträgen abgezogen.

 

vor einer Stunde von garak:

also 1171,42 Euro minus 4% von (939,89 Euro minus 469,94 Euro).

 

OK, ein bisschen von hinten durch die Brust ins Auge, aber das Ergebnis stimmt.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Stunden von garak:

Gehalt, um den angenommenen Grenzsteuersatz zu erreichen

 

Kannst du das mal nennen? Wenn du nicht noch besondere Freibeträge o.ä. eingibst, sollte es eigentlich kein Gehalt geben, bei dem du genau 42% Steuer plus 9% Kirchensteuer bezahlst; sondern entweder ist der effektive (Grenz-)Steuersatz durch die noch laufende Anrechnung der RV/AV-Beiträge niedriger, oder es kommt schon Solidaritätszuschlag hinzu. Oder sogar beides zugleich. Möglicherweise ergibt sich der unverständliche Unterschied also einfach durch den Steuersatz oder sogar durch unterschiedliche Steuersätze.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@garak: wenn Du magst, dann schreibe doch noch, was Du eigentlich machen willst bzw. weshalb Du diese Berechnung aufstellst.

 

Je nach Zielsetzung ist es vielleicht gar nicht sinnvoll, noch viel genauer zu rechnen.

  • Wenn Du genau verstehen willst, wie Beiträge, Zuschüsse, Steuern usw. berechnet werden, ist es natürlich gut, ganz genau zu rechnen.
  • Wenn Du hingegen überlegst, ob PKV oder ob GKV für Dich besser ist, rechnest Du möglicherweise schon viel zu genau. Hier sollte man andere Effekte berücksichtigen, die viel größere Auswirkungen haben: Beitragsrückerstattungen (falls Du einen Tarif mit solchen hast), Selbstbeteiligungen, besseres oder schlechteres Leistungsspektrum in der PKV (je nach Tarif), Beitragssteigerungen, Reduktion der Beiträge in der GKV bei Arbeitslosigkeit, schlechterem Gehalt oder im Rentenalter, usw. usw. Für solche Rechnungen muss man viele Annahmen treffen und schätzen - 30 € mehr oder weniger im Monat sind da irrelevant.

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dev
· bearbeitet von dev

gehaltsrechner-arbeitgeber

 

Man kann auch bei der GKV nicht alle zusätzlichen Versicherungen absetzen, es kommt also auch bei der PKV auf den Tarif an, wieviel man absetzen kann und wieviel davon privates Vergnügen ist.

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Fetz
· bearbeitet von Fetz

@garack

Deinem Excel fehlen ein paar wichtige Daten für eine genaue Berechnung.

 

Wie lange arbeitest Du noch bis zum Rentenbezug?

Wie lange lebst Du noch?

Wie lange behalten wir die gegenwärtige Rechtslage/Gesetze/Verordnungen zur (G)KV?

Wie steigen die Beiträge, wann und in welchem der Systeme?

 

Wie war das noch: Der Metriker wandelt Zufall in Irrtum.

 

@stagflation: +1

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garak
vor 8 Stunden von chirlu:

Kannst du das mal nennen? Wenn du nicht noch besondere Freibeträge o.ä. eingibst, sollte es eigentlich kein Gehalt geben, bei dem du genau 42% Steuer plus 9% Kirchensteuer bezahlst; sondern entweder ist der effektive (Grenz-)Steuersatz durch die noch laufende Anrechnung der RV/AV-Beiträge niedriger, oder es kommt schon Solidaritätszuschlag hinzu. Oder sogar beides zugleich. Möglicherweise ergibt sich der unverständliche Unterschied also einfach durch den Steuersatz oder sogar durch unterschiedliche Steuersätze.

Den TK-Rechner habe ich mit einem fiktiven Monatsgehalt von 6600 Euro befüllt. Das Ergebnis für den PKV-Fall (Auszahlungsbetrag 4770,78 Euro) findest du im Anhang. Abzüglich 962,22 Euro Beitrag ergibt sich ein verbleibendes Netto von 3808,56 Euro. Im GKV-Fall verbleiben hingegen 3861,46 Euro, also eine Differenz von 52,90 Euro.

Du hast natürlich Recht, dass der angenommene Grenzsteuersatz nur eine Näherung ist, aber selbst nach Abzug von RV, PV und KV müsste man etwa im Bereich von 40% plus Kirchensteuer landen. Das erklärt die Abweichung aus meiner Sicht auch nicht - es sollte die Differenz im Gegenteil sogar noch weiter verringern, wenn die "letzten abzugsfähigen Euros" im GKV-Fall weniger Steuerentlastung bringen, als angenommen.

 

vor 7 Stunden von stagflation:

@garak: wenn Du magst, dann schreibe doch noch, was Du eigentlich machen willst bzw. weshalb Du diese Berechnung aufstellst.

 

Je nach Zielsetzung ist es vielleicht gar nicht sinnvoll, noch viel genauer zu rechnen.

  • Wenn Du genau verstehen willst, wie Beiträge, Zuschüsse, Steuern usw. berechnet werden, ist es natürlich gut, ganz genau zu rechnen.
  • Wenn Du hingegen überlegst, ob PKV oder ob GKV für Dich besser ist, rechnest Du möglicherweise schon viel zu genau. Hier sollte man andere Effekte berücksichtigen, die viel größere Auswirkungen haben: Beitragsrückerstattungen (falls Du einen Tarif mit solchen hast), Selbstbeteiligungen, besseres oder schlechteres Leistungsspektrum in der PKV (je nach Tarif), Beitragssteigerungen, Reduktion der Beiträge in der GKV bei Arbeitslosigkeit, schlechterem Gehalt oder im Rentenalter, usw. usw. Für solche Rechnungen muss man viele Annahmen treffen und schätzen - 30 € mehr oder weniger im Monat sind da irrelevant.

Guter Punkt. Ich mache den Wechsel in die PKV nicht (jedenfalls nicht nur) von der Nettobeitragsdifferenz abhängig. Ich möchte aber zumindest wissen, wie meine erste Gehaltsabrechnung nach einem potenziellen Wechsel aussähe. Nur darauf vorbereitet zu sein, dass bei einem Tarif mit hohen Leistungen netto weniger übrig bleibt, als vorher, reicht mir persönlich nicht.

 

vor 2 Stunden von dev:

gehaltsrechner-arbeitgeber

 

Man kann auch bei der GKV nicht alle zusätzlichen Versicherungen absetzen, es kommt also auch bei der PKV auf den Tarif an, wieviel man absetzen kann und wieviel davon privates Vergnügen ist.

Das ist mir klar. Die abzugsfähigen Basisbeiträge sind berücksichtigt und nicht aus der Luft gegriffen, sondern stammen im obigen Beispiel direkt aus dem Online-Rechner eines Versicherers.

 

vor 46 Minuten von Fetz:

@garack

Deinem Excel fehlen ein paar wichtige Daten für eine genaue Berechnung.

 

Wie lange arbeitest Du noch bis zum Rentenbezug?

Wie lange lebst Du noch?

Wie lange behalten wir die gegenwärtige Rechtslage/Gesetze/Verordnungen zur (G)KV?

Wie steigen die Beiträge, wann und in welchem der Systeme?

 

Wie war das noch: Der Metriker wandelt Zufall in Irrtum.

 

@stagflation: +1

Meine Rechnung hat nicht den Anspruch, die Zukunft vorherzusagen. Ich möchte eigentlich nur abschätzen, wie die Differenz zum heutigen Stand wäre.

Ergebnis_PKV.png

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dev

Die Steuerrechner berücksichtigen die PKV-Freibeträge nicht, aber die bei den GKV-Versichterten. Hierfür ist eine Steuererklärung nötig.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Stunden von garak:

Guter Punkt. Ich mache den Wechsel in die PKV nicht (jedenfalls nicht nur) von der Nettobeitragsdifferenz abhängig. Ich möchte aber zumindest wissen, wie meine erste Gehaltsabrechnung nach einem potenziellen Wechsel aussähe. Nur darauf vorbereitet zu sein, dass bei einem Tarif mit hohen Leistungen netto weniger übrig bleibt, als vorher, reicht mir persönlich nicht.

 

Okay. Der entscheidende Punkt ist aber trotzdem, dass Deine Beiträge in der PKV wahrscheinlich schneller steigen werden, als in der GKV. Das liegt am Rechenmodell der PKV mit den Rückstellungen. Für eine erste Abschätzung kannst Du in der PKV mit 4-5% rechnen bis zum Alter 60, danach mit 2-3%. In der GKV kannst Du mit 2-3% rechnen, wobei die Beiträge sinken, wenn Dein Einkommen (Rente) niedriger wird.

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Fetz
· bearbeitet von Fetz
vor 4 Stunden von garak:

Ich möchte eigentlich nur abschätzen, wie die Differenz zum heutigen Stand wäre.

Und dann? Was machst Du dann mit der Schätzung wenn Du weißt wie es wäre ?

 

Wie sagen die Amis?

Measuring with a micrometer, marking with chalk, and cutting with an axe ... 

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garak
vor 52 Minuten von dev:

Die Steuerrechner berücksichtigen die PKV-Freibeträge nicht, aber die bei den GKV-Versichterten. Hierfür ist eine Steuererklärung nötig.

Was genau meinst du mit "PKV-Freibeträge"? Die absetzbaren Beitragsanteile (Basisbeiträge) werden im TK-Rechner eingetragen und offenbar auch berücksichtigt (siehe Screenshot).

 

vor 8 Minuten von Fetz:

Und dann? Was machst Du dann mit der Schätzung wenn Du weißt wie es wäre ?

 

Wie sagen die Amis?

Measuring with a micrometer, marking with chalk, and cutting with an axe ... 

Ich finde die Steuerbetrachtung z.B. hilfreich bei der Überlegung, ob man einen Beitragsentlastungsbaustein einschließt, um den AG-Zuschuss maximal auszureizen. Ebenso, um später entscheiden zu können, bis zu welchem Betrag es sich lohnt, Rechnungen selbst zu zahlen (falls der Tarif eine Rückerstattungen vorsieht).

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chirlu
vor 5 Stunden von garak:

Du hast natürlich Recht, dass der angenommene Grenzsteuersatz nur eine Näherung ist, aber selbst nach Abzug von RV, PV und KV müsste man etwa im Bereich von 40% plus Kirchensteuer landen.

 

Solange die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht erreicht ist, wird aus einem eigentlichen Steuersatz von 42% ein effektiver Steuersatz von 38,1% (nämlich 42% von 90,7%, da die 9,3% Rentenversicherungsbeitrag von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden). Du bist aber auch noch längst nicht bei einem eigentlichen Steuersatz von 42%. Betrachten wir den PKV-Fall: Bei einem Jahresbrutto von 79200 Euro (= 12*6600) gehen 1230 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag, 7366 Euro Rentenversicherungsbeitrag, 3239 Euro absetzbarer Beitrag zur PKV/PPV ab und ergeben ein zu versteuerndes Einkommen von 67365 Euro, worauf eine Einkommenssteuer von 17383 Euro anfällt. Das ist noch in der Progressionszone, die bis 68480 Euro geht. Bei der GKV mit einem absetzbaren Beitrag von 7002 Euro ergibt sich ein zvE von 63602 Euro mit einer Steuer von 15843 Euro. Das liegt entsprechend tiefer in der Progression, so dass sich die Steuersätze unterscheiden.

 

Ob das nun die Ursache für die Abweichung ist, weiß ich noch nicht.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 3 Stunden von garak:

Ich finde die Steuerbetrachtung z.B. hilfreich bei der Überlegung, ob man einen Beitragsentlastungsbaustein einschließt, um den AG-Zuschuss maximal auszureizen. 

 

Absolut richtig. Man sollte aber auch bedenken, dass man im Beitragsentlastungstarif sein Leben lang Beiträge bezahlt (das ist anders als bei einer klassischen Rentenversicherung) und dass man im Rentenalter oder bei Arbeitslosigkeit keinen AG-Zuschuss erhält.

 

Auch hier sollte man die Beitragssteigerungen im Haupttarif im Hinterkopf behalten. Wenn man bspw. als 30-jähriger 800 € Beitrag im Monat bezahlt, hört sich ein Beitragsentlastungstarif gut an, für den man bspw. 100 € im Monat bezahlt und später 300 € Beitragsentlastung bekommt. Wenn sich die Beiträge 30 Jahre später aber verdreifacht haben, sind 300 € Beitragsentlastung (abzgl. der 100 € Beiträge, die man weiter bezahlt) aber nur noch einen Tropfen auf den heißen Stein.

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dev
vor 19 Stunden von garak:

Was genau meinst du mit "PKV-Freibeträge"? Die absetzbaren Beitragsanteile (Basisbeiträge) werden im TK-Rechner eingetragen und offenbar auch berücksichtigt (siehe Screenshot).

Die GKV-Beiträge werden bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, bei der PKV hingegen nicht. Somit ist das zu versteuernde Brutto bei der GKV niedriger und somit auch die zu zahlende Lohnsteuer. Mit einer EKSt-Erklärung, kann man die PKV-Beiträge teilweise ansetzen und bekommt die Steuerentlastung auch.

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dev
vor 15 Stunden von stagflation:

Auch hier sollte man die Beitragssteigerungen im Haupttarif im Hinterkopf behalten. Wenn man bspw. als 30-jähriger 800 € Beitrag im Monat bezahlt, hört sich ein Beitragsentlastungstarif gut an, für den man bspw. 100 € im Monat bezahlt und später 300 € Beitragsentlastung bekommt. Wenn sich die Beiträge 30 Jahre später aber verdreifacht haben, sind 300 € Beitragsentlastung (abzgl. der 100 € Beiträge, die man weiter bezahlt) aber nur noch einen Tropfen auf den heißen Stein.

Den 100er selbst angelegt, dürfte langfristiger effektiver sein.

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garak
vor 18 Stunden von chirlu:

Bei der GKV mit einem absetzbaren Beitrag von 7002 Euro ergibt sich ein zvE von 63602 Euro mit einer Steuer von 15843 Euro.

Deine Rechnung kann ich nachvollziehen. Der TK-Rechner (und andere ebenfalls) gibt für diesen Fall eine etwas geringere Lohnsteuer von mtl. 1318,08 Euro an, was etwa 15817 Euro jährl. entspricht.

 

vor 18 Stunden von chirlu:

Betrachten wir den PKV-Fall: Bei einem Jahresbrutto von 79200 Euro (= 12*6600) gehen 1230 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag, 7366 Euro Rentenversicherungsbeitrag, 3239 Euro absetzbarer Beitrag zur PKV/PPV ab und ergeben ein zu versteuerndes Einkommen von 67365 Euro, worauf eine Einkommenssteuer von 17383 Euro anfällt.

Auch diese Rechnung kann ich nachvollziehen. Der TK-Rechner (siehe Screenshot oben) kommt allerdings auf einen höheren Wert von 1477,75 Euro im Monat, also 17733 Euro im Jahr.

 

Die Abweichung im PKV-Fall ist besonders auffällig, denn sie deutet darauf hin, dass der TK-Rechner nicht die vollen 3239 Euro für PKV/PPV absetzt, obwohl angegeben. Ein anderer Rechner kommt allerdings auf dasselbe Ergebnis.

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ZfT
vor 2 Stunden von dev:

Den 100er selbst angelegt, dürfte langfristiger effektiver sein.

Eher nicht, wenn 50 davon der Arbeitgeber bezahlt...

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dev

Ich sehe das AG-Brutto als Brutto, der Rest ist Augenwischerei.

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satgar
vor 4 Stunden von dev:

Ich sehe das AG-Brutto als Brutto, der Rest ist Augenwischerei.

Stimmt ja auch total. Nur meist kann man an dem Anteil des AG nichts drehen oder zu „eigenen Zwecken des AN“ zielgerichteter einsetzen, wie man es selbst will. Mit einem Beitragsentlastungsbaustein geht das aber. Hier kann man AG Anteile „quasi“ in die eigene Tasche umlenken.

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garak
vor 6 Stunden von garak:

Der TK-Rechner (und andere ebenfalls) gibt für diesen Fall eine etwas geringere Lohnsteuer von mtl. 1318,08 Euro an, was etwa 15817 Euro jährl. entspricht.

Die Gründe für diese (geringe) Abweichung habe ich nun gefunden: Zu berücksichtigen ist noch der Sonderausgaben-Pauschbetrag i.H.v. 36 Euro. Außerdem setzen der TK-Rechner und auch der BMF-Rechner nicht 96% des tatsächlichen AN-Anteils der KV ab, sondern einen fiktiven AN-Anteil von 7% (nicht 7,3%) plus halbem Zusatzbeitrag. So steht es im offiziellen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums. Es scheint zwar nicht abwegig, den ermäßigten GKV-Beitragssatz anzusetzen, weil es ja gerade darum geht, dass der Beitragsbestandteil für das Krankengeld nicht berücksichtigungsfähig ist, aber im weiter oben verlinkten Gesetzestext ist stattdessen von einer pauschalen Kürzung um 4% die Rede.

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garak

Hier kommt des Rätsels Lösung (natürlich unter Vorbehalt, da ich kein Steuerexperte bin): Man muss offenbar zwischen Vorsorgepauschale im Rahmen des laufenden Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber (§ 39b EStG) und tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen in Rahmen der späteren Einkommensteuerveranlagung (§ 10 EStG) unterscheiden (siehe auch hier).


Die Vorsorgepauschale beinhaltet zwar einen sog. Teilbeitrag für die Krankenversicherung, aber bei dessen Ermittlung werden gewisse Vereinfachungen vorgenommen:

  • So wird etwa bei der GKV der ermäßigte Beitragssatz von 14% statt 14,6% zugrunde gelegt (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG), während im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dann später 96% des tatsächlichen AN-Anteils angesetzt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Bei einem Zusatzbeitragssatz von 2,5% ist der Unterschied aber marginal: 7% + 1,25% = 8,25% ggü. 96% von (7,3% + 1,25%) = 8,208%
  • Bei der PKV wird der Basisbeitrag (sofern er dem AG mitgeteilt wurde) abzüglich des steuerfreien AG-Zuschusses berücksichtigt (soweit keine Überraschung). Die Besonderheit ist hier allerdings, dass aus Vereinfachungsgründen nicht der tatsächliche AG-Zuschuss abgezogen wird, sondern der fiktive (i.d.R. höhere) AG-Zuschuss, der im Falle einer Pflichtversicherung geleistet worden wäre. Für die PPV wird analog verfahren.

Das Ganze ist hier sehr gut beschrieben (siehe insbesondere Abschnitt 4). Die verschiedenen Netto-Rechner folgen diesem Prinzip, was man beim TK-Rechner auch daran erkennt, dass eine Änderung der Werte unter "Monatl. KV-/PV-Gesamtbeitrag" überhaupt keinen Einfluss auf die errechnete Lohnsteuer hat.

 

Für mein Beispiel aus Post 1 würden somit im Rahmen des Lohnsteuerabzugs statt der 269,90 Euro nur etwa 197 Euro mtl. für PKV und PPV von der Steuer abgesetzt werden. Den Rest (im Beispiel immerhin ca. 12 * 30 Euro = 360 Euro) muss man sich dann offenbar nach einem Jahr über die Steuererklärung zurückholen. Bei Billigtarifen dürfte die relative Differenz umso größer sein, weil das Verhältnis aus Basisbeitrag und fiktivem AG-Zuschuss noch ungünstiger ist.

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