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GuyInborito

Haus von Eltern an Kind verschenken: Nießbrauch, Wohnrecht und Sozialamt-Rückgriff

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GuyInborito

Ich glaube ich habe einen Fehler begangen und weiß nun nicht so recht wie ich weiter vorgehen soll.

 

Ich habe mich eben mit dem Blechmann aus dem Netz unterhalten und der hat mir erklärt dass wenn Eltern ein Gebäude an das Kind verschenken, aber Lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch haben, sich dies auf die mögliche Beteiligung des Kindes an Pflegekosten auswirken kann mit teilweisen Rückforderungen vom Wert der Immobilie außerhalb dem Bereich des Wohnrechts. Am einfachsten ist wohl ich beschreibe das Ziel und den Stand der Dinge. Ich würde mich gerne von einem Experten beraten lassen aber die KI meint die Situation ist so komplex dass es nicht einen Experten gibt der das alles klären kann.

 

Ziel: Familienvermögen so gut wie möglich zu schützen, sowohl Eltern als auch Kind.

 

Stand: Einfamilienhaus wurde und wird vom Kind im OG ausgebaut so dass das Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus wird. Kind denkt es läßt sich das Haus von den Eltern schenken und nach 10 Jahren können keine Forderungen mehr vom Sozialamt für eventuelle Pflege gestellt werden + Investitionen des Kindes OG sind geschützt und tatsächlich sein Eigentum. Diese Annahme war aber falsch. Laut KI wäre das nur so wenn eine vollständige Schenkung OHNE den Eltern Wohnrecht einzuräumen erfolgt wäre. Anscheinend ist das wirtschaftlich sogar nun eher schädlich und KI meint das Haus hätte im Besitz der Eltern bleiben sollen und dem Kind ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht einräumen sollen so dass im Pflegefall das Haus den Eltern gehört und nicht belangt werden kann, aber das Kind nicht zwangsweise zum Auszug bewegt werden kann um zB die obere Wohnung zu vermieten und damit den Pflegekosten beizutragen. Nun bin ich sehr verunsichert und wie es scheint war mein Vorgehen nicht ausgereift um das eigentliche Ziel das gesamte Vermögen von Eltern und Kind so gut es geht zu schützen zu erreichen.

 

Anscheinend könnte die Schenkung wohl recht problemfrei rückabgewickelt werden wenn beide Parteien einverstanden sind. Nun wäre ich auf der Suche nach jemandem der Hilft die Sache zu klären um den bestmöglichen Vermögensschutz zu erreichen. Wie gesagt meint die KI dass der Fall so komplex ist dass nicht nur ein Ansprechpartner (Notar, Anwalt) die Situation vollumfänglich beleuchten kann. Mir ist zB der Unterschied Niesbrauch und Wohnrecht nicht so ganz klar und was in welchem Fall wie angerechnet wird oder auch nicht. Meine Eltern fragen ob sie Niesbrauch / Wohnrecht komplett abtreten möchte ich nicht das wäre wohl unverschämt und selbst bei besten Verhältnissen nicht sinnvoll, ich würde es mal nicht machen wenn ich mich in die Elternsicht denke. Man geht zwar davon aus dass einem die nächsten Verwandten nichts böses wollen aber so haben sicher schon viele Horror Stories angefangen. Alle sollen abgesichert sein. 

 

Wie soll ich vorgehen um die Sache von Grund auf zu durchleuchten und dann eventuell nach erfolgter Analyse der Situation noch etwas an dem Aktuellen Zustand umzusteuern?

 

Ich vermute mal einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren. Ich denke hier hat sicher der ein oder andere Erfahrung in dem Bereich und kann zumindest mal den passenden Spezialisten vorschlagen den man zuerst konsultieren sollte.

 

 

 

 

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PrivateBanker

Ist die Schenkung denn schon notariell vollzogen?

Was sagte denn der Notar, oder habt ihr euch dort nicht über eure Fragen aufklären lassen?

 

Fakt ist: Sozialamt kann Kind an Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege beteiligen, wenn Schenkung dr Immo von Eltern an Kind nicht länger als 10 Jahre zurück liegt.

             Nießbrauchsrecht für Eltern wird auf Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege angerechnet (Miete/qm) und wird dann von Amt eingefordert. Wohnrecht meines Wissens nicht einforderbar. - ohne Gewähr-

 

Aber am besten paar Euros in die Hand nehmen und Fachanwalt kontaktieren.

KI ist nicht das nonplusultra!!

     

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franko
vor 1 Stunde von GuyInborito:

Ich glaube ich habe einen Fehler begangen und weiß nun nicht so recht wie ich weiter vorgehen soll.

Ich habe mich eben mit dem Blechmann aus dem Netz unterhalten [...]

Ja, das mit dem Blechmann könnte ein Fehler gewesen sein...

 

vor 1 Stunde von GuyInborito:

Einfamilienhaus wurde und wird vom Kind im OG ausgebaut so dass das Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus wird. Kind denkt es läßt sich das Haus von den Eltern schenken und nach 10 Jahren können keine Forderungen mehr vom Sozialamt für eventuelle Pflege gestellt werden + Investitionen des Kindes OG sind geschützt und tatsächlich sein Eigentum. Diese Annahme war aber falsch. Laut KI wäre das nur so wenn eine vollständige Schenkung OHNE den Eltern Wohnrecht einzuräumen erfolgt wäre.

 

Der BGH hat dazu eine andere Meinung (Urteil vom 19.07.2011 – X ZR 140/10):

Zitat

Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB vorgesehenen Zehnjahresfrist wird nicht dadurch gehindert, dass sich der Schenker an dem verschenkten Grundstück ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält.

 

vor 1 Stunde von GuyInborito:

Ich vermute mal einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.

Wenn das Sozialamt die Schenkung zurückfordern will, geht es nicht um Erbrecht, sondern um Sozial- und Unterhaltsrecht.

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GuyInborito
vor 15 Minuten von franko:

Ja, das mit dem Blechmann könnte ein Fehler gewesen sein...

 

Gut möglich...

 

Ich habe noch weiter mit der KI geredet die hat es sich dann anders überlegt und findet schenken + wohnrecht dann doch gut wenn man davon ausgeht dass die Immo dauerhaft in der Familie gehalten werden soll. Ich muß mir die Sachen vom Notar nochmal genau durchlesen und von da ab schauen ob Handlungsbedarf besteht. 

vor 20 Minuten von PrivateBanker:

Ist die Schenkung denn schon notariell vollzogen?

ja

 

vor 20 Minuten von PrivateBanker:

 Nießbrauchsrecht für Eltern wird auf Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege angerechnet (Miete/qm) und wird dann von Amt eingefordert. Wohnrecht meines Wissens nicht einforderbar. - ohne Gewähr-

sagt der Blechmann so auch.

 

Muß wie gesagt nochmal nachlesen. Ich habe mich eig gut aufgeklärt gefühlt aber das ist schon ein bisschen her und es ist natürlich leicht an irgend einen Aspekt nicht zu denken wenn man sich in der Materie nicht auskennt. 

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stagflation

@leoluchs: wenn ich es richtig verstehe, geht es weniger um das Thema Steuern, als vielmehr um die Frage, wie die Familie es schaffen kann, mögliche Pflegekosten zu vermeiden.

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leoluchs

Du bist im Gegensatz zu mir der aufmerksame Leser; ich habe den Thread nicht vollständig gelesen. Mea culpa.

 

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SirWayne
· bearbeitet von SirWayne
Am 20.10.2025 um 10:54 von GuyInborito:

Stand: Einfamilienhaus wurde und wird vom Kind im OG ausgebaut so dass das Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus wird. Kind denkt es läßt sich das Haus von den Eltern schenken und nach 10 Jahren können keine Forderungen mehr vom Sozialamt für eventuelle Pflege gestellt werden + Investitionen des Kindes OG sind geschützt und tatsächlich sein Eigentum. Diese Annahme war aber falsch. Laut KI wäre das nur so wenn eine vollständige Schenkung OHNE den Eltern Wohnrecht einzuräumen erfolgt wäre

Hier steht davon auch nichts, aber ein Notar sollte das doch wissen oder?
https://www.finanztip.de/haus-ueberschreiben/
 

Zitat

Was passiert mit der Immobilie, wenn Du zum Pflegefall wirst? 

Wirst Du ein Pflegefall und hast Du Dein Haus bereits an Deine Kinder überschrieben, kann der Staat unter Umständen verlangen, dass die Schenkung rückgängig gemacht wird (§ 528 BGB). Denn bevor der Staat Dich finanziell mit Hilfe zur Pflege unterstützt, musst Du Dein eigenes Vermögen aufbrauchen. 

Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn mehr als zehn Jahre zwischen der Schenkung und Deinem Antrag auf Sozialleistungen liegt. 


Ah aber hier geht es weiter, aber auch hier steht nichts von der 10 Jahresfrist
https://www.finanztip.de/niessbrauch/

 

Zitat

Was Du bei Nießbrauch und Sozialleistungen beachten musst

Auch die Sozialämter interessieren sich unter Umständen für das Nießbrauchsrecht. Bevor Du Sozialleistungen bekommst, musst Du nämlich auch Einnahmen aus dem Nießbrauch verwenden. Es gilt: Bedürftige müssen ihr gesamtes Einkommen und das verwertbare Vermögen einsetzen (§ 90 Abs. 1 SGB XII). 

Doch was passiert eigentlich, wenn der Nießbraucher die Wohnung oder das Haus leer stehen lässt? Darf das Sozialamt die Situation dann vielleicht so werten, als ob Wohnung oder Haus vermietet wäre? Diese Frage hat das Oberlandesgericht Köln geklärt. Hat der Nießbraucher die Wohnung nicht vermietet, darf das Sozialamt die möglichen Einkünfte nicht berücksichtigen – es kommt nur darauf an, ob die Wohnung tatsächlich vermietet ist. Es besteht nämlich keine Vermietungspflicht des Nießbrauchers (OLG Köln, 24.06.2011, Az. 11 U 43/11).

 

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SGiersch
· bearbeitet von SGiersch

Auch ich habe im Thread nicht alles gelesen.

 

Mir ist aber so etwas auch passiert.

Haus mit Niesbrauch geschenkt bekommen, vor mehr als 10 Jahren.

Nun ist der letzte Elternteil in eine Pflegeeinrichtung gekommen.

Das Sozialamt rechnet nun eiskalt den Niesbrauch auf mehr als die Hälfte des Verkaufspreis. Dieser Preis wird nun auf die nächsten Zehn Jahre, falls das Elternteil so lange lebt, zurück gefordert.

 

Währe es ein Wohnrecht gewesen, hätte es keine Kosten gegeben.

 

Nachtrag:

Mit der Löschung des Niesbrauch im Grundbuch, beginnt auch wieder die 10 Jahresfrist. 

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
8 hours ago, SGiersch said:

Hälfte des Verkaufspreis

@SGiersch

Die Höhe des Nießbrauches vermag ich nicht zu beurteilen. Aber die Anrechnung halte ich für gerecht, denn der Nießbrauchnehmer (= dein Elternteil) könnte das Haus ja vermieten und daraus Mieteinnahmen erzielen. Diese Mieteinnahmen könnte dein Elternteil dann für seine Pflegekosten verwenden.

 

Warum sollte das der Steuerzahler bezahlen?

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CorMaguire
vor 14 Minuten von mmusterm:

... könnte das Haus ja vermieten und daraus Mieteinnahmen erzielen. Diese Mieteinnahmen könnte dein Elternteil dann für seine Pflegekosten verwenden.

 

Warum sollte das der Steuerzahler bezahlen?

 

Es muss sich aber wohl um tatsächliche Mieteinnahmen handeln und nicht um fiktive siehe Beitrag #8.

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mmusterm
14 hours ago, SirWayne said:

Hat der Nießbraucher die Wohnung nicht vermietet, darf das Sozialamt die möglichen Einkünfte nicht berücksichtigen – es kommt nur darauf an, ob die Wohnung tatsächlich vermietet ist. Es besteht nämlich keine Vermietungspflicht des Nießbrauchers (OLG Köln, 24.06.2011, Az. 11 U 43/11).

@CorMaguire: Danke für den Hinweis . Upps, das habe ich überlesen.

Aber wenn dieses Urteil von 2011 bis heute Bestand hat, dann steht es ja im Belieben des Nießbrauchnehmers, ob er vermietet oder nicht und damit den Steuerzahler belasten kann oder nicht.

 

Hier würde ich mir als Steuerzahler etwas mehr Druck auf den Nießbrauchnehmer wünschen. Er kann die Vermietung ja doch mal versuchen. Wenn er dann keine Mieter findet (weil Bruchbude oder direkt an der Autobahn), dann ok. Aber einfach nur "nichts" tun ...?

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CorMaguire
Am 20.10.2025 um 10:54 von GuyInborito:

... Ziel: Familienvermögen so gut wie möglich zu schützen, sowohl Eltern als auch Kind....

Wenn die Eltern Sozialleistungen für die Pflegekosten wollen, müssen sie halt die Bedingungen erfüllen. D. h. viel Eigentum (max. 10k bei Einzelperson, Ehepaar weiss ich nicht) kann ihnen nicht bleiben. 

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Neverdo
vor 9 Stunden von SGiersch:

Auch ich habe im Thread nicht alles gelesen.

 

Mir ist aber so etwas auch passiert.

Haus mit Niesbrauch geschenkt bekommen, vor mehr als 10 Jahren.

Nun ist der letzte Elternteil in eine Pflegeeinrichtung gekommen.

Das Sozialamt rechnet nun eiskalt den Niesbrauch auf mehr als die Hälfte des Verkaufspreis. Dieser Preis wird nun auf die nächsten Zehn Jahre, falls das Elternteil so lange lebt, zurück gefordert.

 

Währe es ein Wohnrecht gewesen, hätte es keine Kosten gegeben.

 

Nachtrag:

Mit der Löschung des Niesbrauch im Grundbuch, beginnt auch wieder die 10 Jahresfrist. 

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist Nießbrauch eine Sache für den Staat, der dann Pflegekosten abrechnen kann.

Ist schon verwunderlich wie wenig Verständnis man bei manchem findet, wenn man nur haben möchte, was andere auch bekommen, obwohl sie teilweise nicht einmal Beiträge zur Versicherung gezahlt haben.

Man sollte mal eine Diskussion ohne Schaum vor dem Mund führen ob es wirklich gerecht ist mit so einer Lösung, letztlich führt es ja u.U. dazu, dass den Kindern kein Erbe mehr bleibt, ist das so in Ordnung ?

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mmusterm
12 minutes ago, Neverdo said:

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist Nießbrauch eine Sache für den Staat, der dann Pflegekosten abrechnen kann.

@Neverdo: Hast Du den Hinweis von CorMaguire gelesen? Auf tatsächliche Mieteinnahmen kann das Sozialamt zugreifen, auf fiktive (also gar nicht vermietet) dagegen nicht.

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OttoKleinanleger

Google hat folgenden, netten Rechner gefunden:

https://www.niessbrauchrechner.de/

 

vor 5 Minuten von Neverdo:

Ist schon verwunderlich wie wenig Verständnis man bei manchem findet, wenn man nur haben möchte, was andere auch bekommen, obwohl sie teilweise nicht einmal Beiträge zur Versicherung gezahlt haben.

Dann wären wir aber beim Thema Grundeinkommen für alle.
 

vor 6 Minuten von Neverdo:

Man sollte mal eine Diskussion ohne Schaum vor dem Mund führen ob es wirklich gerecht ist mit so einer Lösung, letztlich führt es ja u.U. dazu, dass den Kindern kein Erbe mehr bleibt, ist das so in Ordnung ?

Gerecht ist es sicher nicht, wenn der eine für den Lebensunterhalt selbst aufkommen muss und der andere mangels Masse diesen bezahlt bekommt. Um diese "Ungerechtigkeit" abzuschaffen müsste man eine Erbenschutzversicherung einführen und da stellt sich die Frage wie die finanziert werden sollte. Da wären wir dann bei der nächsten Ungerechtigkeit, nämlich die Finazierung der Erben durch den Steuerzahler.
Für mich selbst wäre es auch nett, wenn der Staat grundsätzlich alle Pflegekosten übernehmen würde, dann bliebe etwas für meine Geschwister und mich übrig. Aber jetzt mal ehrlich, ich bin schon der Meinung, dass mein verbliebenes Elternteil erst mal selbst für die Kosten aufkommen soll. Bei uns steht die Ansage im Raum, knapp 100k für die ersten 3 Jahre Pflegeheim, wenn es denn soweit ist. 

 

 

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Nachdenklich
vor 14 Minuten von Neverdo:

 ...  letztlich führt es ja u.U. dazu, dass den Kindern kein Erbe mehr bleibt, ist das so in Ordnung ?

Was man als "in Ordnung" empfindet ist sehr unterschiedlich. Einige Zeit im Forum mitzulesen macht das sehr deutlich.

Insofern ist auch meine Auffassung davon, was in Ordnung ist, eine sehr persönliche und sie wird vielleicht von anderen nicht geteilt.

 

In meinen Augen zumindest ist es nicht in Ordnung, wenn man eigenes Vermögen verschenkt und dann erwartet, daß die Gesellschaft, der Staat, die Allgemeinheit ....  für die eigenen Pflegekosten aufkommt.

 

Derartiges Verhalten zeigt für mich, daß  .......    nein, ich will das hier jetzt gar nicht weiter ausführen.

 

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CorMaguire
vor 16 Minuten von Nachdenklich:

... In meinen Augen zumindest ist es nicht in Ordnung, wenn man eigenes Vermögen verschenkt und dann erwartet, daß die Gesellschaft, der Staat, die Allgemeinheit ....  für die eigenen Pflegekosten aufkommt.....

In meinen Augen zumindest ist es nicht in Ordnung, wenn man mit Produkten die die Umwelt vergiften, Gewinne einstreicht und dann erwartet, daß die Gesellschaft, der Staat, die Allgemeinheit ....  die Umwelt wieder sanieren.

 

vor 16 Minuten von Nachdenklich:

...Derartiges Verhalten zeigt für mich, daß  .......    nein, ich will das hier jetzt gar nicht weiter ausführen.

Genau :thumbsup:

 

Gibt viel Verbesserungsbedarf :)

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Nostradamus
vor 30 Minuten von Nachdenklich:

In meinen Augen zumindest ist es nicht in Ordnung, wenn man eigenes Vermögen verschenkt und dann erwartet, daß die Gesellschaft, der Staat, die Allgemeinheit ....  für die eigenen Pflegekosten aufkommt.

Was ist, wenn man das Vermögen nicht verschenkt, sondern großzügig verlebt? Wäre das moralisch besser, schlechter oder gleichwertig? Dann wären wir bei einer Pflicht zur Sparsamkeit.

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CorMaguire
vor 9 Minuten von Nostradamus:

Was ist, wenn man das Vermögen nicht verschenkt, sondern großzügig verlebt? Wäre das moralisch besser, schlechter oder gleichwertig? Dann wären wir bei einer Pflicht zur Sparsamkeit.

+1 :thumbsup:

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
12 minutes ago, Nostradamus said:

Was ist, wenn man das Vermögen nicht verschenkt, sondern großzügig verlebt? Wäre das moralisch besser, schlechter oder gleichwertig? Dann wären wir bei einer Pflicht zur Sparsamkeit.

Man stelle sich 2 Nachbarn A und B vor. Beide erzielen dasselbe Lebenseinkommen:

 

1. A schafft es durch Sparsamkeit EUR 100.000 zur Seite zu bringen. Er kommt ins Pflegeheim, seine ersparten 100.000 werden dafür verwendet.

2. B gönnt sich gerne mal teure Urlaube, trinkt nicht nur Tetra-Pack-Wein. Er kann nichts sparen. Er kommt ins Pflegeheim. Seine 100.000 Pflegekosten zahlt der Staat.

 

Wäre es zumindest nicht "teilgerecht", wenn B nur ein Pflegeheim mit geringeren Kosten bezahlt bekäme (Preisunterschiede gibt es ja tatsächlich). Dh. die Pflegekosten, die der Staat für B bezahlt, betragen dann nur (z.B.) 70.000 EUR. Taschengeld gibt es auch nicht/weniger ...

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 17 Stunden von mmusterm:

Man stelle sich 2 Nachbarn A und B vor. Beide erzielen dasselbe Lebenseinkommen:

 

1. A schafft es durch Sparsamkeit EUR 100.000 zur Seite zu bringen. Er kommt ins Pflegeheim, seine ersparten 100.000 werden dafür verwendet.

2. B gönnt sich gerne mal teure Urlaube, trinkt nicht nur Tetra-Pack-Wein. Er kann nichts sparen. Er kommt ins Pflegeheim. Seine 100.000 Pflegekosten zahlt der Staat.

 

Wäre es zumindest nicht "teilgerecht", wenn B nur ein Pflegeheim mit geringeren Kosten bezahlt bekäme (Preisunterschiede gibt es ja tatsächlich). Dh. die Pflegekosten, die der Staat für B bezahlt, betragen dann nur (z.B.) 70.000 EUR. Taschengeld gibt es auch nicht/weniger ...

A kann sich sein Pflegeheim aussuchen (ab Pflegegrad 1, wenn er will und er eins findet), bis die 100k verbraucht sind. So er dann noch lebt wird er dann womöglich auch Einschränkungen haben.

 

B muss erstmal zu Hause ambulant gepflegt werden. Wollen eh die meisten. geht mit einigermaßen ordentlicher Rente auch. Gibt ja auch bei Bedürftigkeit Unterstützung vom Sozialamt zu Hause, z. B. Zuschuss Essen auf Rädern, Hausnotruf. Er kann erst ins Pflegeheim, wenn er dorthin muss, heisst: ärztliche Bestätitgung, dass die Pflege zu Hause nicht mehr tragbar ist. D. h. vor Pflegerad 3 wird das nix. Und nur in Pflegeheime die eine Vereinbarung mit dem Sozialamt haben. Taschengeld bleibt ihm von seiner Rente ca. 170€/Monat. 10 € kostet vielleicht der Fernseher, 10€ das Telefon, ggf. noch Zuzahlungen zu Medis ... das geht dann schon wech.

 

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
21 minutes ago, CorMaguire said:

Er kann erst ins Pflegeheim, wenn er dorthin muss, heisst: ärztliche Bestättigung, dass die Pflege zu Hause nicht mehr tragbar ist. D. h. vor Pflegerad 3 wird das nix. Und nur in Pflegeheime die eine Vereinbarung mit dem Sozialamt haben.

@CorMaguire: Sind das Deine Wunschvorstellungen oder ist das tatsächlich so?
 

IMHO kann jeder Patient selber entscheiden, ob er ambulant versorgt werden kann oder ins Pflegeheim will bei entsprechendem Pflegegrad.

 

Von einer "ärztlichen Bestätigung" dazu habe ich noch nie gehört.

 

Es darf natürlich NICHT die Super-Seniorresidenz gewählt werden, aber man muss auch nicht das billigste nehmen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass in einem lokal guten=teuren Pflegeheim sowohl Sozialfälle als auch Selbstzahler waren. 

 

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Nachdenklich
vor 21 Minuten von mmusterm:

1. A schafft es durch Sparsamkeit EUR 100.000 zur Seite zu bringen. Er kommt ins Pflegeheim, seine ersparten 100.000 werden dafür verwendet.

2. B gönnt sich gerne mal teure Urlaube, trinkt nicht nur Tetra-Pack-Wein. Er kann nichts sparen. Er kommt ins Pflegeheim. Seine 100.000 Pflegekosten zahlt der Staat.

 

Wäre es zumindest nicht "teilgerecht", wenn B nur ein Pflegeheim mit geringeren Kosten bezahlt bekäme (Preisunterschiede gibt es ja tatsächlich). Dh. die Pflegekosten, die der Staat für B bezahlt, betragen dann nur (z.B.) 70.000 EUR. Taschengeld gibt es auch nicht/weniger ...

Nicht ganz ernst gemeinte Antwort (weil ich weiß, daß es nicht realisierbar ist  - Abgrenzungsfragen etc.):

 

Drei Gruppen von Pflegeheimen: 

  1. Für Menschen, die unverschuldet in Altersarmut geraten: Ordentlicher Standard, orientiert an dem, was die Gesellschaft leisten kann und will.
  2. Für Menschen, die genügend eigenes Geld habe: Beliebiger Luxus, wenn er denn aus eigenen Mitteln finanziert wird.
  3. Für Menschen wie oben genannt (Vermögen verschenkt oder verprasst): Abgespeckter Standard - Achtbettzimmer (ist nicht menschenunwürdig, hatte ich in der Grundausbildung bei der Bundeswehr auch). Drei mal täglich eine Schüssel Griesbrei.  

Wie gesagt: Nicht ganz ernst gemeint, in der Praxis gelingt keine Abgrenzung zwischen verschuldet/unverschuldet.

Mir geht es darum, daß ich die Haltung "Dann soll der Staat (die Gesellschaft, die Allgemeinheit) für mich sorgen!" für fragwürdig halte.

Wer das bewußt herbeigeführt hat, hat damit seinen Anspruch auf Fürsorge und Solidarität der Gesellschaft verwirkt.    

Der Mensch soll sich frei entscheiden können, wie er sich verhalten möchte - dann aber auch die Konsequenzen tragen. 

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mmusterm
2 minutes ago, Nachdenklich said:

Der Mensch soll sich frei entscheiden können, wie er sich verhalten möchte - dann aber auch die Konsequenzen tragen. 

Wenn das nur immer im Leben so eintreffen würde mit den Konsequenzen :-(

 

Ansonsten hast Du meinen Gedanken mit Deinen 3 vorgeschlagenen Stufen weiterentwickelt. Das wird sich - da bin ich bei Dir - in einer freien Individualgesellschaft leider/Gott-sei-Dank nicht praktisch umsetzen lassen.

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