matt77 13. November Ich möchte fragen, ob Dividenden von Aktien/ETFs mit Sitz außerhalb von Deutschland (z.B. Irland, d.h. die ISIN beginnt mit "IE") auch dann als ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes gelten, wenn die Wertpapiere in einem Depot bei einer deutschen Bank liegen und die Erträge auf das Konto bei dieser Bank ausgezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 13. November Du hast den Paragraphen doch schon gefunden. Wo steht denn in „wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist“ etwas, das diese Frage bei dir aufkommen lässt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 13. November vor 16 Minuten von matt77: Ich möchte fragen, ob Dividenden von Aktien/ETFs mit Sitz außerhalb von Deutschland (z.B. Irland, d.h. die ISIN beginnt mit "IE") auch dann als ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes gelten, wenn die Wertpapiere in einem Depot bei einer deutschen Bank liegen und die Erträge auf das Konto bei dieser Bank ausgezahlt werden. nein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 13. November Hallo, ich möchte mal nach dem Sinn der Frage fragen. Insbesondere bei einer inländische Bank hat man mit der Besteuerung doch weitgehend nichts zu tun. Oder geht es um ganz andere Dinge? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
matt77 13. November 21 minutes ago, reckoner said: Hallo, ich möchte mal nach dem Sinn der Frage fragen. Insbesondere bei einer inländische Bank hat man mit der Besteuerung doch weitgehend nichts zu tun. Oder geht es um ganz andere Dinge? Stefan Es geht um das Verständnis des § 2 AStG. 1 hour ago, chirlu said: Du hast den Paragraphen doch schon gefunden. Wo steht denn in „wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist“ etwas, das diese Frage bei dir aufkommen lässt? Der Gesetzestext erscheint mir auch eindeutig, allerdings bin ich juristischer Laie, daher möchte ich mit meiner Frage ausschließen, einen Fehler bei der Interpretation zu begehen oder irgendwelche weitere relevante Gesetze/Fakten zu übersehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 13. November @matt77: hier gibt es Hunderte oder Tausende von Anlegern - und noch nie hat jemand diese Frage gestellt. Entweder hast Du ein Verständnisproblem - oder es geht Dir um etwas ganz Bestimmtes, was Du uns aber nicht verrätst. Wenn Du möchtest, dass wir Dir helfen, solltest Du uns erklären, worum es Dir geht und warum Du diese Frage stellst. Ansonsten stochern wir hier im Nebel herum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 13. November · bearbeitet 13. November von MeinNameIstHase Kapitaleinkünfte ... inländisch vs. ausländisch im Sinne von § 34d EStG Aktien : Schuldner ist die AG. Die schuldet die Ausschüttungen oder bei Beendigung den Liquidationserlös an die Gläubiger (die Anteilseigner). Investmentfonds: Schulnder ist die Fondsgesellschaft. Vor 2018 galten Investmentfonds als transparent, Schuldner wurden also nach Anlagezusammensetzung im Fonds beurteilt, was ziemlich verwirrend war. Anleihen etc.: ... Schuldner ist derjenige, der die Anleihe begibt bzw. der sich dazu verpflichtet hat, Zinsen und Rückzahlung zu tragen. Sparzinsen, Festgeld: ... Schuldner ist die Bank Bei Immobilienfonds oder Immo-AGs muss man aber doppelt hinschauen, wenn ausl. "ausländischer Grundbesitz" verwaltet wird. Das kommt auch bei Bergbaugesellschaften vor. Sonderegelungen gelten auch für Luftverkehrsgesellschaften und Reederein. Siehe dazu auch § 34d Nr. 2 d) EStG. Veräußerungen werden nach dem gleichen Schema beurteiilt. Maßgeblich ist der Schuldner des Wertpapiers/der Kapitalforderung und nicht der Handelsplatz oder Käufer. Für Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften explizit in § 34d Nr. 4 b) EStG geregelt. Für die Abgeltungssteuer hat das inzwischen nur mehr statistischen Wert. Das war früher anders, als z.B. die QSt-Anrechnung nur anteilig auf die ausl. Einkünfte möglich war. Ganz früher sogar länderspezifisch; z.B. US QSt nur auf Einkünfte aus den USA (damals ein Fall für die Anlage AUS). Das führte bei Investmentfonds mit internationaler Anlagenzusammensetzung zu einem gewissen Chaos. Nach wie vor spielt es im AStG eine Rolle. Der Gesetzgeber ist hier aber verklausuliert und man muss Wort für Wort auf die Waagschale legen. Er spricht in § 1 AStG z.B. nicht einfach von inländischen Einkünften, sondern von "nicht ausländischen". ... und bei beschränkter Besteuerung. Hier lohnt ein Blick in § 49 EStG, was inländisch ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 13. November · bearbeitet 13. November von stagflation vor 10 Minuten von MeinNameIstHase: ziemlich verwirrend ... Bergbaugesellschaften ... Sonderegelungen gelten auch für Luftverkehrsgesellschaften und Reederein. ... nur mehr statistischen Wert ... QSt-Anrechnung ... gewissen Chaos ... bei beschränkter Besteuerung... Ja, das ist das Problem. Der Themeneröffner sagt uns nicht, worum es geht - und wir können jetzt tagelang diskutieren, wo es Unterschiede gibt und wo es vielleicht eine Rolle spielen könnte.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
matt77 14. November 12 hours ago, stagflation said: Der Themeneröffner sagt uns nicht, worum es geht - und wir können jetzt tagelang diskutieren, wo es Unterschiede gibt und wo es vielleicht eine Rolle spielen könnte.... Es geht mir um ein besseres Verständnis des § 2 AStG. Dort heißt es in Absatz 3 Nr. 2: "Einkünfte, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind, im Veranlagungszeitraum mehr als 30 Prozent ihrer sämtlichen Einkünfte betragen oder 62 000 Euro übersteigen" Mein Frage ist, ob hier Dividenden ausländischer Fonds möglicherweise als "nicht ausländische Einkünfte" eingestuft werden, nämlich dann wenn die Fondsanteile in einem Depot einer deutschen Bank aufbewahrt und die Dividenden auf das Konto bei derselben deutschen Bank ausgezahlt werden. Meine Vermutung ist, dass diese Dividenden als "ausländische Einkünfte" eingestuft werden, aber ich möchte sichergehen, dass das stimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 14. November · bearbeitet 14. November von stagflation Aber warum interessiert Dich das? So etwas interessiert einen doch nur, wenn es an irgendeinen Grund dafür gibt? Diesen Grund solltest Du uns erzählen. Was ist Deine eigentliche Frage? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
matt77 14. November 2 hours ago, stagflation said: Aber warum interessiert Dich das? So etwas interessiert einen doch nur, wenn es an irgendeinen Grund dafür gibt? Diesen Grund solltest Du uns erzählen. Was ist Deine eigentliche Frage? Sie machen mich wirklich sprachlos, und ich sage Ihnen nicht warum, denn es könnte als Beleidigung aufgefasst werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 14. November vor 3 Stunden von matt77: Sie machen mich wirklich sprachlos, und ich sage Ihnen nicht warum, denn es könnte als Beleidigung aufgefasst werden. Die Vermutung, dass du ein XY-Problem hast, ist aber naheliegend - es sei denn, du interessierst dich aus rein juristischen Gründen für das Thema, dann wäre die Frage aber in einem Jura-Forum besser aufgehoben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 14. November vor 4 Stunden von matt77: Sie machen mich wirklich sprachlos, und ich sage Ihnen nicht warum, denn es könnte als Beleidigung aufgefasst werden. Echt jetzt? Da bin ich fast sprachlos. Hilfe haben wollen aber ... Adios! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich 14. November vor 37 Minuten von Sapine: Echt jetzt? Da bin ich fast sprachlos. Hilfe haben wollen aber ... Adios! hast Du den Satz verstanden? Ich nicht.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 14. November Hallo, Zitat Es geht um das Verständnis des § 2 AStG. Das ist keine richtige Antwort. "Ich möchte auswandern und sicherstellen, dass in Deutschland keine Steuern anfallen", das wäre beispielsweise eine. Und wenn das zutrifft: Warum um Gottes Willen behält man dann ein inländisches Depot? Jeder Steuerberater würde einem sagen, dass man einfach das ändern sollte, Problem gelöst. Denn sicher - mit Haftung - wird das wohl kaum einer einschätzen können und wollen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
matt77 15. November Ich möchte mich bedanken für all diese sehr freundlichen und konstruktiven Beiträge. Ich habe die Antwort mittleweile an anderer Stelle gefunden, nur falls es mal jemanden interessieren sollte: ja die Dividenden gelten als ausländische Einkünfte im Sinne § 34d Einkommensteuergesetz, auch wenn sie im Depot einer deutschen Bank liegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag