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mmusterm

Nebenjob Student - Werksstudent oder Midijob?

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm

Ich habe mich in das SV-Recht für folgenden Fall eingelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich alles korrekt verstanden habe.

 

Ein immatrikulierter Student S kann an einem Hochschulinstitut einen Job aufnehmen, der unter der 20-Stunden-Grenze des Werkstudenten liegt, dessen Entlohnung aber über der Mini-Job-Grenze von derzeit EUR 556 pro Monat liegt.

 

Wer entscheidet nun, wie S sozialversicherungsrechtlich behandelt wird? Es gibt IMHO zwei völlig unterschiedliche Fallgestaltungen:

 

1. Die Beschäftigung ist die eines Werkstudenten. Damit ist sie versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Student hat sich dann jedoch auf eigene Kosten für ca. 145 EUR in der gesetzlichen KV/PV für Studenten zu versichern.

 

2. Die Beschäftigung ist ein Midijob in der Gleitzone 556,01 bis 2000 EUR. S zahlt je nach Verdienst weniger als die sonst übliche Hälfte KV/PV/RV.

 

Es geht mir jetzt im 1. Schritt nicht um die Frage, bei welchem monatlichen Verdienst Fall 1 oder 2 für S besser ist.

 

Sondern: wer trifft die Einstufung in Fall 1 oder 2? Kann das S frei wählen? Oder bestimmt das sein AG?

 

Im mir vorliegenden "Arbeitsvertrag für eine studentische Hilfskraft" steht nur der Stundenlohn und die monatliche Arbeitszeit. Bezug genommen wird auf das WissZeitG (Befristung) sowie den TV-L § 2 Abs 1, §§ 3-4 und § 27 (außertarifliches Beschäftigungsverhältnis).

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chirlu
vor 1 Stunde von mmusterm:

Wer entscheidet nun, wie S sozialversicherungsrechtlich behandelt wird?

 

Der Gesetzgeber. Und der hat entschieden, dass S in dieser Beschäftigung versicherungsfrei in der Krankenversicherung ist. Der Arbeitgeber wird ihn entsprechend anmelden, hat dabei aber keine Wahl.

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Caveman8
vor 7 Stunden von chirlu:

 

Der Gesetzgeber. Und der hat entschieden, dass S in dieser Beschäftigung versicherungsfrei in der Krankenversicherung ist. Der Arbeitgeber wird ihn entsprechend anmelden, hat dabei aber keine Wahl.

Bist du dir da sicher? Wenn meine WS mehrmals die 20 Std. je Woche überschreiten, werden sie durch die Personalabteilung auf eine normale Anstellung in Teilzeit umgestellt. Zurück komme ich immer nur durch Kündigung und mind. 1 Monat Unterbrechung zur neuen Anstellung. Vorausgesetzt das ist so korrekt, müsste der AG also auch direkt als Teilzeitstelle anmelden können, oder? 

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chirlu
vor 22 Minuten von Caveman8:

Wenn meine WS mehrmals die 20 Std. je Woche überschreiten

 

Das ist hier allerdings nicht der Fall:

vor 9 Stunden von mmusterm:

einen Job aufnehmen, der unter der 20-Stunden-Grenze des Werkstudenten liegt

 

vor einer Stunde von Caveman8:

Wenn meine WS mehrmals die 20 Std. je Woche überschreiten, werden sie durch die Personalabteilung auf eine normale Anstellung in Teilzeit umgestellt. Zurück komme ich immer nur durch Kündigung und mind. 1 Monat Unterbrechung zur neuen Anstellung.

 

Da macht es sich die Personalabteilung möglicherweise etwas zu leicht, denn die 20-Stunden-Grenze ist ja nicht so ganz strikt, sondern es geht eigentlich um das studentische „Erscheinungsbild“. Daher sind Überschreitungen in den Semesterferien oder am Wochenende in gewissem Umfang unschädlich. Selbst wenn das studentische Erscheinungsbild in einem Semester sicher nicht mehr gegeben ist, kann es im nächsten Semester wieder anders aussehen. 

 

Diagramm der Minijob-Zentrale zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Werkstudenten und Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands

 

vor einer Stunde von Caveman8:

Vorausgesetzt das ist so korrekt, müsste der AG also auch direkt als Teilzeitstelle anmelden können, oder?

 

Wenn das Erscheinungsbild nicht mehr „Student mit Nebenjob“, sondern „Arbeitnehmer, der nebenbei ein wenig studiert“ ist – ja. Sonst nein.

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mmusterm
· bearbeitet von mmusterm
9 hours ago, chirlu said:

Und der hat entschieden, dass S in dieser Beschäftigung versicherungsfrei in der Krankenversicherung ist. Der Arbeitgeber wird ihn entsprechend anmelden, hat dabei aber keine Wahl.

@chirlu: Hat der Arbeitgeber wirklich keine Wahl bei der Anmeldung (bei < 20 Wochenstunden)?

 

https://www.barmer.de/firmenkunden/sozialversicherung/sozialversicherungswissen/studenten-praktikanten/midijob-als-student-1056992

Im Link klingt es so, dass ein Student durchaus einen Midijob ausüben kann.

"Was macht einen Midijob für Studenten aus?
Dieses Beschäftigungsmodell ist eine Zwischenform des Minijobs für Studenten und einem voll sozialversicherungspflichtigen Job. Der Midijob beginnt nach Erreichen der Minijob-Einkommensgrenze und endet bei einem Einkommen von 2.000 (bis 31.12.2022 1.600 Euro), dem sogenannten Übergangsbereich."

 

Auch hier wird behauptet, dass es nur eine Frage der "Anstellungsart" ist:

"Der Unterschied zwischen einem Midijob und einem Werkstudentenjob ist die Anstellungsart."

Weiter hier: https://magazin.minijob-zentrale.de/werkstudent-und-minijob/

"Auch ein Werkstudentenjob kann ein Midijob sein."

 

Gegenteilig hier: 

"Das Werkstudentenprivileg ist kein Wahlrecht, siehe §6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und §27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III."

 

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chirlu
vor 26 Minuten von mmusterm:

Hat der Arbeitgeber wirklich keine Wahl bei der Anmeldung (bei < 20 Wochenstunden)?

 

Nein, hat er nicht.

 

vor 37 Minuten von mmusterm:

Im Link klingt es so, dass ein Student durchaus einen Midijob ausüben kann.

 

Zum Teil scheint ein Begriffsproblem vorzuliegen. „Midijob“ ist ja kein amtlicher Begriff. In der Rentenversicherung sind auch Werkstudenten versicherungspflichtig, wobei für sie (wenn sie unter 2000 Euro verdienen) die midijobtypische Beitragsaufteilung gilt – also nicht hälftig, sondern der Arbeitgeber trägt einen höheren Anteil am insgesamt niedrigeren Beitrag. Je nach Definition (und wie gesagt gibt es keine amtliche) kann man also sagen, dass ein Midijob vorliegt. Trotzdem ist und bleibt der Werkstudent in dieser Beschäftigung versicherungsfrei, was die Krankenversicherung angeht.

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mmusterm
3 hours ago, chirlu said:

Begriffsproblem vorzuliegen.

@chirlu: Ich glaube ja. Kann man es so richtig zusammenfassen?

 

"Für einen Studenten mit monatlichen Einkünften in der Gleitzone des Midi-Jobs gelten alle Vorschriften des Midi-Jobs. Ausnahme: És wird kein KV/PV-Beitrag gemäß (z.B.) dieses Gleitzonenrechners abgeführt (weder der AN- noch der AG-Anteil):

https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/midijob-rechner

Stattdessen hat sich der Student in der "KV der Studenten" zu versichern. Dabei trägt er 100% des Beitrags von ca. EUR 145,00."

 

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mmusterm

@chirlu: Ich kann Deine Aussagen mittlerweile an einem Praxisfall bestätigen: Student, Arbeitszeit < 20 h pro Woche, kein Abzug von KV/PV/AV in der ersten Monatsgehaltsabrechnung, jedoch RV-Versicherung gemäß MIDI-Job-Gleitzonenrechner abgezogen.

 

Frage: Der Student war bisher in der Familienversicherung. Wenn er nun mit seinem Verdienst die Jahres-Fami-Versicherungsgrenze (voraussichtlich) zukünftig überschreitet, muss er dies aktiv seiner KK melden, oder genügt es auf den nächsten Überprüfungszeitpunkt für die Fami-Versicherung durch die KK zu warten?

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chirlu
vor einer Stunde von mmusterm:

muss er dies aktiv seiner KK melden, oder genügt es auf den nächsten Überprüfungszeitpunkt für die Fami-Versicherung durch die KK zu warten?

 

Ob er dazu verpflichtet ist, bin ich nicht sicher. Er gewinnt aber nichts dadurch, es nicht zu melden, da die Beiträge dann eben nachgezahlt werden müssen.

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