Fondsanleger1966 17. Oktober vor 2 Stunden von 1+1=10: Wie bekommt das Finanzamt etwas von meinen täglichen 500€-Machenschaften mit? Z.B. über Meldungen wegen Geldwäscheverdacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm 17. Oktober · bearbeitet 20. Oktober von mmusterm On 10/17/2025 at 4:27 PM, Fondsanleger1966 said: Geldwäscheverdacht Da ist man schnell "drin". Hatte mal meinen Kindern einen mittleren Betrag als Schenkung auf deren Girokonto überwiesen. Die Kinder haben den Betrag zeitnah (nächster Tag?) auf Ihre Depotkonten wegüberwiesen. Schon rief jemand von der Compliance-Abteilung der Sparkasse an und wollte eine Erklärung dafür. Wenn man das nicht "abgebogen" bekommt, wird man gemeldet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1+1=10 20. Oktober · bearbeitet 20. Oktober von 1+1=10 Am 17.10.2025 um 17:27 von mmusterm: Da ist man schnell "drin". Hatte mal meinen Kindern einen mittleren Betrag als Schenkung auf deren Girokonto überwiesen. Die Kinder haben den Betrag zeitnah (nächster Tag?) auf Ihre Depotkonten wegüberwiesen. Schon rief jemand von der Compliance-Abteilung der Sparkasse an und wollte eine Erklärung von dafür. Wenn man das nicht "abgebogen" bekommt, wird man gemeldet. Bei Zahlungen über 10.000 € gilt die Nachweispflicht. Du musst aufzeigen können, woher das Geld stammt. Habe in meinem fiktiven Beispiel bewusst 500€ gewählt. Am 17.10.2025 um 16:27 von Fondsanleger1966: Z.B. über Meldungen wegen Geldwäscheverdacht. Theoretisch möglich, praktisch würden diese Giro-zu-Giro-Überweisungen wohl kaum als verdächtige Transaktionen erkannt und der FIU gemeldet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 20. Oktober vor 15 Minuten von 1+1=10: ...Theoretisch möglich, praktisch würden diese Giro-zu-Giro-Überweisungen wohl kaum als verdächtige Transaktionen erkannt und der FIU gemeldet. Meinung oder intime Kenntnis der Geldwäscheüberwachungssyteme der Banken? Egal: "Wie das Handelsblatt aus Behördenkreisen erfuhr, sind 2024 rund 265.000 potenzielle Geldwäschefälle gemeldet worden. Das ist gegenüber dem Vorjahr mit 322.590 Fällen ein Rückgang von fast 18 Prozent." --> https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/geldwaesche-meldungen-bei-der-fiu-gehen-das-zweite-jahr-in-folge-zurueck/100114899.html Da ist der Jahresbericht FIU --> https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/FIU/fiu_jahresbericht_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
1+1=10 22. Oktober Am 20.10.2025 um 10:49 von CorMaguire: Meinung oder intime Kenntnis der Geldwäscheüberwachungssyteme der Banken? Weil meiner Auffassung nach kein der Meldegrund nach §43 Absatz 1 GwG zutrifft: Zitat ▪ der Vermögenswert könnte aus einer kriminellen Handlung stammen oder eine kriminelle Herkunft haben, ▪ der Geschäftsvorfall, die Transaktion oder der Vermögensgegenstand dient der Terrorismusfinanzierung oder steht mit ihr in Zusammenhang, oder ▪ der Vertragspartner legt Ihnen gegenüber nicht offen, ob er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Und nur dann muss eine Meldung erfolgen: Zitat Liegen Tatsachen vor, die auf die in § 43 Abs. 1 GwG genannten Sachverhalte hindeuten, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der FIU zu melden. https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufsichtsrecht/dl_orientierungshilfe_verdachtsmeldung_gw.pdf?__blob=publicationFile&v=3 https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaeschepraevention/Verdachtsmeldewesen/Verdachtsmeldewesen_artikel.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 22. Oktober vor 21 Minuten von 1+1=10: Weil meiner Auffassung nach kein der Meldegrund nach §43 Absatz 1 GwG zutrifft:... Wenn Du Dir sicher bist, dass deine Bank nach Deiner Auffassung handelt. Viel Glück Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag