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Interactive Brokers: Umsatzsteuer bei Gebührenerstattung

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Hallo miteinander!

 

Ich habe ein Firmendepot bei Interactive Brokers. Für "Consolidated Snapshot" hat mir IB Gebühren berechnet, diese aber wieder erstattet. Die Mehrwertsteuer wurde allerdings nicht mit erstattet.

 

Meine Frage: Kann ich die Umsatzsteuer dennoch als Vorsteuer geltend machen? Ich denke ja, denn die Rechnung von "Global Financial Information Services GmbH" wurde ja nicht storniert.

 

Hatte jemand von euch bereits diesen Fall? Wie seid ihr damit umgegangen?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wenn Du eine Rechnung von "Global Financial Information Services GmbH" bekommen hast, auf der deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist, kannst Du diese als Vorsteuer geltend machen.

 

Wenn Du hinterher Einnahmen hast (Rückerstattung), brauchst Du einen Beleg, aus dem hervorgeht, von wem Du die Einnahmen bekommen hast und ob dort Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Möglicherweise bist Du selbst für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Stichworte: innergemeinschaftliche Leistungen/Lieferungen oder Reverse Charge. Übles Thema, am besten einen Steuerberater fragen. 

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