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Gast251014

Automatischer Informationsaustausch

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Gast251014

Beim Automatischen Informationsaustausch werden Kontostände von Deutschen, die ein Konto im Ausland haben an das deutsche Finanzamt gemeldet.

 

Was ist, wenn ein Deutscher Staatsbürger ein Konto bei einer Bank in Deutschland hat? Wird der Kontostand von diesem Konto auch an das deutsche Finanzamt gemeldet?

 

Beispiel:

Ein Deutscher Staatsbürger hat ein Konto bei der Deutschen Bank. Meldet die Deutsche Bank im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches den Kontostand an das Finanzamt in Deutschland?

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chirlu
vor 39 Minuten von platin:

Ein Deutscher Staatsbürger hat ein Konto bei der Deutschen Bank. Meldet die Deutsche Bank im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches den Kontostand an das Finanzamt in Deutschland?

 

Nein. Aber im Verdachtsfall erfährt das Finanzamt über das Kontenabrufverfahren von der Existenz des Kontos. Wenn relevant, kann es anschließend dich zur Vorlage von Kontoauszügen auffordern.

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Cai Shen
vor 48 Minuten von platin:

Beim Automatischen Informationsaustausch werden Kontostände von Deutschen, die ein Konto im Ausland haben an das deutsche Finanzamt gemeldet.

Zitat

Im Rahmen des Informationsaustausches nach der o.g. EU-Richtlinie werden folgende Informationen zu den ausländischen Bankkonten an den deutschen Fiskus gegeben (umgekehrt gilt dies auch):

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnsitzadresse
  • Kontonummer
  • Anzahl der Kontoinhaber
  • Steuernummer (falls vorhanden)
  • Höhe und Datum der einzelnen Zinszahlungen

https://www.lhp-gruppe.de/internationaler-informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch/

 

Dem Staat geht es nicht um deine Kontostände, sondern um die Abgaben auf steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Deutsche Banken sind zur Abführung der Kapitalertragssteuer verpflichtet, zur Überwachung der Freistellungsaufträge dient das Kontrollverfahren Freistellungsaufträge ( FSAK ).
Im Rahmen von Verdachtsfällen der Steuerhinterziehung werden sicher auch die von ausländischen Banken geforderten Daten bei Inländern eingeholt werden können (Quelle suche ich jetzt nicht).

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stagflation

Es gibt auch noch den Common Reporting Standard. Zumindest laut Wikipedia wird dabei auch der Kontostand übermittelt.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

@Cai Shen: Völlig veraltet. Das siehst du insbesondere an der Formulierung auf der von dir verlinkten Seite, wonach bestimmte Regelungen „voraussichtlich im Zeitraum 2016 bis 2018 in Kraft treten“ würden. Inzwischen gilt CRS, mit Kontoständen: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/CommonReportingStandard/Verfahren/verfahren_node.html

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Cai Shen

Da verlinkste auf Fachanwälte und dann sowas. :unsure:

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Gast251014
· bearbeitet von platin
vor einer Stunde von platin:

Beim Automatischen Informationsaustausch werden Kontostände von Deutschen, die ein Konto im Ausland haben an das deutsche Finanzamt gemeldet.

 

Was ist, wenn ein Deutscher Staatsbürger ein Konto bei einer Bank in Deutschland hat? Wird der Kontostand von diesem Konto auch an das deutsche Finanzamt gemeldet?

 

Beispiel:

Ein Deutscher Staatsbürger hat ein Konto bei der Deutschen Bank. Meldet die Deutsche Bank im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches den Kontostand an das Finanzamt in Deutschland?

Also lautet die richtige Antwort auf meine Frage:

"Nein" ?

 

[Was ist, wenn ein Deutscher Staatsbürger ein Konto bei einer Bank in Deutschland hat? Wird der Kontostand von diesem Konto auch an das deutsche Finanzamt (oder an das Bundeszentralamt für Steuern) gemeldet?

Beispiel:

Ein Deutscher Staatsbürger hat ein Konto bei der Deutschen Bank. Meldet die Deutsche Bank im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches den Kontostand an das Finanzamt (oder an das Bundeszentralamt für Steuern) in Deutschland?]

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Vermutlich suchst Du das hier: Kontenabrufverfahren

 

Bitte vergiss nicht, dass Gesetze auch geändert werden können - und dass es in Zukunft sein kann, dass Datenabgleiche rückwirkend durchgeführt werden.

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chirlu
vor 35 Minuten von platin:

Also lautet die richtige Antwort auf meine Frage:

"Nein" ?

 

Genau. Deshalb habe ich auch genau das oben geschrieben.

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franko
vor 14 Stunden von platin:

Was ist, wenn ein Deutscher Staatsbürger ein Konto bei einer Bank in Deutschland hat? Wird der Kontostand von diesem Konto auch an das deutsche Finanzamt gemeldet?

Es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit an, sondern auf die steuerliche Ansässigkeit. Ist der Kunde (nur) in Deutschland ansässig, dann werden keine Daten übermittelt. Ist der Kunde dagegen (auch) in einem anderen Teilnehmerstaat ansässig, dann werden seine Daten an das BZSt gemeldet und von dort an die Finanzbehörden des anderen Staates übermittelt.

 

vor 12 Stunden von stagflation:

Vermutlich suchst Du das hier: Kontenabrufverfahren

Die Frage bezog sich allerdings ausdrücklich auf den automatischen Informationsaustausch.

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Gast251014
vor 11 Stunden von franko:

Es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit an, sondern auf die steuerliche Ansässigkeit. Ist der Kunde (nur) in Deutschland ansässig, dann werden keine Daten übermittelt. Ist der Kunde dagegen (auch) in einem anderen Teilnehmerstaat ansässig, dann werden seine Daten an das BZSt gemeldet und von dort an die Finanzbehörden des anderen Staates übermittelt.

OK.

 

Hast du dafür eine Quelle?

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chirlu

Das FKAustG. Wie auch auf der verlinkten Seite des BZSt erwähnt ist.

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TTT
· bearbeitet von TTT

Ich will hier ja niemandem zu nahe treten aber alle Beiträge/Threads des Erstellers zielen doch quasi auf Möglichkeiten der Steuerhinterziehung/-umgehung ab. Warum wird der hier eigentlich dann auch noch beraten? Ist ja auch euer Geld...

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Na ja, daran habe ich auch gedacht - aber ganz sicher kann man nicht sein. Falls es in Richtung Schummeln und Betrug gehen sollte, hoffe ich, dass die Einsicht reift, dass das nichts bringt und dass man besser ehrlich sein sollte...

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1+1=10

Eine Frage aus Interesse, wenn wir schon bei diesem Thema sind:

Steuerfreibetrag für Schenkung zwischen Ehepaaren liegt bei 500.000€ über 10 Jahre.

Wenn ich über 10 Jahre hinweg meinem Ehepartner täglich 500€ überweise - wie, woher und wann bekommt das Finanzamt die Information, dass der Steuerfreibetrag überschritten wurde? 

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mmusterm

@1+1=10: Von niemandem außer Dir ;-). Denn Du bist zur Meldung verpflichtet, sonst Ordnungswidrigkeit:

 

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chirlu

Nein, Straftat (Steuerhinterziehung), sobald der Freibetrag ausgeschöpft ist – was im Beispiel schon nach drei Jahren der Fall wäre.

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W.Heisenberg
Am 13.10.2025 um 02:28 von stagflation:

Vermutlich suchst Du das hier: Kontenabrufverfahren

 

Bitte vergiss nicht, dass Gesetze auch geändert werden können - und dass es in Zukunft sein kann, dass Datenabgleiche rückwirkend durchgeführt werden.

In meiner Schulzeit hatte ich Einkünfte auf mein Konto regelmäßig erhalten ohne dass ich Steuererklärung gemacht habe (war auch unter dem steuerpflichtigen Betrag). 

Ich hatte trotzdem vom Finanzamt Brief bekommen, dass sie Informationen haben, dass ich Geld erhalte, was nicht in der Steuererklärung angegeben wird.

Woher haben die diese Informationen erhalten, denn bei Kontenabrufverfahren werden Kontostände und Kontobewegungen nicht übermittelt? 

 

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CorMaguire
vor 29 Minuten von W.Heisenberg:

In meiner Schulzeit hatte ich Einkünfte auf mein Konto regelmäßig erhalten ohne dass ich Steuererklärung gemacht habe (war auch unter dem steuerpflichtigen Betrag). 

Ich hatte trotzdem vom Finanzamt Brief bekommen, dass sie Informationen haben, dass ich Geld erhalte, was nicht in der Steuererklärung angegeben wird.

Woher haben die diese Informationen erhalten, denn bei Kontenabrufverfahren werden Kontostände und Kontobewegungen nicht übermittelt? 

Plappermaul, Neider, Prüfung beim Absender, Zufallsfund bei Bankprüfung.

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chirlu
vor 26 Minuten von W.Heisenberg:

Woher haben die diese Informationen erhalten?

 

Kontrollmitteilungen werden bei allen möglichen Gelegenheiten erstellt. Vielleicht gab es eine Betriebsprüfung bei deinem Arbeitgeber/Auftraggeber oder bei der Bank, und dabei sind die Zahlungen an dich aufgefallen.

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1+1=10
vor 3 Stunden von chirlu:

Nein, Straftat (Steuerhinterziehung), sobald der Freibetrag ausgeschöpft ist [und das Finanzamt eine Prüfung verordnet] – was im Beispiel schon nach drei Jahren der Fall wäre.

Das Finanzamt bekommt nichts davon mit, wenn ich die bisherigen Antworten (auch im anderen Thread) richtig interpretiere.

Es gibt keine automatisierten Meldekanal zwischen Banken und dem FA - was meine ursprüngliche Frage beantwortet und gleichzeitig sehr wundert, in der heutigen Zeit.

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chirlu
vor 1 Minute von 1+1=10:

Das Finanzamt bekommt nichts davon mit

 

Das kann sein oder auch nicht sein, ändert aber nichts daran, dass es sich um eine Straftat handelt. (Und derart häufige Überweisungen dürften ziemlich sicher irgendwann auffallen.)

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 36 Minuten von 1+1=10:

...Es gibt keine automatisierten Meldekanal zwischen Banken und dem FA....

Für Schenkungen, für Erbschaften schon.

 

Nachtrag:

Man sollte auch im Hinterkopf behalten, dass Schenkende(r) und Beschenkte(r) anzeigepflichtig sind.

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Fondsanleger1966
vor 7 Minuten von 1+1=10:

Das Finanzamt bekommt nichts davon mit, wenn ich die bisherigen Antworten (auch im anderen Thread) richtig interpretiere.

Dann interpretierst Du sie falsch.

 

Welchen anderen Thread meinst Du?

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1+1=10
Am 14.10.2025 um 12:15 von Fondsanleger1966:

Dann interpretierst Du sie falsch.

Wie bekommt das Finanzamt etwas von meinen täglichen 500€-Machenschaften mit?

Am 14.10.2025 um 12:15 von Fondsanleger1966:

Welchen anderen Thread meinst Du?

Siehe Antwort von mmusterm.

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