chirlu 4. Oktober vor 6 Minuten von Manuel77: ist das plausibel? Nein, der übliche KI-Quatsch. (Und nicht einmal der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist aktuell.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krett 4. Oktober vor 11 Minuten von Manuel77: Habe ich gemacht, ist das plausibel? Nein (man muss bei der formulierung der Frage etwas aufpassen). Ich habs mal gemacht. Fragestellung: Zitat Ich habe ein hohes Kapitalvermögen (aktien...) von dem ich lebe. Ich habe keinen Job oder Arbeitseinkommen. Wie berechnet sich mein Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und wie hoch kann er maximal sein? Antwort: Zitat Kurzfassung: - Freiwillig gesetzlich versichert ohne Arbeitseinkommen ⇒ alle zum Lebensunterhalt verfügbaren Einkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieten) werden für die KV herangezogen – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). - Für Kapital-/Vermietungseinkünfte gilt in der Regel der ermäßigte Beitragssatz (ohne Krankengeld). Rechenlogik 2025: - Beitragsbemessungsgrenze (BBG) KV: 5.512,50 € pro Monat - Beitragssatz (ermäßigt): 14,0 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag - Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025: 2,5 % - Formel: KV-Beitrag = MIN(Einnahmen, 5.512,50 €) × (14,0 % + Zusatzbeitrag) Maximaler KV-Beitrag 2025: - Bei Ø-Zusatzbeitrag 2,5 %: 5.512,50 € × 16,5 % = 909,56 € / Monat - Bei anderem Zusatzbeitrag entsprechend höher/niedriger. Mindestbeitrag 2025: - Mindestbemessungsgrundlage: 1.248,33 € / Monat - Mindest-KV-Beitrag (ermäßigt + Ø-Zusatzbeitrag): 1.248,33 € × 16,5 % ≈ 205,97 € / Monat Pflegeversicherung (PV) – separat zur KV, gleiche Bemessungsgrundlage (max. 5.512,50 €): - Beitragssätze ab 2025: • mit einem Kind: 3,6 % → maximal 5.512,50 € × 3,6 % = 198,45 € / Monat • kinderlos (ab 23 J.): 4,2 % → maximal 5.512,50 € × 4,2 % = 231,53 € / Monat • (Mehr Kinder ⇒ weitere Abschläge) - Gesamte Belastung = KV-Beitrag + PV-Beitrag Hinweis: - Maßgeblich sind alle regelmäßigen, zum Lebensunterhalt bestimmten Einkünfte (z. B. Dividenden, Zinsen, Mieten/Pachten, private Renten). - Krankengeld-Option würde den allgemeinen Satz (14,6 %) auslösen; hier wurde mit ermäßigtem Satz (14,0 %) gerechnet. Berechnung deines Einkommens. Frage: Zitat Wie wird mein Beitragspflichtiges einkommen berechnet? Ich habe Dividenden, unrealisierte kursgewinne und realisierte kursgewinne. Antwort: Zitat Beitragspflichtiges Einkommen (freiwillige GKV) – Kapitalvermögen Grundsatz (§ 240 SGB V + BVSz): - Maßgeblich sind ALLE Einnahmen und Geldmittel, die du für den Lebensunterhalt verbrauchst oder verbrauchen kannst – unabhängig von der steuerlichen Behandlung. - Bemessung immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der KV/PV. - Zuordnung nach Zuflussprinzip: Es zählt erst, wenn dir Geld tatsächlich zufließt (Auszahlung/Ausschüttung/Verkaufserlös). 1) Dividenden - Beitragspflichtig im Monat/Jahr des Zuflusses. - Bemessung grundsätzlich „brutto“, d. h. ohne Abzug von Steuern/Freibeträgen. - Übliche Praxis (kassenabhängig): pauschale Werbungskosten 51 €/Jahr oder tatsächliche belegte Kosten (z. B. Depotgebühren) anrechenbar. - Sparer-Pauschbetrag mindert den GKV-Beitrag NICHT. ⇒ Rechengröße pro Jahr: (Dividenden gesamt – anerkannte Werbungskosten) / 12 = mtl. Bemessung aus Dividenden. 2) Realisierte Kursgewinne (Aktien/Fonds/ETFs etc.) - Beitragspflichtig NUR bei Realisation (Verkauf/Teilentnahme/Endausschüttung). - Ebenfalls grundsätzlich „brutto“ vor Steuern; ggf. nur tatsächliche Werbungskosten abziehbar. - Verlustausgleich: • Zwischen VERSCHIEDENEN Einkunftsarten (z. B. Kapital vs. Vermietung) i. d. R. NICHT zulässig. • Innerhalb derselben Einkunftsart (Kapitalvermögen) können Kassen nach Nachweis (z. B. Steuerbescheid/Bankbescheinigung) Verluste gegenrechnen; Praxis ist kassenspezifisch. ⇒ Rechengröße pro Jahr: (realisierte Gewinne – anerkannte Werbungskosten – ggf. nachgewiesene Verluste derselben Einkunftsart) / 12. 3) Unrealisierte Kursgewinne - NICHT beitragspflichtig (kein Zufluss, nicht „für den Lebensunterhalt verbrauchbar“). 4) Thesaurierende Fonds / Vorabpauschale - Steuerlich ist die Vorabpauschale ein fiktiver Kapitalertrag. - Beitragsrechtlich uneinheitliche Praxis: Viele Kassen werten Kapitalerträge „ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung“, andere stellen auf den tatsächlichen Zufluss ab. - Faustregel: • Steht die Vorabpauschale in deiner Steuerbescheinigung/Erträgnisaufstellung als Kapitalertrag und fragt die Kasse danach, wird sie häufig als beitragspflichtig angesetzt. • Kläre die Handhabung mit deiner konkreten Kasse; schriftliche Bestätigung geben lassen. 5) Monatsberechnung & Kappung - Summe aller mtl. bemessenen Kapitalerträge (Dividenden + realisierte Gewinne ± zulässige Korrekturen) = beitragspflichtiges Einkommen aus Kapital. - Hinzu kommen ggf. weitere Einnahmen (Mieten, private Renten etc.). - Gesamtsumme pro Monat wird bei der KV/PV jeweils maximal bis zur BBG herangezogen. Mini-Beispiele A) Nur Dividenden: Dividenden 12.000 €/Jahr, Depotgebühren 60 € → (12.000 – 60) / 12 = 995 €/Monat Bemessung. B) Verkauf mit Gewinn: Gewinn 24.000 € im Jahr, keine weiteren Kapitalerträge → 24.000 / 12 = 2.000 €/Monat Bemessung. C) Dividenden + Gewinne, Verluste im selben Jahr: Dividenden 6.000 €, realisierte Gewinne 10.000 €, realisierte Verluste 3.000 €, Kosten 100 € → (6.000 + 10.000 – 3.000 – 100) / 12 = 1.575 €/Monat Bemessung. (Zwischen anderen Einkunftsarten KEIN Verlustausgleich.) Merker - Nachweise (Steuerbescheid, Erträgnisaufstellungen, Bank-/Maklerbescheinigungen) aufbewahren – Kasse kann sie anfordern. - Zusatzbeitrag der Kasse + Pflegeversicherung kommen auf die ermittelte Bemessung obendrauf. - Finale Beitragshöhe: MIN(Gesamteinnahmen, BBG) × (Beitragssatz) – getrennt für KV (ermäßigt/allgemein + Zusatzbeitrag) und PV. Bonusfrage: Zitat Wenn ich einen SV-Pflichtigen Job knapp über Minijob-Bezahlung nachgehe, zahle ich dann nur auf mein Arbeitseinkommen SV-Beiträge oder auch auf meine Kapitaleinkünfte (welche weitaus höher sind als mein Arbeitseinkommen)? Antwort Zitat Kurzantwort: - NIMMST du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf (über der Minijob-Grenze), bist du in der GKV **pflichtversichert als Arbeitnehmer**. - Dann zahlst du Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung **nur auf dein Arbeitsentgelt** aus diesem Job. - **Kapitaleinkünfte (Dividenden, realisierte/unrealisierte Kursgewinne etc.) bleiben bei Pflichtmitgliedern unberücksichtigt** – sie erhöhen deine SV-Beiträge nicht. - Ausnahmefälle betreffen v. a. Renten/Betriebsrenten (Versorgungsbezüge); reine Kapitalerträge gehören nicht dazu. Einordnung der Grenze 2025: - Minijob-Grenze: **556 € / Monat** (ab 01.01.2025). - Übergangsbereich („Midijob“): **556,01 € bis 2.000 € / Monat** (ermäßigte Arbeitnehmeranteile, aber Bemessung weiterhin nur aus dem Lohn). Merke: - Solange du **pflichtversichert** bist (Job unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze), spielt die Höhe deiner Kapitaleinkünfte für die SV-Beiträge keine Rolle. - Wechselst du später in die **freiwillige GKV** (z. B. bei sehr hohem Gehalt über JAEG ohne PKV-Wechsel), dann würden **alle** Einkünfte (inkl. Kapital) bis zur BBG zählen – das ist ein anderer Status. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ohnePeil 4. Oktober Wie ist das eigentlich, wenn das Depot (und die Erträge daraus) nur einem der Ehepartner gehört. Ist dann der andere Ehepartner mitversichert? Oder wird das Einkommen beiden zugeordnet, dann wäre ja der gesamte Beitrag höher, da dann die Kappung bei der Beitragbemessensgrenze nicht greift. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OttoKleinanleger 4. Oktober Oh man, ohne ChatGPT-Abo gehöre ich wohl zum alten Eisen. Ich orientiere mich hieran: TKK - freiwillig verichert Noch kann ich nicht genau sagen wie es läuft, aber ich gehe davon aus, dass nur die Kapitalerträge herangezogen werden, die man z.Bsp. via Steuerbescheid nachweisen kann. Ich gehe mal von folgendem aus: Ermäßigter Beitrag für Kapitalerträge 16,45% für die Krankenkasse zzgl 4,2% für die Pflege für Kinderlose, also zusammen 20,65%. Steuern kommen selbstredend noch mal auf die Kapitalerträge oben drauf. Der hier schön öfter angesprochene Midijob, nicht zu verwechseln mit einem Minijob, hilft sich die Krankenkasse zu sparen, ist aber ein Thema für sich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OttoKleinanleger 4. Oktober Was noch wichtig wäre bei dem Thema ist die Frage, ob man die Hälfte seines Berufslebens überschritten hat. Wenn dem nicht so ist, dann hat man auch als freiwillig Krankenversicherter die Chance in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen und das will man, weil dann keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Kapitalerträge fällig werden. Um in die KVdR zu kommen muß man 9/10 der 2. Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen Krankenkasse sein. (Wie immer ohne Gewähr, ich bin nur Laie.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 4. Oktober vor 13 Minuten von OttoKleinanleger: ChatGPT-Abo Für ein paar Anfragen pro Tag braucht man kein Abo, nur einen Account. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 4. Oktober · bearbeitet 4. Oktober von satgar vor 50 Minuten von hattifnatt: Für ein paar Anfragen pro Tag braucht man kein Abo, nur einen Account. Chirlu sagt dazu ja oft was hier. Und es ist auch immer wieder so: ohne den Kontext und Fakten im Hintergrund zu kennen, gibt sich die KI selbstsicher, und liegt dann doch auch meilenweit daneben. Und das erkennt der geneigte User mit seiner Unkenntnis nicht. Da ist ein veralteter Prozentsatz für die Pflegeversicherung noch das harmloseste. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 4. Oktober vor 1 Stunde von OttoKleinanleger: Noch kann ich nicht genau sagen wie es läuft, Die KK schickt dir ein Formular zur Selbstauskunft und dort darfst du deine Einkünfte wahrheitsgemäß deklarieren. Der (spätere) Nachweis hat über geeignete Dokumente zu erfolgen. Bei nur Kapitalerträgen reicht auch die Steuerbescheinigung der Bank aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ToTheTop 4. Oktober vor 1 Stunde von satgar: Chirlu sagt dazu ja oft was hier. Und es ist auch immer wieder so: ohne den Kontext und Fakten im Hintergrund zu kennen, gibt sich die KI selbstsicher, und liegt dann doch auch meilenweit daneben. Und das erkennt der geneigte User mit seiner Unkenntnis nicht. Da ist ein veralteter Prozentsatz für die Pflegeversicherung noch das harmloseste. Die Menschen müssen halt lernen wie man KI einsetzen muss um gute Antworten zu erhalten. Wer ein hochkomplexes Thema auf eine 1-Satz-Frage runterbricht und dann am besten noch ein non-reasoning-Modell fragt, der bekommt halt ziemlich unbrauchbaren Quatsch zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OttoKleinanleger 4. Oktober vor 43 Minuten von PKW: Die KK schickt dir ein Formular zur Selbstauskunft und dort darfst du deine Einkünfte wahrheitsgemäß deklarieren. Der (spätere) Nachweis hat über geeignete Dokumente zu erfolgen. Bei nur Kapitalerträgen reicht auch die Steuerbescheinigung der Bank aus. Ich habe noch den Luxus eine Filiale in der Nähe zu haben. Bin dort gewesen und hatte einfach nicht die Durchsetzungskraft gegenüber der Mitarbeiterin gehabt die Werte gleich eintragen zu dürfen. Jetzt muß ich mal warten was aus dem "siehe Anlagen" wird. Andersrum ist die Anlage ne Kopie meines Steuerbescheids, so uneindeutig sind nicht die Erträge aus Kapitalertägen nicht und ich hoffe als Habenichts auf den Mindestbeitrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
poipoi 5. Oktober vor 11 Stunden von ToTheTop: Die Menschen müssen halt lernen wie man KI einsetzen muss um gute Antworten zu erhalten. Wer ein hochkomplexes Thema auf eine 1-Satz-Frage runterbricht und dann am besten noch ein non-reasoning-Modell fragt, der bekommt halt ziemlich unbrauchbaren Quatsch zurück. Ich dachte bis vor Kurzem auch, dass es ausreichend sei, einfach richtig zu prompten. Inzwischen habe ich aber Folgendes (chatGPT, Gemini, Llama) erlebt: Mir wurden falsche Screenshots von angeblich existierenden URLs angeboten, um die Falschaussage der LLM zu validieren. Mir wurde erklärt, wie ich meinen Proxy im Browser ändern soll, weil ich angeblich alte Informationen nutze. Mir wurde erklärt, dass das Grundproblem sei, dass sich Falschinformationen im Internet durch ständiges Wiederholen gerne verstärken und verstetigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ToTheTop 5. Oktober · bearbeitet 5. Oktober von ToTheTop vor 4 Stunden von poipoi: Ich dachte bis vor Kurzem auch, dass es ausreichend sei, einfach richtig zu prompten. Inzwischen habe ich aber Folgendes (chatGPT, Gemini, Llama) erlebt: Mir wurden falsche Screenshots von angeblich existierenden URLs angeboten, um die Falschaussage der LLM zu validieren. Mir wurde erklärt, wie ich meinen Proxy im Browser ändern soll, weil ich angeblich alte Informationen nutze. Mir wurde erklärt, dass das Grundproblem sei, dass sich Falschinformationen im Internet durch ständiges Wiederholen gerne verstärken und verstetigen. Sorry an Rest für diesen Off-Topic Post aber anscheinend gibts hier Bedarf an einem How to use AI-Crash-Kurse. Punkt 1: Erwartungshaltung Ihr dürft KI als extrem intelligenten Assistenten sehen, der euch viel Arbeit abnimmt, der aber bei ca 5% seiner Ergebnisse falsch liegt. Das ist eine Prämisse beim Arbeiten mit KI. Heißt ihr müsst euch damit zufrieden geben, selbst nachbessern oder die KI selbst nachbessern lassen (wieder mit 5% Fehlerrisiko). Punkt 2: Modellauswahl Grob formuliert, alles was ihr in Wikipedia nachschlagen könntet, könnt ihr durch ein non-reasoning-Modell schicken (zB Gemini 2.5 Flash oder GPT-5 instant) - das sind die Modell, die euch innerhalb 5 Sekunden eine Antwort geben. Sind die Fragen komplexer, müssen verschiedene Quellen durchsucht werden, Berechnungen angestellt werden, sind Reasoning-Modelle Pflicht (Gemini 2.5 Pro, GPT-5 Thinking) Punkt 3: Arbeitsweise verbessern Bei Fragen an die Instant-Answer-Modelle braucht ihr euch nicht viel Mühe beim Prompting geben. Wollt ihr aber komplexe Themen bearbeitet haben braucht ihr einen passenden Prompt. Den erstellt ihr euch aber nicht selber sondern lasst ihn euch von einem Reasoning Modell erstellen. Bsp: "Erstelle mir einen Prompt um folgenden Sachverhalt ausführlich zu analysieren: wie viel ein Ehepaar (Privatiers) an gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträgen (GKV) zahlen muss, wenn sie nicht erwerbstätig, aber vermögend sind" Wichtig an dieser Stelle ist es, dem Prompt bereits soviel Kontext wie möglich mitzugeben, also in diesem Fall mehr Infos zu eurer genauen Situation. Ich habe es hier stark verkürzt. Dann gibt er dir einen Prompt ans Antwort aus: Absolut. Hier ist ein detaillierter und umfassender Prompt, den Sie verwenden können, um den Sachverhalt der Krankenversicherungsbeiträge für ein vermögendes, nicht erwerbstätiges Ehepaar (Privatiers) ausführlich analysieren zu lassen. Sie können diesen Prompt direkt an eine KI oder einen Experten weitergeben. *** ### **Prompt zur Analyse der GKV-Beiträge für vermögende, nicht erwerbstätige Privatiers** **Rolle:** Du bist ein Experte für das deutsche Sozialversicherungsrecht mit einem besonderen Fokus auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/GPV). **Ziel:** Erstelle eine detaillierte und umfassende Analyse der monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ein Ehepaar, das als Privatiers nicht erwerbstätig ist, aber über signifikante Einkünfte aus Vermögen verfügt. Die Analyse soll alle relevanten rechtlichen Grundlagen, Berechnungsfaktoren und eine konkrete Beispielrechnung umfassen. --- **Szenario / Ausgangssituation:** * **Personen:** Ein Ehepaar, beide 58 Jahre alt. * **Erwerbsstatus:** Beide sind nicht erwerbstätig (Privatiers). Sie beziehen weder Gehalt, noch Rente, noch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. * **Versicherungsstatus:** Beide Ehepartner sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Es besteht für keinen der Partner die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung. * **Einkommenssituation:** Das Paar verfügt über folgende monatliche Bruttoeinkünfte, die ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegeln: * Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden): 5.000 € * Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 4.000 € * **Gesamteinkünfte des Paares:** 9.000 € pro Monat. * Nehmen Sie für die Beispielrechnung an, dass die Einkünfte beiden Partnern zu gleichen Teilen (jeweils 4.500 €) zugerechnet werden. * **Sonstiges:** Das Paar hat zwei erwachsene Kinder. --- **Analyseanforderungen und zu beantwortende Fragen:** Bitte gliedere deine Analyse und beantworte die folgenden Punkte detailliert auf Basis der Rechtslage für das Jahr 2025 (oder des aktuellsten verfügbaren Jahres, falls Daten für 2025 noch nicht final sind): 1. **Grundlagen der Beitragsbemessung:** * Erläutere den Grundsatz der "Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" bei freiwillig Versicherten. Welche Einkommensarten werden für die Beitragsberechnung herangezogen? * Gibt es Einkünfte, die beitragsfrei sind? 2. **Beitragssätze und Bemessungsgrenzen:** * Wie hoch ist die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der GKV für das relevante Jahr? Erkläre ihre Funktion in diesem Szenario. * Welcher Beitragssatz der GKV (allgemeiner oder ermäßigter Satz) kommt zur Anwendung und warum? * Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag und wie fließt er in die Berechnung ein? (Verwende für die Beispielrechnung einen realistischen durchschnittlichen Zusatzbeitrag). * Wie hoch sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV)? Berücksichtige dabei den Status als Eltern. 3. **Berechnung der Beiträge für das Ehepaar:** * Wie wird das Einkommen bei Ehepaaren berücksichtigt, wenn beide freiwillig versichert sind? Wird das Einkommen für jeden Partner getrennt oder gemeinsam betrachtet? * Führt die Beitragsbemessungsgrenze zu einer Deckelung der Beiträge für jeden einzelnen Partner oder für das Paar gemeinsam? 4. **Detaillierte Beispielrechnung:** * Erstelle eine schrittweise und nachvollziehbare Berechnung der monatlichen GKV- und GPV-Beiträge für **jeden einzelnen Ehepartner**. * Stelle klar dar, welches Einkommen für die Berechnung herangezogen wird und wie die Beitragsbemessungsgrenze wirkt. * Berechne den Gesamtbeitrag für das Ehepaar pro Monat und pro Jahr. 5. **Zusammenfassung und Fazit:** * Fasse die Ergebnisse kurz und prägnant zusammen. * Gib einen Ausblick auf eventuelle Besonderheiten oder Fallstricke, die in einer solchen Konstellation beachtet werden müssen (z.B. Nachweispflichten gegenüber der Krankenkasse durch Vorlage von Steuerbescheiden). --- **Format der Antwort:** * Verwende eine klare und verständliche Sprache. * Strukturiere die Antwort mit aussagekräftigen Zwischenüberschriften gemäß den oben genannten Analyseanforderungen. * Stelle die Beispielrechnung übersichtlich dar, idealerweise in Tabellenform. * Zitiere die relevanten Paragraphen des Sozialgesetzbuches (SGB V, SGB XI) wo immer es sinnvoll ist. * Verwende für alle Geldbeträge das Euro-Symbol (€) und formatiere sie klar. Den passt du dann ggf nochmal selbst etwas an und schickst ihn dann in einem anderen Chat wieder durch ein Reasoning Modell. Dann bekommst du die Antwort. Bei einem Thema wie diesem, wo Korrektheit extrem wichtig ist, nimmst du dann die Antwort und schickst sie zusammen mit einem Prompt wie "Prüfe folgende Analyse eines KI Modells zur Ermittlung meines GKV Beitrags kritisch und verbessere sie wo es nötig ist." wieder durch ein Reasoning Modell. Und wenn dir das dann immer noch zu risikoreich ist, schreibst du einen weiteren Prompt wie "Bitte analysiere die nachfolgende Analyse einer KI zu einer GKV Berechnung, breche das Thema auf einzelne Themnblöcke runter und erstelle mir einen kleinen Prüfkatalog, wie ich die Aussagen und Rechenwege der KI selbst auf Korrektheit prüfen kann". Dann hast du eine tiefgreifende Analyse durch die KI bekommen und eine Guideline, wie du die Antwort auf Korrektheit prüfen kannst. JA, das ist wesentlich aufwändiger als nur kurz einen 10 Wörter prompt in ein Chatfenster zu hacken. Aber wer gute Antworten will, muss auch einen gewissen Eigenanteil beim Steuern der KI leisten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 5. Oktober · bearbeitet 5. Oktober von chirlu vor 2 Stunden von ToTheTop: JA, das ist wesentlich aufwändiger als nur kurz einen 10 Wörter prompt in ein Chatfenster zu hacken. Aber wer gute Antworten will, muss auch einen gewissen Eigenanteil beim Steuern der KI leisten. Es ist dann eben die Frage, ob man es nicht mit weniger Aufwand gleich selbst machen kann. An dem generierten Prompt fällt mir übrigens ins Auge, dass die Ziel-KI eigentlich geduzt wird, aber einmal gesiezt: vor 2 Stunden von ToTheTop: Nehmen Sie für die Beispielrechnung an, dass die Einkünfte beiden Partnern zu gleichen Teilen (jeweils 4.500 €) zugerechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krett 5. Oktober vor 16 Minuten von chirlu: Es ist dann eben die Frage, ob man es nicht mit weniger Aufwand gleich selbst machen kann. Nein, definitiv nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Limit 5. Oktober · bearbeitet 5. Oktober von Limit vor 22 Stunden von PKW: Die KK schickt dir ein Formular zur Selbstauskunft und dort darfst du deine Einkünfte wahrheitsgemäß deklarieren. Der (spätere) Nachweis hat über geeignete Dokumente zu erfolgen. Bei nur Kapitalerträgen reicht auch die Steuerbescheinigung der Bank aus. Kopie des Steuerbescheids hat bei mir als Beleg immer gereicht, aber ich fülle KAP auch immer vollständig aus. Ich habe k.A. was stattdessen genommen wird, wenn man das nicht tut oder überhaupt keine Steuererklärung abgibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger 6. Oktober Am 3.10.2025 um 22:52 von Manuel77: wenn man ein Vermögen von ca. 1Mio hat, dessen Wert um 70k pro Jahr steigt, Wie ist das vermögen denn angelegt, dass Ihr eine Rendite von 7% habt? Erwartet Ihr diese Rendite auch dauerhaft für die Zukunft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag