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Hi@all

Grundfreibetrag und Verlustvortrag

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Hi@all

Hallo,

 

folgende Situation:

 

Das Finanzamt bestätigt im Steuerjahr 2024 einen Verlustvortrag (Verluste z.B. aus Termingeschäften) von 20.000,-- EUR.  Im Steuerjahr 2025 werden ausschliesslich Einkünfte aus Kapitalerträgen erwirtschaftet

in Höhe von 12.000,-- EUR. Der Grundfreibetrag wird nicht überschritten. Werden nun im Steuerjahr 2025 diese 12.000 EUR Gewinn mit dem Verlustvortrag verrechnet, so dass das FA

im Steuerjahr 2025 noch einen verbleibenden Verlustvortrag von 8000,-- EUR ausweist?

 

Nach meinem Wissen ist das so, zumindest habe ich das so verstanden.

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SlowHand7

Ja, Verluste werden zuerst verrechnet.

Damit nutzt du weder den Grundfreibetrag noch den Pauschbetrag.

 

Deshalb lässt man Verluste besser bei der Bank und hält das FA da heraus.  :)

 

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Belgien

Verlustverrechnung wird vorrangig immer vollumfänglich betrieben, d.h. bis die Kapitalerträge auf Null gesenkt ist. Diese Praxis wurde durch den BFH bestätigt. Im dargestellten Fall ist der bescheinigte Verlust somit steuerlich wertlos.

vor einer Stunde von SlowHand7:

 

Deshalb lässt man Verluste besser bei der Bank und hält das FA da heraus.  :)

 

Bei Verlusten aus Termingeschäften hatte man vor der Steueränderung (Aufhebung des separaten Verrechnungskreislaufs für Termingeschäfte) diese Möglichkeit nicht.

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SlowHand7
vor 7 Minuten von Belgien:

Bei Verlusten aus Termingeschäften hatte man vor der Steueränderung (Aufhebung des separaten Verrechnungskreislaufs für Termingeschäfte) diese Möglichkeit nicht.

Das ist natürlich richtig.

Aber zum Glück inzwischen wieder Geschichte.   :)

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Hi@all
· bearbeitet von Hi@all

Danke für eure Antworten. Im vorliegenden Fall wären dann jedoch auch, nach meinem Verständnis, Kapitalerträge bis  32.096 EUR steuerfrei, d.h. Verlustvortrag plus Grundfreibetrag.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
Am 15.10.2025 um 14:40 von Hi@all:

Im vorliegenden Fall wären dann jedoch auch, nach meinem Verständnis, Kapitalerträge bis  32.096 EUR steuerfrei, d.h. Verlustvortrag plus Grundfreibetrag.

Dazu kommen noch 1000€ als allgemeiner Freibetrag für Kapitalerträge im Jahr. Diese Rechnung unterstellt jedoch, dass die gesamten Kapitalerträge innerhalb eines - ansonsten einkommenslosen - Jahres erwirtschaftet werden. Ansonsten, d.h. bei über z.B. drei Jahre verteilten Erträgen in derselben Gesamthöhe, verpuffen Verlustvortrag und der jährliche Freibetrag, ohne eine steuermindernde Wirkung zu entfalten.

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Hi@all
vor 2 Stunden von Belgien:

Dazu kommen noch 1000€ als allgemeiner Freibetrag für Kapitalerträge im Jahr. Diese Rechnung unterstellt jedoch, dass die gesamten Kapitalerträge innerhalb eines - ansonsten einkommenslosen - Jahres erwirtschaftet werden. Ansonsten, d.h. bei über z.B. drei Jahre verteilten Erträgen in derselben Gesamthöhe, verpuffen Verlustvortrag und der jährliche Freibetrag, ohne eine steuermindernde Wirkung zu entfalten.

Ja, danke für deine Antwort und den Hinweis auf die zus. 1000,-- EUR allg. Freibetrag für Kapitalerträge. Daran hatte ich nicht mehr gedacht.

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kleine Fischfrau

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, macht es doch Sinn am Ende eines Jahres soviele Katitalerträge zu generieren, wie möglich, um sie nicht in besseren Jahren teuer versteuern zu müssen oder? Sprich Papiere, die Gewinne erwirtschaftete haben zu verkaufen, den Gewinn zu generieren und ggf. gleich wieder zu kaufen oder ist das falsch gedacht oder nicht erlaubt?

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SlowHand7
vor 20 Minuten von kleine Fischfrau:

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, macht es doch Sinn am Ende eines Jahres soviele Katitalerträge zu generieren, wie möglich, um sie nicht in besseren Jahren teuer versteuern zu müssen oder? Sprich Papiere, die Gewinne erwirtschaftete haben zu verkaufen, den Gewinn zu generieren und ggf. gleich wieder zu kaufen oder ist das falsch gedacht oder nicht erlaubt?

Ja, um den Freibetrag auszunutzen.

Oder wenn du sonst kein Einkommen hast bis zum Grundfreibetrag.

Darüber hinaus macht es hingegen keinen Sinn.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 59 Minuten von SlowHand7:

Darüber hinaus macht es hingegen keinen Sinn.

 

Oh, es gibt weitere Anwendungsfälle. Wenn der Durchschnitts-Einkommensteuersatz unter 26% liegt, kann es sinnvoll sein, Kapitalerträge zu generieren und die Günstigerprüfung zu beantragen.

 

Das ist interessant für Privatiers, Rentner und alle, die ein geringes zu versteuerndes Einkommen haben. Oder für Selbständige, deren Einnahmen von Jahr zu Jahr stark schwankt.

 

vor einer Stunde von kleine Fischfrau:

Sprich Papiere, die Gewinne erwirtschaftete haben zu verkaufen, den Gewinn zu generieren und ggf. gleich wieder zu kaufen oder ist das falsch gedacht oder nicht erlaubt?

 

Doch, das ist erlaubt (solange man nicht gleichzeitig kauft und verkauft und dabei mit sich selbst handelt) und es kann sich auch lohnen. Aber man muss sehr genau rechnen und prüfen, ob es wirklich sinnvoll ist.

 

Es könnte sich lohnen bei World- oder All-World ETFs, wenn die Gewinne hoch sind und man nur einen Teil verkauft und zurückkauft, so dass der ETF immer noch stark im Plus ist.

 

Bei Einzelaktien lohnt es sich vermutlich eher nicht. Denn die könnten später auch stark fallen. Und dann hat man Steuern für Kursgewinne bezahlt, die man am Ende nicht realisieren kann. Wenn man dann entnervt verkauft, hat man steuerlich Verluste gemacht und bekommt einen Eintrag ins Aktien-Verlustkonto, den man vielleicht nie wieder los wird.

 

Also ja - es kann interessant sein. Aber man muss wissen, was man macht. Sonst kann diese Steueroptimierung nach hinten losgehen und sie verursacht mehr Schaden als Nutzen.

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Sapine

Auch bei Einzelaktien lohnt es sich, Verluste zu realisieren, wenn man sie mit Aktiengewinnen verrechnen kann. Ob man die gleichen Aktien zurück kauft, kann aber muss nicht sein. 

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