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Physics

Betriebshaftpflicht ja/nein?

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Physics

Hallo zusammen,

wir betreiben 2 Ferienwohnungen und unser Versicherungsmakler sieht den Versicherungsschutz nur einer Privathaftplficht kritisch und rät uns zu einer zusätzlichen Betriebshaftpflicht.

 

Die Haftplfichtkasse hat auf die Frage nach Ausschluss gewerblich wie folgt geantwortet:

 

"Dieser Ausschluss greift bei einem Hauptberuflichem Gewerbe.

Solange der VN als Privatperson agiert, und dies nicht der Hauptberuf des VN ist haben wir hier keine Schwierigkeiten.

Auch die Jahres Verdienste sind im Rahmen des Einfach Komplett erfüllt.

Solange wir hier also von einer Nebenberuflichen Tätigkeit sprechen greift dieser Ausschluss nicht."

 

Mein Versicherungsmakler sieht folgendes Problem:

- Ausschluss greife nur bei einem "Hauptberuflichem Gewerbe" und deine Tätigkeit sei "Nebenberuflich". Diese Unterscheidung (haupt-/nebenberuflich) existiert in deinen Versicherungsbedingungen an keiner Stelle. In deinem Vertrag steht nur der Ausschluss für "Gefahren eines Betriebes" (Klausel A5-1) – ohne jede Einschränkung.

- Keine rechtliche Bindung: Diese E-Mail ist die Meinung eines Sachbearbeiters ("i.A." - im Auftrag) Im Falle eines Großschadens wird die Rechtsabteilung der HK nicht auf diese E-Mail schauen, sondern nur auf die AVB. Und dort steht der Ausschluss für "Betrieb". Die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Leistung dann verweigern, ist extrem hoch.

 

Ich bin kein Versicherungs-Experte, aber nach der Antwort der Haftplfichtkasse hätte ich es eigentlich nicht abgeschlossen. Daher die Frage an Fachleute. 

Ist hier dann eine separate Betriebshaftpflicht sinnvoll?

 

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satgar
· bearbeitet von satgar

Wo sind denn die Wohnungen? In Deutschland oder im Ausland?

 

In der Leistungsübersicht steht erstmal ohne Begrenzung der Anzahl von Wohnungen:

 

„Vermietete Eigentumswohnungen

im Inland

(auch als Ferienwohnung)“

 

Gilt als mitversichert. Du kannst ja auch mal die Bedingungen, die du auf der HK Seite zum Download findest, nach dem Begriff „Ferien“ durchsuchen. 
 

Ich seh hier bei in Deutschland gelegenen Wohnungen kein Problem. Sowohl für das Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiko, als auch das Vermietungs-Risiko.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 56 Minuten von Physics:

Hallo zusammen,

wir betreiben 2 Ferienwohnungen und unser Versicherungsmakler sieht den Versicherungsschutz nur einer Privathaftplficht kritisch und rät uns zu einer zusätzlichen Betriebshaftpflicht.

 

Das sind zwei Wohnungen innerhalb einer oder zwei WEGs?  Dann würde ja bereits über die WEG eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bestehen.

Die Frage wäre was die Betriebshaftpflicht zusätzlich abdecken soll.

 

Oder Dir gehört ein Haus mit zwei Wohnungen? So dass von daher die Idee eines "Betriebs" aufkam?

 

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Physics
· bearbeitet von Physics
vor 34 Minuten von Rubberduck:

 

Das sind zwei Wohnungen innerhalb einer oder zwei WEGs?  Dann würde ja bereits über die WEG eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bestehen.

Die Frage wäre was die Betriebshaftpflicht zusätzlich abdecken soll.

 

Oder Dir gehört ein Haus mit zwei Wohnungen? So dass von daher die Idee eines "Betriebs" aufkam?

 

Also wir betreiben

1 Wohnung im eigenen Wohnaus als Ferienwohnung 

1 Ferienhaus als Ferienwohnung neben unserem Haus, aber auf einem eigenen Grundstück / Flur-Nr. 

1 vermiete Eigentumswohnung nicht bei uns

 

Eigentürmer bei allen 3 Objekten. 

 

Die Frage ist wohl, ob die Kurzzeitvermietung wohl generell schon gewerblich ist und die Versicherung lt. meinem Makler zwar die Ferienvermietung einschließt, aber Gewerbe wieder ausschließt.

 

Lt. Versicherungsbedingen:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht:

 

(2) aus der Vermietung von nicht mehr als 2 Wohneinheiten oder bis zu einem Bruttojahresmietwert von 35.000 EUR (Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder Mehrfamilienhäuser) im selbst genutzten Risiko (Postanschrift/private Anschrift des Versicherungsnehmers) sowie Garagen bzw. Stellplätzen;

 

(5) aus der Vermietung von im Inland gelegenen Eigentumswohnungen, auch an Feriengäste; Bei Sondereigentümern sind versichert Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

 

 

Antwort der Verischerung war: 

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von im Inland gelegenen Eigentumswohnungen, auch an Feriengäste;
Versichert ist des Weiteren die gesetzliche Haftpflicht einer oder mehrerer in Europa gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als
Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung(en).
Falls sich die Ferienwohnungen im Wohnhaus des VN befinden und er nicht der Sondereigentümer ist, bitten wir um Mitteilung zwecks weiterer Prüfung

 

 

Es geht hier wohl um einige hundert EUR im Jahr Versicheurngsprämie. Und wenn das nicht sien muss, dann würde ich es gern vermeiden. Insgesamt redet wohl mein Verischerungsmaklter und die Haftpflichtkassen aneinander vorbei und bin etwas unglücklich gerade, dass das so läuft.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ich kann mich nur wiederholen. Ich sehe kein Problem mit der HK.

 

Die HK hat im EinfachKomplett ja auch die erweiterte Vorsorge und leistet damit quasi auch auf dem Niveau von (eventuell besseren) Mitbewerbern. Dieser Fall könnte z.B. die InterRisk XXL sein, auf die man sich dann beziehen könnte, wenn das eigene Bedingungswerk nicht ausreichend weit geht (was ich hier aber nicht sehe). Daher könntest du dir Unterschiede im Hinblick auf dein Thema in der InterRisk XXL mal ansehen.

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Physics
vor 3 Minuten von satgar:

Daher könntest du dir Unterschiede im Hinblick auf dein Thema in der InterRisk XXL mal ansehen.

Ja, ich sehe selber halt auch kein Thema, wohl aber mein Makler. Kann seine Argumentation nicht 100% nachvollziehen. 

Interrisk schau ich mir an. Dank Dir.

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Physics

Ich hab ja immer den Vorteil bei einem Makler gesehen, dass er die Schadensabwicklung übernimmt und Zugang zu Maklerversicherungen hat.

Aber so richtig glücklich bin ich gerade nicht. 

 

Er ist auf die letzte Frage der Versicherung "Falls sich die Ferienwohnungen im Wohnhaus des VN befinden und er nicht der Sondereigentümer ist, bitten wir um Mitteilung zwecks weiterer Prüfung" gar nicht mehr eingegangen, sondern geht jetzt in Richtung dann eine Gewerbehaftplicht zu vermitteln.

 

Am liebst würde ich das jetzt selber klären. Aber in einen bestehenden Schriftverlauf zwischen Makler und Versicherung einsteigen ist wohl auch nix. 

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Hotzenplotz2

Müssen zum Jahresende die Zahlen stimmen oder was ist da los?

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Physics

Also hab jetzt beim Sachbearbeiter angerufen. Gewerblich sehen sie es nicht, da sie ja explizit die Vermietung von Ferienimmobilien (unbegrenzt) einschließen. Zudem auch nicht der Hauptverdienst damit erzielt wird (allerdings wäre das durch nur Ferienwohnungen eh nicht relevant).

 

Allerdings ist das Ferienhaus nicht eingeschlossen, da ich das in den Bedingungen so auch explitzit nicht gesehen hatte und ich deshalb da nochmal nachgefragt habe. Er meinte, ist nicht enthalten, da nur Wohnungen, innerhalb eines Hauses, also nur selbst bewohntes Ferienhaus oder vermietete Wohnung. Ich müsste dann eine Ergänzung einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen (Kosten 48 EUR). Schon mal besser als einige hundert Euro für die Betriebshaftpflicht.

 

Bin jetzt hin- und hergerissen. Eigentlich endtäuscht, dass mich der Makler in Richtung Betriebshaftpflicht drängt. Auf der anderen Seite, bin ich nur so auf die fehlende Haftpflichtabsicherung gekommen (Umweg der erweiterten Vorsorge ist nicht einfach). Aber eben nur durch mein eigenes Nachfragen.

 

Was würdet ihr machen bzw. Versicherung und Makler.

 

Ich könnte zur Interrisk XXL wechseln, da bin ich schon mit Unfall- und Gebäudeversicherung. Dann spare ich mir den Umweg über die 2 Versicherung der Haftpflichtkasse. Oder ist der Mehrwert der Hapftplfichtkasse so groß, dass sich beide Verträge rechtfertigen würden? Die Haus- und Grundbesitzer über 48 EUR könnte ich zudem vollständig steuerlich absetzten. Wäre dann schon fast egal. 

 

Bzgl. Makler, würdet ihr da bleiben oder wechseln oder selbst machen? 

 

Schönen Abend!

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 14 Minuten von Physics:

Ich könnte zur Interrisk XXL wechseln, da bin ich schon mit Unfall- und Gebäudeversicherung. Dann spare ich mir den Umweg über die 2 Versicherung der Haftpflichtkasse. Oder ist der Mehrwert der Hapftplfichtkasse so groß, dass sich beide Verträge rechtfertigen würden? Die Haus- und Grundbesitzer über 48 EUR könnte ich zudem vollständig steuerlich absetzten. Wäre dann schon fast egal. 

Dann würde ich klar zur InterRisk wechseln, wenn diese bietet, was du brauchst. Immerhin bekommst du da bis zu 15% Deckungsnachlass ab 4 versicherten Deckungen. Und dabei zählt jede unfallversicherte Person als eine Deckung. Die Gebäude- und UV wird dadurch also eben auch günstiger.

 

"5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen"

 

Schau in deinen letzten Nachtrag, dann siehst du bei den einzelnen Produkten, wie viel Nachlass du schon derzeit hast. Da kommt dann durch die Haftpflicht noch was drauf.

 

Die IR hat auch eine Konditonsdifferenzdeckung, die die Unterschiedlichkeit zwischen HK und InterRisk während des Wechselzeitraumes von bis zu 15 Monaten kostenlos mitversichert. Falls du offiziell erst zum 01.01.2027 z.B. wechseln könntest. Dann stellst du schon jetzt einen Antrag zur IR XXL per 01.01.2027 und bist mit den Einschlüssen der IR XXL schon kostenlos über das Niveau der HK hinaus versichert bis dahin, ohne das man dafür bezahlen muss. Das nennt sich auch Exzedenten-Deckung.

 

Ich würde bei dem Kollegen nicht bleiben.

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Physics
Am 11.11.2025 um 16:33 von satgar:

Dann würde ich klar zur InterRisk wechseln, wenn diese bietet, was du brauchst. Immerhin bekommst du da bis zu 15% Deckungsnachlass ab 4 versicherten Deckungen. Und dabei zählt jede unfallversicherte Person als eine Deckung. Die Gebäude- und UV wird dadurch also eben auch günstiger.

 

"5 % bei 2 Deckungen
10 % bei 3 Deckungen
15 % bei mehr als 3 Deckungen"

 

Schau in deinen letzten Nachtrag, dann siehst du bei den einzelnen Produkten, wie viel Nachlass du schon derzeit hast. Da kommt dann durch die Haftpflicht noch was drauf.

 

Die IR hat auch eine Konditonsdifferenzdeckung, die die Unterschiedlichkeit zwischen HK und InterRisk während des Wechselzeitraumes von bis zu 15 Monaten kostenlos mitversichert. Falls du offiziell erst zum 01.01.2027 z.B. wechseln könntest. Dann stellst du schon jetzt einen Antrag zur IR XXL per 01.01.2027 und bist mit den Einschlüssen der IR XXL schon kostenlos über das Niveau der HK hinaus versichert bis dahin, ohne das man dafür bezahlen muss. Das nennt sich auch Exzedenten-Deckung.

 

Ich würde bei dem Kollegen nicht bleiben.

Hi,

 

bei der Interrisk habe ich bereits durch 4x Unfall den höchsten Deckungsnachlass.

 

Leider hat die Interrisk schwächen bei:

- Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen (stell immer mal was in ebay ein, daher evtl. sinnvoll)

- Erweiterte Vorsorge 

- Besitzstandsgarantie.

 

Hab mal bei mr-money verglichen und bin auf diesen Tarif aufmerksam geworden:

Grundeigentümer-Protect_plus-Premium-Familie-50Mio

Gibt es irgendwo eine einen Test der Grundeigentümer bzgl. des Schadenhandlings? Oder wie ist die Grundeigentümer im Vergleich zu Haftpflichtkasse zu sehen?

 

Dank Euch,  

 

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satgar

An der Regulierungsqualität geht an der HK nix vorbei. 

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