Luftschloss 21. Oktober · bearbeitet 21. Oktober von Luftschloss Hallo, habe Fragen zu einer leistenden BU über den Arbeitgeber, R+V. Kurzes Ausholen : Jahrgang 1963. 72 Wochen Krank und direkt angeschlossen knapp 2 Jahre Arbeitslos im Dezember endend. 45 Jahre sind komplett , ohne Abzüge ab Mitte 28 Rente geplant. Nächsten Monat Wiedereingliederung, die ehemalige Stelle ist nicht möglich (krankheitsbedingt) aber in anderer Abteilung ein nicht ganz gleichwertiger angeboten oder auch vage eine Abfindung ohne genaue Summe ins Spiel gebracht. 1.Ist es möglich, nach Wiedereingliederung und Resturlaub(ca. 3Monate) die Abfindung zu nehmen da es doch nicht klappt und die BU dann weiter bis zur Abschlagsfreien Rente kurz vor 65 zu bekommen? 2. Endet mit der Wiedereingliederung automatisch sofort die BU ? 3 . Was bedeutet dieser Satz in den Bedingungen : Die Leistungen enden auch, wenn Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder beziehen könnten. Bedeutet das man ab 63 dann keine BU mehr bekommen würde da man dann mit Abzügen in Rente gehen könnte? Wird durch die Wiedereingliederung und nehmen des Resturlaubs das Anrecht der laufenden BU verwirkt? Müsste das dann wieder kompliziert beantragt werden? Überhaupt möglich wenn die Abfindung genommen würde? Sorry für den Wirrwarr, aber da sind bei uns einige Knoten im Kopf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 21. Oktober Was ich nicht ganz verstehe und deshalb für alle weiteren Leser nachfragen wollen würde: Bist Du gerade arbeitslos? Wie passt das mit der Wiedereingliederung bei Deinem (früheren) Arbeitgeber zusammen? Wenn Du wieder in Deinem Beruf arbeiten kannst (vereinfachte Darstellung - was das genau heißt, ist in den AVB geregelt), bist Du nicht mehr berufsunfähig. Aber was heißt "die ehemalige Stelle ist nicht möglich, aber in anderer Abteilung ein nicht ganz gleichwertiger angeboten" denn in der Praxis? Beispiele: ein Betonbauer im Hochbau wird BU und fängt dann nach der Genesung in der Nachbarabteilung als Betonbauer im Tiefbau an - hier ist der Beruf faktisch der gleiche, die Abteilung wäre irrelevant der Betonbauer im Hochbau wird BU und fängt dann nach der Genesung als Pförtner auf dem Firmengelände neu an - hier ist der Beruf nicht der gleiche, der "Abteilungswechsel" wäre relevant Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 21. Oktober vor 2 Stunden von Cauchykriterium: Bist Du gerade arbeitslos? Wie passt das mit der Wiedereingliederung bei Deinem (früheren) Arbeitgeber zusammen? Er/sie wird nach Aussteuerung aus dem Krankengeld Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit bezogen haben. Dann besteht das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich fort, obwohl krankheitshalber nicht tatsächlich gearbeitet wird und stattdessen Arbeitslosengeld gezahlt wird. vor 9 Stunden von Luftschloss: Was bedeutet dieser Satz in den Bedingungen : Die Leistungen enden auch, wenn Sie eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder beziehen könnten. Bedeutet das man ab 63 dann keine BU mehr bekommen würde da man dann mit Abzügen in Rente gehen könnte? Würde ich so verstehen, ja. Vorausgesetzt natürlich, die Wartezeit für die Rente für langjährig Versicherte ist auch tatsächlich erfüllt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 22. Oktober vor 9 Stunden von Luftschloss: Hallo, habe Fragen zu einer leistenden BU über den Arbeitgeber, R+V. [...] Hallo, das sind wichtige Fragen. Da würde ich jemanden kontaktieren, der sich damit auskennt. Wenn die BU über den AG tarifvertraglich vereinbart wurde, die entsprechende Stelle bei der Gewerkschaft. Ansonsten einen auf BU spezialisierten (gerichtlich zugelassenen) Versicherungsberater, der gegen Honorar arbeitet. Z.B.: - https://bu-expertenservice.de/ - https://www.rwmgroup.de/bu_rente_beantragen.html - https://www.leistbar24.de/ Hier noch ein Blog-Beitrag zu einem BU-Fall mit Wiedereingliederung und sowohl AG- aus auch privater Police: https://bu-expertenservice.de/berufsunfaehig-und-zurueck-im-arbeitsleben/ Gute Besserung und gutes Gelingen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cando 22. Oktober · bearbeitet 22. Oktober von Cando vor 4 Stunden von Fondsanleger1966: Wenn die BU über den AG tarifvertraglich vereinbart wurde, die entsprechende Stelle bei der Gewerkschaft. Das würde voraussetzen, dass der TE Mitglied in der Gewerkschaft ist. Abgesehen davon sind die Rechtsschutzsekretäre der DGB Gewerkschaften auf Arbeitsrecht spezialisiert. Dass sich der jeweilige Berater tiefer mit Versicherungsbedingungen auskennt, wäre eher eine Glückssache. Zitat Wird durch die Wiedereingliederung und nehmen des Resturlaubs das Anrecht der laufenden BU verwirkt? Müsste das dann wieder kompliziert beantragt werden? Überhaupt möglich wenn die Abfindung genommen würde? Das kann man nur anhand der Versicherungsbedingungen beantworten. Zumindest arbeitsrechtlich bist Du wieder arbeitsfähig, wenn Du den Urlaub nehmen kannst. Wenn es nicht mehr geht, solltest Du das aber normalerweise schon in der Wiedereingliederung merken. Verbleibender Resturlaub kann (und muss) bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden. Geht es also nicht, muss man die Zeit nicht unbedingt absitzen, um den Urlaub noch zu nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luftschloss 22. Oktober Schon mal lieben Dank für die Antworten,vor allem an @chirlu und @Fondsanleger1966. Danke für die Links und den Blog! Er wird sich dann zuerst mal bei der Gewerkschaft erkundigen. Vielleicht hat er dort schon Glück und es kennt sich jemand aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 22. Oktober vor 5 Stunden von Cando: Das würde voraussetzen, dass der TE Mitglied in der Gewerkschaft ist. Abgesehen davon sind die Rechtsschutzsekretäre der DGB Gewerkschaften auf Arbeitsrecht spezialisiert. Dass sich der jeweilige Berater tiefer mit Versicherungsbedingungen auskennt, wäre eher eine Glückssache. Die Gewerkschaften haben - wenn sie derartige tarifvertragliche Regelungen abschließen - oft ein Kompetenzzentrum mit der entsprechenden Expertise. Das kann z.B. auch ein externer Versicherungsmakler mit BU-Spezialkenntnissen sein, der die Betreuung der Gewerkschaftsmitglieder übernommen hat und für genau solche Fragen ansprechbar ist. Der Rechtsschutzsekretär leitet den Betroffenen dann nur weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luftschloss 22. Oktober Hatte heute Morgen nicht viel Zeit,euch auch danke für eure Posts. @Cauchykriterium + @Cando Es geht nicht um mich, sondern meinen Mann. Chirlu hat es schon korrekt beschrieben wie es sich mit dem "arbeitslos" verhält. Vor allem der Schichtführer wäre dann weg. Gewerkschaft ist jetzt ein Termin vereinbart. Dann sehen wir weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MatthiasHelberg 24. Oktober Am 21.10.2025 um 15:56 von Luftschloss: Wird durch die Wiedereingliederung und nehmen des Resturlaubs das Anrecht der laufenden BU verwirkt? Nein. Denn versichert bleibt der zuletzt ausgeübte Beruf - so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war ( § 172 (2) VVG). Den übt man weder während einer Wiedereingliederung aus, noch während eines Urlaubs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag