Gasheizung 30. Oktober · bearbeitet 30. Oktober von Gasheizung vor 16 Minuten von sedativ: Ich würde hier keine schlafenden Hunde wecken. Es wird schon seinen Grund haben, warum das Amt mit dem Steuerbescheid zufrieden ist. Vermutlich ist der Arbeitsaufwand bei der Prüfung weiterer Einkünfte höher als der Nutzen durch zusätzliche Kitagebühren. Vielleicht gibt es daher die Option, nichts einzureichen und den Höchstbetrag zu zahlen. Für 2025 würde das aufs Gleiche hinauslaufen bei mir. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 30. Oktober vor 6 Stunden von sedativ: Vermutlich ist der Arbeitsaufwand bei der Prüfung weiterer Einkünfte höher als der Nutzen durch zusätzliche Kitagebühren (zumal die typischerweise jungen Eltern nur selten über nennenswerte Kapitalerträge verfügen dürften). So ungefähr. Dazu kommt, wenn die für 14 Tage eine Fortbildung machen, fehlen sie auf dem Amt. Und 90% der Anfragen lauten eh: "Wann ist endlich ein Platz frei? Ich warte schon seit Monaten ..." oder Varianten davon, wenn die KiTa wegen Krankheit geschlossen hat usw. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 30. Oktober Das ist sicherlich nicht euer Ernst. Wenn die MA nicht die Kompetenz besitzen, die Verwaltungsrichtlinien umzusetzen, müssen selbige vereinfacht werden. Für die Beitragszahler ist wenig schlimmer als Behördenwillkür. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Martensit 31. Oktober Ich mache mir in solchen Situationen immer Gedanken, ob das ganze fair und ehrlich abläuft, wenn es mal nicht so gut läuft und man die negativen Einkünfte dann auch gegenrechnen kann wäre die Sache imho in Ordnung, wenn das aber nicht so ist soll wohl nur abgeschöpft werden. Ich stecke nicht in einer solchen Situation, aber da würde es mir schwer fallen noch Geld hinterherzuwerfen….. Es sei denn man hat so viel davon das man gut drauf verzichten kann…. Munter bleiben Martin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 31. Oktober · bearbeitet 31. Oktober von Nostradamus Am 29.10.2025 um 14:35 von Gasheizung: Es geht um Elternbeiträge für Kindergärten, die nach Einkommen gestaffelt sind. Gefragt wird man als Arbeitnehmer nur nach dem Steuerbescheid des Finanzamtes und hier stehen Kapitalerträge typischerweise nicht drin. Taucht da bei der Prüfung zum Familieneinkommen nirgends ein Feld "sonstiges" (o.ä.) auf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 1. November vor 13 Stunden von Nostradamus: Taucht da bei der Prüfung zum Familieneinkommen nirgends ein Feld "sonstiges" (o.ä.) auf? Nein: https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/jugendamt/downloads/betreuung/elternbeitraege/merkblatt_zu_den_elternbeitraege_-1.pdf Nur ganz am Anfang wird auf die Satzung verwiesen, die das präzisiert bzw. die auf Kapitalerträge verweist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Physiker 1. November · bearbeitet 1. November von Physiker Hallo, also so wie ich das sehe Im Merkblatt steht oben "Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die Regelungen der Satzung verschaffen, nicht diese widerspiegeln oder eine abschließende Aufzählung der möglichen Einkunftsarten enthalten." Heißt für mich, dass das Merkblatt nicht zwingend alles abdeckt. Schaut man dann in die Satzung, wie du es bereits gemacht hast, steht doch hier "Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des §2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes". Dann schaut man sich das an und ließt (1) 1Der Einkommensteuer unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen, 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, 7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, Aus meiner Sicht ist es also anzugeben. Falls du dir weiterhin unsicher bist, was sagt denn nun das zuständige Amt dazu? Beim Merkblatt wird ja ein Kontakt zur Klärung von Fragen angegebent. Damit könntest das für dich vorliegende moralische Dilemma doch sofort lösen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 1. November · bearbeitet 1. November von Gasheizung vor 1 Stunde von Physiker: Falls du dir weiterhin unsicher bist, was sagt denn nun das zuständige Amt dazu? Beim Merkblatt wird ja ein Kontakt zur Klärung von Fragen angegebent. Damit könntest das für dich vorliegende moralische Dilemma doch sofort lösen. Siehe Beitrag #46: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 1. November vor 8 Stunden von Gasheizung: Nein: https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/jugendamt/downloads/betreuung/elternbeitraege/merkblatt_zu_den_elternbeitraege_-1.pdf Nur ganz am Anfang wird auf die Satzung verwiesen, die das präzisiert bzw. die auf Kapitalerträge verweist. Ich meinte das Formular, was du dann tatsächlich ausfüllst. Ist es das hier? https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/jugendamt/downloads/betreuung/elternbeitraege/erklaerung_elterneinkomme_-1.pdf In der Tat taucht da auch ein Feld "Sonstiges" unter "Einkommen" auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Physiker 2. November @Gasheizung Ich lese jetzt nicht so genau heraus, worauf du dich mit dem Sachbearbeiter verständigt hast. Aber an sich sollte das Thema jetzt doch geklärt sein oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gasheizung 2. November vor 18 Stunden von Nostradamus: Ich meinte das Formular, was du dann tatsächlich ausfüllst. Ist es das hier? https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/jugendamt/downloads/betreuung/elternbeitraege/erklaerung_elterneinkomme_-1.pdf In der Tat taucht da auch ein Feld "Sonstiges" unter "Einkommen" auf. Ja, wenn man dann an Kapitalerträge denkt... vor 4 Stunden von Physiker: @Gasheizung Ich lese jetzt nicht so genau heraus, worauf du dich mit dem Sachbearbeiter verständigt hast. Aber an sich sollte das Thema jetzt doch geklärt sein oder? Nicht wirklich. Die Verständigung ist, dass rückwirkend nichts mehr zu meinen Ungunsten geändert wird und dass ich für das aktuelle Jahr in die höchste Gruppe eingestuft werde. Ich weiß aber nicht, ob ich den höheren Beitrag am Ende tatsächlich zahlen "darf". Ich halte es für möglich, dass offiziell nur der Steuerbescheid angefordert wird (weil meinem Eindruck nach der Sachbearbeiter den Sachverhalt nicht verstanden hat). Und ich habe halt nicht vor, KAP auszufüllen, weil das Zusatzaufwand ist und ich nicht bis März oder so etwas bis zur Steuererklärung warten möchte. Klar, ich könnte die JStB der Banken mitschicken, aber die werden dann möglicherweise ignoriert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 2. November vor 6 Stunden von Gasheizung: Ja, wenn man dann an Kapitalerträge denkt... So ist das eben. Es passiert auch woanders, dass man nicht an alles denkt: Z. B. kann man auch bei der Steuererklärung Fehler machen, Dinge vergessen etc. Bei dem obigen Formular ist es aber unglücklich, dass da nicht einfach noch das Wort "Kapitalerträge" erscheint, bei anderen, ähnlichen Formularen steht das nämlich mit drin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Physiker 4. November Deine ursprüngliche Frage, ob du die Kapitalerträge angeben solltest, ist doch geklärt. So wie ich dich verstehe, wirst du diese im Formula unter Sonstiges als "Kapitalerträge X€" angeben. Gleichzeitig noch eine angepasste Selbsteinschätzung vornehmen. Dann würde ich an deiner Stelle die Unterlagen mit einreichen, aus denen die aufgelisteten Einkünfte hervorgehen. Sollte der Sachbearbeiter dennoch zu einer niedrigeren Einkunftsermittlung kommen, weil er die Kapitalerträge nicht berücksichtigt, würde ich es dabei beruhen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 4. November · bearbeitet 4. November von Rubberduck Am 29.10.2025 um 15:32 von odensee: Merkwürdig finde ich ja, dass nur positive Einkommen berücksichtigt werden. Verluste können also nicht gegengerechnet werden? KI meint, das hängt von der Satzung ab. JA. Das ist sehr häufig der Fall. Beispielhaft auch bei Beiträgen zu Privatschulen. Damit soll natürlich "arm rechnen" verhindert werden. Zu der Sinnhaftigkeit mag ich nichts sagen. Weil diese Angaben zum Teil auch wieder "freiwillig" i.e. "aus eigenem Antrieb heraus zu bringen" wären. Beispielhaft stehen im Einkommenssteuerbescheid überhaupt keine Details zu Mieteinkünften. Wie ich Investitionen abrechne oder ob ich dem Mieter überhaupt seine zu viel gezahlten Betriebskosten überweise, steht nicht drin. Da steht nur eine Zahl. Und auch in den Erläuterungen ist selten bis gar nix zu finden. Dann müssten eigentlich die eingereichten Daten abgefragt werden. (Wird bei einer Baufi vorgelegt.) Das macht aber an Schulen vermutlich niemand. (Weil zuviel Aufwand. Oder für Steuer-Laien zu hoch?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 4. November Am 30.10.2025 um 15:59 von sedativ: Ich würde hier keine schlafenden Hunde wecken. Es wird schon seinen Grund haben, warum das Amt mit dem Steuerbescheid zufrieden ist. Vermutlich ist der Arbeitsaufwand bei der Prüfung weiterer Einkünfte höher als der Nutzen durch zusätzliche Kitagebühren (zumal die typischerweise jungen Eltern nur selten über nennenswerte Kapitalerträge verfügen dürften). Das ist genau der Grund warum hier bei mir keine einkommensabhängigen Gebühren eingeführt werden. Bei einem guten Drittel zahlt die Gebühren irgendein anderes Amt (Hartz IV, Geflüchtete etc etc) oder die sind erlassen (rechte Tasche, linke Tasche). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag