laurooon 16. November Hallo zusammen, ich habe mich etwas mit dem Thema "Wertlose Ausbuchung" beschäftigt und möchte sicherstellen, dass ich alles richtig verstanden habe, bevor ich das auslöse. Ich habe 2019 die Aktie Voyager Digital gekauft, die nun leider bankrott sind (nie mehr Meme-Stonks!). Auf jeden Fall sitze ich aktuell auf fast 20.000€ Verlust. Die Aktie ist bei meinem Broker Scalable Capital nicht mehr handelbar und notiert auch aktuell OTC im Bereich von 0,00001€ oder so. Wertlos! Ich möchte diese Position also als wertlos ausbuchen lassen. Scalable Capital würde das aktuell noch über die Baader Bank anbieten ich möchte aber wissen, ob das so funktioniert, wie ich mir das denke. Folgendes steht in der Verzichtserklärung: Hiermit beauftrage ich die Bank ausdrücklich, die unten aufgeführten Finanzinstrumente als wertlos aus meinem oben genannten Depot auszubuchen. Mir ist bewusst, dass es sich bei der wertlosen Ausbuchung um einen unentgeltlichen Depotübertrag mit Gläubigerwechsel handelt. Bei als unentgeltlich zu behandelnden Überträgen mit Gläubigerwechsel ist die Bank verpflichtet, die im Auftrag enthaltenen Daten an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden. Mir ist bewusst, dass diese Finanzinstrumente jetzt oder in Zukunft noch einen Wert besitzen können. Die Bank wird die Werthaltigkeit dieser Finanzinstrumente nicht prüfen. Derzeit ist keine Bewertung dieser Gattungen möglich. Ich verzichte unwiderruflich und ausdrücklich auf die untenangeführten, in meinem oben genannten Depot verwahrten Finanzinstrumente und somit auch auf alle derzeitigen oder zukünftigen Rechte und Ansprüche aus diesen Finanzinstrumenten, insbesondere auf zukünftige Erträgnisse sowie bestehende oder zukünftige Bezugsrechte. Gleichzeitig übertrage ich diese ggf. bestehenden/entstehenden Ansprüche und Rechte auf die Bank. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass ich im Vorfeld mit meinem steuerlichen Berater oder dem Finanzamt selbst direkt abklären muss, ob und in welchem Umfang mein Finanzamt den Verlust aus diesen Finanzinstrumenten steuerlich anerkennt. Der letzte Satz macht mir Sorgen. Das Finanzamt könnte der Meinung sein, dass ich den Stock ja theoretisch OTC noch hätte handeln können. Aber ich mache mir ja nicht irgendwo ein neues Konto auf, nur um dem Müll abzustoßen!? Ich denke, dass es hoffentlich unstrittig ist, dass das Unternehmen insolvent ist und die Aktie nur noch ein Zombistock ist. Außerdem ist mir die wertlose Ausbuchung lieber, da ich den Verlustvortrag beim Finanzamt mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnen kann und nicht nur wieder mit Aktien. Diese Verlusttöpfe sind ein riesiger Sch.... Ich möchte raus aus Einzelaktien, rein in ETFs aber dann würde ich den Verlusttopf nicht ausschöpfen. Wie sollte ich hier am besten vorgehen? MfG laurooon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 16. November Warum nicht verkaufen? Wenn die Aktien bei deinem Broker noch handelbar sind, ist das die bessere Variante. Die Höhe des Verlustes ist identisch zum Ausbuchen. Variante 2: Aktien an einen Dritten zu fast Null übertragen. Hier eine anscheinend zielführende Diskussion: https://www.finanztip.de/community/forum/thema/31763-wertlose-aktien-ausbuchen-praxiserfahrungen/ vor 1 Stunde von laurooon: Ich bin darauf hingewiesen worden, dass ich im Vorfeld mit meinem steuerlichen Berater oder dem Finanzamt selbst direkt abklären muss, ob und in welchem Umfang mein Finanzamt den Verlust aus diesen Finanzinstrumenten steuerlich anerkennt. Die Bank darf einfach keine Steuerberatung bieten und möchte sich vor steuerlich unvorteilhaften Aktionen ihrer Kunden absichern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laurooon 16. November Wie gesagt, die Aktien sind bei meinem Broker nicht handelbar. Sie wären nur noch über OTC Handel zu verkaufen. Ich möchte sie deshalb nicht über diese Art und Weise verkaufen weil der Verlust dann in meinem Verlust Topf Aktien landet. Ein Verlustvortrag beim Finanzamt hingegen ist mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechenbar wohin gegen der verlustopfaktien ausschließlich wieder mit aktienverrechenbar ist. Ich will ja keine Einzelaktien mehr. Ich will davon weg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 16. November vor 2 Stunden von laurooon: die Aktien sind bei meinem Broker nicht handelbar. Sie wären nur noch über OTC Handel zu verkaufen. Vielleicht haben wir ein unterschiedliches Verständnis von OTC Handel, bei mir sind das unregulierte Marktsegmente ("pink sheets"), die bei meinem Broker gewöhnlich über die Handelsmaske erreichbar sind. vor 2 Stunden von laurooon: Ein Verlustvortrag beim Finanzamt hingegen ist mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechenbar Sicher? https://www.finanztip.de/community/forum/thema/37661-verlustverrechnung-bei-ausbuchung-wertloser-aktien/ Zitat Die Regelung nach § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG ist zum Steuerjahr 2025 ersatzlos entfallen. Verluste aus dem Verkauf [sowie Ausbuchen] wertloser Aktien sind also de facto ganz normale Veräußerungsverluste aus Aktien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 16. November vor 40 Minuten von Cai Shen: Warum nicht verkaufen? Wenn die Aktien bei deinem Broker noch handelbar sind, ist das die bessere Variante. Die Höhe des Verlustes ist identisch zum Ausbuchen. Vorausgesetzt, der minimale Restwert deckt zumindest noch die Kosten für den Verkauf. vor 30 Minuten von Cai Shen: Sicher? Es gibt eine Nichtbeanstandungsregelung, dass Banken heuer noch Ausbuchungen nach altem Stand bescheinigen können, wenn sie es nicht geschafft haben, ihre Systeme umzustellen. In dem Fall ist der Verlust tatsächlich mit allem verrechenbar. Inwieweit das bei welcher Bank der Fall ist, muss offen bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laurooon 16. November Das wäre ganz gut, dann wäre ja Eile geboten, das dieses Jahr noch abzuwickeln wenn ich noch den Vorteil dieser Regelung habe. Wenn ich aber nun ausbuchen lasse, dann kann ich diesen Verlustvortrag von 20.000€ doch erst mit meiner Einkommenssteuererklärung 2025, die ich nächstes Jahr für dieses Jahr machen werde, geltend machen (Anlage KAP). Hierzu sollte die Steuerbescheinung von Scalable für das Jahr 2025 diese Ausbuchung aufweisen? Gelten diese einmalig gemeldeten 20.000€ dann für alle Zeiten bis sie aufgebraucht sind. Sprich, kann ich den Verlustvortrag in den nächsten Jahren für Dividenden verwenden, bis er langsam aufgezehrt ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 16. November vor 8 Minuten von laurooon: das dieses Jahr noch abzuwickeln wenn ich noch den Vorteil dieser Regelung habe. Korrektur: … wenn ich vielleicht noch den Vorteil dieser Regelung habe. vor 40 Minuten von laurooon: kann ich den Verlustvortrag in den nächsten Jahren für Dividenden verwenden, bis er langsam aufgezehrt ist? Ja. Du solltest aber aufpassen, dass du auch den Pauschbetrag ausnutzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 16. November · bearbeitet 17. November von reckoner Hallo, Zitat Das Finanzamt könnte der Meinung sein, dass ich den Stock ja theoretisch OTC noch hätte handeln können. Na und? Dann setzt du halt einen aktuellen OTC-Kurs an. Zitat Aber ich mache mir ja nicht irgendwo ein neues Konto auf, nur um dem Müll abzustoßen!? Warum nicht? Das wäre doch das Einfachste ... Zitat Ich denke, dass es hoffentlich unstrittig ist, dass das Unternehmen insolvent ist und die Aktie nur noch ein Zombistock ist. Jein. Ja, das Unternehmen ist insolvent, aber trotzdem ist die Aktie eine Aktie. Zitat Außerdem ist mir die wertlose Ausbuchung lieber, da ich den Verlustvortrag beim Finanzamt mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnen kann und nicht nur wieder mit Aktien. Das siehst du falsch. Totalverluste gibt es steuerrechtlich nicht mehr gesondert, daher wirst du einfach Aktienverluste bekommen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malwas 16. November Praktische Erfahrungen habe ich damit nicht, aber theoretisch sollte es doch gehen, dass du die Aktien privat ohne Börse verkaufst (entgeltlicher Depotübertrag). Musst du nur jemanden finden, der die Aktien für einen Cent abnimmt. Dann sollte das bei dir steuerlich als Verkauf gelten. Wobei ich nicht weiß, wie das dann mit der Kursfeststellung läuft. Die Formulare fragen normalerweise nicht nach einem Verkaufspreis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 17. November vor 10 Stunden von Malwas: Praktische Erfahrungen habe ich damit nicht, aber theoretisch sollte es doch gehen, dass du die Aktien privat ohne Börse verkaufst (entgeltlicher Depotübertrag). Musst du nur jemanden finden, der die Aktien für einen Cent abnimmt. Dann sollte das bei dir steuerlich als Verkauf gelten. Das kann natürlich als Missbrauch nach §42 AO ausgelegt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 17. November Hallo, bei einem Verkauf per Depotübertrag dürfte die Bank die Ersatzbemessungsgrundlage ansetzen (30%, von wieviel auch immer). Und später kann das in der Einkommensteuererklärung korrigiert werden. Zitat Das kann natürlich als Missbrauch nach §42 AO ausgelegt werden. Wo siehst du einen Missbrauch? (solange ein realer Kurs gezahlt wird natürlich) Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laurooon vor 11 Stunden Also, ich hab's jetzt durch. Der Ablauf ist folgender: 1. Ausbuchung als wertlos erfolgt durch die Depotführende Bank 2. Die Depotführende Bank stellt die wertlose Ausbuchung in den "Verlusttopf Aktien" ein. Das ist offenbar leider zunächst das Standardvorgehen. 3. Man kann sich dann bei der Bank melden und eine Verlustbescheinigung verlangen (bis spätestens 15.12!!) 4. Auf dieser Verlustbescheinigung ist die Ausbuchung dann in der richtigen Kathegorie als Wertlose Ausbuchung von Kapitalforderungen angegeben, nicht mehr als Aktienverlust. 5. Diese Verlustbescheinigung gibt man dann beim Finanzamt in der Anlage KAP entsprechend an und kann den Verlust in den Folgejahren gegen sämtliche Kapitaleinkünfte verrechnen (Dividenden, Zinsen) bis er aufgebraucht ist. Man könnte sich die Schritte 3-5 eigentlich sparen, wenn die Bank die Ausbuchung direkt korrekt einstellen würde. Dann könnte der Topf taggenau in meinem Depot verrechnen. So gebe ich dem Finanzamt jedes Jahr einen kostenlosen Kredit, da ich jedes mal bis zur Steuererklärung warten muss um meine zu viel gezahlten Steuern wieder zurückzuholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner vor 8 Stunden Hallo, Zitat 5. Diese Verlustbescheinigung gibt man dann beim Finanzamt in der Anlage KAP entsprechend an und kann den Verlust in den Folgejahren gegen sämtliche Kapitaleinkünfte verrechnen (Dividenden, Zinsen) bis er aufgebraucht ist. Nein. Wie oben schon gesagt gibt es die Sonderbehandlung von Totalverlusten nicht mehr. Daher ist es einfach ein Aktienverlust. Zitat 4. Auf dieser Verlustbescheinigung ist die Ausbuchung dann in der richtigen Kathegorie als Wertlose Ausbuchung von Kapitalforderungen angegeben, nicht mehr als Aktienverlust. Das kann sie gerne noch machen (seltsamerweise dürfen Banken ganz offiziell noch die abgeschaffte Rechtslage anwenden). Das Finanzamt wird das aber richtigstellen sofern der Sachbearbeiter da durchblickt. Imho wirst du dann belegen müssen, was für ein Totalverlust das war, also Aktien oder keine Aktien. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag