josef 17. Oktober Hallo zusammen, ich habe noch sehr viele bestandsgeschützte ETF Alt-Anteile in meinen Depot(kein Oder Depot), ich überlege einen Teil davon an meine Frau zu übertragen, weiß jemand ob meine Frau in diesen Fall auch einen Freibetrag von 100.000€ bekommt? Ich habe bei meinen Recherchen diesbezüglich nirgends eine eindeutige Reglung gefunden, oder hat evtl. jemand das schon gemacht und kann darüber berichten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 17. Oktober Das wird m.W. gerne gemacht und ist legal. Also zuerst dem Ehepartner schenken der auch seinen Freibetrag nutzen kann. Dann weiter an die Kinder und ggf. deren Kinder. Eine anwaltliche Beratung ist auf jeden Fall sinnvoll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 17. Oktober Der beim Finanzamt geführte Freibetrag von 100.000 Euro ist meines Wissens personenbezogen. Entscheidend ist, dass man bei Verschenkung oder Erbe die Anteile mit Anschaffungsdaten weitergibt. Das funktioniert normalerweise, wenn beide Depots in Deutschland geführt werden und beim Übertrag entsprechend Schenkung angekreuzt wird. Leider kann ich auf die schnelle nicht die entsprechende Stelle finden. Ich plane genau das später auch zu nutzen, wenn bis dahin noch Alt-Fonds im Depot sein sollten. Zur Berechnung unbedingt beachten, dass lediglich die Wertentwicklung ab 2018 auf den Freibetrag angerechnet wird. §56 Abs. 6 https://help-center.apps.datev.de/documents/9264077 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm 17. Oktober 45 minutes ago, Sapine said: bei Verschenkung oder Erbe die Anteile mit Anschaffungsdaten weitergibt. Habe solche bestandsgeschützte Alt-Anteile in meinem ING-DIBA-Depot liegen, die durch einen Depotübertrag von der Bank des Erblassers übertragen wurden. Wie kann ich den Status/die Anschaffungsdaten überprüfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 17. Oktober Die Bank fragen. Die müssen die Daten vorhalten. Das habe ich heute denke ich im §56 gelesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
josef 18. Oktober vor 22 Stunden von Sapine: Zur Berechnung unbedingt beachten, dass lediglich die Wertentwicklung ab 2018 auf den Freibetrag angerechnet wird. Danke. Meinens wissen die Wertentwicklung ab 2018 minus schon bezahlte Vorabpauschalen minus 30% Teilfreistellung. Beispiel: Wert am 01.01.2018: 100.000€, Wert Heute: 200.000€ Wertdifferenz: 100.000€ minus 6000€ Vorabpauschalen ergibt: 94.000€ minus 30% Teilfreistellung (28.200€) ergibt: 65.800€. Das heißt ich hätte nach einer solchen Transaktion noch einen Freibetrag in Höhe von: 34.200€, ist das so korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 18. Oktober Meine Formulierung "Wertentwicklung" sollte das einschließen, sorry hätte ich besser detailliert geschrieben. Aber es gibt halt viele Sonderfälle, die es dann zu unterscheiden gilt. Eine gute Bank wird Dir am Ende den richtigen Betrag ausweisen. Ausschüttungen auch noch berücksichtigen falls vorhanden. Für die Teilfreistellung von 30 % braucht es 60 % Aktien im Fonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 18. Oktober vor 19 Minuten von josef: ist das so korrekt? Wissen wir nicht, aber vermutlich nicht. Erst einmal kommt es auf den Fonds an, ob eine Teilfreistellung von 30% oder einem anderen Prozentsatz erfolgt oder auch nicht. Dann musst du aufpassen, dass du nicht Vorabpauschalen verwechselst mit auf die Vorabpauschalen gezahlten Steuern. Und da Teilfreistellung (wenn grundsätzlich zutreffend) auch für Vorabpauschalen gilt, muss man entweder zuerst alles vor Teilfreistellung rechnen und dann die Teilfreistellung auf das Ergebnis anwenden oder von vornherein alles nach Teilfreistellung rechnen; aber man darf das nicht vermischen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
josef 18. Oktober · bearbeitet 18. Oktober von josef vor 28 Minuten von chirlu: Wissen wir nicht, aber vermutlich nicht. Erst einmal kommt es auf den Fonds an, ob eine Teilfreistellung von 30% oder einem anderen Prozentsatz erfolgt oder auch nicht. WKN: DBX1MW, Xtrackers MSCI World Swap UCITS ETF - 1C USD ACC, also Teilfreistellung von 30% vor 28 Minuten von chirlu: Dann musst du aufpassen, dass du nicht Vorabpauschalen verwechselst mit auf die Vorabpauschalen gezahlten Steuern. Die 6000€ sind die Summe der in der Steuerbescheinigung der Bank angegebenen Vorabpauschalen vor abzug der Steuer. vor 28 Minuten von chirlu: Und da Teilfreistellung (wenn grundsätzlich zutreffend) auch für Vorabpauschalen gilt, muss man entweder zuerst alles vor Teilfreistellung rechnen und dann die Teilfreistellung auf das Ergebnis anwenden oder von vornherein alles nach Teilfreistellung rechnen; Sorry, das verstehe ich nicht. Was ist, unter berücksichtigung meiner oben gennanten angaben noch falsch an meinen Beispiel? "Beispiel: Wert am 01.01.2018: 100.000€, Wert Heute: 200.000€ Wertdifferenz: 100.000€ minus 6000€ Vorabpauschalen ergibt: 94.000€ minus 30% Teilfreistellung (28.200€) ergibt: 65.800€. Das heißt ich hätte nach einer solchen Transaktion noch einen Freibetrag in Höhe von: 34.200€, ist das so korrekt?" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 18. Oktober vor 27 Minuten von josef: Die 6000€ sind die Summe der in der Steuerbescheinigung der Bank angegebenen Vorabpauschalen vor abzug der Steuer. Dann sind sie nach Teilfreistellung. vor 27 Minuten von josef: Was ist, unter berücksichtigung meiner oben gennanten angaben noch falsch an meinen Beispiel? Die von mir schon erwähnte Vermischung von Positionen vor und nach Teilfreistellung. Richtig wäre dann: 100000 Euro Gewinn, nach Teilfreistellung 70000 Euro; davon ab 6000 Euro Vorabpauschalen, macht 64000 Euro steuerpflichtiger Betrag. Verbleibender Freibetrag 36000 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
josef 18. Oktober vor 1 Minute von chirlu: Dann sind sie nach Teilfreistellung. Die von mir schon erwähnte Vermischung von Positionen vor und nach Teilfreistellung. Richtig wäre dann: 100000 Euro Gewinn, nach Teilfreistellung 70000 Euro; davon ab 6000 Euro Vorabpauschalen, macht 64000 Euro steuerpflichtiger Betrag. Verbleibender Freibetrag 36000 Euro. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag