rainerp 15. Oktober Hallo, ich stehe vor der Frage, ob ich die Vorabpauschale in der Verlustrechnung nutzen kann/sollte: Ich habe ein Tagesgeldkonto und ein Depot mit einem thesaurierenden ETF und einer Unternehmensaktie. Die Unternehmensaktie steht im Minus und ich frage mich nun, ob es möglich ist die Unternehmensaktie so zu verkaufen, dass für den ETF möglichst wenig Vorabpauschale anfällt. Hier das ganze einmal in fiktiven Zahlen: Ertrag Tagesgeld: 1200 EUR Sparerpauschbetrag: 1000 EUR Vorabpauschale: 150 EUR Verlust der Unternehmensaktie: 3500 EUR Wie kann ich steuern, dass der Sparerpauschbetrag zuerst auf das Tagesgeld angerechnet wird? Die Einrichtung eines Freistellungsauftrages ist nachträglich nicht möglich?! Wenn der Sparerpauschbetrag auf das Tagesgeld entfällt, könnte ich einen höheren Betrag des Verlustes nutzen, um Steuern zu sparen. Wie berechne ich, in welcher Höhe ich die Unternehmensaktie verkaufen muss, um die Vorabpauschale vollständig auszugleichen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 15. Oktober vor 9 Minuten von rainerp: Die Unternehmensaktie steht im Minus und ich frage mich nun, ob es möglich ist die Unternehmensaktie so zu verkaufen, Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 15. Oktober Das kannst du gleich vergessen. Aktienverluste können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht mit Sonstigen Erträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rainerp 15. Oktober vor 8 Minuten von SlowHand7: Das kannst du gleich vergessen. Aktienverluste können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht mit Sonstigen Erträgen. Und mein MSCI World ETF zählt nicht als Aktie, sondern als sonstiger Ertrag? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 15. Oktober vor 4 Minuten von rainerp: Und mein MSCI World ETF zählt nicht als Aktie, sondern als sonstiger Ertrag? so sieht es aus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 15. Oktober vor 9 Stunden von rainerp: Wie kann ich steuern, dass der Sparerpauschbetrag zuerst auf das Tagesgeld angerechnet wird? Unterschiedliche Banken haben für Tagesgeld und den Rest. vor 9 Stunden von rainerp: Die Einrichtung eines Freistellungsauftrages ist nachträglich nicht möglich?! Doch, solange das Jahr nicht rum ist, kannst du jederzeit Freistellungsaufträge erteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
OttoKleinanleger 18. Oktober Passt zum Thema: https://finanzwissen.de/aktien/steuern/verlusttoepfe/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag