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Hi@all

Grundfreibetrag und Verlustvortrag

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Hi@all

Hallo,

 

folgende Situation:

 

Das Finanzamt bestätigt im Steuerjahr 2024 einen Verlustvortrag (Verluste z.B. aus Termingeschäften) von 20.000,-- EUR.  Im Steuerjahr 2025 werden ausschliesslich Einkünfte aus Kapitalerträgen erwirtschaftet

in Höhe von 12.000,-- EUR. Der Grundfreibetrag wird nicht überschritten. Werden nun im Steuerjahr 2025 diese 12.000 EUR Gewinn mit dem Verlustvortrag verrechnet, so dass das FA

im Steuerjahr 2025 noch einen verbleibenden Verlustvortrag von 8000,-- EUR ausweist?

 

Nach meinem Wissen ist das so, zumindest habe ich das so verstanden.

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SlowHand7

Ja, Verluste werden zuerst verrechnet.

Damit nutzt du weder den Grundfreibetrag noch den Pauschbetrag.

 

Deshalb lässt man Verluste besser bei der Bank und hält das FA da heraus.  :)

 

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Belgien

Verlustverrechnung wird vorrangig immer vollumfänglich betrieben, d.h. bis die Kapitalerträge auf Null gesenkt ist. Diese Praxis wurde durch den BFH bestätigt. Im dargestellten Fall ist der bescheinigte Verlust somit steuerlich wertlos.

vor einer Stunde von SlowHand7:

 

Deshalb lässt man Verluste besser bei der Bank und hält das FA da heraus.  :)

 

Bei Verlusten aus Termingeschäften hatte man vor der Steueränderung (Aufhebung des separaten Verrechnungskreislaufs für Termingeschäfte) diese Möglichkeit nicht.

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SlowHand7
vor 7 Minuten von Belgien:

Bei Verlusten aus Termingeschäften hatte man vor der Steueränderung (Aufhebung des separaten Verrechnungskreislaufs für Termingeschäfte) diese Möglichkeit nicht.

Das ist natürlich richtig.

Aber zum Glück inzwischen wieder Geschichte.   :)

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Hi@all
· bearbeitet von Hi@all

Danke für eure Antworten. Im vorliegenden Fall wären dann jedoch auch, nach meinem Verständnis, Kapitalerträge bis  32.096 EUR steuerfrei, d.h. Verlustvortrag plus Grundfreibetrag.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
Am 15.10.2025 um 14:40 von Hi@all:

Im vorliegenden Fall wären dann jedoch auch, nach meinem Verständnis, Kapitalerträge bis  32.096 EUR steuerfrei, d.h. Verlustvortrag plus Grundfreibetrag.

Dazu kommen noch 1000€ als allgemeiner Freibetrag für Kapitalerträge im Jahr. Diese Rechnung unterstellt jedoch, dass die gesamten Kapitalerträge innerhalb eines - ansonsten einkommenslosen - Jahres erwirtschaftet werden. Ansonsten, d.h. bei über z.B. drei Jahre verteilten Erträgen in derselben Gesamthöhe, verpuffen Verlustvortrag und der jährliche Freibetrag, ohne eine steuermindernde Wirkung zu entfalten.

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Hi@all
vor 2 Stunden von Belgien:

Dazu kommen noch 1000€ als allgemeiner Freibetrag für Kapitalerträge im Jahr. Diese Rechnung unterstellt jedoch, dass die gesamten Kapitalerträge innerhalb eines - ansonsten einkommenslosen - Jahres erwirtschaftet werden. Ansonsten, d.h. bei über z.B. drei Jahre verteilten Erträgen in derselben Gesamthöhe, verpuffen Verlustvortrag und der jährliche Freibetrag, ohne eine steuermindernde Wirkung zu entfalten.

Ja, danke für deine Antwort und den Hinweis auf die zus. 1000,-- EUR allg. Freibetrag für Kapitalerträge. Daran hatte ich nicht mehr gedacht.

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