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Nad-Sun

Voraussichtlicher Totalverlust russischer Aktien steuerlich (jetzt) nicht nutzbar?

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Nad-Sun
· bearbeitet von Nad-Sun

Guten Abend,

 

ich bitte um Eure Hilfestellung zu folgender Problematik:

 

Bedauerlicherweise habe ich ca. 2013 für einen 5-stelligen Eurobetrag russische Gazprom-Aktien, WKN 903276 an der deutschen Börse gekauft.

Bedingt durch den Ukraine-Krieg und in Folge der EU-Sanktionen sind diese bekanntlich nicht mehr handelbar und sozusagen „blockiert“. Im Depot sind diese zwar noch gelistet (mit 0 EUR) jedoch ist von einem Totalverlust auszugehen.

 

Die zwischenzeitlichen Umtauschmöglichkeiten in Stammaktien habe ich aufgrund der wenig vertrauenserweckenden Lage in Russland nicht wahrgenommen, meine ADRs (Hinterlegungsscheine für russische Gazprom-Aktien) liegen nach wie vor bei der comdirect Bank.

 

Problem:

 

Gegenwärtig bietet sich mir die Möglichkeit die übrigen Aktien meines Depots mit gutem Gewinn zu verkaufen - diese Chance verrinnt vielleicht bald wieder.

 

Natürlich würde ich gerne den erheblichen Gazprom-Verlust steuerlich gegenrechnen können.

 

Dazu wollte ich aktuell der comdirect den Auftrag erteilen, meine Gazprom-Aktien „wertlos auszubuchen“.

 

Auf meine Anfrage hat mir die comdirect gestern (mündlich) mitgeteilt:

 

"Ausbuchen ist nicht möglich - wegen der Sanktionen sind die ADRs gesperrt. Und man wisse ja auch nicht was damit mal passiert.“

 

 

Soweit ich das als Laie einschätzen kann, scheint hier wohl die (steuerliche) Rechtslage noch nicht endgültig festzustehen (?)

 

 

Vielleicht wissen die Profis unter Euch auch etwas Neues zu der steuerlichen Rechtslage/Behandlung dieser sanktionsbedingt "blockierten" russischen Aktien.

 

 

Welche Möglichkeiten habe ich um die offensichtlichen Verluste für jetzt kommende Gewinne gegenzurechnen (evtl. für die kommende EikSt-Erklärung 2025) ?

 

 

Vielen Dank.

Nadine

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MeinNameIstHase

https://www.brokervergleich.de/wissen/expertisen/adrgdr-auf-russische-aktien/

bzw. 

https://www.goldenstein-kanzlei.de/leistungen/adr-gdr-umwandlung/

Laut diesem Bericht findet aktuell eine automatische Konvertierung von Gazprom ADRs in russ. Aktien der "PJSC Gasprom" statt. Aber die Folge ist, dass sie dann in Russland auf einem sog. C-Konto geführt werden und damit faktisch eingefroren sind. Ein Verkauf der konvertierten Aktien in Russland ist derzeit nicht möglich bzw. erfodert einen erheblichen administrativen Aufwand (diverse Freigabenachweise, damit die Beteiligten nicht gegen Sanktionsvorschriften einmal hier im Westen und dann in Russland (russischerseits) verstoßen. US Amerikanern ist es US-seitig - meines Wissens - sogar verboten - irgendwas zu machen. Für Schweizer, Norweger, Türken usw.  sieht es anders aus, für Deutsche und EU-Bürger wiederum anders. Ich blick da nicht durch. Vermutlich könnte ein ungarischer Pass da helfen. ;)

 

Fazit: Der Fall ist einzigartig. Ein Totalverlust droht, aber ist noch nicht endgültig. Insoweit kannst du die ADRs (noch) nicht als Totalverlust ausbuchen. Unterm Strich für Dich die schlechteste aller Varianten, weil man den Verlust derzeit nicht realisiert kriegt.

Aber im Grunde ist es nachvollziehbar. Putin spielt mit den eingefrorenen Vermögenswerten und behält sich vor, die beschlagnahmen zu lassen, wenn hier im Westen eingefrorenes russisches Vermögen ebenfalls eingezogen wird. Und ich erwarte nicht, dass das BMF da den diversen betroffenen Kleinaktionären irgendeine Hilfestellung gibt, weil dann würden sie der Bundesregierung ja den Handlungspielraum im Sanktionsmechanismus nehmen. Letztens wehrte sich Österreich gegen weitere EU Sanktionen, weil Russland dann österreichische Werte in Russland (Bankniederlassungen) ins Visiier nimmt.

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Anja Terchova

Würde ich auch so sehen, wobei ich sagen würde das ein Totalverlust eher eine 50:50 Wahrscheinlichkeit ist, und es genausogut schon sein kann das sie in einigen Jahren wieder handelbar werden und ganz normal verkauft werden können. Wie sich der Wert bis dahin entwickelt ist natürlich eine andere Sache.

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west263
vor 9 Minuten von Anja Terchova:

Wie sich der Wert bis dahin entwickelt ist natürlich eine andere Sache.

Wenn man sich den Kurs in den vergangenen 5 Jahren so anschaut, blutet Gazprom ganz langsam aus. Bin mir nicht sicher, ob da am Ende noch viel übrig bleibt.

Gazprom PJSC

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Nad-Sun
· bearbeitet von Nad-Sun

Herzlichen Dank an "MeinNamelstHase" und die wertvollen Informationen.

 

 

Ebenso meinen lieben Dank an Anja Terchova und west263.

 

 

Zitat aus dem oben verlinkten Beitrag:

 

Zitat

Verlustverrechnung: Die steuerliche Behandlung von Verlusten aus russischen ADRs und GDRs ist in vielen Jurisdiktionen unklar, da es sich um einen beispiellosen Fall handelt.

 

Nicht mal den Verlust steuerlich verrechnen zu können ist „bitter“.

Da ich vielleicht kurzfristig verkaufen "muss" stelle ich mir nur aktuell die Frage, ob ich noch etwas tun kann um wenigstens die Chancen auf "anrechenbare Gazprom-Verluste" zu erhöhen?

 

Beispielsweise:

 

1)  Da mir aktuell die Möglichkeit auf "anrechenbare Gazprom-Verluste" nicht gegeben ist - kann es doch vielleicht nicht schaden - gegen meinen nächsten EikSt-Bescheid (entsprechend begründeten) Widerspruch einzulegen und abzuwarten/zu hoffen ob hier vielleicht die Rechtsprechung in den kommenden Jahren zur steuerliche Behandlung Klarheit bringt?

 

2)  Beratung zur Sache über eine versierten Steuerbrater einholen?

 

3)  ...   ...   ... ?

 

 

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SlowHand7
vor 9 Minuten von Nad-Sun:

Da ich vielleicht kurzfristig verkaufen "muss" stelle ich mir nur aktuell die Frage, ob ich noch etwas tun kann um wenigstens die Chancen auf "anrechenbare Gazprom-Verluste" zu erhöhen?

 

Darüber nachzudenken ist nur Zeitverschwendung.

Die ADRs sind gesperrt und können weder verkauft noch ausgebucht werden.

Also kannst du den Verlust nicht realisieren und daher nicht bei der Steuer anrechnen lassen.

Da kann man nur abwarten wie es weiter geht.

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Nad-Sun
· bearbeitet von Nad-Sun
vor 26 Minuten von SlowHand7:

Darüber nachzudenken ist nur Zeitverschwendung.

Die ADRs sind gesperrt und können weder verkauft noch ausgebucht werden.

Also kannst du den Verlust nicht realisieren und daher nicht bei der Steuer anrechnen lassen.

Da kann man nur abwarten wie es weiter geht.

 

Nein - das ist ein Missverständnis:

 

Ich hatte doch eingangs dargelegt, dass ich jetzt die übrigen Aktien meines Depots (nicht die russischen Gazprom) gut verkaufen kann und dafür deutlich Steuern zahlen muss.

 

 

Daher meine Frage, ob ich aktuell noch etwas tun kann um wenigstens die Chancen auf "anrechenbare Gazprom-Verluste" für die nächste EikSt-Erklärung zu erhöhen?

 

 

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SlowHand7

Du kannst wie gesagt gar nichts mit den ADRs machen.

Irgend wann werden die wieder handelbar, oder gekündigt, oder wertlos ausgebucht.

Erst dann hast du einen realisierten Verlust der bei der Steuer anrechenbar sein wird.

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Nad-Sun

Ja, das weiß ich, dass die blockiert sind.

 

Mir ging es mehr darum, sich alle rechtlichen Optionen (vorsorglicher Einspruch, o.ä.) für die Zukunft offenzuhalten - da die Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung, hierzu vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen hat.

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SlowHand7

Das ist doch sinnlos und bringt gar nichts.

Das FA rechnet doch nur mit den vorgelegten Zahlen zu G/V. Wenn du diesen Verlust nicht realisieren kannst wird da eben nichts verrechnet.

Wogegen willst du da einen Einspruch richten?

 

Wenn du in diesem Jahr noch Verluste brauchst wirst du dir etwas anderes einfallen lassen müssen.

Also Aktien mit Verlust verkaufen.

Oder eben der Stückzinstrick.   :)

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von Nad-Sun:

Da ich vielleicht kurzfristig verkaufen "muss" stelle ich mir nur aktuell die Frage, ob ich noch etwas tun kann um wenigstens die Chancen auf "anrechenbare Gazprom-Verluste" zu erhöhen?

 

Ah okay, ich verstehe...

 

Du möchtest Deine anderen Aktien verkaufen - und würdest damit einen Gewinn erzielen, für den Du Steuern zahlen müsstest.

 

Am liebsten würdest Du jetzt den Verlust aus den Gazprom Aktien realisieren, damit Du diesen gegen die Gewinne der anderen Aktien gegenrechnen kannst und Steuern sparen kannst. Du weißt, das das zurzeit nicht geht, weil sie gesperrt sind. Blöde und ungewöhnliche Situation.

 

Du vermutest, dass Du die Verluste aus den Gazprom Aktien irgendwann in Zukunft realisieren kannst. Jetzt fragst Du Dich, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Verluste aus der Zukunft ins Jetzt zu transportieren, damit Du sie mit den jetzigen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen kannst. Und Du fragst Dich, ob Du jetzt irgendetwas tun musst, um das möglich zu machen. Damit es in Zukunft nicht heißt: ja, die Verluste könnten sie gegenrechnen, wenn Sie damals beim Verkauf der übrigen Aktien Formular X22/11 ausgefüllt und ans Finanzamt gesendet hätten.  

 

Tja, schwer zu sagen.

 

Du könntest die übrigen Aktien verkaufen. Dann könntest Du eine Steuererklärung abgeben (möglichst spät), in der Du die Gewinne explizit deklarierst, und entweder sofort oder bei Erhalt des Steuerbescheids mit einem Brief darum bittest, Dir zu erlauben, die Verluste, die Du zurzeit wegen der Sperre nicht realisieren kannst, rückwirkend geltend machen zu dürfen, sobald Du die Verluste realisieren kannst. Das Finanzamt wird zwar wahrscheinlich ablehnen - aber wenn dann in 3 Jahren rauskommen sollte, dass es doch geht, könnten Dein Brief und die Ablehnung des Finanzamts ein Türchen öffnen, um es dann noch einmal zu probieren.

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Nad-Sun
· bearbeitet von Nad-Sun

Ja, richtig, danke stagflation, so etwa war es gemeint. 

 

Vielleicht habe ich mich vorher zu ungenau ausgedrückt.

 

Mir ist schon klar, dass die Chancen vermutlich begrenzt sind (und wahrscheinlich z.Zt. nicht mal das).

 

 

Ich weiß nur aus meiner früheren Zeit der Selbständigkeit was erfahrene Steuerberater für Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen können - die vielleicht in der Zukunft manche gewünschte Möglichkeit, z.B. bei veränderter Rechtslage - erfolgreich durchsetzbar machen.

 

Mir viel dazu nur die o.g. Einspruchsmöglichkeit ein.

 

 

 

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vigan

Meine Gedanken dazu, ohne Anspruch auf Richtigkeit:

Die ADR sind durch die Sanktionen seit 2022 nicht handelbar.

Da galt nach damaliger Fassung des §20 Abs 6

" Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden."

Es kann argumentiert werden, das es sich um einen sonstigen Ausfall oder eine Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung handelt.

Da ein Ende der Sanktionen nicht absehbar ist und der Anleger Mglw. das Investieren aufgibt, auswandert oder zwischenzeitlich versterben könnte, würden die Verluste untergehen. Hierzu führt der BFH im Vorlagebeschluss vom 17. November 2020, VIII R 11/18 aus, worauf argumentativ zurückgegriffen werden könnte. Das ist allerdings ein dickes Brett zu bohren.

 

Eine Veräußerung unter Realisierung des Veräußerungsverlusts liese sich ohne Zutun der Bank durch einen Verkauf an Angehörige oder Dritte oder die eigene Firma bewerkstelligen. Dies geschieht durch Kaufvertrag und Zahlung des Kaufpreises (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums). Die dingliche Übertragung (der Depotübertrag) ist dazu nicht erforderlich.

Dies vielleicht durchführen und im Falle der Nichtanerkennung das nochmal mit notarieller Urkunde und Steuerberater durchführen.

 

Oder noch ein paar Jahre warten.

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PKW
vor 15 Stunden von vigan:

Da ein Ende der Sanktionen nicht absehbar ist

Ich unke mal, dass wir diesem Ende näher sind als die letzten Jahre. Nad-Sun hat es so lange ausgehalten, nicht dass es nun kurz vor der Toilettentüre in die Hose geht. 

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Malvolio
Am 24.11.2025 um 23:31 von vigan:

...

 

Eine Veräußerung unter Realisierung des Veräußerungsverlusts liese sich ohne Zutun der Bank durch einen Verkauf an Angehörige oder Dritte oder die eigene Firma bewerkstelligen. Dies geschieht durch Kaufvertrag und Zahlung des Kaufpreises (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums). Die dingliche Übertragung (der Depotübertrag) ist dazu nicht erforderlich.

...

Ich bin kein Jurist. Aber  nach meiner Kenntnis erfordert eine Übertragung die Einigung und die Übergabe des Vermögenswertes. In der Sammelverwahrung für Wertpapiere wird die Verfügung regelmäßig durch depotmäßige Umbuchung und damit verbundene Rechteübertragung vollzogen. Also ohne Depotbuchung keine Übertragung. Oder sehe ich hier etwas falsch?

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DarkBasti
vor 20 Stunden von PKW:

Ich unke mal, dass wir diesem Ende näher sind als die letzten Jahre. Nad-Sun hat es so lange ausgehalten, nicht dass es nun kurz vor der Toilettentüre in die Hose geht. 

Das dachte ich vor ein paar Jahren auch schon.

Abwarten und Tee trinken. Mehr geht nicht.

Muss man halt erstmal Steuern zahlen. Also wie immer.

 

Ich bekomme des öfteren Angebote zu, das xy die Aktien kaufen möchte von meiner Bank.

Scheinbar können die sich das aber sparen, aus den hier oben genannten Grund.

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MeinNameIstHase
vor 11 Stunden von Malvolio:

Oder sehe ich hier etwas falsch?

Ich sehe es ähnlich. Ein Freeze, wie es die Russen derzeit handhaben, macht eine Veräußerung ziemlich schwer. 

Theoretisch könnte man noch die Papiere im Depot isolieren (also alles andere aus dem Depot weg übertragen, so dass nur noch die Papiere drin liegen) und dann versuchen das Depot als Sachinbegriff entgeltlich zu übertragen, z.B. durch Aufnahme des "Käufers" als Mitinhaber und anschließend eigenem Austritt. 

Aber ich bin kein Jurist, ob man damit wirksam einen Verkauf tätigt ... und gegen welche Sanktionsregeln man dann damit verstößt (und die Bank sich weigert).

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Non Valeur

Hallo Nad-San, für die Steuererklärung 2025 ist es leider zu spät. Aber wenn Du das Depot schließen willst und darum die Aktien darum gern loswerden möchtest, melde Dich gern bei support@nonvaleru.eu. Wenn Du Deine Telefonnummer mit sendest, und einen Terminvorschlag, können wir gern persönlich sprechen. 

 

Julia von Non Valeur 

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